Andrea Schrage untersucht Möglichkeiten, mit Hilfe eines Mautsystems Verkehrsflüsse effizient zu lenken. In einem Verkehrsstau verursachen die Fahrer externe Kosten, indem sie sich gegenseitig Geschwindigkeitssenkungen und damit Zeitverluste aufzwingen. Die Autorin zeigt, wie durch die Erhebung geeigneter Nutzungsgebühren die volkswirtschaftlichen Vorteile aus der Straßennutzung maximiert werden können. Entscheidend für die effiziente Verkehrslenkung ist eine Differenzierung der Mautsätze zwischen verschieden stark überlasteten Strecken und zwischen Zeiten mit unterschiedlich hoher Verkehrsnachfrage. Eine Maut in Höhe der externen Grenzkosten reduziert das Verkehrsaufkommen genau dort, wo die zu hohe Straßennutzung Wohlfahrtsverluste verursacht, und bewirkt eine gleichmäßigere Auslastung der Straßen. Neben den theoretischen Vorteilen einer Staugebühr diskutiert Andrea Schrage auch die praktischen Möglichkeiten zur Staubekämpfung durch Mauterhebung auf deutschen Straßen.
Die deutsche Rechtswissenschaft ist seit Savigny von der Vorstellung geprägt, dass die Wissenschaft auf irgendeine Weise selbst Recht ist. Christoph Schönberger ordnet die Eigenheiten des "German approach" der Staatsrechtswissenschaft ein, indem er mit dem ganz anderen Weg vergleicht, den das französische Staatsrecht und die französische Staatsrechtslehre genommen haben. Romantische Einheitsstiftung durch Wissenschaft in einem zerklüfteten Gemeinwesen und revolutionäre politische Praxis im Zentralstaat zeigen sich hier als zwei ganz unterschiedliche Wege zum modernen öffentlichen Recht. Ist Archetyp des Juristen in Frankreich der Rechtsanwalt, so ist es in Deutschland der rechtsgelehrte Doktor. Blickt in Frankreich die Wissenschaft als Outsiderin auf die kurzen und kryptischen Urteile der dortigen Höchstgerichte, so begegnen sich in Deutschland Wissenschaft und Gerichte heute im besonderen Format der Rechtsdogmatik. In der Bundesrepublik sind die älteren Kraftquellen des "German approach" versiegt. Pluralität und Fragmentierung des europäischen und internationalen Rechtsraums verlangen aber danach, die deutsche konzeptionelle Entwurfstradition zeitgemäß zu erneuern.
Die antike Welt war mit dem Phänomen Erdbeben gut vertraut. Das gilt gerade auch für die Bewohner des östlichen Mittelmeerraumes, von denen viele regelmäßig mit seismischen Erschütterungen konfrontiert gewesen sind. Dies ist durch eine vergleichsweise reiche schriftliche Überlieferung und den archäologischen Befund bezeugt. Für den Historiker sind bebenbedingte Katastrophen von besonderem Interesse, da sie gesellschaftliche Debatten auslösen und Strukturen (z.B. sozial, ökonomisch, weltanschaulich) offenlegen können, die weit über das einmalige Ereignis hinausweisen. Jonas Borsch untersucht einige mit Erdbeben besonders eng verbundene Regionen und Orte unter diesem Aspekt: Dabei schaut er auf die mit Erdbeben in Verbindung stehenden Diskurse, auf gesellschaftliche Resilienz sowie auf religiöse und materielle Bewältigungsstrategien. Die Ergebnisse setzt er durch einen diachronen Vergleich zur mediävistischen und neuzeitlichen Katastrophenforschung in Beziehung.
