- Smartphone mit 16 GB RAM und 512 GB Speicher
- Triple-Kamera mit 50 MP Hauptkamera und 200 MP Teleobjektiv
- 5G-Unterstützung für schnelle Datenverbindungen
- 6000 mAh Akku für lange Laufzeit
- Snapdragon 8 Elite Gen 5 Plattform für hohe Leistung
Das Smartphone überzeugt besonders mit seiner Triple-Kamera mit 48 x 8 x 2 Megapixeln und seiner Frontknipse mit 24 Megapixeln. Das 6,15-Zoll-Display löst mit 2.312 x 1.080 Pixeln auf. Neben dem Kirin-710-Prozessor sitzt ein vier Gigabyte großer Arbeitsspeicher.
Smartphone
- Betriebssystem: Google Android 9.0
- Prozessor Modellnummer: HiSilicon Kirin 710
- Anzahl der Kerne: 8
- 2,20 GHz Proz
- 17,01 cm Full HD+ Display mit 2340 x 1080 Pixel
- 8-Core Qualcomm Snapdragon 6 Gen 3 CPU
- Triple-Kamera mit 50 MP, 8 MP und 5 MP
- Frontkamera mit 12 MP
- 6 GB RAM und 128 GB interner Speicher
- Dual-SIM und 5G-fähig
- Betriebssystem Android 15
- Smartphone mit 6,77 Zoll Display und 1610 × 720 Auflösung
- Prozessor: Qualcomm Snapdragon 6s Gen 3, Octa-core
- Rückkamera mit 50 MP, Frontkamera mit 5 MP
- Akku mit 6350 mAh, unterstützt 35 W kabelgebundenes Aufladen
- 8 GB RAM und 256 GB interner Speicher
- 4G kompatibel, Bluetooth 5.0, IP-X5 spritzwassergeschützt
- Maße: Höhe 166,89 mm, Breite 76,8 mm, Tiefe 8,24 mm, Gewicht 206 g
- B
- Smartphone mit 1 TB Speicher und 12 GB RAM
- Bildschirmdiagonale von 6,83 Zoll mit 1,5K Auflösung
- Silizium-Kohlenstoff-Batterie mit 7000 mAh
- Unterstützung für kabelloses 50W Laden und 100W PPS-Laden
- Leica Summilux-Objektiv für hohe Bildqualität
- Dual SIM Unterstützung und 5G Mobilfunkstandard
- HyperOS 3 Betriebssystem mit Google Play Store
Nomos Der Euratom-Vertrag im Lichte des Vertrags über eine Verfassung für Europa
Der Euratom-Vertrag stand während der Arbeiten an einem Europäischen Verfassungsvertrag nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit. Er wird anders als der EG-Vertrag auch nicht in den Verfassungsvertrag integriert. Da zentrale Vorschriften des Vertrages gestrichen und durch die entsprechenden Bestimmungen des Verfassungsvertrags ersetzt werden, bleibt der Euratom-Vertrag von den für das Unionsrecht vorgesehenen Neuerungen dennoch nicht unberührt. Diesen Umstand nimmt die vorliegende Arbeit zum Anlass, um zu untersuchen, welche Auswirkungen die im Verfassungsvertrag vorgesehenen Änderungen auf den Euratom-Vertrag haben. Nach einer Einführung in das aktuelle Regelwerk des Euratom-Vertrags und einem Überblick über die Beratungen während des Europäischen Konvents und der Regierungskonferenz 2003/2004 werden die Neuerungen im institutionellen und materiellen Bereich herausgearbeitet und einer Überprüfung unterzogen.