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Mohr Siebeck Kirche in der Gesellschaft
Christliches Leben ist Leben in der communio sanctorum: Leben in der Kirche und damit zugleich in der Gesellschaft. An deren Mitgestaltung ist es beteiligt nicht nur durch das persönliche Engagement der einzelnen Christen, sondern zuerst und zuletzt durch seine der teilnehmenden Erfahrung von jedermann zugängliche institutionelle Gestalt: die Kirche. Die Kirche hält das Evangelium - seine Antwort auf die Frage nach dem Sinn des Lebens samt dieser Frage selbst - in der Gesellschaft über die Generationen hinweg präsent: auf der Ebene ihrer strukturellen Ordnung ebenso wie im Bereich der von dieser Strukturebene geprägten und wiederum auf sie zurückwirkenden erfahrbaren Lebenswelt. So trägt die Kirche bei zur öffentlichen Meinungsbildung über die Wohlordnung einer offenen Gesellschaft, die der Würde des Menschseins entspricht, so begleitet sie das politische Streben nach Erreichung und Erhaltung solcher Wohlordnung, so nimmt sie soziale Verantwortung im umfassenden Sinne wahr: Verantwortung für Gerechtigkeit, für den Schutz der Schwachen sowie für die Gleichberechtigung aller pluralismusfähigen religiösen Gemeinschaften im Rahmen des staatlichen Rechts. Sie wirkt einer ökonomistischen Engführung gesellschaftlicher Identität entgegen und befördert den Geist der Toleranz. Damit trägt sie bei zu einer k0nstruktiven Funktion auch der westlichen Kultur im Prozeß der Globalisierung. Dieser Band ergänzt die ekklesiologische Sicht seines Vorgängers Kirche - Geschöpf und Werkzeug des Evangeliums.
Dieses Standardwerk gewährt verlässliche, bündige und professionelle Orientierung über Leben, Werk und Wirkung Martin Luthers. In 64 Einzelartikeln, verfasst von 30 renommierten Lutherforschern, werden alle wesentlichen Aspekte detailliert und verständlich dargestellt. Die aus den früheren Auflagen übernommenen Artikel wurden einer gründlichen Überarbeitung und Aktualisierung unterzogen. Außerdem sind neun weitere, neu erstellte Artikel hinzugekommen. Das Buch ist für Fachleute und Liebhaber der Theologie, aber auch der angrenzenden Disziplinen - wie der Geschichtswissenschaft, Germanistik oder Philosophie - von Interesse. Zahlreiche Querverweise sowie ausführliche Register erleichtern die Aufnahme und Vertiefung eines selbständigen Lutherstudiums. "Das Luther Handbuch wird mit Sicherheit einen prominenten Platz in jeder theologischen Bibliothek erhalten und behalten."Jochen Eber in European Journal of Theology 17 (2008), S. 64-65
Mohr Siebeck Instrumentalisierung von Zivilprozessen
Der Band versammelt die Beiträge des 1. Regensburger Forums für Prozessrecht und eröffnet die gleichnamige neue Schriftenreihe.Österreichische, griechische, italienische und türkische Wissenschaftler widmen sich Klagen, die mit öffentlichen Interessen aufgeladen sind. Der Kläger geht nicht in erster Linie vor Gericht, um seine eigenen subjektiven Rechte durchzusetzen, sondern um den Staat oder die Gesellschaft für seine Zwecke oder diejenigen einer hinter ihm stehenden Organisation zu mobilisieren. In der Erscheinungsform der "strategischen Zivilprozesse" ist national wie international an "Human-Rights-Klagen" oder "Climate-Change-Klagen" zu denken. Ihnen ist gemeinsam, dass über den konkreten Einzelfall hinaus Präzedenzentscheidungen angestrebt werden, die einen politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Wandel bewirken sollen. Letztlich geht es um die Politisierung von Zivilprozessen. Mit Beiträgen von:Remo Caponi, Nikolas K. Klamaris, Georg Kodek, Walter Rechberger, Kamil Yildirim
Welche Bedeutung hat der Manichäismus für Augustin und seine Theologie? Volker Henning Drecoll und Mirjam Kudella beantworten diese Frage in drei Schritten und untersuchen die manichäische Lebensphase Augustins, seinen späteren Kampf gegen den Manichäismus und den Einfluss des Manichäismus auf seine Theologie. Zunächst wird das Verhältnis des jungen Augustin zum nordafrikanischen Manichäismus thematisiert. Danach stellen die Autoren die Entwicklung einer sich gegen den Manichäismus abgrenzenden Theologie und die antimanichäische Polemik Augustins vor. Biographische Zusammenhänge und das kirchenpolitische Wirken Augustins kommen ebenso in den Blick wie die Manichäismusvorwürfe gegen Augustin. Schließlich wird gezeigt, inwiefern sich ein bleibender Einfluss des Manichäismus auf Augustins Gottes-, Seelen- und Sündenlehre, seine Christologie und sein Verständnis der Heilsgeschichte und der Schrift feststellen lässt.
