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Mohr Siebeck Bewegte Erinnerung
Was war "1968"? Viel wurde bereits gesagt, geschrieben und gestritten über die Geschichte vom Aufstieg und Fall jener politisierten Generation, angetreten, die Welt zu verändern, bevor sie sich wahlweise "ins Private" zurückzog oder den "Marsch durch die Institutionen" antrat. Fast fünfzig Jahre nach dem Ende der Proteste scheint das Urteil besiegelt: politisch gescheitert, aber kulturell ein Erfolg.Silja Behre fragt, wie sich die bis heute prägenden Interpretationen und Urteile über die 68er-Bewegung und ihre vermeintlichen Folgen in den öffentlichen und wissenschaftlichen Debatten in der Bundesrepublik und Frankreich durchgesetzt haben. Sie schaut hinter die Kulissen der Konkurrenzen um das "wahre 1968". Wer deutet die 68er-Bewegung? Wer verwaltet ihre Vergangenheit? Was war das Politische der Proteste? So wird deutlich: Die Geschichte der 68er-Bewegung ist die Geschichte ihrer Deutungskämpfe.
Friedrich Schleiermacher (1768-1834) hat als Theologe, aber auch als Plato-Forscher Epoche gemacht; als systembildender Philosoph erhob er selbständigen Geltungsanspruch, als Kirchen- und Bildungspolitiker sowie als Theoretiker der Universität gehörte er zu den wichtigsten Akteuren der preußischen Reformen, und seine Beiträge zur Pädagogik wirken bis heute nach.Die Gliederung des Handbuchs folgt grob Schleiermachers Lebensstationen. Die einzelnen Beiträge schildern seine Arbeitsfelder und -kontexte und stellen seine literarischen Arbeiten und Entwürfe in den jeweiligen zeitgeschichtlichen Debattenlagen dar. Auch wichtige Stationen seiner Wirkungs- und Rezeptionsgeschichte werden thematisiert.Die Autorinnen und Autoren der Beiträge verfolgen ganz unterschiedliche Interpretations- und Deutungsansätze. Deshalb bietet das Handbuch auch einen konzentrierten Einblick in den gegenwärtigen Stand der Schleiermacher-Forschung mit ihren Konsensen und ihren Kontroversen. Mit Beiträgen von:Christian Albrecht, Andreas Arndt, Bernd Auerochs, Ulrich Barth, Albrecht Beutel, Georg Eckert, Hermann Fischer+, Ursula Frost, Albrecht Geck, Simon Gerber, Wilhelm Gräb, Peter Grove, Matthias Heesch, Eilert Herms, Kirsten Huxel, Walter Jaeschke, Lutz Käppel, Hans-Martin Kirn, Dietz Lange, Inken Mädler, Helmut Merkel, Martin Ohst, Claus-Dieter Osthövener, Hermann Patsch, Reiner Preul, Andreas Reich, Joachim Ringleben, Jan Rohls, Martin Rössler, Dirk Schmid, Friedemann Voigt, Folkart Wittekind, Matthias Wolfes
Ohne Wissen über die Geschichte des Religionsrechts bleiben religionspolitische und religionsrechtliche Debatten der Gegenwart eigentümlich technizistisch. Die Historie gibt uns zwar keine abschließenden Antworten, wie wir den Herausforderungen einer hyperdiversifizierten Gesellschaft heutzutage begegnen können. Doch das geltende Recht ist Teil unseres kulturellen Gedächtnisses und es reflektiert eine Lerngeschichte, die mehrere hundert Jahre alt ist. Die im geltenden Recht eingelagerten historischen Erfahrungen prägen bis heute gesellschaftliche Wahrnehmungen, Problembewusstsein und Empfindsamkeiten. Religionsrecht ist in hohem Maße pfadabhängig. Deshalb ist es notwendig, sich der Geschichte des Religionsrechts immer wieder neu zu vergewissern.
