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Nomos Nachrichtendienstrecht
Das Recht der Nachrichtendienste ist ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet. Aktuelle Reformbemühungen sind gekennzeichnet von dem Bestreben, die Tätigkeit der Nachrichtendienste auf der Grundlage verfassungsrechtlicher Maßstäbe enger einzuhegen. Das vorliegende Kompendium zum Nachrichtendienstrecht gibt ausgehend von den historischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen einen systematischen Überblick über die unübersichtliche und auf zahlreiche Gesetze verteilte Materie. Die 2. Auflage berücksichtigt alle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Sicherheitsrecht aus den Jahren 2022 und 2023 und auch bereits die beiden zum 1.1.2024 in Kraft getretenen umfangreichen Neuregelungen im BVerfSchG und BNDG. Darüber hinaus enthält die 2. Auflage ein weiteres neues Kapitel zum Thema „Personeller Geheimnisschutz und Eigensicherung“.
In Zeiten der Globalisierung nimmt auch die Verflechtung nationaler Kapitalmärkte zu. Im September 2005 wurde an deutschen Börsen, die mit ausländischen Aktien handeln, ein Umsatz i. H. von ca. 7 Milliarden Euro erzielt. Die Erstplatzierung sowohl börsengehandelter Kapitalanlagen als auch von Anlagen auf dem „Grauen Kapitalmarkt“ erfolgt regelmäßig mit Hilfe von Werbeprospekten. Der Verfasser untersucht die Frage, welches (nationale) Recht eine Haftung für fehlerhafte Prospektangaben beim grenzüberschreitenden Vertrieb von Kapitalanlagen bestimmt. Er vergleicht hierzu u.a. die Rechtslage in Deutschland mit den Regelungen in den USA. Eine besondere Problematik stellt die Zersplitterung des deutschen Prospekthaftungsrechts in zahlreiche spezialgesetzlich normierte sowie nicht normierte Anspruchsgrundlagen dar. Das Werk arbeitet die Defizite der bisher vorhandenen Lösungsansätze heraus und gelangt mittels einer umfassenden Interessenabwägung zur Entwicklung einer eigenständigen Kollisionsregel. Grundlegender Ansatz dieser Regel ist die kollisionsrechtliche Gleichbehandlung der unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen. Konsequenterweise muss das anwendbare Recht eindeutig vorherbestimmt werden.
Wie jede Wissenschaft braucht auch die Biologie ihre Philosophie. Denn ohne klare Grundbegriffe kann sie ihren Gegenstandsbereich weder begreifen noch ordnen. „Leben als Sein“ erarbeitet eine solche Philosophie durch Klärung des Begriffs der ‚Lebendigkeit‘. Lebendigkeit, so bereits Aristoteles, ist nicht nur eine Eigenschaft des Lebewesens, sondern seine Art der Existenz bzw. sein zeitliches Sein im Vollzug. Ausgehend von diesem Verständnis wird es möglich, Belebtes und Unbelebtes grundsätzlich zu unterscheiden, und z.B. die Möglichkeiten und Grenzen von synthetischer Biologie und künstlicher Intelligenz auszuloten. – Peter Heuer hat Philosophie, Biologie und Psychologie studiert und forscht zur Ontologie der Natur und des subjektiven Geistes.
Die Arbeit thematisiert dogmatische Grundlagen zu den Voraussetzungen einer rechtsgeschäftsähnlichen Haftungsgrundlage und den Schutzpflichten innerhalb einer Sonderverbindung. Dabei gelingt es dem Autor, die bestehende Schutzpflichtendogmatik sinnvoll zusammenzuführen und fortzuentwickeln, indem er seinen Fokus auf die trilaterale Beziehung der Beteiligten bei verbundenen Verträgen richtet. Aufbauend auf dem Verständnis des Zivilrechts als Rechtszuweisungsordnung präzisiert der Autor diese Lehre mit Elementen der Rechtskreisöffnung und bereichert die seit langem bestehende Diskussion mit neuen Aspekten.