Das ausdrückliche Auslassen der Menschenwürde als Teil der EMRK macht es notwendig, sich ihrer Definition laut EGMR auf Umwegen zu nähern. Nach einem kurzen historischen Überblick über die Entstehung des Menschenwürdebegriffs und seinen Einzug ins Recht beleuchtet Lennart von Schwichow zunächst die Bedeutung der Menschenwürde im Völkerrecht und im nationalen Recht. Im Anschluss daran untersucht er die Anwendungsfälle der Menschenwürde an der konkreten Rechtsprechung des EGMR und analysiert diese in ihren Einzelheiten. Schließlich werden die ideologischen und moralischen Aspekte der Menschenwürde in der Rechtsprechung ausgeleuchtet, um sie so für eine Diskussion um rechtspolitische Perspektiven einer fortschreitenden Menschenwürdedogmatik auf EMRK-Ebene fruchtbar zu machen. Es folgt ein dezidiertes Bild des Menschenwürdeverständnisses des EGMR, welches für ein besseres Rechtsverständnis auf europäischer Ebene sorgen soll.
Erst wenn das Strafrecht an seine Grenzen stößt, kann es seine tatsächliche Wirksamkeit unter Beweis stellen. Geht es um extreme Taten und Strafen wird es schwer, die Balance zwischen den unterschiedlichen und oft gegenläufigen Zwecken zu finden. Gabriele Kett-Straub untersucht die lebenslange Freiheitsstrafe mit all ihren rechtlichen Facetten. Insbesondere geht es ihr um die Legitimation der Strafe, ihre Ausgestaltung als absolute Strafandrohung und die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß 57 a StGB. Sie erörtert ausführlich, warum unsere Gesellschaft dieser Sanktion als Höchststrafe bedarf und widmet der Bestimmung der besonderen Schwere der Schuld ein eigenes Kapitel. Außerdem behandelt die Autorin aktuelle Fragen wie die Kombination der Strafe mit der Sicherungsverwahrung, die besondere Schwere der Schuld als Gegenstand einer Verständigung und die Anrechnung einer überlangen Dauer eines Strafverfahrens auf eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Das politische System der Gesellschaft besteht nicht nur aus Organisationen, die auf Amtsmacht konzentriert sind. Die Interaktion mit anderen Funktionssystemen und interne kommunikative Anschlussbedingungen erfordern eine andere, abstraktere Analyse von Macht und Herrschaft, die Zusammenhänge von Institutionen, funktionellen Leistungen und ideellen Prägekräften sichtbar macht. Der Staat ist seit längerem nicht mehr der klärende Ausgangspunkt oder die Matrix für Theoriebildung, er ist lediglich Gegenstand einer Theorie politischer Herrschaft. Staaten, supranationale oder internationale Organisationen sind unzweifelhaft wichtig, aber nicht notwendigerweise und immer das Zentrum politischer Herrschaft, wenn man unter Macht die Steigerung der Wahrscheinlichkeit zur Übernahme fremder Selektionen und Handlungsperspektiven (Gehorsam) versteht.
