In der Frühzeit des Fahrrades kamen Fahrradbeleuchtungen mit Kerzen, Karbid- oder Öllampen zum Einsatz. Fahrradlampen in Form von Glühlampen mit Dynamo gibt es seit den 1920er-Jahren und diese waren lange Zeit auch die vorgeschriebene Energiequelle. Erst seit Juli 2013 ist es zulässig, Batterie oder wiederaufladbaren Akkus zu verwenden, die sich zwischenzeitlich im Alltag auch bestens bewährt haben. Wir zeigen in diesem Ratgeber gute und günstige Fahrradbeleuchtung im Vergleich. Bekannte Hersteller von Fahrradlichtern sind Ansmann, Busch & Müller (B + M), Sigma Sport und Lupine.
Fahrradbeleuchtungen mit Batterie oder Akku haben gegenüber den dynamobetriebenen Pendants den Vorteil, dass sie weniger reparaturanfällig sind. Ein weiterer Vorzug besteht darin, dass der Tretwiderstand nicht zunimmt, sodass die Fahrleistung nicht abnimmt. Ein sicherheitstechnischer Vorteil ergibt sich daraus, dass die batterie- beziehungsweise akkubetriebene Fahrradlampen auch leuchten, wenn das Rad steht. Das Wiederaufladen – üblicherweise per USB – ist umweltfreundlich, da keine Batterien zu entsorgen sind. Bei den Lampen selbst kommen inzwischen LED und Halogen zum Einsatz.
Wichtig ist es, die Anforderungen an Scheinwerfer und Schlussleuchte gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zu beachten. Diese sind in § 67 „Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern“ zu finden. Hier sind die technischen Eckdaten genau beschrieben, die eine Fahrradlampe erfüllen muss. Fahrräder für Kinder sind von diesen Bestimmungen ausgenommen, da es sich dabei nicht um Fahrzeuge gemäß § 16 Absatz 2 StVZO handelt.
Ausnahmen gelten auch für Rennradfahrer mit zwei Rädern, die weniger als elf Kilogramm wiegen. Sie sollten Scheinwerfer und Rücklicht aber mitführen und im Bedarfsfall anbringen. Zu beachten ist, dass der Handel Rennräder und Mountainbikes aus Kostengründen oft ohne Licht anbietet. Die Beleuchtungspflicht gilt trotzdem, sobald sich das Fahrrad im öffentlichen Verkehrsraum bewegt. In diesem Fall liegt es in der Verantwortung des Radfahrers, auf eigene Kosten nachzurüsten.
Vorgeschrieben ist für die Fahrradbeleuchtung in allen Fällen eine Mindestnennspannung von 6 Volt und die nach vorne strahlenden Scheinwerfer müssen weißes Licht ausstrahlen sowie eine Leuchtkraft von zehn Lux erbringen. Blinkende Lichter sind sowohl vorne als auch hinten nicht erlaubt. Die Ausstattung der Scheinwerfer mit einer Taglicht- oder Fernlichtfunktion ist gestattet. Bei der Schlussleuchte ist rotes Licht vorgeschrieben, dass auf einer Höhe von mindestens 25 cm über der Fahrbahn angebracht sein muss. Es ist erlaubt, dass das Rücklicht unabhängig vom Vorderlicht als Standlicht funktioniert.
Radfahrer sollten wissen, dass unzureichende Fahrradbeleuchtung bei einer Polizeikontrolle mit einem Bußgeld von 20 bis 35 Euro geahndet werden kann.
Abnehmbare Fahrradbeleuchtung: Im Gegensatz zur Beleuchtung mit Dynamo sind mit batterie- oder akkubetriebene Fahrradlichter in der Regel nicht fest am Rad angebracht. Scheinwerfer und Schlussleuchte sind meist abnehmbar und lassen sich leicht an Vordergabel, Lenker, Rahmen beziehungsweise Hinterrad befestigen.
Erst mit der Novelle des § 67 StVZO im Jahre 2017 ist dies auch wirklich erlaubt, auch wenn die Formulierung in Absatz 1, dass diese „vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein“ müssen, regelmäßig für Verwirrung sorgt. In der Praxis gibt es aber laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC) meist keine rechtlichen Probleme. Gerade bei Kälte sollten die Akkus nicht dauerhaft im Freien verbleiben, damit die Leistungsfähigkeit der Energiespeicher länger erhalten bleibt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass eine abnehmbare Fahrradbeleuchtung sich ohne Weiteres auf unterschiedlichen Fahrrädern verwenden lässt.
Wiederaufladen an Steckdose / USB: Falls eine Fahrradbeleuchtung mit Akkubetrieb in der engeren Auswahl steht, sollte man unbedingt auf die Kapazität achten. Wenn man längere Strecken radeln möchte, wählt man am besten einen Akku mit hoher Kapazität. Auf diese Weise muss der Energiespeicher nicht jede Nacht laden. Das Aufladen erfolgt über die heimische Steckdose. Von unterwegs kann auch der USB-Anschluss von Laptop oder Powerbank genutzt werden.
Fahrradbeleuchtung mit LED (aus dem Englischen für light emitting diode, auf Deutsch Leuchtdiode) oder Halogen: LED zeichnen sich durch eine längere Lebensdauer, höhere Effizienz und bessere Leuchtkraft aus. Markenprodukte bringen mit bis zu 150 Lux deutlich mehr als das oben genannte Minimum von 10 Lux und sind so konzipiert, dass sie den Gegenverkehr nicht blenden.
Fazit
Das Angebot an Fahrradbeleuchtung ist riesig. Jene mit Batterien sind meist günstiger als solche, die ein Akku fest eingebaut haben. Käufer sollten auf eine möglichst hohe Lichtausbeute, einen angemessenen großen Akku und den Befestigungsmechanismus achten. Unsere Tabelle hilft bei der Produktauswahl.