Der Werktitel als die Bezeichnung geistigen Schaffens genießt nach 5 Markengesetz ohne eine Registrierung kennzeichenrechtlichen Schutz. Offen gelassen hat der Gesetzgeber, wann dieser Schutz beginnt - eine aufgrund des Prioritätsprinzips bedeutsame Frage. In der Praxis behilft man sich seit jeher mit der öffentlichen Vorankündigung des geplanten Titels, welche das vorrangige Recht am Werktitel begründen soll. Die Medienbranche hat sich mit dieser sogenannten Titelschutzanzeige ein eigenes System eines vorgezogenen Werktitelschutzes geschaffen. Jan Görden untersucht, wann und unter welchen Voraussetzungen der Schutz des Werktitels nach dem Markengesetz beginnt und stellt unter umfassender Berücksichtigung der historischen Entwicklung, der praktischen Bedeutung des Titelschutzes und der betroffenen Interessen die grundsätzliche Berechtigung eines vorgezogenen Werktitelschutzes auf den Prüfstand.
Mohr Siebeck Regulierung im Telekommunikationssektor
Die Wirtschaftskrise seit 2008 führt uns vor Augen, dass eine prosperierende Wirtschaft nicht einfach nur auf der Freiheit des Marktes beruht, sondern gelegentlich auch staatliche Eingriffe benötigt, zum Beispiel um Vertrauen in die Stabilität der Wirtschaft zu schaffen. Dabei kommt im Extremfall sogar die Beschränkung des Marktes durch die Schaffung eines Monopols in Betracht, so wie es im Fall der Telekommunikation in Deutschland mit der staatlichen Post und in den USA mit AT&T geschah. Der vorliegende Band widmet sich anhand juristischer und ökonomischer, rechtshistorischer und wirtschaftshistorischer Beiträge der Frage, wie viel Markt und wie viel Regulierung im Sektor der Telekommunikation erforderlich sind. Mit Beiträgen von:Klaus Ferdinand Gärditz, Boris Gehlen, Wolfgang Kopf, Matthias Kurth, Christian Maurer, Johannes Rüberg, Mathias Schmoeckel, Carl Christian von Weizsäcker
Der Band bietet in zehn Schlaglichtern einen Einblick in Felder, Methoden und Argumentationsweisen einer heute mittleren Generation von Rechtshistorikern. Alle Beiträge berühren das Verhältnis von Recht, Religion und Politik. Dies Themenfeld, das für Jahrzehnte an den Rand gedrängt schien, ist im intensiven Kontakt zu den geisteswissenschaftlichen Nachbardisziplinen auch in der Rechtsgeschichte ins Zentrum heutiger Forschung gerückt. Denn das historisch wechselhafte und spannungsvolle Verhältnis von Religion und Politik wurde oftmals gerade in der Sphäre des Rechts verhandelt. Der zeitliche Bogen spannt sich von der Antike bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. Auf diese Weise werden zugleich Epochen deutlich, die heute im Mittelpunkt rechtshistorischer Interessen stehen. Hervorgegangen aus einer Ringvorlesung, dokumentiert der Band zugleich Diskussionen im Münsteraner Exzellenzcluster "Religion und Politik". Mit Beiträgen von: Ulrike Babusiaux, A. Mark Godfrey, Hans-Peter Haferkamp, Nils Jansen, Massimo Meccarelli, Peter Oestmann, Heikki Pihlajamäki, Tilman Repgen, Thomas Rüfner, Andreas Thier
Die Reformation war eine im Kern religiöse Erneuerungsbewegung des Christentums in Europa. Gerade als solche hat sie Entscheidendes zur Ausbildung einer säkularen Moderne beigetragen. Worin genau bestand dieser Beitrag, und wie ist er zu bewerten? Haben die Reformationsbewegungen die überkommene Einheit von Kirche und Staat, Gesellschaft und Kultur zerstört und damit die Marginalisierung des Christentums in Europa eingeleitet? Oder haben sie zentrale Impulse des Christentums zur Geltung gebracht, ohne die sich die westliche Moderne nicht hätte entwickeln können und die auch eine sich säkular verstehende Gesellschaft in einer pluralen Spätmoderne prägen? Der vorliegende Band versucht, diese kontroversen Fragen zu erhellen. Dabei kommt auch die Kritik zu Wort, die vom Standpunkt einer säkularen Moderne an den reformatorischen Traditionen geübt wird, sowie jene, die sich vom Standpunkt reformatorischen Denkens aus an die europäische Moderne und Spätmoderne richten lässt. Die Open Access-Version der Publikation finden Sie auf online.mohr.de. Mit Beiträgen von: Albrecht Beutel, Ingolf U. Dalferth, Volker Gerhardt, Brad S. Gregory, Eilert Herms, Detlef Pollack, Risto Saarinen, Dorothea Wendebourg
Max Weber sprach davon, dass ein über Jahrtausende währender Entzauberungsprozess die okzidentale Kultur geprägt habe. Das Ergebnis sei, dass die Menschen heute wüssten oder zumindest glaubten, man könne die Bedingungen, unter denen man sein Leben zu führen habe, im Prinzip erkennen. Diesem Bewusstsein entspreche eine Ausdifferenzierung von Handlungssphären, die, ihrer jeweiligen Eigengesetzlichkeit überlassen, interne und externe Spannungen erzeugten und also Individuen und Institutionen dazu nötigten, den Ausgleich immer wieder zu versuchen. In den sechs hier vorgelegten Studien stehen die damit aufgeworfenen Probleme im Mittelpunkt. Sie umkreisen Religion, Wirtschaft und Politik als eigengesetzliche Sphären des Handelns, sind also Beiträge zur Analyse von Webers Religions-, Wirtschafts- und Herrschaftssoziologie, insbesondere zu seiner Soziologie der Demokratie. Die Studien werden mit einer Untersuchung über die "Soziologischen Grundbegriffe" abgeschlossen.