Jedes Jahr sterben in Deutschland ca. 1.000 Patienten, die durch eine Organtransplantation gerettet werden könnten. Vor diesem dramatischen Hintergrund widmet sich Mathis Bader aus verfassungsrechtlicher und rechtspolitischer Perspektive den beiden drängendsten Fragen der deutschen Transplantationsmedizin: dem Organmangel und der Organverteilung. Der Autor prüft zunächst Strategien gegen den Organmangel und plädiert dann für eine Änderung der jetzigen Organentnahmeregelung durch die geltende "erweiterte Zustimmungslösung" mittels Einführung der "engen Widerspruchslösung". Nach einer umfassenden und kritischen Darstellung des deutschen Organverteilungssystems aus historischer, medizinischer und rechtlicher Sicht sowie einer verfassungsrechtlichen Grundlegung untersucht er geltende und denkbare mögliche Verteilungskriterien unter Einbeziehung internationaler medizinethischer Diskussionen.
Sakramente sind im scholastischen Verständnis Zeichen und lassen sich daher semiotischen Theorien unterziehen, die allerdings mit traditionellen Vorstellungen von Wesen und Wirkweise der Sakramente in Konflikt treten können. Ausgehend von Kommentaren zu den Sentenzen des Petrus Lombardus untersucht Ueli Zahnd dieses Spannungsfeld zwischen Aussagen theologischer Autoritäten und philosophischen Einsichten der Logik, Physik und Metaphysik im späten Mittelalter. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf bisher kaum untersuchten Autoren des 15. und frühen 16. Jahrhunderts, deren vielfältiger Umgang mit der Sakramentenproblematik und dem Zusammenwirken von Philosophie und Theologie eine Kartografierung dieser wenig bekannten scholastischen Epoche erlaubt, die auch gängige Interpretationsschemen etwa zur Spaltung zwischen Nominalisten und Realisten in Frage zu stellen vermag.
Mohr Siebeck Grundrechtspolitik und Rechtswissenschaft
Der vorliegende Sammelband geht auf ein Kolloquium zurück, das aus Anlass des 70. Geburtstages von Professor Dr. Helmut Goerlich stattgefunden hat. Der Titel des Bandes - "Grundrechtspolitik und Rechtswissenschaft" - verweist auf zwei zentrale Interessenfelder des Geehrten: die Auseinandersetzung mit den Grundlagen des modernen Rechtsstaates und die Begründung individueller Freiheitsrechte in Zeiten des gesellschaftlichen Wandels. Dieses Forschungsfeld reflektieren auch die Beiträge des Bandes. Im Mittelpunkt stehen daher Fragen zur Staatsrechtslehre als Gegenstand der Wissenschaft, zu den Grundlagen von Staat und Verfassung, Fragen der Religionsfreiheit jenseits nationaler Grenzen sowie aktuelle Entwicklungen des Datenschutzes und der Medien. Entstanden ist damit ein wissenschaftliches Werk, das in seiner thematischen Ausrichtung die grundlagentheoretische Diskussion weiterführt und gleichzeitig neue Akzente setzt. Mit Beiträgen von: Uwe Berlit, Horst Dreier, Marion Eckertz-Höfer, Walter Gropp, Georg Herbert, Albrecht Hesse, Thorsten Kingreen, Markus Kotzur, Jörg Luther, Michael Nagel, Bettina Noltenius, Frank Rottmann, Helmuth Schulze-Fielitz
