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Mohr Siebeck Recht und Spielregeln
Das Spiel ist in verschiedensten wissenschaftlichen Disziplinen als Form der Darstellung und Analyse etabliert. Vom Recht wird zwar oft gesagt, es stelle "Spielregeln der Gesellschaft" dar, über das Metaphorische hinausgehende Untersuchungen über Recht und Spiel gibt es indes praktisch nicht. Die Autoren der hier gesammelten Beiträge unternehmen einen Strukturvergleich von Recht und Spiel. Die Aufsätze vermitteln dabei ein möglichst repräsentatives Bild, von der Normativität von Spielregeln über prozedurale Gerechtigkeit, Verfahren der Tradition und Rezeption bis hin zu Mechanismen der Streitentscheidung (und vieles mehr). Der Zugang ist interdisziplinär: Neben der juristischen Sicht werden Recht und Spiel aus der Perspektive von Philosophie, Soziologie, Anthropologie, Pädagogik, Psychoanalyse, Kulturtheorie und Ästhetik betrachtet. Der Perspektivwechsel verdeutlicht die Facetten des Themas und stellt zudem Anschluß an Theorieströmungen in anderen Disziplinen her. Der Band soll Fachleuten und Noch-nicht-Fachleuten gleichermaßen Spiel- und Entdeckerfreude vermitteln - getreu dem Wort des Hegel-Schülers Julius Schaller: "Der ideale Ernst ist es. nicht, welcher mit dem Spiele in Widerspruch tritt."
Basierend auf dem Kapitalanleger-Musterverfahren, welches Sonja Lange als begrenzte Gruppenklage qualifiziert, entwickelt sie ein allgemeines Verfahrensmodell zur Bewältigung von Großschäden. Nach einer Analyse von Bedarf und Anwendungsbereich wird der verfassungsrechtliche Handlungsrahmen für die Schaffung einer Gruppenklage einer ausführlichen Prüfung unterzogen. Dabei wird dieser nicht nur am rechtlichen Gehör gemessen, sondern auch am Dispositionsgrundsatz. Diesen sieht die Verfasserin - wie die Privatautonomie - in der allgemeinen Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG abgesichert. Auf dieser Grundlage entwickelt sie anschließend anhand des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes die auf dem besonderen Streitgegenstand, der Beteiligung am Verfahren und der Entscheidungswirkung basierende prozessrechtsdogmatische Grundstruktur einer begrenzten Gruppenklage. Das so gewonnene Verfahrensmodell wird abschließend im Kontext der US-amerikanischen class action sowie Europäischer Gruppenverfahrensmodelle ausdifferenziert.
Im Urheberrecht steht der grundsätzlichen Kontrollfreiheit von Vertragsinhalten eine Vielzahl von Tatbeständen gegenüber, nach denen die "Angemessenheit" des Leistungsaustausches überprüft wird. In diesem Band werden die ökonomischen, verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen der Angemessenheit erörtert. Anschließend widmen sich die Autoren der Bestimmung der Angemessenheit in einzelnen einfachgesetzlichen Regelungen des nationalen Urheberrechts. Thematisiert wird zudem die Angemessenheit allgemeiner Geschäftsbedingungen in urheberrechtlichen Verträgen.
Mohr Siebeck Finanzmarktstabilisierung und Anlegereigentum
Während der globalen Finanzkrise sahen sich Hoheitsträger in vielen Staaten veranlasst, zur Wiederherstellung der Finanzmarktstabilität in individuelle Rechtspositionen von Eigen- und Fremdkapitalgebern sowie Staatsgläubigern einzugreifen. Einen zentralen Prüfstein der gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Aufarbeitung dieser Eingriffe bilden in allen untersuchten Rechtsordnungen verfassungs- und völkerrechtliche Garantien des Privateigentums. Auf dieser Grundlage erschließt Michael W. Müller die strukturbildende Funktion des Eigentums für das öffentliche Finanzmarktrecht. Dabei zeigt er, dass das Institut grund- und menschenrechtlichen Eigentumsschutzes in der Lage ist, den Konflikt individueller Anlage- und kollektiver Stabilitätsinteressen theoretisch abzubilden. Durch seine rechtsvergleichende Analyse gewinnt der Autor Prinzipien für den hoheitlichen Umgang mit Finanzkrisen, die Gegenstand einer internationalen Verständigung sein könnten.
