Das Smartphone mit dem geschwungenen Design kommt mit einem 5,5-Zoll-Display und einer Quad-HD-Auflösung. Zum Fotografieren verfügt das Modell über zwei Kameras - eine mit zwölf und eine mit fünf Megapixeln. Der schnelle Octacore-Prozessor wird von vier Gigabyte RAM unterstützt. Als Betriebssystem integrierte Samsung Android 6.0.
Smartphone
- Betriebssystem: Google Android 6.0
- Prozessor: Qual
- Smartphone mit 6,56 Zoll Display und 720 x 1612 Pixel Auflösung
- MediaTek Helio G85 Prozessor mit 8 Kernen und 2 GHz Geschwindigkeit
- RAM von 4 GB und interner Speicher von 128 GB
- Akku-Kapazität von 5200 mAh mit 35-W-Schnellladung
- Dual-SIM-Funktionalität und Bluetooth 5.1 Konnektivität
- Betriebssystem Android 14, Gewicht 192 g
Das 5,1-Zoll-Gerät stellt eine Quad-HD-Auflösung und einen Octacore-Prozessor bereit. Auf der Rückseite ist eine Kamera mit 16 Megapixeln verbaut, während an der Front eine Knipse mit fünf Megapixeln zum Einsatz kommt. Für die Stromversorgung wurde ein 2.600-mAh-Akku integriert.
Smartphone
- Betriebssystem: Google Android 5.0
- Prozessor Modellnummer: A57 Quad Core 2,1 GHz + A53 Quad Core 1,5
Für die Performance des Sony Xperia XA sorgt ein Octacore-Prozessor aus dem Hause MediaTek, der von zwei Gigabyte RAM unterstützt wird. Für alle Hobby-Fotografen stehen eine 13-Megapixel-Hauptkamera und eine Acht-Megapixel-Frontcam bereit.
Smartphone
- Betriebssystem: Google Android 6.0
- Prozessor: Qualcomm
- Anzahl der Kerne: 8
- 2.048 MB RAM
- 16 GB interner Speicher
- Speicherkartenfac
Nomos Der Euratom-Vertrag im Lichte des Vertrags über eine Verfassung für Europa
Der Euratom-Vertrag stand während der Arbeiten an einem Europäischen Verfassungsvertrag nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit. Er wird anders als der EG-Vertrag auch nicht in den Verfassungsvertrag integriert. Da zentrale Vorschriften des Vertrages gestrichen und durch die entsprechenden Bestimmungen des Verfassungsvertrags ersetzt werden, bleibt der Euratom-Vertrag von den für das Unionsrecht vorgesehenen Neuerungen dennoch nicht unberührt. Diesen Umstand nimmt die vorliegende Arbeit zum Anlass, um zu untersuchen, welche Auswirkungen die im Verfassungsvertrag vorgesehenen Änderungen auf den Euratom-Vertrag haben. Nach einer Einführung in das aktuelle Regelwerk des Euratom-Vertrags und einem Überblick über die Beratungen während des Europäischen Konvents und der Regierungskonferenz 2003/2004 werden die Neuerungen im institutionellen und materiellen Bereich herausgearbeitet und einer Überprüfung unterzogen.