Ausgeschlossen wird der Verkauf auf Onlineplattformen, die „gebrauchte oder beschädigte Waren anbieten“, „Verkäufe durch private Endverbraucher zulassen“, „mehrere Verkäufer für ein und dasselbe Produkt haben“ oder über „keinen separaten Markenshop für jede zu Adidas gehörende Marke“ verfügen, so Golem.de. Damit möchte der Hersteller erreichen, dass seine Waren nur noch in genehmigten Shops angeboten werden. Golem.de ergänzt, dass diese Zulassung eines Händlers nicht von Umsatzzahlen, sondern vielmehr von dem Erfüllen gewisser formaler Vorgaben abhängig ist. Adidas sei dabei vor allem die markenfreundliche Präsentation wichtig. Zu diesem Ergebnis kommt auch Spiegel Online. So sei Adidas laut der zitierten Sprecherin besonders daran gelegen, „die Marken möglichst gut zu positionieren".
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