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JURA - C9 Piano Black Automatische Kaffeemaschine 17 Spezialitäten
Die JURA C9 Piano Black ist eine kompakte automatische Kaffeemaschine, die für diejenigen entwickelt wurde, die professionelle Qualität auch in privaten Umgebungen oder kleinen Büros suchen. Dieses Modell vereint elegantes Design und kleine Größe mit fortschrittlichen Technologien wie dem Professional Aroma Grinder , der bis zu 12,2 % mehr Aroma garantiert, sowie dem P.E.P.-Pulsextraktionsverfahren® für eine optimale Espresso-Extraktion. Der C9 führt außerdem das Light Brew-System ein, das Kaffee bei etwa 60°C zubereitet und ein zarteres und trinkfertigeres Getränk bietet. Mit 17 einzeln programmierbaren Spezialitäten können Sie Espresso, Kaffee, Cappuccino, Flat White, Latte Macchiato und viele Variationen zubereiten, ebenfalls in einer Light Brew-Version. Das HP1-Milchsystem und die variable Brühgruppe von 5 bis 16 g gewährleisten Vielseitigkeit und gleichbleibende Qualität in jeder Zubereitung. Die Verwaltung ist dank des 2,8"-Farbdisplays mit Tasten einfach, während Wi-Fi-Konnektivität und Kompatibilität mit J.O.E. App-Steuerung® zusätzlichen Komfort ermöglichen. Praktisch bietet die Maschine einen 1,6-Liter-Wassertank , einen 200-g-Kaffeebohnenbehälter und eine Kapazität von bis zu 16 Portionen mit TÜV-zertifizierten automatischen Reinigungs-, Spül- und Entkalkungssystemen für maximale Hygiene. Automatische Kaffeemaschine mit 17 programmierbaren Spezialitäten Professional Aroma Grinder für +12,2 % Aroma P.E.P.® Pulsextraktionsprozess Light Brew Funktion bei ca. 60°C Variable Brühgruppe von 5 bis 16 g HP1 Milchsystem 2,8" Farbdisplay mit Tasten Kompatibel mit J.O.E. App-Steuerung® WLAN-Verbindung Kaffeestärke in 10 Stufen einstellbar Mahlgrad in 7 Stufen verstellbar CLARIS Smart+ Filter Automatisches Spül-, Reinigungs- und Entkalkungsprogramm Energiesparmodus (E.S.M.) Höhenverstellbarer Kaffeeauslauf: 75 – 115 mm Wassertankkapazität: 1,6 l Kaffeebohnenbehälter: 200 g Kaffeesatzbehälter: 16 Portionen Spannung / Leistungsaufnahme: 230 V / 1450 W Standby-Stromverbrauch: < 0,5 W Gewicht: 9,5 kg Abmessungen (B x H x T): 26 x 32,5 x 43,7 cm
GRIN Die Wirkungen der Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO auf die Dauerschuldverhältnisse
Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, Veranstaltung: Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit untersucht, welche Auswirkungen eine ¿Freigabe¿ nach 35 Abs. 2 InsO auf die Dauerschuldverhältnisse hat. Insbesondere ist zu klären, ob die Insolvenzmasse - wie in Teilen der Literatur behauptet - bereits bestehenden Dauerschuldverhältnisse enthaftet werden kann. Im ersten Kapitel wird 35 Abs. 2 InsO zunächst allgemein be-trachtet. In diesem Kapitel wird unter A. der Werdegang der Norm dargestellt werden. Unter B. wird untersucht, welchen tauglichen Adressaten die Erklärung nach 35 Abs. 2 InsO hat. Die erfassten Tätigkeiten werden unter C. aufgezeigt. Dass die Erklärung nach 35 Abs. 2 InsO nicht dergestalt geteilt werden kann, dass das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Masse gehört und Ansprüche aus der selbstständigen Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren wird ebenso dargestellt (unter D) wie die Wirkung der Negativerklärung auf zur Erwerbstätigkeit benötigte Gegenstände (unter E). Schließlich werden in diesem Kapitel noch der Zeitpunkt der Erklärungsabgabe (vgl. F), der Zeitpunkt der Wirksamkeit (unter G) und die Abführungspflicht gem. 295 Abs. 2 InsO unter H. besprochen. Im zweiten Kapitel wird die Wirkung der ¿Freigabeerklärung¿ auf die Dauerschulverhältnisse