Zu allen Zeiten und in ganz unterschiedlichen Regionen der Welt haben Menschen dazu tendiert, Besitz, Macht, Ämter und Status an die nächste Generation weiterzugeben, um sich selbst und ihr eigenes Wirken in eine Linie der Kontinuität zu stellen. Ob in deutscher oder internationaler Politik und Wirtschaft, Wissenschaft oder sogar im Sport - dynastische Kontinuitäten bestimmen auch unsere Gegenwart mehr, als sich auf den ersten Blick vermuten lässt. Was Dynastien ausmacht, zeigt sich besonders in solchen Momenten, in denen sie in ihrem Fortbestand unmittelbar bedroht sind: Wenn Nachkommen fehlen, sterben oder aus anderen Gründen als Erben ausfallen, wenn die Nachfolge umstritten ist und diese Situation von Konkurrenten herausgefordert oder ausgenutzt wird. Dieser Band versammelt erstmals Vertreter verschiedener Disziplinen, die sich mit der Bedrohung dynastischer Ordnungen in verschiedenen zeitlichen, räumlichen und kulturellen Kontexten beschäftigen. Mit Beiträgen von: Christina Antenhofer, Torsten Groth, Christian Heinemeyer, Iris Holzwart-Schäfer, Bernd Kannowski, Susanne Knaeble, Gilles Lecuppre, Heidi Mehrkens, Dominique Otten-Pappas, Susan Richter, Jörg Rogge, Karl Ubl, Ellen Widder, Martin Wrede, Michael Zach
Kaum eine religionspädagogische Veröffentlichung kommt heute ohne den Hinweis aus, dass der Religionsunterricht in Schule und Gemeinde erfahrungsbezogen sein soll. Was jedoch genau unter dieser Programmformel zu verstehen ist, hat in der Evangelischen Religionspädagogik zu unterschiedlichen, ja widersprüchlichen Antworten geführt. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Bedeutung des Wortes im Laufe der Geschichte gewandelt hat, von Fachdisziplin zu Fachdisziplin wechselt und in unterschiedlichen argumentativen Kontexten verwendet wird. David Käbisch macht sich daher zum Ziel, Bedeutungsmöglichkeiten in historischer und systematischer Perspektive zu rekonstruieren. Der Begriff der religiösen Erfahrung, wie ihn Katechetiker und Religionspädagogen in Auseinandersetzung mit Immanuel Kant, Friedrich Schleiermacher, Wilhelm Dilthey und William James im 19. und 20. Jahrhundert vertreten haben, steht zunächst im Mittelpunkt der Darstellung. Anschließend beschreibt der Autor die Diskussionen um den Begriff der Erfahrung in ihrer Bedeutung für die Geschichte der Religionspädagogik. Im dritten Teil der Arbeit wendet sich David Käbisch dem Religionspädagogen Peter Biehl zu, der seit den 1970er Jahren die Diskussion um einen erfahrungsbezogenen Religionsunterricht bestimmt hat. Abschließend beantwortet er die Frage, inwieweit der Begriff der Erfahrung heute dazu geeignet ist, eine Theorie religiöser Bildung zu begründen und den Inhalt, das Ziel und die Methode des Religionsunterrichts zu präzisieren.
Patent- und Wettbewerbsrecht werden heute meist als komplementäre, auf den Schutz dynamischen und statischen Wettbewerbs zielende Rechtsbereiche betrachtet. Die konkrete Grenzziehung zwischen beiden ist jedoch sehr umstritten. Ursache hierfür sind Patente, die statt zum Innovationsschutz als strategische Instrumente im statischen Wettbewerb verwendet werden.Sofern derartige Patente aufgrund der Konstruktion realer Patentsysteme unvermeidbar sind, müssen strategische Patente als eigenständige Wettbewerbsparameter losgelöst von Innovationsaspekten analysiert werden. Christoph Reiß untersucht die Wettbewerbswirkungen strategischer Patente in verschiedenen spieltheoretischen Modellen, die insbesondere Abschreckungsstrategien und endogenen Zutritt in asymmetrischen Marktstrukturen und kumulativ-komplementäre Patente thematisieren. Es zeigt sich, dass strategische Patente unter bestimmten Bedingungen positive Wohlfahrtswirkungen haben und deswegen ihre umstandslose Reduzierung in einer zweitbesten Welt normativ nicht angezeigt ist.
