Das mit einem 5,6 Zoll großem Display ausgestatte Smartphone besitzt eine Rück- und eine Frontkamera, die beide mit 16 Megapixeln auflösen. Zur Ausstattung gehören außerdem ein 3000 mAh starker Akku sowie ein 16 Gigabyte großer interner Speicher.
Smartphone
- Betriebssystem: Google Android 8.0
- Anzahl der Kerne: 8
- 3.072 MB RAM
- 32 GB interner Speicher
- Speicherkartenfach
- Speicherkar
- Mobiltelefon mit integriertem Schiebefach für kabellose Ohrhörer
- Möglichkeit, Ohrhörer zum Aufladen im Gerät zu verstauen
- Lautsprecherfunktion für gemeinsames Musikhören
- Flexible Nutzung für Klangfreiheit
- Maße: Höhe 13,5 cm, Breite 5,5 cm, Tiefe 1,5 cm
Das Huawei P40 kommt mit einem 6,1-Zoll-OLED-Display, einem 128 Gigabyte großen internen Speicher und einem 3.800-mAh-Akku daher. Die 50-Megapixel-UltraVision-Hauptkamera wird von einer 16-Megapixel-Ultraweitwinkel-Kamera und einem 8-Megapixel-Telephoto unterstützt.
Smartphone
- Betriebssystem: Google Android 10
- Prozessor Modellnummer: 2 x Cortex-A76 2,86 GHz + 2 x Cortex-A76 2,36 GHz + 4 x C
- 6,7 Zoll HD+ Hole-Display mit 120 Hz für flüssiges Scrollen
- T616 Octa-Core-Prozessor mit bis zu 2,0 GHz für schnelle Performance
- 8 GB + 12 GB Dynamic RAM für nahtloses Multitasking
- 256 GB interner Speicher, erweiterbar auf bis zu 1 TB
- 5.000 mAh Akku mit 22,5W Schnellladung für ganztägige Nutzung
- Triple-SIM-Flexibilität für zwei SIM-Karten und eine microSD
Nomos Der Euratom-Vertrag im Lichte des Vertrags über eine Verfassung für Europa
Der Euratom-Vertrag stand während der Arbeiten an einem Europäischen Verfassungsvertrag nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit. Er wird anders als der EG-Vertrag auch nicht in den Verfassungsvertrag integriert. Da zentrale Vorschriften des Vertrages gestrichen und durch die entsprechenden Bestimmungen des Verfassungsvertrags ersetzt werden, bleibt der Euratom-Vertrag von den für das Unionsrecht vorgesehenen Neuerungen dennoch nicht unberührt. Diesen Umstand nimmt die vorliegende Arbeit zum Anlass, um zu untersuchen, welche Auswirkungen die im Verfassungsvertrag vorgesehenen Änderungen auf den Euratom-Vertrag haben. Nach einer Einführung in das aktuelle Regelwerk des Euratom-Vertrags und einem Überblick über die Beratungen während des Europäischen Konvents und der Regierungskonferenz 2003/2004 werden die Neuerungen im institutionellen und materiellen Bereich herausgearbeitet und einer Überprüfung unterzogen.