Der erste und einzige Kommentar zum Medienstrafrecht erläutert sämtliche Verantwortlichkeiten Medienschaffender, insbesondere nach dem KunstUrhG, NetzDG, TMG und UrhG. Er leistet Pionierarbeit in der Darstellung einer Querschnittsmaterie, die Strafrechtler:innen das Fachwissen des Medienrechts und Medienrechtler:innen das Buß- und Strafbewehrungssystem nahebringt. Auf der Höhe der Zeit Der neue Großkommentar berücksichtigt bereits: die NetzDG-Novelle das Gesetz gegen Hass und Hetze den geänderten Schriftenbegriff die Änderungsgesetze zum JuSchG und TMG das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder die Ausweitung des Tatbestandes der Nachstellung Struktur und Vertiefung Der NomosKommentar kombiniert Strukturwissen mit Detailinformationen. Die paragrafengenaue Kommentierung der praxisrelevanten Normen aus dem Medienstrafrecht vertieft dort, wo Handbücher ihre Grenze finden: Strafrechtliche Verantwortungszurechnung im Medienunternehmen Compliance im Medienunternehmen Vorsatzkonkretisierung bei Masseninformationen, Sorgfaltsanforderungen des Chefredakteurs, Herausgebers etc E-Mail-Durchsuchung beim Arbeitgeber, Arbeitgeber als Diensteanbieter nach TKG Auswertung digitaler Speicher: Abgrenzung Beschlagnahme/Durchsicht, Offenheit der Maßnahme, EDV-Sachverständige als Hilfsbeamte, Cloud Computing, Rechtsbehelfe Besondere Berücksichtigung der verschiedenen Formen von Computerkriminalität Unter der Herausgeberschaft von Prof. Dr. Heribert Schumann, M.C.L., RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Prof. Dr. Stefan König sind die wichtigsten Meinungsträger aus Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft zum Medienrecht vertreten: RA Dr. Jan Philipp Book | Dr. Robert Brockhaus | RA Dr. Lucas Brost | RiAG Frank Buckow | PD Dr. Boris Burghardt | Dr. Ivó Coca-Vila | Prof. Dr. Kai Cornelius, LL.M. | Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M. | Prof. Dr. Christoph Enders | Prof. Dr. Jörg Fritzsche | Prof. Dr. Sönke Gerhold | Florian von Götz | RA Dr. Timo Handel | Prof. Dr. Bernd Heinrich | Dr. Alexander Heinze, LL.M. | RA Dr. Andreas Hohnel | RA Prof. Dr. Stefan König | Prof. Dr. Lucian Krawczyk | RA Dr. Tobias Lubitz | RiBGH Prof. Dr. Andreas Mosbacher | Prof. Dr. Henning E. Müller | RAin Diana Nadeborn | Ri Dr. Johannes Niemz | RA Thilo Pfordte, LL.M. | Prof. Dr. Andreas Popp, M.A. | Prof. Dr. Tobias Reinbacher | RD Dr. Julian Rodenbeck | RAin Dr. Stefanie Schork | Prof. Dr. Heribert Schumann, M.C.L. | RA Prof. Dr. Kay H. Schumann | RA Markus Spitz | RiOLG Dr. Andreas Stegbauer | Prof. Dr. Frank Zieschang Zielgruppen Der Großkommentar richtet sich an: Strafverteidiger:innen, Richter:innen, Staatsanwält:innen, Strafrechtswissenschaftler:innen, Syndikusanwält:innen und Rechtsabteilungen von Medienunternehmen, Landesmedienanstalten, Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle sowie Fachanwält:innen im Strafrecht, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht.
