Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar äußert seine Bedenken vor allem aufgrund der Verknüpfung personenbezogener Daten aus unterschiedlichen Google-Diensten. „Kritisch sehe ich es auch, dass die Nutzer der Neufassung der Datenschutzerklärung nicht in ausreichender Klarheit entnehmen können, welche Daten das Unternehmen für welche Zwecke erhebt, speichert, übermittelt und auswertet", so Schaar in einer Pressemitteilung. Er fordert den Internetkonzern dazu auf, „die für den 1. März angekündigte Umstellung der Datenverarbeitungsregeln des Unternehmens auszusetzen, bis alle Zweifel an der Rechtskonformität ausgeräumt sind.“
Optimale Analyse des Nutzervehaltens
„Die neue Datenschutzerklärung stellt nur allgemeine Informationen über alle Dienstleistungen und die von Google verarbeiteten Arten von Daten zur Verfügung. Demzufolge ist es für die durchschnittlichen Nutzer, die die neue Datenschutzerklärung lesen, unmöglich zu unterscheiden, welche Zwecke, gesammelte Daten, Empfänger oder Zugangsrechte gegenwärtig für ihre Nutzung eines bestimmten Dienstes von Google wichtig sind“, heißt es in einem Schreiben des CNLI an Google.
Mit den neuen Datenschutzrichtlinien möchte Google persönliche Informationen über User zahlreicher Dienste miteinander verknüpfen, um dadurch das individuelle Nutzerverhalten optimal analysieren zu können. Infolgedessen kann das Unternehmen gezielt personalisierte Werbung anbieten.
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