Das Christentum der abendländischen Postmoderne scheint unaufhaltsam an Überzeugungskraft zu verlieren. Nachdem die Verbindlichkeit der christlichen Botschaft nicht mehr von biologistischen, historischen, moralischen und spekulativ-metaphysischen Argumenten gestützt werden kann, geraten auch die Fundamente des christlichen Glaubens, Gott und seine Offenbarung, durch den Konstruktionsverdacht ins Wanken. Was bleibt vom Glauben übrig, wenn sich selbst Gott und seine Offenbarung als Konstrukte des Menschen erweisen? Katarína Kristinová stellt sich dieser Frage und zeigt, wie sich durch die radikalkonstruktivistische Lesart die Fundamente des christlichen Glaubens neu erschließen und seine Relevanz neu gewonnen werden kann.
Dieser Band beinhaltet die Beiträge der interdisziplinären Tagung "Funktionsverluste von Staatlichkeit" des Lorenz-von-Stein-Instituts für Verwaltungswissenschaften vom 24. Januar 2017 im Kieler Wissenschaftszentrum. Die Referenten gingen dabei aus den verschiedensten Blickwinkeln der Frage nach, welche aktuellen Entwicklungen die tradierte staatliche Ordnung herausfordern und wie diesen zu begegnen ist. Das Ergebnis beinhaltet einen Kriterienkatalog zur Bewertung möglicher Funktionsverluste von Staatlichkeit sowie Lösungsvorschläge zum Erhalt des demokratischen, republikanischen und sozialen Rechtsstaats. Mit Beiträgen von:Jochen Bittner, Eberhard Diepgen, Hans Jörg Hennecke, Joachim Jens Hesse, Sebastian Graf von Kielmansegg, Gregor Kirchhof, Ulrich Sarcinelli, Utz Schliesky, Mathias Schubert
Im September 1941 trat das Gesetz zur Änderung des Reichsstrafgesetzbuches in Kraft, mit welcher eine Änderung des Mordparagrafen verbunden war. Dieser entsprach im Wesentlichen dem heute noch geltenden 211 des deutschen StGB, was in regelmäßigen Abständen für Reformdiskussionen sorgt. Dies nicht zuletzt, weil der fragliche Paragraf mitten in der Zeit des Nationalsozialismus eingeführt wurde. Martina Plüss erklärt dessen Entstehung und beschäftigt sich mit folgenden Fragen: War Roland Freisler die treibende Kraft hinter der StGB-Änderung von 1941? Wer wirkte an der Entstehung des Mordparagrafen mit? Liegt der Ursprung der Formulierung - wie mancherorts behauptet - im StGB-Entwurf der Schweiz von 1918? Beinhaltet 211 StGB von 1941 eine Tätertypologie? Und welche unmittelbaren Auswirkungen hatte die Änderung auf die Rechtspraxis während der NS-Zeit?
Beiträge zur Verfassungsfrage anläßlich der Verhandlungen im Reichsamt des Inneren vom 9. bis 12. Dezember 1918 - Deutschlands künftige Staatsform - Entwürfe für die Paragraphen 11 und 12 einer Verfassung des Deutschen Reiches - Erklärungen zum Scheitern der Kandidatur für die Wahlen zur Nationalversammlung im Wahlkreis 19 (Hessen-Nassau) - Der freie Volksstaat - Zum Thema "Kriegsschuld" - Zur einer Erklärung der Heidelberger Couleurstudenten - Diskussionsbeiträge anläßlich der Gründersitzung der "Arbeitsgemeinschaft für die Politik des Rechts (Heidelberger Vereinigung)" - Der gebundene Privatbesitz in der badischen Verfassung - Der Reichspräsident - Die Untersuchung der Schuldfrage - Die wirtschaftliche Zugehörigkeit des Saargebietes zu Deutschland - Unitarismus, Partikularismus und Föderalismus in der Reichsverfassung - Diskussionsbeiträge anläßlich der Beratungen im Auswärtigen Amt zur Vorbereitung der Friedensverhandlungen, 29. März und 2. April 1919 - Sachliche (angeblich: "politische") Bemerkungen am 19.1.1920 zum Fall Arco - Erklärung zum Fall Arco am 23. Januar1920 - Stellungnahme zu Äußerungen des bayerischen Ministerpräsidenten von Kahr Ia. Beiträge zur