Der Gedächtnisband würdigt den Göttinger Ordinarius Werner Heun. Er versammelt Beiträge von wissenschaftlichen Wegbegleitern und Schülern zu den Kernbereichen, in denen Werner Heun geforscht und gewirkt hat. Dazu zählen die Verfassungsgeschichte, die Verfassungsvergleichung, das allgemeine Verfassungsrecht und die Verfassungstheorie sowie das Finanzverfassungsrecht. Einige der Beiträge wurden zuvor bei einem Gedächtnissymposium vorgetragen, das im Jahr 2018 zu seinen Ehren in Göttingen abgehalten wurde. Eine ausführliche wissenschaftliche Würdigung, der Abdruck der Gedenkrede sowie ein umfassendes Veröffentlichungsverzeichnis runden den Band ab.
Im Streit um die Nachrüstung der 80er Jahre erlebte die Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund einer sich zuspitzenden Konfrontation im Ost-West-Verhältnis ihre wohl schwerste innenpolitische Krise. Mit Billigung vieler, darunter auch Politiker der Grünen, kam es über Jahre hinweg an verschiedenen Orten zu zahlreichen Blockaden von Militäreinrichtungen durch Nachrüstungsgegner. Trotz des Laepple-Urteils des BGH vom Jahr 1969, das in einer Blockade eine Nötigung nach 240 StGB gesehen hat, waren sich die Gerichte im Falle der Nachrüstungsblockaden zunehmend über deren Strafbarkeit uneinig, woran auch die mehrmalige Befassung des BGH und des BVerfG mit dieser Frage zunächst nichts änderte - bis schließlich das BVerfG 1995 mit einer Mehrheit von nur einer Stimme die Bejahung der Strafbarkeit als verfassungswidrig verwarf. Werner Offenloch schildert aus der Sicht eines für die Blockaden in Mutlangen zuständigen Amtsrichters das teilweise dramatische Geschehen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Der Autor geht davon aus, daß juristische Aussagen nur möglich sind, wenn man sich des transzendentalen Charakters des Begriffs des Rechts, d.h. der Bedingungen seiner Möglichkeit, bewußt bleibt.
Der Nationalsozialismus war kaum vorbei, als Juristen begannen, sich der Grundlagen ihres Faches zu vergewissern. Dem "Positivismus" wurde die Schuld für die Verstrickung der eigenen Profession in den Nationalsozialismus gegeben, im Naturrecht die Chance gesehen, die Schatten der Vergangenheit hinter sich zu lassen. Lena Foljanty rekonstruiert die Naturrechtsbesinnung der ersten Nachkriegsjahre in ihrem zeithistorischen Kontext. Sie zeigt, wie sie für Juristen einen Rahmen darstellte, in welchem sie sich über ihr professionelles Selbstverständnis und ihre Rolle in der zukünftigen Gesellschaft verständigen konnten. Die Naturrechtsbesinnung entpuppt sich als Schlüssel für die rasche Rekonsolidierung des Faches. Es wird deutlich, dass in ihr Grundlagen gelegt wurden, die das bundesrepublikanische Rechtsdenken noch in den nächsten Jahrzehnten prägen sollten.
Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich ist die Diskussion um unabhängige Regulierungsbehörden von zunehmender politischer Bedeutung und mit grundlegenden organisationsrechtlichen Fragen behaftet. Dabei gestaltet sich die Behördenwirklichkeit in beiden Ländern grundverschieden und damit setzt das Problemverständnis in der jeweiligen Rechtsprechung und Rechtswissenschaft konzeptionell an unterschiedlichen Ausgangpunkten an. Die Autoren der hier gesammelten Beiträge arbeiten in dialogischer Auseinandersetzung auf der Grundlage eines länderübergreifenden Forschungsprojekts die deutsche und die französische Perspektive auf unabhängige Behörden auf, bringen diese einander näher und gelangen darüber zu einem vertieften Sachverständnis. Im Spannungsfeld von tatsächlicher und vermeintlicher "Unabhängigkeit" sowie grundlegenden Verfassungsprinzipien gilt die Aufmerksamkeit der Rechtfertigung ihrer Einrichtung, der demokratischen Legitimität und der rechtsstaatlichen Aufgabenbeschreibung dieses Behördenmodells ebenso wie ihrer strukturellen Rückbindung durch materielles und formelles Recht: Wie weit reichen eigenständige Gestaltungsbefugnisse unabhängiger Behörden? Können sie verwaltungsrechtliche Sanktionen aussprechen? Welche Art von Rechtschutz ist gegen ihre Entscheidungen statthaft? Warum spielt Artikel 6 EMRK in der französischen Auseinandersetzung mit unabhängigen Behörden eine herausragende Rolle und bleibt zugleich im deutschen Diskurs gänzlich unbeachtet? Antworten auf diese Fragen führen nicht zuletzt in verschiedene Traditionen, Grundkonzeptionen und Grundentscheidung des jeweiligen Verfassungsrechts.
