- 1,8 GHz Qualcomm Snapdragon 7s Gen 4 8-Kern-Prozessor
- 50 Megapixel Hauptkamera mit optischer Bildstabilisierung
- 17,22 cm AMOLED Display mit 1224 x 2720 Pixel und 120 Hz
- Interner Speicher von 256 GB und 12 GB RAM
- 32 Megapixel Frontkamera mit 89° Weitwinkelobjektiv
- Akku mit 5080 mAh und Schnellladung von 50 W
- Dual SIM und USB-C Anschluss
- Seniorenhandy mit einfacher Bedienung und Tasten
- 2,31-Zoll-Display mit gutem Druckpunkt
- 4G VoLTE Technologie für verzögerungsfreie Anrufe
- Direkttasten für Alarm, Kamera und Taschenlampe
- Drei Schnellwahltasten für schnelle Kommunikation
- 2 MP Hauptkamera, Bluetooth und SMS-Funktion
- Hörgeräte tauglich (M4/T4)
- 6,31 Zoll AMOLED-Display mit einer Auflösung von 2640 x 1216 Pixeln
- MediaTek Dimensity 9300+ Prozessor für hohe Leistung
- 12 GB LPDDR5X RAM für reibungsloses Multitasking
- 512 GB interner Speicher für umfangreiche Datenspeicherung
- 6500 mAh Akku für langanhaltende Nutzung
- Smartphone mit 512 GB Speicher und 12 GB RAM
- 6,78 Zoll Full HD+ Display mit 120 Hz Bildwiederholfrequenz
- Vier Rückkameras mit Samsung ISOCELL GN1-Technologie
- Corning Gorilla Glass Victus für hohen Kratz- und Sturzschutz
- Dual SIM Unterstützung und 5G-fähig
- Akku mit 120 W Schnellladefunktion
- EPREL 2402674
- MPN: Armor 23 Ultra
- Energieeffizienzklasse (neu): B (Skala A-G)
- XXL 3,5" Farbdisplay
- Lichtsignal für eingehende Anrufe
- SOS-Taste auf der Geräterückseite
- Kamera mit Fotokontaktanzeige
- Extra große beleuchtete Tasten/extra lauter Klingelton
- Tastenansage der Nummern zuschaltbar
- Maße des Gehäuses: 8,89 cm (3,5")
- Batterietechnologie: Ionen-Lithium, Batteriekapazität: 2500 mAh, Autonomie im Standby (2G): 450 h
- Gewicht: 136 g
- TFT, 320x480,
Nomos Der Euratom-Vertrag im Lichte des Vertrags über eine Verfassung für Europa
Der Euratom-Vertrag stand während der Arbeiten an einem Europäischen Verfassungsvertrag nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit. Er wird anders als der EG-Vertrag auch nicht in den Verfassungsvertrag integriert. Da zentrale Vorschriften des Vertrages gestrichen und durch die entsprechenden Bestimmungen des Verfassungsvertrags ersetzt werden, bleibt der Euratom-Vertrag von den für das Unionsrecht vorgesehenen Neuerungen dennoch nicht unberührt. Diesen Umstand nimmt die vorliegende Arbeit zum Anlass, um zu untersuchen, welche Auswirkungen die im Verfassungsvertrag vorgesehenen Änderungen auf den Euratom-Vertrag haben. Nach einer Einführung in das aktuelle Regelwerk des Euratom-Vertrags und einem Überblick über die Beratungen während des Europäischen Konvents und der Regierungskonferenz 2003/2004 werden die Neuerungen im institutionellen und materiellen Bereich herausgearbeitet und einer Überprüfung unterzogen.