eingehend untersucht. Zu Beginn wird der in 108 Abs. 1 InsO normierte Grundsatz der Fortgeltung bestimmter Dauerschuldverhältnisse kurz unter A. dargestellt um sodann unter B. den Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung wiederzugeben. Die unter C. vorzunehmende eigene Untersuchung prüft die Wirkung der ¿Freigabeerklärung¿ auf die Dauerschuldverhältnisse dabei anhand des Wortlautes der Norm unter I. und anhand der Gesetzesmaterialien unter II. um danach unter III. ein erstes Zwischenergebnis festzuhalten. Dieses Zwischenergebnis wird unter IV. einer systematischen Betrachtung anhand der InsO und des BGB unterzogen. Nach der systematischen Betrachtung des 35 Abs. 2 InsO und seiner behaupteten Wirkung auf die Dauerschuldverhältnisse wird ein weites Zwischenergebnis unter V. festgehalten. Dieses Zwischenergebnis wird schließlich an der ratio legis der Norm (VI.) und an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (VII.) überprüft. Nach Abschluss dieser Untersuchung und Überprüfung wird das Ergebnis unter VIII. festgestellt.
GRIN Die Wirkungen der Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO auf die Dauerschuldverhältnisse A1022947506
Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Trier - Hochschule für Wirtschaft, Technik und Gestaltung, Veranstaltung: Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit untersucht, welche Auswirkungen eine ¿Freigabe¿ nach 35 Abs. 2 InsO auf die Dauerschuldverhältnisse hat. Insbesondere ist zu klären, ob die Insolvenzmasse - wie in Teilen der Literatur behauptet - bereits bestehenden Dauerschuldverhältnisse enthaftet werden kann. Im ersten Kapitel wird 35 Abs. 2 InsO zunächst allgemein be-trachtet. In diesem Kapitel wird unter A. der Werdegang der Norm dargestellt werden. Unter B. wird untersucht, welchen tauglichen Adressaten die Erklärung nach 35 Abs. 2 InsO hat. Die erfassten Tätigkeiten werden unter C. aufgezeigt. Dass die Erklärung nach 35 Abs. 2 InsO nicht dergestalt geteilt werden kann, dass das Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Masse gehört und Ansprüche aus der selbstständigen Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren wird ebenso dargestellt (unter D) wie die Wirkung der Negativerklärung auf zur Erwerbstätigkeit benötigte Gegenstände (unter E). Schließlich werden in diesem Kapitel noch der Zeitpunkt der Erklärungsabgabe (vgl. F), der Zeitpunkt der Wirksamkeit (unter G) und die Abführungspflicht gem. 295 Abs. 2 InsO unter H. besprochen. Im zweiten Kapitel wird die Wirkung der ¿Freigabeerklärung¿ auf die Dauerschulverhältnisse eingehend untersucht. Zu Beginn wird der in 108 Abs. 1 InsO normierte Grundsatz der Fortgeltung bestimmter Dauerschuldverhältnisse kurz unter A. dargestellt um sodann unter B. den Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung wiederzugeben. Die unter C. vorzunehmende eigene Untersuchung prüft die Wirkung der ¿Freigabeerklärung¿ auf die Dauerschuldverhältnisse dabei anhand des Wortlautes der Norm unter I. und anhand der Gesetzesmaterialien unter II. um danach unter III. ein erstes Zwischenergebnis festzuhalten. Dieses Zwischenergebnis wird unter IV. einer systematischen Betrachtung anhand der InsO und des BGB unterzogen. Nach der systematischen Betrachtung des 35 Abs. 2 InsO und seiner behaupteten Wirkung auf die Dauerschuldverhältnisse wird ein weites Zwischenergebnis unter V. festgehalten. Dieses Zwischenergebnis wird schließlich an der ratio legis der Norm (VI.) und an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (VII.) überprüft. Nach Abschluss dieser Untersuchung und Überprüfung wird das Ergebnis unter VIII. festgestellt.