Mohr Siebeck Kapitalmarktzugang für Wachstumsunternehmen
Die Politik will den Markt für Börsengänge in Deutschland wiederbeleben. Ihr Hauptaugenmerk gilt Wachstumsunternehmen, die einen großen Finanzierungsbedarf haben.Ein möglicher Ansatz besteht darin, administrative Erleichterungen vorzusehen. In den USA war dieser Ansatz sehr erfolgreich. Rüdiger Veil untersucht rechtsvergleichend, ob eine solche Reform auch in Deutschland erfolgversprechend ist. Er setzt sich ferner mit der Ausgestaltung von Wachstumsmärkten für KMU auseinander und diskutiert die Vor- und Nachteile alternativer Transparenzkonzepte.
Kirchliches Handeln und christliches Leben sind um 1968 nicht nur mit Wandlungsprozessen konfrontiert, sondern nehmen am zeittypischen Bemühen um Veränderung selbst aktiven Anteil. Für die Praktische Theologie stellt sich zum einen die Aufgabe, neben traditionellen Themen wie Gottesdienst auch die Reform kirchlicher Organisationstrukturen und allgemeinere Fragestellungen um Demokratisierung in den Blick zu nehmen. Zum anderen hat sie Ansprüchen gerecht zu werden, die sie als Wissenschaft betreffen. Dieser interdisziplinär bereicherte Sammelband dokumentiert Perspektiven auf eine Praktische Theologie, die zugleich an Praxisrelevanz und Theoriefähigkeit orientiert sein will und gerade in der Verbindung dieser Ziele eine Möglichkeit sieht, den Herausforderungen ihrer Zeit gerecht zu werden. Mit Beiträgen von:Gina Atzeni, Johannes U. Beck, Tobias Braune-Krickau, Ruth Conrad, Johannes Greifenstein, Nicolai Hannig, Annette Haußmann, Michael Meyer-Blanck, Julian Müller, Christian Mulia, Hendrik Munsonius, Georg Neugebauer, Tobias Sarx
Apc Joh 12 ist ein Schlüsseltext der Johannesapokalypse. Jan Dochhorn erklärt diese Perikope aus der Textwelt der Johannesapokalypse und bestimmt ihre Bedeutung für das Buch als Ganzes. Auf Apc Joh 12 wendet er dementsprechend eine Lektürestrategie an, die auch für die gesamte Apokalypse gilt: Die Bedeutung des Textes wird entschlüsselt, indem die Kontextreferenzen offengelegt, Schriftreferenzen ermittelt und vorausgesetztes Traditionskenntnisse benannt werden. Diese Methode steht im Gegensatz zu einer Auslegungstradition, die Apc Joh primär aufgrund paganer Mythologeme erklärt.Gleichwohl verfolgt Jan Dochhorn ein religionshistorisches Anliegen: Er bestimmt Apc Joh 12 als wichtigen Belegtext für die im frühen Judentum und Christentum außerordentlich produktive Vorstellung vom endzeitlichen Teufelsfall, die von Überlieferungen über einen Teufelsfall in der Urzeit scharf abzugrenzen ist. Damit wird ein Beitrag zur Entwicklungsgeschichte der jüdischen und christlichen Satanologie geleistet.
Gerhard Ebeling gives a detailed interpretation of Luther's letters, facilitating an understanding of their theological content, hitherto an area which had seldom been studied. Ebeling's interpretation focuses on the relationship between the reality of Luther's life and his theology which was geared toward pastoral care. Since the letters are so closely linked with the reality of his life they can become a source of a non-speculative theology. Thus the subject here is Luther's theology as whole, not as a system, but rather presented as a variety of possibilities of how to act in characteristic situations.