amtlichen Politik in der Kriegsschuldfrage Bemerkungen zum Verzicht der Kommission der alliierten und assoziierten Regierungen über die Verantwortlichkeit der Urheber des Krieges - Der verstümmelte Bericht des Herrn von Schoen. Eine Erklärung der deutschen Viererkomission II. Berichte über Reden und Diskussionsbeiträge Deutschlands politische Neuordnung - Die zukünftige Staatsform Deutschlands - Das neue Deutschland - Der Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft - Deutschlands Lage - Deutschlands Wiederaufrichtung - Diskussionsbeitrag zur Rede des badischen Justizministers Ludwig Marum über "Das neue Deutschland und seine Zukunft" am 3. Januar 1919 in Heidelberg - Deutschlands Vergangenheit und Zukunft - Die kommende Reichsverfassung - Probleme der Neuordnung - Der freie Volksstaat - Die gegenwärtige Lage der Deutschen Demokratischen Partei - Student und Politik - Zeugenaussage im Prozeß gegen Ernst Troller - Zeugenaussage im Prozeß gegen Otto Neurath Anhang I: Mitunterzeichnete Aufrufe und öffentliche Erklärungen Anhang II: Aufzeichnungen über eine Unterredung mit Erich Ludendorff Anhang III: Nachgewiesene aber nicht überlieferte Schriften und Reden Personenverzeichnis - Verzeichnis der von Max Weber zitierten Literatur - Verzeichnis der als Varianten zum Edierten Text berücksichtigten Textfassungen - Personenregister - Sachregister - Seitenkonkordanzen - Aufbau und Editionsregeln der Max-Weber-Gesamtausgabe, Abteilung I: Schriften und Reden
Im Hinblick auf die erneut in den Vordergrund rückenden Debatten zum Thema Gemeinschaft versteht sich dieser Band als interdisziplinär-exploratorischer Versuch, der sich zwischen sozial-philosophischen und theologisch-ekklesiologischen Positionen bewegt. Anhand der gesammelten Beiträge wird eine kritisch-dekonstruktive Auffassung des Zusammenlebens präsentiert, die sich aus metaphysikkritischen und anti-substantialistischen Tendenzen speist. Damit zielen die Beiträge auf ein vielversprechendes Ergebnis, die Freisetzung eines gemeinsamen Ortes, der es ermöglicht, eine ethisch-politische und theologisch-ekklesiologische epoché zu praktizieren. Mittels dieser kann in die verschiedenen institutionellen Bereiche hinein - etwa die der Gesellschaft, Politik, Religion, des Rechts usw. - ein Zuwachs an radikaler Selbstoffenheit, Wandelbarkeit und auch Kritisierbarkeit vermittelt werden. Mit Beiträgen von:Thomas Bedorf, Fabio Ciaramelli, Roberto Esposito, Elisabeth Gräb-Schmidt, Eilert Herms, Burkhard Liebsch, Ferdinando G. Menga, Michael Moxter, Rachel Muers, Sofia Näsström, Jean-Luc Nancy, Georg Pfleiderer, Philipp Stoellger
Die Textversionen des Masoretischen Textes und der Septuaginta sind weit mehr als nur textkritisch zu betrachtende Zeugnisse zur Rekonstruktion des ältesten erreichbaren Textes des Alte Testaments. Sie sind vielmehr Spiegel einer weitergehenden Auseinandersetzung mit den Texten und damit auch Zeugnisse theologischer Debatte und Aktualisierung durch Neugestaltung eines vorgegebenen Textes. In diesem Band, der gleichzeitig die Vorträge dokumentiert, die im Januar 2015 auf einem gleichnamigen Symposium zur Verabschiedung von Prof. Dr. Siegfried Kreuzer in Wuppertal gehalten wurden, sind Beiträge versammelt, die der textgeschichtlichen Fragestellung insbesondere in ihrem theologischen Aspekt nachgehen. Mit Beiträgen von: Heinz-Josef Fabry, Martin Karrer, Jong-Hoon Kim, Wolfgang Kraus, Siegfried Kreuzer, Martin Meiser, Jonathan M. Robker, Martin Rösel, Adrian Schenker, Marcus Sigismund, Emanuel Tov, Kristin De Troyer, Frank Ueberschaer, Thomas Wagner