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) erfolgt die Umsetzung des mit der europäischen Richtlinie 2019/1023 vorgegebenen präventiven Restrukturierungsrahmens – und damit eine grundlegende Reform des bei der Sanierung von Unternehmen in der Krise zur Anwendung kommenden Rechts. Dieses bildet künftig das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Es erlaubt Unternehmern, unter bestimmten Umständen außerhalb eines Insolvenzverfahrens eine Plansanierung durchzuführen, in der u.a. Schuldenschnitte und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen geregelt werden können. Der Restrukturierungsplan wird als Herzstück des StaRUG bezeichnet. Alternativ kann die Restrukturierung auf Antrag auch durch eine Sanierungsmoderation begleitet werden. Gleichzeitig ändert das SanInsFoG die Insolvenzantragspflichten in der Insolvenzordnung (InsO) den Prognosezeitraum für die positive Fortbestehensprognose als auch die Frist zur Insolvenzantragstellung bei Überschuldung. Daneben wird die drohende Zahlungsunfähigkeit erstmals einem gesetzlich definierten Prognosezeitraum unterworfen. Letztlich werden die Zugangsvoraussetzungen zur Eigenverwaltung erhöht und die Regelungen zum Insolvenzplan optimiert und auf Gruppensanierungen erweitert. Mit den Neuregelungen trägt das SanInsFoG dem Umstand Rechnung, dass sich die Eigenverwaltung seit 2012 zu einer häufig genutzten Sanierungsmöglichkeit für Unternehmen entwickelt hat, bei der die zukünftige Ausrichtung durch einen Insolvenzplan gestaltet wird, stellt jedoch höhere Anforderungen. Das Handbuch erläutert die wesentlichen Neuerungen und die Auswirkungen auf die Praxis, wobei insbesondere die Praxisfolgen für die verschiedenen Stakeholder eines in der Krise befindlichen Unternehmens dargestellt und Handlungsempfehlungen gegeben werden. Die Autoren RA Dr. David Kluth, FAInsR; RA Phillip-Boie Harder, LL.M. oec.; RA Dr. Florian Harig und RA Dr. Daniel Kunz, LL.M. sind langjährig im Bereich des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts tätig.
Der „Saenger“ ist zum Markenzeichen geworden. Von Auflage zu Auflage topaktuell und akribisch überarbeitet stellt der „Saenger“ seine Klasse auch in der 10. Auflage unter Beweis. Keine wichtige Gesetzesänderung, Entscheidung und Rechtsentwicklung bleibt unbeachtet – seit Jahren zieht ihn auch der BGH in vielen Entscheidungen heran. Die Neuauflage Berücksichtigt sind Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen VO (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (Brüssel IIb-VO) Bereits im Blick: Das geplante Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten sowie das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VDuG). Einfach in allen Bereichen gut Der „Saenger“ setzt die richtigen Schwerpunkte und vernetzt systematisch und verständlich das europäische Zivilverfahrens- und Vollstreckungsrecht mit dem Recht der ZPO. Die Autoren Ralf Bendtsen, Vorsitzender Richter am Landgericht, Lüneburg | Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster | Walter Gierl, Richter am Oberlandesgericht, München | Dr. Rainer Kemper, Hochschule Osnabrück, Fakultät MKT, Lingen | Dr. Erik Kießling, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Zweibrücken | Prof. Dr. Johann Kindl, Universität Münster | Prof. Dr. Raphael Koch, LL.M. (Cambridge), EMBA, Universität Augsburg | Jens Rathmann, Richter am Oberlandesgericht, Frankfurt am Main | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Dr. Oliver Siebert, LL.M. (London), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und für Versicherungsrecht, Mainz | Heinz Wöstmann, Richter am Bundesgerichtshof
Was ist eigentlich Religion? Ist es vernünftig, einen Glauben zu haben? Widersprechen sich Religion und Wissenschaft? Gibt es einen Gott? Sind wir unsterblich? Fragen wie diese beantwortet die Religionsphilosophie. Dieses Buch führt in ihre wichtigsten Probleme und Theorien ein. In 14 didaktisch aufbereiteten Kapiteln werden die zentralen Themen der gegenwärtigen Religionsphilosophie vorgestellt, moderne und klassische Positionen erläutert und kritisch diskutiert. Das Buch wendet sich an Studierende der Philosophie, Theologie, Religionswissenschaft, sowie allgemein an Religion und Philosophie interessierte Leser:innen, und kann zudem als Grundlage eines einführenden Seminars über ein Semester genutzt werden.