Das Selbstverständnis des Menschen alsanimal rationaleist nicht mehr selbstverständlich. Krisen des Rationalitätsbegriffs, evolutionstheoretische Einsichten in die Kontingenz menschlichen Lebens und ein allmähliches Verblassen normativer Menschenbilder überführen die Frage: "Was ist der Mensch?" in die beiden anderen: "Was war der Mensch?" und "Was wird er gewesen sein?"Hans Blumenbergs phänomenologische Anthropologie leistet solche Erinnerungsarbeit im Horizont noch unabgegoltener Möglichkeiten. Sie setzt sich dem Anspruch aus, "die Ubiquität des Menschlichen präsent zu halten" und "Menschliches nicht verloren zu geben". Vor allem der Nachlass Blumenbergs zeigt, dass seine Studien zu philosophischen Metaphern und Gleichnissen, zur Phänomenologie der Geschichte sowie zur Neuzeittheorie Potentiale freilegen, die der Erinnerung ans Humane innovative Kraft verleihen.Der Sammelband enthält ausgewählte philosophische und theologische Beiträge.Mit Beiträgen von:Elizabeth Brient, Jürgen Goldstein, Pini Ifergan, Roland Kany, Ralf Konersmann, Barbara Merker, Michael Moxter, Thomas Meyer, Jean-Claude Monod, Michael Moxter, Oliver Müller, Heinrich Niehues-Pröbsting, Ulrik Houlind Rasmussen, Birgit Recki, Robert Savage, Philipp Stoellger, Franz Josef Wetz, Rüdiger Zill
Angesichts des modernen Verlustes von Absolutheit lassen sich Religion und Theologie zunehmend als Deutung und Interpretation verstehen, die dadurch wiederum als Gewinn für das Denken begreifbar werden. Dies zeigt Katharina Eberlein-Braun an den Ansätzen Theodor W. Adornos und Karl Barths, deren Gemeinsamkeiten im deutenden und interpretierenden Verfahren - das "methodisch unmethodisch" (Adorno) ist und das "grundsätzlich Ungrundsätzliche" (Barth) betont - sie herausarbeitet. Dieses Denken kann als Vollzug von Transzendenz beschrieben werden und hat Konsequenzen für zentrale Begriffe der philosophischen und theologischen Tradition, wie Erfahrung, Freiheit und Versöhnung. Diese bilden die Schlüsselbegriffe für das Denken Adornos und Barths, zugleich zieht ein Moment von Kontingenz in sie ein. Dadurch gewinnen die klassischen Begriffe der Tradition an Lebensnähe und Aktualität.
Der Theologe und Arzt Dietrich Rössler deutet die ethischen Debatten der Gegenwart als Diskurse um das Verständnis des Menschen und seiner Lebenswirklichkeit. Er versteht den moralischen Pluralismus der Gegenwart als Ausdruck unterschiedlicher Lebensentwürfe. Nicht die Abschaffung, sondern die menschliche Gestaltung des Pluralismus ist Ziel seiner Ethik des Kompromisses. In der Situation ärztlichen Handelns verdichtet sich die ethische Herausforderung der Gegenwart in exemplarischer Weise: Hier geht es um die Bewahrung und Gestaltung von Humanität unter Bedingungen einer wissenschaftlich-technischen Zivilisation. Gegen die dogmatischen und szientistischen Verkürzungen des Begriffes vom Menschen setzt der Autor die anthropologische Kategorie der Ganzheitlichkeit des Menschen. In ihrer Wahrnehmung und Vertretung realisiert sich zugleich religiöse Haltung und protestantische Signatur einer Ethik der Humanität.
Zahlreiche Verfassungen Europas ordnen Regionen einem Gesamtstaat und der EU Gesetzgebungskompetenzen zu. Diese Zuordnung ist dynamischer geworden. Es gibt nunmehr nicht-hierarchische Zuordnungen. Marcus Hahn-Lorber untersucht diese anhand des deutschen und schottischen Verfassungsrechts unter dem Oberbegriff "Parallele Gesetzgebungskompetenzen". Art. 72 Abs. 3, 84 Abs. 1 GG sehen erstmals im Grundgesetz parallele Kompetenzzuordnungen vor. Im Vereinigten Königreich (Scotland Act, Northern Ireland Act) ist diese Kompetenzform sogar Grundfall dezentraler Kompetenzen. Der Verfassungsvergleich reflektiert die neue Kompetenzform dogmatisch und theoretisch und berücksichtigt dabei die Ideen von Souveränität, Subsidiarität und der Europäischen Integration.