Friedrich Wilhelm Grafs Studien zur protestantischen Universitätstheologie der Zwischenkriegszeit haben seit den 1980er Jahren mancherlei Kontroversen ausgelöst. Kritische Deutungen der antiliberalen Theologien Karl Barths, Friedrich Gogartens und Hans-Joachim Iwands fanden ebenso Widerspruch wie Studien zu dem antidemokratischen Autoritätskult eines konservativen Kulturlutheraners wie Reinhold Seeberg. Dieses Buch bietet eine repräsentative Auswahl aus den theologiehistorischen Studien Grafs zur Weimarer Republik und zu den Anfängen der nationalsozialistischen Diktatur. Am Beispiel des Kreises um Martin Rades "Die Christliche Welt" zeigt der Autor insbesondere die Resistenz einiger prominenter liberaler Protestanten im NS-Staat. Graf setzt für die Theologiegeschichte der Weimarer Republik auf konsequente Historisierung und, inspiriert auch durch moderne Ideengeschichte und Diskursgeschichte, auf die politische Kontextualisierung theologischer Wissensproduktion. So deutet er insbesondere die von den damals Jüngeren geübte Fundamentalkritik am bürgerlichen theologischen Liberalismus des Kaiserreichs als eine Absage auch an den politischen Liberalismus im Umfeld Friedrich Naumanns. Die "antihistoristische Revolution" in den frühen 1920er Jahren förderte einen radikal antibürgerlichen Gestus des Unbedingten. Glaubensernste Emphase und Hunger nach Ganzheit gingen vielfältige Verbindungen mit einem dezisinistischen Zeitgeist ein, der es kaum erlaubte, die Konsensbildungsmechanismen und den Kompromissbedarf einer parlamentarischen Demokratie zu erkennen und ernst zu nehmen.
Tom Pleiner rückt mit der Überplanung das Millionen Kilometer umfassende bestehende Energieleitungsnetz in den Fokus. Denn neben der Energiewende haben auch das hohe Alter der Leitungen und die europäische Integration Einfluss auf Deutschlands Stromnetz. Der Austausch und die Erneuerung von Leitungen übersteigen den künftig zu leistenden Neubau um ein Vielfaches. Bestehende Leitungen und Trassen taugen dazu, auch künftige Anforderungen zu meistern. Gleichzeitig können so bislang ungenutzte Flächen verschont werden. Vorhaben in bestehenden Trassen unterliegen dazu allerhand Besonderheiten. Dies gilt für vorbereitende Planungen und auch für deren Zulassung. In diesem Zusammenhang untersucht der Autor, wie Vereinfachungen und Freistellungen einen Vorrang des Ausbaus von Bestandsleitungen rechtlich absichern. Für die verschiedenen Stufen des Planungsprozesses werden dazu Trassierungsgrundsätze präsentiert. Dabei nimmt der Autor jeweils auch Stellung zum gegenwärtigen Stand der Raumordnungs- und Bedarfsplanung.
Die über 200 Briefe dokumentieren die Zusammenhänge, in denen Max Weber während seiner juristischen Ausbildung, der Promotion und Habilitation, der Zeit als Privatdozent und außerordentlicher Professor in Berlin sowie nach der Berufung zum ordentlichen Professor der Nationalökonomie nach Freiburg i.Br. stand. Sie zeigen ihn schwankend zwischen praktisch-beruflicher Karriere und akademischer Laufbahn. Sie dokumentieren die Herausbildung seiner politischen Urteilskraft in Auseinandersetzung mit zentralen Problemen des Kaiserreichs und dem älteren Honoratiorenliberalismus, der die Bedeutung der "sozialen Frage" unterschätzte. Max Weber engagierte sich im Verein für Socialpolitik, für den er die Lage der Landarbeiter im ostelbischen Deutschland analysierte und so seinen Ruf als Nationalökonom begründete. Eine sachkundige Einleitung führt in die Kontexte der Briefe ein, Editorische Vorbemerkungen, Kommentare, Verzeichnisse und Register erschließen den Band.