Die Krise der öffentlichen Haushalte zwingt den Staat, mit seinen finanziellen Ressourcen maßzuhalten. Allerdings unterliegt der demokratische Rechtsstaat anderen Regeln als ein Wirtschaftsunternehmen. Das Prinzip der Effizienz, mit dem das Gebot des Maßhaltens in eine rechtliche Kategorie gebracht werden kann, kann daher nicht die alleinige Richtschnur seines Handelns sein. Sebastian Müller-Franken entwickelt für die Exekutive eine Lehre von den Maßstäben des Verwaltungshandelns, die Effizienz in ein umfassendes System einbindet. Das Referenzgebiet, an dem der Autor sein System exekutiver Handlungsmaßstäbe und deren Umsetzung im Gesetzesvollzug exemplarisch darstellt, ist das Steuerrecht. Die Steuerverwaltung hat Methoden entwickelt, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die ihr gestellte Aufgabe bestmöglich zu erfüllen. Sebastian Müller-Franken zeigt auf, wie einige dieser Methoden einen Beitrag zur Lösung eines der zentralen Probleme des heutigen Verwaltungsrechts leisten können.
"Die Wahrheit wird euch frei machen" - diese Zusage aus dem Johannes-Evangelium gilt gewiss einer Dimension von Wahrheit, die unser Alltagsverständnis weit übersteigt. Freiheit kann zwar die Religion nicht beschädigen - sehr wohl aber die Religion die Freiheit. Robert Leicht beleuchtet in den hier gesammelten Essays diesen unaufgebbaren Zusammenhang aus den unterschiedlichsten Perspektiven: Wie steht es mit der Anerkennung der Religionsfreiheit anderer Religionen? Welche Rolle spielen die Zehn Gebote in unserer Politik? Wie steht es mit der Kirche in der Demokratie - und der Demokratie in der Kirche? Evangelium und Öffentlichkeit: Wozu studieren wir heute Theologie? Und wie ist das möglich: Christentum als Beruf?
In bestimmten Bereichen des Öffentlichen Rechts muss die Verwaltung das erforderliche Wissen zur Anwendung der für sie maßgeblichen Normen erst erzeugen. Dem gegenüber wurde im hergebrachten Rechtsstaatsmodell dieses Wissen als in der staatlichen Organisation vorhanden oder jedenfalls für ihren Zugriff bereitstehend vorausgesetzt. Stellen nunmehr gesetzliche Tatbestände kein abstraktes, inhaltlich determiniertes Entscheidungsprogramm mehr bereit, sondern delegieren die Wissensgenerierung an administrative Verfahren, erhält das Verfahrensrecht einen eigenständigen Auftrag. Anhand ausgewählter Verfahrenskonstellationen aus dem Regulierungs-, Risiko- und Kartellrecht geht Burkard Wollenschläger dieser Neuausrichtung des Verfahrensrechts nach. Er analysiert zunächst die Struktur relevanter Wissensbestände und untersucht, inwiefern sich die Wissensbasis in den jeweiligen Realbereichen gegenüber herkömmlichen Materien des Verwaltungsrechts verändert hat, in denen eine Koppelung von Gesetz und sozialer Konvention als Speicher staatlichen Wissens ein materiell determiniertes und gerichtlich kontrollierbares Verwaltungshandeln ermöglicht. Daraufhin wird thematisiert, wie das einfache Verfahrensrecht auf die Modifikationen des Realbereichs reagiert. Der Autor beschreibt allgemeine Verfahrenselemente und weist diese anhand konkreter Verfahrenskonstellationen in den jeweiligen Referenzgebieten nach. Schließlich untersucht er, welche Vorgaben dem Grundgesetz als verfahrensrechtlicher Metaebene für die Ausgestaltung der Verfahren zur Wissensgenerierung entnommen werden können und wo die verfassungsrechtlichen Grenzen für ein Modell administrativer Wissensgenerierung liegen.
Gregor Thüsing untersucht in diesem Lehrbuch das kirchliche Arbeitsrecht, die Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und kirchlichem Dienstrecht. Die Kirchen sind nach dem Staat der größte Arbeitgeber in Deutschland. Schon dies zeigt, welche Bedeutung dem Arbeitsrecht auch für die Kirchen zukommt. Denen ist mit Art. 137 WRV, Art. 140 GG ein Selbstbestimmungsrecht zugewiesen, das auch auf die Beurteilung der arbeitsrechtlichen Beziehungen zu den durch sie Beschäftigten durchschlägt: kirchliche Arbeitsverhältnisse sind "eigene Angelegenheiten". Damit das Kündigungsschutzrecht, das Tarifvertragsrecht oder das Betriebsverfassungsrecht ein "für alle geltendes Gesetz" ist, muss der Besonderheit eines Arbeitsverhältnisses zur Kirche Rechnung getragen werden.