Testurteil: "Gut (90,7%)"
Test: Einzeltest: Hybride 4K-Box mit B&O-Sound
Zitat: In unserem Praxistest erreicht die neue TV-Box GigaTV Home Sound ein Testergebnis von 90,7% und damit die Note „gut". Vodafone präsentiert mit dieser einen gelungen Mix aus UHD-Kabel-/Internet-Receiver und Bluetooth-Soundsystem. Für ein erstklassiges Fernseherlebnis sorgen zahlreiche Komfort-Features wie Timeshift, Replay und die Cloud-Aufnahmefunktion für bis zu 200 Stunden. Solche Cloud-Aufzeichnungen, die nicht starr an das Aufnahmegerät gebunden sind, mögen dabei zwar zeitgemäß und flexibel abrufbar sein, besitzen aber den großen Nachteil, dass sie nach einer bestimmten Zeit (meist 90 Tage) automatisch und unwiederbringlich aus der eigenen Aufnahmebibliothek gelöscht werden. Hierin lag auch der Grund dafür, dass es die TV-Box von Vodafone in unserer Gesamtwertung nicht auf ein „sehr gut" gebracht hat. Positiv sticht indes das verbaute 3.1-Soundsystem der kompakten Set-Top-Box hervor, welches Dolby Atmos unterstützt und das Gerät dank integriertem Bluetooth 5.4-Modul mit aptX Lossless in einen klangstarken Bluetooth-Speaker verwandelt. Doch auch im TV-Betrieb bewirken die integrierten Lautsprecher- Treiber eine deutliche Verbesserung des normalen Fernsehtons und schaffen so einen klaren Mehrwert. Auf der technischen Seite ist die Home Sound ebenfalls gut ausgerüstet und verfügt über WiFi 6, das AndroidTV-Betriebssystem in der Version 11 sowie 4K mit HDR10 und HLG, während Dolby Vision fehlt. Nicht unerwähnt bleiben darf zudem die Streamingfähigkeit, welche wichtige VoD-Dienste wie Netflix, Prime Video, Paramount+ oder DAZN via Google Play Store zur Nutzung bereitstellt, obgleich mit Dyn und WOW zwei nicht ganz unbedeutende Anbieter fehlen. Wie unsere Tabelle auf Seite 37 zeigt, hat all das jedoch seinen Preis. So ergeben sich bei der GigaTV Home Sound über die 2-jährige Vertragslaufzeit hinweg durchaus stattliche Gesamtmietkosten in Höhe von rund 507 Euro, während es bei der GigaTV Home immer noch knapp 387 Euro sind. Zudem geht die TV- Box als Leihgerät nicht in den eigenen Besitz über, sodass es bei einer Kündigung notwendig ist, diese zurückzusenden.