Mohr Siebeck Der persönliche Körperschaftsteuertatbestand
Für die Körperschaftsteuer, die im Gegensatz zur persönlichen Einkommensteuerpflicht nicht auf eine faktische Vorstrukturierung der Realität aufbauen kann, ergibt sich stets die Notwendigkeit, die Körperschaftsteuersubjekte und transparent besteuerte Gebilde (in Deutschland v.a. die Mitunternehmerschaften) mittels eines gesonderten Verfahrens zu bestimmen. Für die erforderliche rechtliche Vorstrukturierung der faktisch bestehenden gemeinschaftlichen Tätigkeiten wird in weiten Teilen auf die Wertungen des Zivilrechts zurückgegriffen. Den an dieser Schnittstelle bestehenden Funktionszusammenhang zwischen steuerrechtlichen Einordnungsmechanismen und dem materiellen Zivilrecht sowie dem Gesellschaftskollisionsrecht analysiert Ruben Martini auf Grundlage eines numerisch gestützten Rechtsvergleichs. Die so gewonnenen, losgelöst von einer nationalen Rechtsordnung einsetzbaren Erkenntnisse werden daraufhin in einer ersten Verprobung auf das deutsche Körperschaftsteuerrecht angewendet. Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis des Deutschen Wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. 2015 und dem Hans Flick-Ehrenpreis 2015 ausgezeichnet.
Im konfessionellen Zeitalter etablieren sich Bilder als identitätsstiftendes Merkmal im lutherischen Kirchenraum. Sie grenzen die lutherischen nicht nur sichtbar von den reformierten Kirchen ab, sie definieren die Gemeinschaft der Gläubigen und stellen eine sichtbare Predigt in ihre Mitte. Susanne Wegmann zeichnet den Weg des lutherischen Bilddiskurses vom zerstörten und umstrittenen Bildmedium bis zu seiner Neuverortung im lutherischen Kontext nach. Als Quellen nimmt sie konsequent die Bilder selbst in den Blick, die die Tradition des spätmittelalterlichen Bildgebrauchs reflektieren. Die Positionen von Künstlern, Stiftern und Auftraggebern werden durch Bildnisse, Signaturen und Inschriften in und an den Bildwerken im lutherischen Glauben verortet.
Wer Schriften Luthers mit denen spätmittelalterlicher Theologen vergleicht, stößt auf erstaunliche Kontinuitäten und Umbrüche. Immer von neuem fasziniert, wie Luther einerseits die Denkbewegungen spätmittelalterlicher Universitätstheologie, monastischer und mystischer Theologie aufnimmt und deren Ergebnisse für Laien verständlich macht und wie er doch andererseits durch seine radikale Konzentration auf Jesus Christus als den einen Mittler Theologie und Frömmigkeit inhaltlich neu orientiert. Christoph Burger entwirft in vierzehn Studien ein Bild Luthers als Mitglied seines Ordens, als eines Theologen, der den Menschen im Verhältnis zu Gott ganz auf Gnade angewiesen sieht, und als eines Auslegers von Marias Lobgesang. Luthers Aussagen über die rechte Furcht Gottes und die angemessene Liebe zu Gott und ein Beispiel der Berufung auf ihn werden dargestellt.
