Wolters Kluwer Deutschland Wörterbuch Versicherung – Deutsch A1015655740
Für viele Kunden stellt das "Fachchinesisch" in ihren Versicherungsverträgen ein schier unlösbares Rätsel dar. Versicherung ist keine leichte "Sprache" und auch wenn man sie als Vermittler beherrscht, ist die Übersetzung gegenüber den Kunden nicht immer einfach. Der Gewusst wie! Verlag möchte mit dem neuen "Wörterbuch Versicherung - Deutsch" eine verständliche Kommunikation zwischen dem Vermittler und seinen Kunden ermöglichen.
De Gruyter Versicherungs-Statistik für 1910 über die unter Reichsaufsicht stehenden Unternehmungen
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Einleitung -- Allgemeiner Überblick -- Gruppe I Lebensversicherung und Krankenversicherung -- Gruppe II Unfall- und Haftpflichtversicherung -- Gruppe III Viehversicherung - Hagelversicherung -- Gruppe IV Feuerversicherung sowie die Versicherung gegen Sturmschäden, Wasserleitungsschäden und Einbruchdiebstahl -- Gruppe V Sonstige verschiedene Versicherungszweige -- Berichtigungen
De Gruyter Versicherungs-Statistik für 1915 über die unter Reichsaufsicht stehenden Unternehmungen
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Versicherungs-Statistik für 1915 -- Tafeln -- Gruppe I Lebensversicherung und Krankenversicherung -- Gruppe II Unfall- und Haftpflichtversicherung -- Gruppe III Viehversicherung - Hagelversicherung -- Gruppe IV Feuerversicherung, die Versicherung mittelbarer Schäden sowie die Versicherung gegen Sturmschäden, Wasserleitungsschäden und Einbruchdiebstahl -- Gruppe V Sonstige verschiedene Versicherungszweige Glas-., Kautions-, Bürgschafts-, Kredit-, Maschinen-, Baulast-, Wertgegenstände-, Veruntreuungs-, Hypotheken-, Stellenlosen-, Automobilkasko- und Fliegerschädenversicherung -- Berichtigungen
Ich Liebe Versicherungen - Lustiger Versicherungsagent Premium T-Shirt B0H4GMDWPP
"I Love Insurance" ist ein lustiges Design für Versicherungsagenten, die stolz auf ihren Beruf sind. Perfekt für alle, die leidenschaftlich für Versicherungen mit einem humorvollen Twist sind. Dieses hochwertige T-Shirt besteht aus 100% Bio-Baumwolle aus gekämmter Ringspinnware. Unisex T-Shirt aus hochwertiger Baumwolle mit regulärer Passform.
Duncker & Humblot Die steuerliche Behandlung des Belegschaftsgeschäfts von Versicherungen.
Die Vorteile, die Arbeitnehmern großer Belegschaften durch günstige Versicherungskonditionen im Rahmen von sog. Belegschaftstarifen gewährt werden, sind in den vergangenen Jahren in das Blickfeld der Finanzverwaltung gerückt. Ob und in wieweit die im Verhältnis zum allgemeinen Marktniveau günstigeren Belegschaftsversicherungsprämien für die Belegschaftsangehörigen Vorteile von dritter Seite sein können, ist Ziel dieser Untersuchung. Bei der Klärung dieser Frage stellt der Autor zunächst auf die allgemeinen Prinzipien der Rechtswissenschaft ab und zieht daraus für den Bereich des Steuerrechts Schlüsse. Es folgt eine Darlegung der Faktoren, die dazu führen, dass Versicherungsunternehmen im Belegschaftsgeschäft günstigere Konditionen und günstigere Prämien als die marktüblichen anbieten können. Anschließend wird überprüft, woher diese Faktoren stammen und inwieweit die sich daraus ergebenden Vorteile als Lohn von dritter Seite erfasst werden können. Mit diesem Fundament wird die zu diesem Thema bereits ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung ausgewertet und kritisch hinterfragt. Als Ergebnis der Untersuchung wird festgestellt, dass die einzelnen Faktoren, die zu einer Reduzierung der Prämie führen, im konkreten Einzelfall herauszuarbeiten und danach zu bewerten sind, ob und in wieweit sie zur Prämienreduzierung wesentlich beigetragen haben.
