Die forensische Behandlung verdächtiger Todesfälle in der DRK: Revolutionierung der Untersuchung verdächtiger Todesfälle für eine gerechte Justiz in der DRK 6209956122
Die forensische Behandlung verdächtiger Todesfälle in der DRK: Revolutionierung der Untersuchung verdächtiger Todesfälle für eine gerechte Justiz in der DRK
In Ammerbach waren unterdessen alle die Formalitäten, die bei unerwarteten und verdächtigen Todesfällen üblich sind, beendigt und die Begräbnisfeierlichkeiten standen bevor. Der Bezirksarzt hatte nach der Leichenbesichtigung erklärt es wäre eine gleiche Wunde wie die des jungen Herrn Dornbergs und es müsse notwendig in den Vorrichtungen beim Öffnen der kunstvoll konstruierten Geldschränke liegen, daß derartige Verletzungen stattfinden könnten. Es lag eine gewisse Ignoranz in dieser Anschauung und die Comtoiristen machten ihm auch mit scheinbarer Treuherzigkeit bemerklich, daß sie das Kunststück, wie man auf diese Weise durch und durch gestochen werden könne, wohl ’mal mit ansehen möchten. „Eben so gut könnte man vermuten, es sei ein Sicherheitsverschluß in den Schranken angebracht, der ein geladenes Pistol auf die Brust desjenigen abfeuert, der es zu öffnen wage;“ meinte der Buchhalter achselzuckend. „Sie wollen mit dieser höchst kindischen Bemerkung nur Ihre Behauptung geltend machen, daß Rohrburgs Verwundung durch einen Schuß herbeigeführt sei;“ erwiderte der Bezirksarzt gereizt. „Ein Schuß knallt. Haben Sie etwas knallen hören, meine Herren? Hat irgend Jemand etwas knallen hören? Nein! Und es sind mehr als dreißig Menschen in nächster Nähe des Gewölbes beschäftigt gewesen!“ Nach diesem Argumente fiel also zunächst die Möglichkeit einer Erschießung fort und die Comtoiristen mußten sich beruhigen.
In Ammerbach waren unterdessen alle die Formalitäten, die bei unerwarteten und verdächtigen Todesfällen üblich sind, beendigt und die Begräbnisfeierlichkeiten standen bevor. Der Bezirksarzt hatte nach der Leichenbesichtigung erklärt es wäre eine gleiche Wunde wie die des jungen Herrn Dornbergs und es müsse notwendig in den Vorrichtungen beim Öffnen der kunstvoll konstruierten Geldschränke liegen, daß derartige Verletzungen stattfinden könnten. Es lag eine gewisse Ignoranz in dieser Anschauung und die Comtoiristen machten ihm auch mit scheinbarer Treuherzigkeit bemerklich, daß sie das Kunststück, wie man auf diese Weise durch und durch gestochen werden könne, wohl ’mal mit ansehen möchten. „Eben so gut könnte man vermuten, es sei ein Sicherheitsverschluß in den Schranken angebracht, der ein geladenes Pistol auf die Brust desjenigen abfeuert, der es zu öffnen wage;“ meinte der Buchhalter achselzuckend. „Sie wollen mit dieser höchst kindischen Bemerkung nur Ihre Behauptung geltend machen, daß Rohrburgs Verwundung durch einen Schuß herbeigeführt sei;“ erwiderte der Bezirksarzt gereizt. „Ein Schuß knallt. Haben Sie etwas knallen hören, meine Herren? Hat irgend Jemand etwas knallen hören? Nein! Und es sind mehr als dreißig Menschen in nächster Nähe des Gewölbes beschäftigt gewesen!“ Nach diesem Argumente fiel also zunächst die Möglichkeit einer Erschießung fort und die Comtoiristen mußten sich beruhigen.
Ca. 70.000 Mal pro Jahr wird der Verdacht auf eine Berufskrankheit gemeldet und damit ein Berufskrankheiten-Verfahren in Gang gesetzt. Meist wissen die betroffenen Patienten nicht so recht, was damit auf sie zukommt. Auf welche Weise entsteht aus dem Verdacht, der ärztlichen Diagnose das Gutachten? Was ist für die Gutachter maßgeblich? Müssen die Betroffenen ihre Tätigkeit aufgeben? Wenn ihre Krankheit nicht als Berufskrankheit anerkannt wird, sollen sie dann vor das Sozialgericht gehen? Was kostet das? Und und und ... Das Büchlein wendet sich an den Hausarzt oder Facharzt, der in dieser Situation seine Patienten kompetent beraten möchte. Es wendet sich zudem an Ärzte, die in die Berufskrankheiten-Begutachtung einsteigen wollen. Sie alle finden im Buch leicht lesbare, praxisnahe Tipps aus langjähriger unabhängiger gutachterlicher Erfahrung.
Bei einer Verdachtskündigung steht die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers nicht fest. Es bleibt das Risiko, einen Unschuldigen zu treffen. Daher ist die Existenz dieses Kündigungsgrunds noch nicht gesichert. Als Einstieg ins Thema wird eine Trennlinie zur Tatkündigung gezogen. Es folgt die Prüfung, ob die Verdachtskündigung gegen die Verfassung, vor allem die Unschuldsvermutung verstößt, was abgelehnt wird. Im Anschluss wird die Begründung für die Verdachtskündigung gesucht und im Vertrauenswegfall gefunden. Der Vertrauensschutzgedanke wird analysiert und für die Verdachtskündigung fruchtbar gemacht; es werden zwei zu unterscheidende Vertrauenslinien sichtbar. So passt sich dieser Ansatz ins Kündigungsrecht ein. Anschließend wird hinterfragt, wie sich eine Unschuld des Arbeitnehmers auswirkt. Abschnitte zu prozessualen Problemen um die Verdachtskündigung und zur Verdachtskündigung durch den Arbeitnehmer runden die Untersuchung ab. Die Arbeit richtet sich an die arbeitsrechtliche Wissenschaft und Praxis. Der Autor war an einem arbeitsrechtlichen Lehrstuhl und ist inzwischen als Richter tätig.