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Mohr Siebeck Gesammelte Schriften
Einem breiteren Publikum ist Hugo Preuß als der "Weimarer Verfassungsvater" bekannt geworden. Bislang weniger beachtet wurde aber, welche Elemente der Weimarer Verfassung von ihm geprägt wurden und wo er Zugeständnisse machen musste. Kein Geringerer als Max Weber, der einen kompetenzstärkeren Reichspräsidenten erstrebte und als Süddeutscher auch die Eigenständigkeit der Länder mehr betonte, lobte am Ende der Beratungen, mit welch "glänzender Präzision und Sachlichkeit" Preuß die Verhandlungen geführt hatte. Mit diesem Band werden jene zahlreichen Schriften präsentiert und kommentiert, mit denen Preuß sich vom Beginn der Novemberrevolution 1918 bis zu seinem Tode im Oktober 1925 an eine breitere Öffentlichkeit wandte. Die theoretischen Begründungen seines politischen Handelns sind dem Band 2 vorbehalten. Ergänzt wird dieses Gesamtbild durch einige Reden aus dem Preußischen Landtag, dem er für die DDP angehörte, und Zeitungsberichte über öffentliche Reden und Vorträge. Viele seiner Beiträge haben in Grundzügen bereits heutige Einsichten der Politikwissenschaft und Demokratietheorie vorweggenommen. Die künftige Nationalhymne "Einigkeit und Recht und Freiheit" verstand der moderne Sozialliberale Preuß als Brücke von der 1848er Revolution zum sozialen Rechtsstaat der Gegenwart: "Die nationale Einigkeit, die politische Freiheit und das soziale Recht sind so die Leitgedanken der Verfassung von Weimar."
Mohr Siebeck Vertragsgewohnheitsrecht und Parlamentsbeteiligung
Angesichts weltpolitischer Veränderungen, die sich in völkerrechtlichen Vertragstexten nicht unmittelbar umsetzen lassen, haben sich verschiedene Mechanismen herausgebildet, die den völkerrechtlichen Vertrag dennoch aktuell halten. Neben evolutiver Auslegung können inhaltliche Veränderungen in Verträgen durch die Herausbildung von Vertragsgewohnheitsrecht erfolgen. Diese Mechanismen zu erläutern und voneinander abzugrenzen steht im Zentrum der völkerrechtlichen Analyse. Aus verfassungsrechtlicher Sicht stellt sich dann die Frage nach der Parlamentsbeteiligung. Hier schwelt ein Kompetenzkonflikt zwischen Exekutive und Legislative im Bereich der auswärtigen Gewalt, den Christina Henrich zugunsten des Parlaments und unter Berücksichtigung des Gewaltenteilungskonzepts des Grundgesetzes auflöst. Anschließend überträgt sie die gewonnenen Erkenntnisse auf den Entstehungsprozess von Völkergewohnheitsrecht.
Der vorliegende, kritisch edierte Band präsentiert eine Facette des Kanzelredners Johann Joachim Spalding (1714-1804), die bislang selten im Fokus der wissenschaftlichen Betrachtung stand. Er enthält Trauerpredigten, Erbauungsschriften und weitere Predigten bey außerordentlichen Fällen, unter denen sich auch Spaldings Barthische Abschiedspredigt sowie seine Berliner Antrittspredigt finden. Somit wird ein intimer Einblick in das vielfältige Predigtwerk des Berliner Neologen ermöglicht. Der Zeitraum der hier dargebotenen Predigten umfaßt mehr als ein Jahrzehnt des pfarramtlichen Wirkens Spaldings (1764-1775), und jede Kanzelrede für sich wirft ein bezeichnendes Schlaglicht auf die theologischen, historischen und mentalitätsgeschichtlichen Fragestellungen, die Spalding und seine Hörer bewegt haben. Die ausführlichen Personen-, Bibelstellen- und Sachregister ermöglichen dem Leser ein schnelles Auffinden zentraler Schlagwörter und Wendungen und zeigen den sprachlichen Reichtum Spaldings.