Die zweite, umfassend aktualisierte und erweiterte Auflage des Buches fasst die Erkenntnisse der Demokratie- und Demokratisierungsforschung in komprimierter Form zusammen. Es gibt einen gut verständlichen Überblick über die Geschichte der Demokratietheorien, den Vergleich demokratischer Regierungssysteme und die empirische Erforschung der weltweiten Entwicklungen von Demokratisierungsprozessen. In der Gesamtdarstellung werden die Erkenntnisse aller politikwissenschaftlichen Subdisziplinen integriert dargestellt. Die einführenden Texte werden ergänzt durch weiterführende Literaturhinweise, Schaubilder und Grafiken sowie Anregungen für die Diskussion der einzelnen Kapitel. Das Buch ist nach Modulen strukturiert und eignet sich daher für den Einsatz in der politikwissenschaftlichen Lehre.
Das Registerwesen ist eine Grundlage unserer Gesellschaft und Staatlichkeit, ein elementares Mittel der öffentlichen Verwaltung und Planung. Register bewirken vor allem öffentliche Kenntnis, indem sie das private Wissen der Einzelnen bündeln, dem Staat und gegebenenfalls auch der Öffentlichkeit zugänglich machen und als Grundlage weiterer Entscheidungen dienen. Der Band analysiert das Registerrecht aus verschiedenen Perspektiven der Rechtswissenschaft anlässlich der Tagung des Rheinischen Instituts für Notarrecht zum Registerwesen. Aus der Perspektive des Zivil- und Zivilverfahrensrechts wird das Grundregister in den Blick genommen. Dieses dient auch als Ausgangspunkt für eine rechtsökonomische Betrachtung. Aus verfassungsrechtlicher Sicht geht es um die Grundlagen der Staatlichkeit sowie die Abgrenzung von Rechten und Pflichten zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Das Strafregister stellt ein Schutzbedürfnis der Allgemeinheit stärker in den Vordergrund. Mit Beiträgen von Prof. Dr. Mathias Schmoeckel, Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M.(McGill), Dr. Dr. Alexander Morell, Prof. Dr. Foroud Shirvani, Prof. Dr. Torsten Verrel, Dr. Johannes Richter
Religiöser Wandel wird in diesem Band aus globaler, transkultureller Perspektive betrachtet. Da religiöse Sozialformen, Überzeugungen und Praxen weltweit stark variieren, liegt der Fokus darauf, wie Religion in unterschiedlichen sozio-kulturellen Kontexten jeweils verfasst ist und sich soziologisch bestimmen lässt. Es wird erörtert, wie sich die Relevanz von Religion unter postsäkularen Bedingungen verstetigt hat, ob als Zugehörigkeitskategorie, als kulturelle Sinnressource oder auch als politische Legitimationsquelle. Religion ist in der Folge regelmäßig in konflikthafte Dynamiken involviert. Ein vertieftes Verständnis für Ursachen und Modi religiöser Mobilisierung, auch als Effekt und Facette weltweiter Verflechtungen, ist ein basales Anliegen des Bandes.
Das Handbuch Urhebervertragsrecht stellt die Praxis urheberrechtlicher Vertragsgestaltungen auf wissenschaftlich fundierter Basis dar. Es verzahnt das Urheber- und Urhebervertragsrecht mit dem Wirtschaftsrecht (u. a. Besicherung und Bewertung von Lizenzen, Zwangsvollstreckung) behandelt ausführlich die einzelnen Urhebervertragstypen aus allen relevanten Bereichen (u.a. Verlagswesen, Rundfunk, Software, Fotografie) enthält zahlreiche Vertragsmuster, Formulierungsvorschläge und Checklisten zu Vertragsinhalten für alle Vertragstypen. Reformauflage Die dritte Auflage geht detailliert auf alle Änderungen des Urhebervertragsrechts durch die umstrittene Urheberrechtsreform und ihre praktischen Auswirkungen ein: Anpassung der angemessenen Vergütung ( 32 UrhG) Weitere Beteiligung des Urhebers ( 32a UrhG) Auskunft und Rechenschaft des Vertragspartners/Dritter ( 32d, e UrhG) Vertretung von Kreativen durch Vereinigungen ( 32g UrhG) Rückrufsrecht wegen