Mohr Siebeck Der Abschreckungseffekt auf die Grundrechtsausübung
Abschreckungseffekte finden sich seit dem Lüth-Urteil immer häufiger in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Diese nicht intendierten Nebeneffekte staatlichen Handelns - auch als Einschüchterungseffekte oder chilling effects bezeichnet - werden mitunter prominent für die Entscheidungsbegründung herangezogen. Sie bergen vor allem für den dynamischen Bereich internetbasierter Grundrechtsverwirklichung die Gefahr, einschneidende Wirkungen zu entfalten, und bedürfen daher verfassungsrechtlicher (Neu)Bewertung.Julian Staben untersucht den argumentativen Einsatz von Abschreckungseffekten durch das Bundesverfassungsgericht und vergleicht ihn mit dem des US Supreme Courts. Unter Rückgriff auf Argumentations- und Verfassungstheorie entwickelt er Anforderungen an die Verwendung des Arguments und rationalisiert so den Umgang mit Abschreckungseffekten. Die hieraus entwickelten grundrechtsdogmatischen Regeln finden Niederschlag auf den einzelnen Stufen der Grundrechtsprüfung, bei materiell-rechtlichen Verfassungsgeboten und hinsichtlich der verfassungsgerichtlichen Kontrolldichte.
Die staatliche Regulierung von Lotterie- und Glücksspielen beruht in Deutschland im Wesentlichen auf einem staatlichen Monopol, das im sogenannten Glücksspielstaatsvertrag niedergelegt ist. Der Begriff "Glücksspiel" ist in diesem Zusammenhang ausschließlich negativ konnotiert; der natürliche Spieltrieb der Bevölkerung wird als etwas gesehen, was durch staatliche Regulierung einzudämmen ist. Jörg Philipp Terhechte nimmt vor diesem Hintergrund eine rechtsvergleichende Analyse des staatlichen Glücksspielmonopols in Deutschland vor und geht der Frage nach, ob sich ein staatliches Monopol mit dem im deutschen Verfassungsrecht, im EU-Recht sowie im WTO-Recht angelegten Freiheitsprinzip vereinbaren lässt und wie eine Glücksspielregulierung im Lichte dieses Prinzips aussehen könnte.
Grundwasser ist innerhalb weniger Jahrzehnte zu einer der meistgenutzten natürlichen Ressourcen weltweit geworden. Diese beeindruckende Karriere hat jedoch eine Kehrseite: Insbesondere in den Trockengebieten der Erde sind die Vorkommen durch Übernutzung und Aufzehrung bedroht. Silvan Eppinger untersucht das Potential rechtlicher Regelungen, diese Entwicklung zu regulieren und nachhaltige Lösungen der Grundwasserkrise zu erreichen. Der diachrone Vergleich der Rechtsentwicklung in Arizona und Jordanien zeigt, dass sich im Verlauf des 20. Jahrhunderts in den beiden Ländern ein in grundlegenden Aspekten übereinstimmender rechtlicher Rahmen für die Regelung der Grundwassernutzung herausgebildet hat. Die Wirkung und Rolle dieser Regelungsansätze innerhalb der spezifischen, gesellschaftlichen und staatlichen Kontexte von Arizona und Jordanien sind jedoch grundsätzlich verschieden.
Freiheit ist das Problem jeder traditionellen Prädestinationslehre: Es gibt keine; zumindest keine echte, die wesentlichen Dinge des Lebens betreffende. Dem Franziskanertheologen Wilhelm von Ockham (+ 1347) aber war es ein besonderes Anliegen, den als Wahlfreiheit verstandenen freien Willen zu bewahren. Darum legte der "genialste aller Scholastiker" (Luther) eine Prädestinationslehre vor, die sowohl den Vorgaben der Tradition als auch seiner persönlichen Hochschätzung der Wahlfreiheit gerecht wurde. Michael Beyer stellt Ockhams Prädestinationslehre dar und zeigt sie dabei als Teil eines wohldurchdachten theologischen Systems, das an logischer Klarheit seinesgleichen sucht. Prädestinations- und Rechtfertigungslehre begegnen darin stets als Einheit. Da noch Luthers Erfurter Lehrer erheblich vom Denken des Venerabilis Inceptor geprägt waren, mag diese Studie überdies einen Betrag dazu leisten, den Ausgangspunkt von Luthers Theologie besser zu verstehen.