What is meant by God's taking the place of human beings? How are representation and vicariousness related in the dogma of the incarnation of God in Jesus Christ? In this book, Christof Gestrich presents a philosophy of the Christian religion which refers to these questions. His goal is to contribute to a better understanding of the Christian doctrine of salvation and to combine this with an ethical concept of modern civilization, with particular attention directed towards the perspective of freedom.
Aus Anlass des 40. Todestags des Theologen Otto Piper (1891-1982) fand im Frühjahr 2022 eine Tagung in Hannover statt, deren Ergebnisse in diesem Sammelband dokumentiert sind. Piper galt als einer der wenigen protestantischen Intellektuellen, die den demokratischen Weimarer Rechtsstaat vehement verteidigten. Ebenso setzte er sich früh für die Idee einer internationalen Ökumene ein. Diese Einstellungen erschwerten seine akademische Karriere in Göttingen und Münster. Die Nationalsozialisten entließen ihn 1933 aus dem Staatsdienst und zwangen ihn zur Emigration in die USA, wo er zwanzig Jahre als Professor in Princeton wirkte. In dreizehn Beiträgen setzen sich Theolog:innen und Historiker:innen mit spezifischen Konstellationen und Aspekten seiner Biographie und seines (religions-)politischen Denkens auseinander.
Alles politische Handeln steht unter dem Eindruck von politischen Träumen und Albträumen, von Normen, Glaubenssätzen und Imaginationen - kurz: von etwas, das eine gegebene Ordnung überschreitet. In Fortführung und Kritik einschlägiger Debatten fragen die Beitragenden dieses Bandes danach, wie Transzendenzbezüge zur Konstitution, Stabilisierung und Transformation politischer Ordnung beitragen. Die Beiträge stellen sich dieser Frage aus Sicht verschiedener Disziplinen und arbeiten dabei eine spezifisch europäische Diskurstradition auf. Die Schwerpunkte des Bandes liegen auf dem Begriff der Transzendenz im Politischen, möglichen Grenzziehungen zwischen Religion und Politik, der angenommenen Bindungskraft politisch-religiöser Transzendenzbezüge und ihrem transformativen Potenzial. Abgerundet wird der Band durch eine Reihe von Fallstudien in europäischer und transatlantischer Perspektive.
Mohr Siebeck Informationsregulierung durch Insiderrecht
Das europäische Modell marktmissbrauchsrechtlicher Ad-hoc-Publizität steht seit vielen Jahren im Dauer-Rampenlicht. Mario Hössl-Neumann blickt hinter die Kulissen und beleuchtet das regulatorische Gesamtkonzept der Marktmissbrauchsverordnung aus historisch-rechtsvergleichender Perspektive. Er greift auf ökonomische Literatur zurück und arbeitet heraus, welchen Einfluss unterschiedlich strukturierte insiderrechtliche Verbote auf die effiziente Ausgestaltung marktgerichteter Publizitätspflichten haben. Mithilfe der dabei gewonnenen Erkenntnisse bewertet er abschließend den Ansatz der europäischen Marktmissbrauchsverordnung neu.
Die Zeit zwischen 1985 und 1992 steht für einen grundlegenden Wandel im europäischen Einigungsprozess. Der Amtsantritt von Jacques Delors als Präsident der Europäischen Kommission 1985, die Einheitliche Europäische Akte 1987 und der Vertrag von Maastricht 1992 bilden die Wegmarken dieser Entwicklung, die das Beziehungsgeflecht zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten nachhaltig veränderte. Die transformative Wirkung dieser Phase wurde bisher kaum als solche gesehen. Sie wird in diesem Band im Gespräch zwischen Rechtswissenschaft und Zeitgeschichte erstmals genauer vermessen. Dazu versichern sich die Autoren der jeweiligen disziplinären Perspektive auf den Gegenstand und ordnen ihn in einen allgemeinen zeitgeschichtlichen Kontext ein. Sie fragen, auf welche Weise und in welcher Form das Recht zum Instrument des Wandels werden konnte. Weiterhin untersucht der Band die Dynamiken dieser Veränderungen auf Ebene der Mitgliedstaaten am Beispiel Deutschlands und zeigt auf, welche Konsequenzen dieser Wandel für das Verhältnis des neuen Europas zu anderen Weltteilen haben kann.