Eine pluralistische Gesellschaft basiert auf der Begegnung und Verständigung der Religionen. Der theologische Dialog bedarf der exegetischen Grundlage und hat die unterschiedlichen Akzentuierungen der beteiligten Religionen aufzuzeigen.Hanna Nouri Josua widmet sich der islamischen Sicht Abrahams - Ibrahim. Mit Hilfe eines hermeneutischen Ansatzes, der vorhandene Methoden der Koranexegese aufgreift, sie konsequent weiterführt, neu verknüpft und an der Erzvätergestalt anwendet, zeigt er die Entwicklung des koranischen Ibrahimbildes auf, das die theologische Entwicklung des Korans widerspiegelt. Durch die Verortung im wahrscheinlichen historischen Kontext werden die einzelnen religiösen Zielgruppen Muhammads berücksichtigt. Die erstmalige Erschließung arabischer Quellen einschließlich der wichtigsten Korankommentare hinterfragt gängige Konzepte und gibt Anstöße zur möglichen Gestaltung einer Abrahamischen Ökumene heute.
Der vorliegende Kommentar baut auf den neueren Erkenntnissen zur Textgeschichte des Jeremiabuches auf, die sich aus den Manuskriptfunden in Qumran und der Neubewertung der antiken Übersetzung des Buches ins Griechische (Jeremia-Septuaginta) ergeben. Hermann-Josef Stipp zeigt, dass sich das Jeremiabuch, mit historischer Tiefenschärfe betrachtet, als einzigartiges Zeugnis für das leidenschaftliche theologische Ringen um die korrekte religiöse Interpretation der tiefen Traumata erweist, die Juda im 6. Jahrhundert v. Chr. erlitt: die von dem Propheten Jeremia als gottgewollt propagierte Übermacht des babylonischen Reiches unter dessen König Nebukadnezzar; dann die totale militärische Niederlage mit der Zerstörung Jerusalems und des Tempels sowie dem Verlust des Königtums und der Eigenstaatlichkeit im Jahr 587; die Deportationen von Menschen und Tempelgeräten ins Exil; schließlich die Versuche zur politischen und religiösen Neukonsolidierung unter wenig ermutigenden Umständen ab dem Beginn der Perserherrschaft 539.
Das Thema "Unrecht" in der NS-Zeit beherrscht die juristische Zeitgeschichte vor 1945. Joachim Rückert bietet dazu zwölf Studien über die Strukturen, Wissenschaftsfelder und drei Exempla. Ein historisch-kritischer Überblick zum heutigen Profil der Geschichtsschreibung zur NS-Zeit führt in die Thematik ein. Konkret geht es dann um wesentliche Wissenschaftsfelder wie Strafrecht, Rechtsgeschichte, Verwaltung und NS-Jurisprudenz samt ihrer Kontinuitäten und drei vieldiskutierter Exempel wie dem Kreisauer Kreis bis zum 20. Juli 1944. Der Titel "Unrecht durch Recht" spitzt bewusst zu, denn es geht um mehr als "Unrecht im Recht" oder "Doppelstaat". Sich die in solchen großen Formeln einseitig abschwächende Vergangenheitspolitik bewusst zu machen und aus deren Fesseln zu befreien, ist ein Anliegen des ganzen Bandes.
