- Smartphone mit einer Bildschirmdiagonale von 17,3 cm
- Display-Auflösung von 1280 x 2800 Pixel
- Prozessorfamilie MediaTek Dimensity
- RAM-Kapazität von 8 GB, Typ LPDDR4X
- Interne Speicherkapazität von 256 GB
- Rückkamera mit 200 MP, Dual-Kamera
- Akku-/Batteriekapazität von 6500 mAh
- Klapphandy mit 2 Displays
- Kamera für Schnappschüsse
- IP 54 Schutz vor Spritzwasser
- SOS Notruftaste
- Schnellzugrifftasten M1/M2
- Extra große Zahlen und Schrift
- Extra lauter Klingelton
- Smartphone mit 6,9 Zoll LCD-Display und 120 Hz Bildwiederholfrequenz
- Unisoc T7250 Prozessor für flüssige Leistung
- 4 GB RAM und 128 GB interner Speicher, erweiterbar auf 1 TB
- 6000 mAh Akku für langanhaltende Nutzung
- Dual-SIM mit Triple-Slot für gleichzeitige Nutzung von SIM und microSD
Nomos Der Euratom-Vertrag im Lichte des Vertrags über eine Verfassung für Europa
Der Euratom-Vertrag stand während der Arbeiten an einem Europäischen Verfassungsvertrag nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit. Er wird anders als der EG-Vertrag auch nicht in den Verfassungsvertrag integriert. Da zentrale Vorschriften des Vertrages gestrichen und durch die entsprechenden Bestimmungen des Verfassungsvertrags ersetzt werden, bleibt der Euratom-Vertrag von den für das Unionsrecht vorgesehenen Neuerungen dennoch nicht unberührt. Diesen Umstand nimmt die vorliegende Arbeit zum Anlass, um zu untersuchen, welche Auswirkungen die im Verfassungsvertrag vorgesehenen Änderungen auf den Euratom-Vertrag haben. Nach einer Einführung in das aktuelle Regelwerk des Euratom-Vertrags und einem Überblick über die Beratungen während des Europäischen Konvents und der Regierungskonferenz 2003/2004 werden die Neuerungen im institutionellen und materiellen Bereich herausgearbeitet und einer Überprüfung unterzogen.