"Die Bände 5 bis 7 werden alle meine Studien zur griechischen Philosophie umfassen. Ihre geschlossene Darbietung soll für den deutschen Leser das nachholen, was in anderen Sprachen (englisch und italienisch vor allem), teilweise bereits vorliegt. Im Großen habe ich eine chronologische Ordnung angestrebt. Daß die unreifen Anfänge, von denen manche überholt sein dürften, nicht ganz wegblieben, geschah weniger wegen ihres Beitrages zur historisch-philologischen Forschung, als vielmehr, weil sich an ihnen bereits das hermeneutische Interesse an verschiedenen genera dicendi zeigt. Damit tritt der Zusammenhang zwischen hermeneutischer Praxis und Theorie in concreto zutage, der die Seele einer philosophischen Hermeneutik ist. Daß in den Werdejahren eines Gelehrten neue Gesichtspunkte öfters bei der Gelegenheit kritischer Rezension erstmals geäußert und zuweilen in der Forschung weiterhin zitiert werden, schien mir die Aufnahme ausgewählter Rezensionen in dieser Ausgabe gerechtfertigt." - Aus dem Vorwort von Band 5
Metaphysik und Religion verweisen wechselseitig aufeinander. Warum ist das so? Ihr thematisches Zentrum bildet ein gemeinsamer Inhalt. Dieser Inhalt ist Gott oder das Absolute. Was aber Gott oder das Absolute eigentlich sind, d.h. ob Gott bzw. das Absolute Gegenstand einer positiven Erkenntnis sein können, ist nicht ohne Weiteres klar. In der vorliegenden Gedenkschrift greifen die Beiträge diese und andere Themen auf. Sie geben damit Jens Halfwassen die Ehre, der 2020 verstorben ist. Sein eigenes Denken drang in den Kern der Einheit von Metaphysik und Religion und versuchte diese Einheit aus der Transzendenz des Absoluten zu begreifen - einer Transzendenz, die der Ursprung der Wahrheit und der Freiheit ist und die zugleich die Tür zur negativen Theologie öffnet.
Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht hat im April 1951 und damit zwei Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes das Bundesverfassungsgericht als Organ der Rechtsprechung institutionalisiert. 75 Jahre später widmen die Autorinnen und Autoren dieses Bandes dem Gericht eine Festschrift aus der Mitte der Verfassungsrechtswissenschaft. Die Festschrift möchte das Gericht als Akteur des Verfassungslebens und sein Einwirken auf die Verfassungsentwicklung beschreiben und analysieren. Die Beiträge nehmen eine wissenschaftliche Beobachterperspektive ein und untersuchen, wie Entscheidungen des Gerichts hergestellt, dargestellt und kommuniziert werden, wie Verfassungsgehalte geschützt, konkretisiert und entwickelt werden und wie die nicht wenigen rechtlichen Transformationen ermöglicht, begleitet und angestoßen werden.
Due to changes in family structures and advances in reproductive medicine, alternative parent-child constellations are increasingly emerging. If foreign legal systems depart from German law-for example by recognizing the legal parenthood of a surrogate or co-mother, or by providing for legal multi-parenthood-cross-border cases may result in conflicting determinations of parentage. Which determination prevails is decided by private international parentage law, either through the recognition of foreign decisions pursuant to 108 and 109 of the Act on Proceedings in Family Matters (FamFG) or through the conflict-of-laws designation of the applicable law under Articles 19 and 20 of the Introductory Act to the Civil Code (EGBGB). Against this background, Joshua Kohler examines whether the existing law still adequately addresses these developments, with particular emphasis on the best interests of the child. He concludes that current law already affords sufficient scope for appropriate solutions, while at the same time proposing more far-reaching reforms extending to the level of the European Union.