Die Historisierung der 1960er und 1970er Jahre wurde durch die Juristische Zeitgeschichte bislang nicht nachhaltig unternommen. Wenn heute eine in ihren Grundlinien oft weitgehend unveränderte Fortgeltung von zentralen, in dieser Zeit erlassenen, Reformgesetzen festzustellen ist, waren die Reformen offensichtlich nicht nur von vorübergehender Natur. Zu erwarten ist, dass sie unsere Gesellschaft wie unsere Rechtskultur geprägt haben. Deshalb erscheint es angeraten, sich damit auseinanderzusetzen, wie diese Reformen zustande gekommen sind, welche Entwicklungen von ihnen ausgegangen sind und wie sie bis heute wirken. Der vorliegende Band unternimmt dies aus interdisziplinärer Perspektive. Mit Beiträgen von: Patrick Bernhard, Rolf Eckhoff, Johannes Hürter, Thorsten Kingreen, Heike Krüger, Michael Kubiciel, Martin Löhnig, Henning Ernst Müller, Raphaela Natter, Knut Wolfgang Nörr, Franziska Osterholzer, Mareike Preisner, Reinhard Richardi, Anne Rohstock , Wilfried Rudloff, Christian Scheimer, Thomas Schlemmer, Dieter Schwab
Welche Bedeutung hatte der Orientalismus für die Möglichkeits- und Rezeptionsbedingungen deutschen jüdischen Schreibens? Kathrin Wittler rekonstruiert Dynamiken von Traditionsbruch und Traditionsstiftung, die sich im Zeitraum von ca. 1750 bis 1850 im Kontext kontroverser Debatten über die Emanzipation der Juden und über die hebräische Bibel ergaben. Einen weiten Bogen von Moses Mendelssohn und Naphtali Herz Wessely bis zu Heinrich Heine und Fanny Lewald spannend, erschließt Kathrin Wittler literarische Experimente mit Sprachen und Schriften sowie mit poetischen Formen und Stilen in der Umbruchszeit um 1800. Sie zeigt, dass der Orientalismus jüdischen Autorinnen und Autoren dazu diente, der europäischen Gegenwart ihres Lebens und Schreibens durch Ursprungs- und Vermittlungsfiguren einen morgenländischen Glanz zu verleihen und west-östliche Schreibpositionen zu definieren.Die dem Buch zugrundeliegende Qualifikationsschrift wurde 2017 mit dem Sonderpreis der Humboldt-Universität für eine Dissertation zum Thema "Judentum und Antisemitismus" gewürdigt und 2018 mit dem Johannes Zilkens-Promotionspreis der Studienstiftung des deutschen Volkes ausgezeichnet.
Mohr Siebeck Grundrechtsschutz im Annahmeverfahren
Kein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat einen solchen Siegeszug erlebt wie das der Verfassungsbeschwerde. Dem rasanten Anstieg der Verfahrenszahlen und der Gefahr der Manövrierunfähigkeit der Senate setzte der Gesetzgeber ein Annahmeverfahren entgegen, in dem die Kammern seit langem dominieren. An der Handhabung des Verfahrens hat sich eine lebhafte Kritik entzündet. Im Fokus stehen kompetenzwidrige Übergriffe der Kammern in die Grundrechtsverantwortung der Senate und in die Entscheidungsmacht der Fachgerichte sowie eine Steuerung des Grundrechtsschutzes in Nichtannahmebeschlüssen. Anne Schäfer untersucht die Kammerjudikatur unter prozessrechtlichen, methodologischen und grundrechtsdogmatischen Gesichtspunkten. Sie entwickelt ein analytisches Raster für die Abgrenzung der Senats- und Kammerkompetenzen, dessen Anwendung ein differenziertes Bild des Grundrechtsschutzes im Annahmeverfahren zeigt.
Der vorliegende Band enthält den ersten Teil der Studien Max Webers zur Wirtschaftsethik der Weltreligionen. Vergleichende religionssoziologische Versuche, die seit 1915 als eine Aufsatzfolge im "Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik" erschienen sind. Den Auftakt bildete die Studie über Konfuzianismus und Taoismus, die in die soziologischen Grundlagen der chinesischen Religiosität und ihrer spezifischen Haltung zu wirtschaftlichem Handeln einführt. Spätestens seit 1910 weitete Max Weber seine in der `Protestantischen Ethik´ entwickelte Fragestellung aus. Die Frage nach den Bedingungen für die Entstehung des modernen okzidentalen Rationalismus führte ihn zu seinen universalhistorisch angelegten Studien. Diese zielen darauf ab, die Besonderheit der Moderne vor der Kenntnis anderer Kulturen und ihrer Sinnsysteme besser zu verstehen. Das großangelegte Forschungsprogramm wird in der Einleitung zur Wirtschaftsethik der Weltreligionen systematisch umrissen und in der Zwischenbetrachtung: Theorie der Stufen und Richtungen religiöser Weltablehnung vertieft. Max Weber hat die Aufsätze über Konfuzianismus und Taoismus sowie Einleitung und Zwischenbetrachtung kurz vor seinem Tod für den ersten Band Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie überarbeitet und in den Satz gegeben. Die Edition präsentiert diese beiden Textfassungen und berücksichtigt eine bisher unbekannte Korrekturfassung, so daß die Textgenese nun zuverlässig und im Detail nachvollziehbar ist. Philologisch geprüft und bearbeitet wurden Max Webers Angaben zur chinesischen Geschichte und Literatur. Der Ertrag findet sich in den textkritischen und erläuternden Apparaten sowie in den Verzeichnissen. Ein wichtiger Teil der religionssoziologischen Arbeiten Max Webers liegt damit in einer zuverlässigen Ausgabe vor, die die verschiedenen Textschichten berücksichtigt.