Nichtausübung ( 41 UrhG) Verbandsklagerecht ( 32d, 32e UrhG) Außergerichtliche Konfliktbeilegungsverfahren ( 32f, 35a) Alles im Blick Die umfassende Darstellung des gesamten Urhebervertragsrechts, die Urheber, Leistungsschutzberechtigte, Werknutzer und die Medienwirtschaft gleichermaßen berücksichtigt, macht das Werk zu einem wertvollen Arbeitsmittel. Verfasst werden die Beiträge von einem erfahrenen Autorenteam aus Anwälten, Wissenschaftlern, Unternehmens- und Verbandsjuristen: RA Dr. Paul Abel; Prof. Dr. Claus Ahrens; RAin Susanne Barwick; Prof. Dr. Christian Berger, LL.M.; RA Dr. Wolf v. Bernuth; RAin Pauline Blank; RA Prof. Dr. Oliver Castendyk, M.Sc. (LSE); RA Prof. Dr. Bernd Dammert, FAVerwR; RA u Wirtschaftsmediator Dr. Johannes von Eggelkraut-Gottanka; RA Prof. Dr. Hanno Fierdag; RA Dr. Christian Frank; RA Dr. Andreas Freitag; RA u StB Jens Gehlich; RAin Dr. Katharina Freifrau v. Hahn; RA Dr. Torsten Kraul, LL.M.; Prof. Dr. Hans Kudlich; Justitiar Dr. Michael Kühn; RA Dr. Michael Kummermehr, Solicitor (England and Wales); RA Dr. Gabor Mues, M.Jur. (Oxon); RAuN Dr. Claas Oehler, FAUrhuMedienR u FAHuGR; RA Prof. Dr. Stephan Ory; RA Dr. Uwe Richter; RAin Dr. Anke Schierholz; RA Dr. Carsten Schulz, FAITR; Prof. Dr. Olaf Sosnitza; RA Georg Wallraf; RA Dr. Konstantin Wegner, LL.M.; RA Peter Wiechmann; RAin Katharina Winter und RA Prof. Dr. Sebastian Wündisch, LL.M..
Die aktualisierte und erweiterte zweite Auflage des Lehrbuchs zum Energierecht bietet eine systematische Einführung in die Methodik und den Inhalt der rechtlichen Regulierung der Energiewirtschaft in gewohnt verständlicher und systematischer Weise. Zusätzlich werden aktuelle Themen, wie beispielsweise die Gestaltung einer zukünftigen Wasserstoffwirtschaft, der Einsatz von KI in der Energiewirtschaft und neue Regelungen zur Krisenfestigkeit der deutschen und europäischen Energiemärkte verständlich aufbereitet. Den Leser:innen wird ermöglicht, durch kurz gehaltene Wissenseinheiten einen fundierten Einstieg in die verschiedenen Teilgebiete des Energiewirtschaftsrechts zu erlangen und ihr Wissen anschließend anhand ausgewählter Fragen anhand von Fällen, die den wichtigsten obergerichtlichen Entscheidungen nachempfundenen sind, zu vertiefen.
Das in 11. Auflage erscheinende Kompendium von Kunkel ist ein fester Bestandteil für Ausbildung und Praxis der Jugendhilfe. Zahlreiche Schaubilder, vertiefende Beispielsfälle, Übersichten über Rechtsquellen und Rechtsprechung, Hinweise auf Arbeitshilfen, Verwaltungsvorschriften und Mustersatzungen ermöglichen einen didaktisch ausgewogenen wie an der Verwaltungspraxis ausgerichteten Zugang zum gesamten Recht der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich des Datenschutzes. Die aktuelle Auflage erörtert u.a. die jüngsten Rechtsänderungen in der Jugendhilfe. Die Neuauflage erleichtert Praktikern wie Studierenden den übersichtlichen Zugriff auf das aktuelle Recht. Es verhilft Beratern – auch ehrenamtlichen – im Bereich Jugendhilfe sowie Mitgliedern der Jugendhilfeausschüsse zu einer klaren Beurteilungsgrundlage der Neuregelungen. Im Nomos Shop abrufbar finden Sie eine umfangreiche Sammlung weiterer Materialien.
Die Abgrenzung der beiden Vereinsklassen ist seit Erlass der 21, 22 BGB umstritten. Hintergrund des Meinungsstreits sind sowohl der Sinn und Zweck der Vereinsklassenabgrenzung als auch der Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Nicht wirtschaftlichen Vereinen ist das Unterhalten eines solchen, insbesondere unter Berufung auf den unzureichenden Gläubiger- und Mitgliederschutz im Vereinsrecht, grundsätzlich untersagt. Diese Arbeit untersucht, ob nach heutigen Maßstäben überhaupt noch ein Bedürfnis für ein solches Verbot besteht.