Durch ihr sehr süßes Aroma und den hohen Carotin - sowie Saftgehalt überzeugt die Möhre Rotin. Sie schmeckt bestens in Salaten oder als roher Snack, gekocht oder geschmort. Genauso gut kannst Du sie zu köstlichen Suppen und frischen Säften verarbeiten. Diese mittelfrühe Sorte bringt gut abgestumpfte und glattschalige Rüben hervor, die frühzeitig eine orangerote Farbe annehmen. Um während der Kulturzeit einen Befall von Möhrenfliegen zu verhindern, solltest Du das Beet mit Kulturnetzen abdecken. Im Anschluss an die Ernte kann die Möhre Rotin auch eingefroren werden.Pflanzzeit Direktsamen: März, April, Mai, JuniStandort: halbschattig, sonnigErntezeit: Juli, August, September, OktoberZum Verzehr geeignetLebensdauer: einjährigKeimdauer: 14 - 28 Tageoptimale Keimtemperatur: 10°C - 25°CPflanztiefe: 1 - 2 cmhoher Ertrag (F1): neinBotanischer Name: Daucus carotaWinterhart: neinInhalt
Mohr Siebeck Stakeholderbeteiligung im Aktienrecht
Die Frage, ob und wie Nachhaltigkeits- und Gemeinwohlziele durch Regulierung der Unternehmensführung erreicht werden können, verleiht der wissenschaftlichen Diskussion um Corporate Governance eine neue Dimension. Ein Teilaspekt der aktuellen Debatte liegt in den zunehmenden Forderungen nach Führungskonzepten, die das Wohl aller Anspruchsgruppen eines Unternehmens (sog. Stakeholder ) und nicht nur das der Anteilseigner in den Blick nehmen. Die beschriebene Neuausrichtung des Corporate Governance-Gedankens findet nicht nur in Diskussionsrunden und Positionspapieren statt. Spätestens mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), welche der europäische Gesetzgeber in Umsetzung des European Green Deal erlassen hat, verändert sich die Realität für zahlreiche Unternehmen. Die CSDDD sieht über die Arbeitnehmermitbestimmung hinaus erstmals eine gesetzliche Pflicht zur Einbeziehung von Stakeholdern vor. Mit Blick auf diese Entwicklung stellt sich deutschen Aktiengesellschaften und ihren (Rechts-)Beratern die Frage, wie die Einbindung von Stakeholdern in der Praxis umzusetzen ist. Dabei werfen die rechtlichen Bindungen der Aktiengesellschaften Fragen auf. Wie viel Raum lässt die zwingende Kompetenzverteilung des Aktiengesetzes für die Einbindung von Stakeholdern? Setzen andere gesetzliche Vorgaben der Stakeholderbeteiligung Grenzen? Die Untersuchung trägt zur Klärung der rechtlichen Fragen bei, welche die Einbindung von Stakeholdern mit sich bringt. Sie arbeitet zunächst den Stakeholder-Gedanken und dessen Bedeutung im geltenden Aktienrecht auf. Anschließend betrachtet sie die gelebte Praxis der Stakeholderbeteiligung in deutschen Aktiengesellschaften. Darauf aufbauend sucht sie Antworten auf die rechtlichen Fragen, die mit der Einbindung von Stakeholdern in gesellschaftsinterne Entscheidungsprozesse verbunden sind.
Der vorliegende Sammelband widmet sich der Verfassung als Symbol und fragt nach ihren kulturellen, politischen und normativen Bedeutungsdimensionen jenseits ihres rechtlichen Gehalts. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass Verfassungen nicht nur soziale Ordnungen strukturieren, sondern Erzählungen erzeugen, Identitäten stiften und Konflikte rahmen. Besonders im Vergleich zum symbolisch stark aufgeladenen US-Konstitutionalismus fehlt dem Grundgesetz ein revolutionärer Moment und greifbare Verfassungsdokumente. Daraus entsteht die leitende Forschungsfrage: Wie erzeugt eine Verfassung symbolische Wirksamkeit - historisch, gegenwärtig und zukünftig? Die Autorinnen und Autoren dieses Bandes begreifen Verfassung nicht als abgeschlossene Normenordnung, sondern als offenes Sinnbild kollektiver Selbstverständigung. Sie zeigen, dass symbolische Bezugnahmen keine Beigabe, sondern Voraussetzung normativer Geltung sind. Die Beiträge verorten die symbolische Kraft von Verfassungen im Wechselspiel von Geschichte und Gegenwart, Ritual und Kritik, politischer Identität