Bei strafrechtsdogmatischen Untersuchungen zur Verletzung negativer Pflichten (Pflichten zur Begrenzung der eigenen Organisation) dominiert in der Regel das Paradigma des Täters, der ein Delikt eigenhändig verwirklicht. Für die strafrechtliche Zurechnung kommt es jedoch nicht darauf an, ob eine natürliche Verbindung mit dem Geschehen durch die eigene Hand besteht, sondern ob sich eine Zuständigkeit dafür begründen lässt, und es gibt auch Gründe, für ein von fremder Hand verwirklichtes Geschehen zuständig zu sein (im Zivilrecht geradezu eine Trivialität). Solche Gründe liegen vor, wenn eine Person ein Verhalten vollzieht, das nicht nur die Deliktsverwirklichung faktisch voranbringt, vielmehr auch den objektiven Sinn hat, die Deliktsverwirklichung solle oder möge geschehen. Dieses Verhalten ist zwar so wenig Unrecht, wie eine Deliktsvorbereitung durch einen Alleintäter per se Unrecht ist, verletzt aber die Obliegenheit, sich nicht durch sein Verhalten für kommendes, durch fremde Hand verwirklichtes Unrecht zuständig zu machen. Das Ergebnis lässt sich auf eine Beteiligung durch Unterlassen übertragen, soweit die eigene Organisation hätte begrenzt werden sollen (Verkehrspflicht, Ingerenz, Übernahme). Bei positiven Pflichten (Pflichten zur Hinderung von Schadensverläufen, die nicht auf einer mangelhaften Begrenzung der eigenen Organisation beruhen) ist der Pflichtige stets unmittelbar zuständig, auch wenn sein Verhalten durch fremde Hand vermittelt wird: Die Veranlassung der Vermittlung ist bereits ein Versuch des positiv Pflichtigen.
Mohr Siebeck Zugangsfreiheit und Aufmerksamkeitsregulierung
Google, Facebook, YouTube - ihnen ist gemein, dass sie algorithmusgestützt Inhalte aufbereiten und individualisiert zugänglich machen. Inwieweit nehmen derlei Dienste dabei Einfluss auf die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung? Was setzt eine freie Meinungsbildung des Individuums und der Öffentlichkeit überhaupt voraus und wo unterscheiden sich deren Funktionsbedingungen? Gebietet die Kommunikationsverfassung prima facie oder gar definitiv, solche Dienste stärker medienordnungsrechtlich zu regulieren? In welchem Verhältnis stehen sie zu herkömmlichen Zugangsdiensten, etwa klassischen Rundfunksendern? Martin Mengden nähert sich diesen und weiteren Fragen, indem er die Prozesse freier individueller und freier öffentlicher Meinungsbildung unterscheidet. Er sucht Antworten auf der abstrakten Ebene ihrer jeweiligen Funktionsvoraussetzungen, beleuchtet aber auch ausgewählte regulatorische Umsetzungsinstrumente. Die Arbeit wurde 2018 mit dem Preis der Dr. Feldbausch-Stiftung für überdurchschnittliche Dissertationen ausgezeichnet.