






| Displaygröße: | (10,10") |
|---|---|
| Touchscreen: | Ja |
| Auflösung: | 1.280 Pixel x 800 Pixel |
| Interner Speicher: | 16 GB |
|---|
| Webcam: | Ja |
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| Unterstützte WLAN-Standards: | 802.11b, 802.11g, 802.11n |
|---|---|
| Bluetooth Version: | 3.0 |
| GSM-Standard: | Quadband (850, 900 , 1800, 1900 MHz) |
| Gewicht: | 595 g |
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| Prozessor: | Sonstige |
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| Anschlüsse: | 3,5 mm-Klinkenanschluss, USB 2.0 |
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| Betriebssystem: | Google Android 3.0 |
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| Eingebaute Lautsprecher: | Ja |
|---|---|
| Zubehör: | GPS Empfänger |
| Farbe: | Schwarz, Weiß |
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Solange keine endgültige Entscheidung getroffen wurde, darf Samsung seinen Tablet-PC nicht mehr anbieten. „Samsung wird durch die Verfügung Umsatzverluste hinnehmen müssen. Jedoch ist das Patentrecht von Apple in diesem Fall höher zu bewerten", erklärte Richterin Lucie Koh. Noch im Dezember hat die Juristin einen ähnlichen Antrag seitens Apple abgelehnt.
Der nächste Gerichtstermin soll am 30. Juli stattfinden. Bis dahin müssen die Südkoreaner triftige Argumente finden und die Gesetzeshüter davon überzeugen, dass sich das Galaxy-Tab 10.1 vom Apple iPad deutlich unterscheidet. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten.
Samsung hat bereits eine Beschwerde gegen die einstweilige Verfügung eingereicht und steht damit unter Zugzwang. Laut chip.de besteht weiterhin die Möglichkeit der Modifizierung, so wie es Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1N bereits getan hat. Damals musste die ursprüngliche Version aus den Ladengeschäften verschwinden, weil Apple mit einem ähnlichen Antrag ein Verkaufsverbot durchsetzen konnte. Erst nach der Designänderung erlaubte ein Münchener Gericht den Verkauf.
Das Portal ZDNet bezieht sich auf The Korea Times und berichtet, dass Samsung-CEO Gee-Sung Choi und Samsungs Chef der Mobilsparte Jong-Kyun Shin eigens zu der von einem Bezirksgericht angesetzten Schlichtung nach Kalifornien gereist sind. Dort trafen sie am Montag und Dienstag dieser Woche auf Apple-CEO Tim Cook. Obwohl beide Parteien im Vorfeld betont hatten, einen Prozess vermeiden zu wollen, scheint dieser inzwischen unvermeidlich. Der Start der Verhandlungen wird für Juli erwartet.
Sowohl Samsung als auch Apple halten unverrückbar an ihren Vorwürfen fest: Während die Koreaner Lizenzgebühren für Mobilfunkpatente verlangen, hält Apple seinem Kontrahenten weiterhin vor, iPhones und iPads durch eigene Geräte zu kopieren. ZDNet ergänzt, der Rechtsstreit der beiden Konzerne beschäftige inzwischen auch Gerichte in Deutschland, den Niederlanden, Japan, Südkorea, Frankreich, Italien und Australien. Das Nachrichtenportal zählt insgesamt mehr als 20 Verfahren.
Apple zögerte nicht lange und ging auch gegen die neue Version juristisch vor. Diesmal jedoch ohne Erfolg. Das Landgericht in Düsseldorf erklärte, dass es durchaus „klare Unterschiede“ zwischen dem iPad und dem Galaxy Tab 10.1N gebe. Samsung kann sein Tablet-PC auf Android-Basis nun weiterhin in Deutschland verkaufen. Laut Gerichtsurteil seien beide Geräte als gleichwertige Konkurrenzprodukte zu betrachten.
Weltweiter Rechtstreit zwischen Apple und Samsung
Wie golem.de berichtet, entschied das Gericht, dass eine Herkunftstäuschung schon deshalb ausscheide, weil potenzielle Käufer problemlos zwischen beiden Geräten unterscheiden könnten, zumal die Markenbezeichnungen deutlich auf den Produkten aufgebracht seien. Hinzu kommt, dass durch die äußerliche Veränderung des Galaxy Tab 10.1N nicht einmal mehr von einem „nahezu“ identischen Aussehen gesprochen werden könne.
Der Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung besteht bereits seit dem vergangenem Jahr und wurde weltweit immer wieder ausgefochten. Doch auch mit anderen Unternehmen muss sich der iPhone-Hersteller gerichtlich auseinandersetzen. Erst vor einigen Tagen musste Apple für kurze Zeit iPhones uns iPads aus seinem deutschen Online-Shop entfernen lassen, nachdem Motorola Mobility Patentklagen eingereicht und Recht zugesprochen bekommen hatte.
An der Hardwareausstattung musste Samsung nichts ändern. Es blieb alles beim Alten: das Gerät kommt mit einer Bildschirmdiagonalen von 25,65 Zentimetern, verfügt über einen 1 Gigahertz Dual-Core-Prozessor, unterstützt HSPA+, WLANn-Standard und nimmt Fotos mit einer 3,2 Megapixel Kamera auf der Rückseite des Gehäuses auf. Oberhalb des Displays wurde eine Webcam mit zwei Megapixeln integriert. Samsung aktualisierte jedoch das Betriebssystem. Sollte auf dem Galaxy Tab 10.1 Android 3.1 laufen, kommt nun die neuere Version 3.2 zum Einsatz.
Laut PC-Welt liegt der größte Unterschied zum ersten Modell am Bildschirm. Dieser bedeckt nun nicht mehr die gesamte Vorderseite, sondern wird durch einen silbrigen Rand gefasst. Links und rechts erhielt das Gerät zwei Lautsprecher, die im alten Modell seitlich angebracht waren. Die Preise für das neue Samsung-Tablet sind je nach Ausstattung unterschiedlich. So liegt die unverbindliche Preisempfehlung für das WiFi-Gerät mit 16 Gigabyte bei 539 Euro (UVP), für das 3G-Tablet 629 Euro (UVP). Doch bereits jetzt sind im Onlinehandel günstigere Angebote zu finden.