Das Direktgeschäft boomt. Vor allem die Einbindung neuer Telekommunikationsmedien in das tägliche Privatkundengeschäft der Banken verlangt aber nach einer rechtlichen Einordnung der Geschäftsvorgänge und nach Lösungsansätzen bei etwaigen Konflikt- und Haftungsfällen. Der Autor ermittelt und analysiert zunächst den tatsächlichen und rechtlichen Ist-Zustand des Direktbankgeschäfts. Er beschreibt anschließend Vertragsbeziehungen zwischen Kunden und Bank und entwickelt daraus Modelle für die Haftung sowie deren Beschränkungen in Fällen vertraglicher Pflichtverletzungen. Er geht dabei insbesondere auf Bankgeschäfte in geschlossenen und offenen Computernetzen, auf das Diskountgeschäft und auf das digitale Netzgeld ein. Die Arbeit bietet außerdem Hilfestellungen für die Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bei der rechtlichen Bewertung der technisch oft komplizierten Problemstellungen im Direktbankgeschäft. Sie ist für alle an Fragen des Direktbankgeschäfts interessierten Wissenschaftler, vor allem aber auch für Praktiker, insbesondere Bankjuristen und Rechtsanwälte, bestimmt.
Ein wesentliches Merkmal des modernen Staates ist seine Finanztätigkeit. Sie bildet eine Grundlage seiner Handlungs- und Lebensfähigkeit. Das System von Einnahmen und Ausgaben in der Bundesrepublik Deutschland, das diesem Finanzbedarf Rechnung trägt, sieht sich derzeit einer besonderen Herausforderung gegenüber: Einnahme- und Ausgabegesamtvolumen sind über einen längeren Zeitraum in ein Ungleichgewicht gefallen. Diese Situation selbst wie auch ihre Folgen werfen unter anderem auch (verfassungs-)rechtliche Fragen auf – etwa, wie die stetig steigende Staatsverschuldung im Lichte des Demokratieprinzips zu beurteilen ist. Daneben behandeln weitere rechtswissenschaftliche Beiträge ausgewählte aktuelle und grundsätzliche Fragen des deutschen Finanzstaates. So werden u. a. das Budgetrecht des Parlamentes, die Kommunen im Finanzsystem des polyzentrischen Staates sowie aktuelle Entwicklungen in der Beamten- und Hochschullehrerbesoldung thematisiert. Schließlich wird aus verwaltungswissenschaftlicher/historischer Perspektive untersucht, ob Krisen der Staatsfinanzen Verwaltungsreformen auslösen können.
Ein Klassiker neu aufgelegt: Mit dem von VizePräsLG a.D. Dr. Walter Baumfalk begründeten legendären Werk werden alle Referendarinnen und Referendare optimal vorbereitet auf Ihre Stationen bei Anwalt und Gericht sowie auf Ihr Examen. Ihr zivilprozessualer Wegweiser im Referendariat! Das Standardwerk zum Zivilprozessrecht orientiert sich am typischen Verfahrensgang: Beginn des Verfahrens / Prozesskostenhilfe und Mahnverfahren / vorbereitendes Verfahren / mündliche Verhandlung / Erlass der Entscheidung / weiterer Ablauf. Geschildert werden zudem besondere Verfahrensarten und –situationen wie das Säumnisverfahren, Klagerücknahme und -verzicht, Anerkenntnis und Erledigung, der Vergleich, der Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess. Alle ausbildungs- und examensrelevanten Fragen des Zivilprozessrechts werden erörtert: Parteien und sonstige Verfahrensbeteiligte / Klagearten / Streitgegenstand mit Klagehäufung und Klageänderung / Zulässigkeit der Klage / Angriffs- und Verteidigungsmittel / Beweis. Die Neuauflage wurde grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Weg von einem reinen Repetitionsbuch hin zu einem wahren Lehr- und Lernbuch werden hier alle Referendarinnen und Referendare fündig, die sich abseits der inzwischen ausgetretenen Pfade vorhandener Literatur zum Zivilrecht für das Assessorexamen informieren wollen. Begründet von Dr. Walter Baumfalk, Vizepräsident des Landgerichts Aurich a.D. und fortgeführt von Walter Gierl, Richter am Oberlandesgericht München und Dr. Andreas Köhler, Richter am Landgericht Stuttgart