und gesellschaftlichem Streit sowie zwischen nationaler und europäischer Ebene. Sie machen sichtbar, wie Verfassungserzählungen entstehen, wie sie umkämpft bleiben und wie sie in Krisenzeiten Orientierung bieten - aber auch Ausschlüsse produzieren und blinde Flecken erzeugen können. Der Schwerpunkt des Werkes liegt somit auf der Verfassung als kulturellem Speicher, Projektionsfläche und performativer Praxis. Verfassungssymbolik ist danach ein dynamischer Prozess: Sie verbindet Vergangenheit mit Zukunft, erzeugt Zugehörigkeit in Pluralität und bleibt zugleich offen für Neubewertung. Verfassung erscheint nicht als statischer Text, sondern als lebendiger Ort gesellschaftlicher Aushandlung.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Nassauskiesungsbeschluss einen streng formellen Enteignungsbegriff etabliert. Staatliche Maßnahmen unterfallen diesem nicht, wenn es etwa am Element der Güterbeschaffung fehlt. Folge ist, dass anders als bei der Enteignung auch grundsätzlich kein Entschädigungsjunktim besteht. Dieser Auffassung setzt der Autor eine Neuinterpretation der Eigentumsgarantie entgegen, die sich einerseits auf den Wortlaut des Grundgesetzes, andererseits im Sinne der "offenen Staatlichkeit" auf die Normen des Völker- und Europarechts, ebenso wie auf rechtsvergleichende Überlegungen stützt. Markus P. Beham plädiert damit nicht nur für einen materiellen Enteignungsbegriff, sondern für eine aus dem Mehrebenensystem heraus verstandene, offene Anwendung innerstaatlichen Rechts.
Mohr Siebeck Die geschäftsführende Bundesregierung
Der Autor zeichnet ein umfassendes Bild der geschäftsführenden Bundesregierung nach Art. 69 Abs. 3 GG. Er untersucht ihre Entstehung und begründet ihre Notwendigkeit mit der Sicherung einer funktionsfähigen Staatsleitung. Dabei arbeitet er die Regierungsfunktion im Rahmen der Gewaltenteilung als Transfer-, Steuerungs- und Informationsfunktion heraus. Ihr Leitbild ist Stabilität. Diese leitet er aus dem Grundgesetz ab, verknüpft sie mit Phasen parlamentarischer Instabilität und entwickelt daraus Maßstäbe für die rechtliche Bewertung. Maßgeblich sind das Gebot der Funktions- und der Kontrollstabilität. Im Zentrum stehen Zusammensetzung und Rechtsstellung der geschäftsführenden Bundesregierung. Der Autor entwickelt erstmals einen Maßstab zur Beurteilung der Unzumutbarkeit für bisherige Amtsinhaber durch eine Interessenabwägung zwischen subjektivem Rücktrittsinteresse und objektivem Fortführungsinteresse. Anstelle des bislang vorherrschenden Versteinerungsprinzips differenziert er nach dem Legitimationsniveau des geschäftsführenden Bundeskanzlers. Dieser kann dem Bundespräsidenten neue Minister zur Ernennung vorschlagen und um Fortführung der Geschäfte ersuchen. Zudem steht ihm entgegen der herrschenden Meinung das Recht zu, einen Vertrauensantrag nach Art. 68 GG zu stellen. Abschließend legt der Autor einen Reformvorschlag zur Schließung bestehender Regelungslücken vor. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2026 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln ausgezeichnet.
Erwirbt ein großer Konzern ein Start-Up, das noch keine oder nur geringe Umsätze erzielt, aber ein großes Marktpotential birgt, kann sich dies negativ auf den Wettbewerb und die Konsumentenwohlfahrt auswirken. Der Fusionskontrolle bereiten diese potentiellen killer acquisitions Schwierigkeiten, da sie nach traditionellem Verständnis lediglich externes Unternehmenswachstum begrenzt und nur dann eingreift, wenn ein Zusammenschlussvorhaben geeignet ist, die Marktstruktur zu verändern. Wie müssen diese Grundsätze unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung für das System des Wettbewerbsrechts angepasst werden, damit die Fusionskontrolle Zusammenschlüsse erfassen kann, die ihren Schutzzwecken zuwiderlaufen, ohne dabei jeden Austauschvertrag der Fusionskontrolle zu unterwerfen?