Jean-François Kervégans langjährige Auseinandersetzung mit dem Werk Carl Schmitts verfolgt ein doppeltes, ein didaktisches sowie ein begriffliches Ziel. Der erste Teil des Buches enthält wichtige Angaben zur Lebens- und zur Werkgeschichte, die die komplizierte und polemische Rezeption seiner Schriften erklären können. Der zweite Teil des Buchs enthält den Versuch, mit Bezug auf fünf distinkte begriffliche Felder (Theologie, Normativität, Legitimität, Politik, Welt) die Richtigkeit und Fruchtbarkeit des Schmittschen Denkens zu prüfen. Es geht sozusagen darum, "mit Carl Schmitt gegen Carl Schmitt" zu denken. Der Zweck dieser Überlegungen besteht darin, in Bezug auf die genannten Gegenstände zu zeigen, dass es sich empfiehlt, im doppelten Sinn der Redewendung "von Carl Schmitt auszugehen". Das heißt: Solange es fruchtbar scheint, sollte man sich seine Begrifflichkeit frei aneignen. Ansonsten aber von ihr Abschied nehmen.
The entire world wants values, and basic values are especially in demand. However values have their own logic, to which unworth and the worthless are essential. The increase and decrease in values and the revaluation of all values, at least as an utopian ideal, are part of this logic. The Christian faith contradicts this logic and the "tyranny of values" which arises from it, since the Christian faith is based on a truth which has its foundation in a life beyond worth and unworth. Eberhard Jüngel reflects on the valueless truth of the gospel and defines the relevance of the Christian faith for this day and age. The first edition of this volume was published by Chr. Kaiser in Munich. An index has been added to this second edition.
The entire world wants values, and basic values are especially in demand. However values have their own logic, to which unworth and the worthless are essential. The increase and decrease in values and the revaluation of all values, at least as an utopian ideal, are part of this logic. The Christian faith contradicts this logic and the "tyranny of values" which arises from it, since the Christian faith is based on a truth which has its foundation in a life beyond worth and unworth. Eberhard Jüngel reflects on the valueless truth of the gospel and defines the relevance of the Christian faith for this day and age. The first edition of this volume was published by Chr. Kaiser in Munich. An index has been added to this second edition.
Der Staat und seine Untergliederungen beteiligen sich häufig durch Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung am Privatrechtsverkehr. Dies führt immer wieder zu Konflikten mit öffentlich-rechtlichen Vorgaben aus dem Verfassungs-, Haushalts- und Beamtenrecht, aber auch aus dem kommunalen Wirtschaftsrecht. Wie die konkurrierenden Regelungsregime aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt werden können, ist Gegenstand einer anhaltenden Diskussion zwischen Gesellschaftsrecht und öffentlichem Recht. Der vorliegende Band erschließt den aktuellen Forschungsstand in Deutschland, Österreich und der Schweiz und zeigt zukünftige Entwicklungsperspektiven auf. Im Einzelnen erörtert werden die Rolle von Aktiengesellschaften in der Corporate Governance des Staates, verfassungs- und verwaltungsrechtliche Einwirkungen auf das Kapitalgesellschaftsrecht, der Pflichtenrahmen für Vertreter von Gebietskörperschaften in Aufsichts- oder Verwaltungsrat, die Rolle des Staates als Konzernspitze, die Public Corporate Governance Kodizes, die Golden-Shares-Rechtsprechung des EuGH zur unionsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit sowie spezialgesetzliche Aktiengesellschaften schweizerischer Provenienz.
Charles S. Peirce (1839-1914) ist in erster Linie bekannt als Begründer des modernen Pragmatismus und für seine Untersuchungen zur Semiotik, Logik und Erkenntnistheorie. Bisher gibt es allerdings keine zusammenhängende Analyse und Darstellung der Konzeption der Ethik des Begründers des Pragmatismus. Tatsächlich hat der frühe Peirce die Ethik als eigene philosophische Disziplin abgelehnt. Doch ab etwa 1902 bemühte er sich um eine pragmatistische Begründung der normativen Wissenschaften Ästhetik, Ethik und Logik. In dieser Arbeit analysiert Nicola Erny die systematische Relevanz und die theoretischen Begründungsansätze der Peirceschen Ethikkonzeption. Ergebnisse: In Analogie zu der erkenntnistheoretischen Konstruktion einer finalen konsensualen Aussage konstruiert Peirce das moralische Fernziel ( summum bonum) keineswegs als finalen Abschluß des moralischen Fortschritts. Es handelt sich um ein dynamisches Prinzip, das, ohne inhaltliche Festlegung, das Ideal konkreter Vernünftigkeit darstellt. Insoweit markiert das summum bonum einen idealen Grenzwert, auf den hin sich gemäß Peirce das moralische Handeln in einem geschichtlichen Prozeß zunehmender Konkretisierung der Vernünftigkeit ( reasonableness) zubewegt.