Verlag Versicherungswirtschaft Naturkatastrophen und die Grenzen der Leistungspflicht des Versicherers
Immense Schäden durch Naturkatastrophen bestimmen stetig die Schlagzeilen dieser Zeit. Die Veränderungen infolge des Klimawandels zwingen zu gesellschaftlicher Anpassung. Immer wieder wird dabei auch der Blick auf die Versicherungswirtschaft gerichtet. Bürger und Unternehmen sollen durch private Vorsorge zur gesellschaftlichen Katastrophenresilienz beitragen. Doch wie weit reicht der gegenwärtige Schutz in Deutschland verbreiteter Schadensversicherungen – insbesondere der Wohngebäude-, Hausrat und Kfz-Versicherung – gegen Naturkatastrophen? Um dieser Frage nachzugehen, werden die Instrumente zur Begrenzung der Leistungspflicht des Versicherers wie die positive Risikoabgrenzung, Risikoausschlüsse und Regelungen zur Gefahrerhöhung grundlagenorientiert aber speziell mit Blick auf Katastrophen beleuchtet. Den Kern bildet sodann die eingehende Untersuchung der gegenwärtigen Reichweite des Versicherungsschutzes gegen Naturkatastrophen verursacht durch Erdbeben, Wind, Hagel, Sturmflut, Extremniederschlag sowie Hitze und Trockenheit. Dabei steht im Zentrum vieler vertragsrechtlicher Fragen die Auslegung aus Sicht der Rechtsfigur des durchschnittlichen Versicherungsnehmers. Als problematisch sticht immer wieder die Abgrenzung der von Risikobeschreibungen erfassten Kausalverläufe hervor. Für diese Abgrenzung wird in Anlehnung an die Sturmflutentscheidung des BGH aus dem Februar 2020 eine neue Methodik vorgeschlagen, die im Einklang mit den Grundsätzen zur Auslegung Allgemeiner Versicherungsbedingungen steht. Ziel ist es, sowohl einen versicherungswissenschaftlichen Beitrag zur interdisziplinären Katastrophenforschung zu leisten als auch im Versicherungsvertragsrecht bestehende Annahmen im Bereich der Elementargefahren zu überprüfen und für die Zukunft gewappnete vertragsrechtliche Lösungen zu erforschen. Zielgruppe des Werkes sind Wissenschaftler und Praktiker des Versicherungsrechts sowie Forscher und Interessierte im Bereich der Katastrophenprävention und Katastrophenabwehr.
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Dieses Design ist ein tolles Geschenk für Geburtstage oder Weihnachten. Zeige deine Leidenschaft für Statistik! Perfektes Geschenk für den Aktuar, der sich in der Welt der Statistik und Risikoanalyse auskennt. Perfekt für dich als Aktuar, der sich in der Welt der Zahlen und Risikoanalysen zuhause fühlt. Ein Design für Zahlen-Profis und Versicherungsexperten! Auf dem Design steht: "My Risk Modeling Technique Is Called Whatever Happens Happens". Klassisch geschnitten, doppelt genähter Saum.
Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler So verkauft man Versicherungen
• Jeder Abschluß muß gefestigt werden. Man muß dem Kunden nach der Unterschrift sagen, daß er richtig gehandelt hat. Das hilft, Ein malkunden zu Dauerkunden zu machen. • Die Unterschrift auf dem Antrag ist kein Endprodukt. Sie ist nur eine Erfolgsetappe in der Beziehung zwischen Kunde und Verkäufer. • Wer mit einem Abschluß auch die Beziehung zum Kunden abschließt, bereitet der Konkurrenz den Weg vor und bringt sich um die Früchte seiner Arbeit. • Ziel muß sein: seinen Erfolg durch unmittelbare oder spätere An schlußverkäufe zu festigen und auszubauen. • Adressen, Empfehlungen und Informationen, die der Kunde gibt, sind Gold wert. • Bestandspflege heißt: So viel wie möglich in Erfahrung bringen, was den Kunden betrifft, um ihn auch in Zukunft gezielt zu beraten. • Bestandspflege heißt auch: Die Vielzahl der Anlässe sinnvoll einset zen; Anlässe, die sich - aus der überprüfung bestehender Policen, - aus dem Versicherungsbereich, daß heißt aus dem Angebot der Gesellschaft, - aus dem Tagesgeschehen, aus der Nachbarschaft oder aus dem glei chen Betriebs- und Berufsgebiet, - aus Veränderungen im Bereich des Kunden zur Kontaktpflege und zum Anschlußverkauf bieten. 89 11. In die Praxis 3 Stufen Nun haben Sie alle Bausteine zum Versicherungsverkauf studiert. Jetzt kommen wir zum Wichtigsten: zum Einstieg in die Praxis. Da zu sollen Sie nicht einfach ins Wasser geworfen, sondern über drei Stufen eingeführt werden, bis Sie die notwendige Sicherheit erreicht haben. Diese Einführung kann durch einen Betreuer, durch Ihren zu künftigen Vorgesetzten, oder durch einen erfahrenen Kollegen erfolgen.
De Gruyter Versicherungs-Statistik für 1912 über die unter Reichsaufsicht stehenden Unternehmungen
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Versicherungs-Statistik für 1912 -- Tafel zur Versicherungs-Statistik des Aufsichtsamts für 1912 -- Tabellen -- Gruppe I. Lebens- und Krankenversicherung -- Gruppe II. Unfall- und Haftpflichtversicherung -- Gruppe III. Landwirtschaftliche Versicherung -- Gruppe IV. Feuerversicherung, die Versicherung mittelbarer Schäden sowie die Versicherung gegen Sturmschäden, Wasserleitungsschäden und Einbruchdiebstahl -- Gruppe V. Sonstige verschiedene Versicherungszweige -- Berichtigungen
De Gruyter Versicherungs-Statistik für 1916 über die unter Reichsaufsicht stehenden Unternehmungen
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- Versicherungs-Statistik für 1916 -- Tafeln -- Gruppe I. Lebensversicherung und Krankenversicherung -- Gruppe II. Unfall- und Haftpflichtversicherung -- Gruppe III. Viehversicherung - Hagelversicherung -- Gruppe IV. Feuerversicherung, die Versicherung mittelbarer Schäden sowie die Versicherung gegen Sturmschäden, Wasserleitungsschäden und Einbruchdiebstahl -- Gruppe V. Sonstige verschiedene Versicherungszweige Glas-, Kautions-, Bürgschafts-, Kredit-, Maschinen-, Baulast-, Wertgegenstände-, Veruntreuungs-, Hypotheken-, Stellenlosen-, Automobilkasko- und Fliegerschädenversicherung -- Berichtigungen
Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH Aktionärsklage, D&O-Versicherung und Vorstandshandeln
Die aktuelle Rechtspraxis der aktienrechtlichen Vorstandshaftung lautet: Der Vorstand haftet streng, aber selten. Beide Befunde führen dabei aus ökonomischer Sicht zu Fehlanreizen, sodass die Organhaftung nicht die ihr zugedachte Präventionswirkung entfalten kann. Michael Dose schlägt vor, diese Fehlanreize durch drei Rechtsänderungen zu korrigieren. Zunächst sollte die Haftungsdurchsetzung durch eine Reform der Aktionärsklage nach 148 AktG gestärkt werden. Im Gegenzug muss die Vorstandshaftung summenmäßig auf den Betrag der D&O-Versicherung begrenzt werden. Das erlaubt schließlich auch, die eigenständige Versicherung des Selbstbehalts wenigstens teilweise zu verbieten.