Mit der Tagung zum Thema "Die EU-Sammelklage" hat das Frankfurter Institut für das Recht der Europäischen Union im Frühjahr 2012 eine große rechtspolitische Diskussion auf der Ebene der Europäischen Union aufgegriffen. Der Tagungsband gibt den aktuellen Diskussionsstand zum kollektiven Rechtsschutz wieder und führt Stellungnahmen aus Theorie und Praxis zusammen. Die Tagungsbeiträge behandeln rechtspolitische Fragen und analysieren die Effektivität und Erforderlichkeit kollektiven Rechtsschutzes in ausgewählten Rechtsgebieten. Das gilt insbesondere für das Kartell- und Verbraucherrecht sowie für den Bereich der Finanzdienstleistungen. Berücksichtigung findet auch der kollektive Rechtsschutz in den U.S.A. Mit Beiträgen von: Gerd Billen, Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer, Lothar Jünemann, Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich, Dr. Andreas Schwab, Prof. Dr. Astrid Stadler, Prof. Dr. Michael Sürner, M.Jur.(Oxford), Prof. Dr. Jan von Hein, Dr. Heiko Willems, Prof. Dr. Eva Kocher
Der HK-VVG steht für eine meinungsstarke, verständliche und praxisnahe Kommentierung aller versicherungsrechtlich relevanten Fragestellungen. Seine Lösungswege überzeugen in der Praxis. Die 5. Auflage kommentiert mit hohem Praxisbezug und auf aktuellem Stand VVG, VVG-InfoV, EGVVG, AltZertG alle wichtigen Musterversicherungsbedingungen: AVB PHV, VHB 2022 (Quadratmetermodell) samt Zusatzklauseln, VGB 2022, AKB 2015, KfzSBHH, AUB 2020, AFB 2010, ARB 2010, ARB 2021, BUZ, MB/KK, MB/KT die neueste Rechtsprechungspraxis Vermögenshaftpflichtversicherung und D&O-Versicherung. Topaktuell: Reformiertes PflVG sowie die KfzPflVV Musterbedingungen AVB Cyber (Stand Februar 2024) Aktuelle Themen: Verhüllte Obliegenheiten Überprüfung der Unabhängigkeit des Treuhänders Halterhaftung bei KFZ mit autonomer Fahrfunktion Prämienanpassungen der Krankenversicherungen Erste Rechtsprechung und Entwicklungen zum Krankentagegeld im Mutterschutz nach 192 Abs. 5 S. 2 bzw. 1a MB/KT Herausragende Autorinnen und Autoren aus Versicherungswirtschaft, Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft: RA Manuel Baroch Castellvi, Köln | RA Dr. Marko Brambach, FAStR, Köln | Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) | Ri‘inBGH Dr. Heike Bußmann, Karlsruhe | Dr. Sven Erichsen, Essen | RiBGH a.D. Joachim Felsch, Karlsruhe | RA Dr. Dirk Halbach, Bonn, RiOLG a.D. | Dr. Carsten Harms, Hamburg | VRiBGH Prof. Dr. Christoph Karczewski, Karlsruhe | Dr. Volker Marko, LL.M., München | RA Ansgar Mertens, FAVersR, Köln | RA Dr. Thomas Münkel, FAVersR, Saarbrücken | RA Dr. Jens Muschner, Berlin | RAin Dr. Sandra Orlikowski-Wolf, FAinVersR, Köln | Dipl.-Kffr. Sabine Pawig-Sander, Essen | VRiLG Dr. Jens Rogler, Nürnberg-Fürth | RA Dr. Wilfried Rüffer, FAVersR, Köln | Dipl.-Kfm. Florian Salm, LL.M. Hürth | RA Prof. Dr. Peter Schimikowski, TH Köln, Institut für Versicherungswesen