- 50 Megapixel Dual-Kamerasystem mit optischer Bildstabilisierung
- Qualcomm Snapdragon 6 Gen. 3 Prozessor
- 5.000 mAh Akku mit 25 W Schnellladefunktion
- 6,6 Zoll HD+ Display mit 120 Hz Bildwiederholungsfrequenz
- Dual-SIM Funktion für private und berufliche Kontakte
- 5G-Konnektivität für schnelles Surfen
- IP54 Schutzklasse gegen Staub und Spritzwasser
- Betriebssystem: Google Android 15
- Integrierter 2300-mAh-Akku ermöglicht Aufnahmen während des Ladevorgangs
- X300 Ultra mit 200-MP-Dreifach-Kamera für detailreiche Fotos
- Snapdragon 8 Elite Gen 5-Prozessor und 16 GB RAM für flüssige Leistung
- 6600-mAh-Akku für lange Nutzungsdauer und 100W Schnellladung
- 6,82 Zoll AMOLED-Display mit 3168 x 1440 Pixeln
- IP68/IP69 Schutz für Widerstandsfähigkeit in verschiedenen Umgebungen
Das Smartphone ist mit einem 4,7 Zoll großen Display und einer 12-Megapixel-Rückkamera sowie einer Acht-Mepagixel-Kamera an der Front ausgestattet. Unter der Haube ist ein Exynos-7-Octa-Core-Prozessor verbaut, der von zwei Gigabyte Arbeitsspeicher unterstützt wird. Der interne Speicher besitzt 16 Gigabyte.
Smartphone
- Betriebssystem: Google Android 6.0
- Anzahl der Kerne: 8
- 2.048 MB RAM
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Das Samsung Galaxy A20e kommt mit einem 5,8 Zoll großen Display daher. Die Rückkamera überzeugt mit 13 Megapixeln und die Frontknipse mit 5 Megapixeln. Obendrein ist ein 3.000 mAh starker Akku eingebaut.
Smartphone
- Betriebssystem: Google Android 9.0
- Prozessor Modellnummer: 2 x 1.6 GHz + 6 x 1.35 GHz
- Anzahl der Kerne: 8
- 3.072 MB RAM
- 32 GB interner Speicher
- Speicherkartenfach
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Nomos Der Euratom-Vertrag im Lichte des Vertrags über eine Verfassung für Europa
Der Euratom-Vertrag stand während der Arbeiten an einem Europäischen Verfassungsvertrag nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit. Er wird anders als der EG-Vertrag auch nicht in den Verfassungsvertrag integriert. Da zentrale Vorschriften des Vertrages gestrichen und durch die entsprechenden Bestimmungen des Verfassungsvertrags ersetzt werden, bleibt der Euratom-Vertrag von den für das Unionsrecht vorgesehenen Neuerungen dennoch nicht unberührt. Diesen Umstand nimmt die vorliegende Arbeit zum Anlass, um zu untersuchen, welche Auswirkungen die im Verfassungsvertrag vorgesehenen Änderungen auf den Euratom-Vertrag haben. Nach einer Einführung in das aktuelle Regelwerk des Euratom-Vertrags und einem Überblick über die Beratungen während des Europäischen Konvents und der Regierungskonferenz 2003/2004 werden die Neuerungen im institutionellen und materiellen Bereich herausgearbeitet und einer Überprüfung unterzogen.