Ausgehend von den eherechtlichen Klauseln in altbabylonischen und mittelassyrischen Rechtstexten und einem Blick auf die Alalah-Texte, Texte aus der Euphratschleife (Emar) und die Amarnabriefe untersucht Reinhard Hillmann das Eherecht in Ugarit, wobei er auch im Alten Testament der Eisenzeit eine eherechtliche Verbindung mit der vorhergehenden babylonisch-mittelassyrischen Tradition nachzuweisen sucht. Genesis 34:11b-12 erfährt eine neue Behandlung. Der Autor entkräftet die Meinung, dass in Ugarit der Brautpreis vom Vater der Braut an die Familie des Ehemanns zurückgegeben wird. Daneben ergeben sich durch seine Analyse verschiedene Aspekte ugaritischer Ehebräuche, wobei der Nikkal-Text (CAT 1.24) sowie CAT 1.100 im Mittelpunkt stehen. Hillmann deutet CAT 1.100 als Libretto zu einem mythologischen Spiel bei akuter Schlangengefahr, die durch die Vermählung von Horon mit der Beschützerin des Weideviehs beseitigt wird.
Mohr Siebeck Die Preisbestimmung in der Telekommunikation
Johannes Rüberg beleuchtet die bis zum Aufbrechen der monopolistischen Marktstrukturen bestehenden Preissetzungsverfahren in der Telekommunikation anhand eines rechtshistorischen Vergleichs des deutschen und US-amerikanischen Fernmeldewesens. Im Kern geht es dabei um die Frage, durch wen und wie die Telefongebühren festgelegt wurden. Der Autor verdeutlicht, dass die Organisation des Telekommunikationsmarktes, die Einbindung in bestehende Markt- und Wirtschaftsordnungen sowie die institutionelle Ausgestaltung der Preisbestimmung eine hohe nationalstaatliche Eigenständigkeit aufwiesen. Trotz aller ordnungsrechtlichen Gegensätze bildete das Monopol das notwendige Gegenstück zu einer auf beiden Seiten des Atlantiks gewollten Preissetzung nach politischer Opportunität, die im gesellschaftspolitischen Prozess immer wieder neu ausgehandelt und verteidigt werden musste.
Der erste Satz des Grundgesetzes ist kein Glaubenssatz. Als Rechtssatz bedarf er der Rationalisierung; andernfalls droht die Gefahr seiner Dogmatisierung. Sie geht von jenem Absolutheitsanspruch aus, der in ständiger Rechtsprechung und herrschender Staatsrechtslehre zum Dogma erhoben wird: die Würde des Menschen als alleiniges "Konstitutionsprinzip" des grundgesetzlichen Verfassungsstaates gelten zu lassen und als einziges "unabwägbares" Grundrecht von der Geltung des Prinzips praktischer Konkordanz auszunehmen. Die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes ist aber nicht nur auf individuelle Freiheiten einzelner Würdesubjekte gebaut, sondern auch auf die institutionelle Freiheit der politischen Ordnung als ganzer. Eben deshalb gibt es staatliche Schutzpflichten gegenüber der "Gesamtheit aller Bürger", die das Bundesverfassungsgericht in der Schleyer-Entscheidung bejaht, im Urteil zum Luftsicherheitsgesetz jedoch verneint hat. Der vorliegende Band dokumentiert die Vorträge, die auf einer Jenaer Tagung zum "Dogma der Unantastbarkeit" gehalten wurden. Im einführenden Aufsatz der beiden Herausgeber wird die Auseinandersetzung um den Anspruch einer dignitas absoluta, die den gesamten Band durchzieht, aufgegriffen und kritisch kommentiert. Unter den Autoren sind der Berichterstatter im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Luftsicherheitsgesetz, ein ehemaliger Vorsitzender Richter des Bundesverwaltungsgerichts und vier namhafte Kommentatoren des Grundgesetzes. Weitere Beiträge beleuchten internationale, europarechtliche, sozialrechtliche, politikwissenschaftliche und philosophische Aspekte des Themas.