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Mohr Siebeck Veränderte Endzeitvorstellungen
Die Johannesoffenbarung löst seit jeher eine Faszination aus, weil das Fremde, das den endzeitlichen Bildern und Symbolen des Buchs anhaftet, den Leser anzieht. Gerade die inhaltliche Offenheit und Zeitlosigkeit, die diese Bildsprache mit sich bringt, provoziert den jeweiligen Rezipienten, die Motive des Buchs in sein konkretes Weltverständnis einzuordnen. Commodian überführt als erster christlich-lateinischer Dichter die Johannesoffenbarung nicht nur in ein neues literarisches Genre, sondern entschlüsselt die apokalyptischen Visionen für sich und seine Zeit. Dieser Neuinszenierung geht Johannes Stettner auf den Grund, indem er durch die Art der Rezeption des Dichters insbesondere von Offb 20-22 auf seine Datierung schließt und den Entwurf in die Theologiegeschichte einordnet. Nicht zuletzt lässt diese Untersuchung auch den Leser von heute die Johannesoffenbarung aus einem neuen Blickwinkel heraus verstehen.
Mohr Siebeck Der Sanktionsdurchgriff im Unternehmensverbund
Seit Jahrzehnten wird die Haftung einer Konzernmutter für schuldrechtlich begründete Verbindlichkeiten ihrer Tochtergesellschaft intensiv erörtert. Noch kaum diskutiert ist hingegen die Frage, inwiefern die Obergesellschaft im Sanktionsrecht für ein Fehlverhalten ihrer Tochtergesellschaft einzustehen hat. Denn auch im Sanktionsrecht kann für die Konzernmutter ein Anreiz bestehen, ein möglicherweise ordnungswidrigkeitenrechtlich relevantes Verhalten auf eine rechtlich selbständige Tochtergesellschaft auszulagern, um eine eigene Sanktionierung zu vermeiden. An diesem Punkt ergeben sich gleichermaßen gesellschaftsrechtliche, kartellrechtliche und strafrechtliche Fragestellungen. Die in dem vorliegenden Band enthaltenen Beiträge analysieren die Problematik aus dogmatischer und empirischer Perspektive.
The author provides a comprehensive account of the economic behavior model, whereby he pays close attention to work on the theoretical foundations of the science of economics. In the course of his treatment of this model, Gebhard Kirchgässner analyzes recent developments in its application within the framework of economics and also of law and political science.
Schottland, Katalonien, Québec - in vielen Regionen der Welt streben Menschen nach einem eigenen, unabhängigen Staat. Solche Sezessionsbemühungen können, gerade wenn sie erfolgreich sind, erhebliche Auswirkungen auf die internationale Ordnung mit sich bringen. Das legt die Vermutung nahe, dass das Völkerrecht zu Sezessionen eine eindeutige Haltung hat. Allein: Nach traditioneller Lesart enthält sich das internationale Recht jeder Wertung und bleibt Sezessionen gegenüber neutral. Kevin Grimmeiß untersucht, ob dieses Verständnis unter den geänderten Rahmenbedingungen des 21. Jahrhunderts noch zutrifft. Seine Analyse der Staatenpraxis zeigt, dass sich das Völkerrecht keineswegs mehr so neutral verhält wie gemeinhin angenommen: Es unterscheidet verschiedene Arten von Sezessionen nach ihrer Rechtmäßigkeit und knüpft daran unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten für die übrigen Staaten.
Was passiert, wenn Menschliches - teils auch allzu Menschliches - und Juristisches auf der Komödienbühne der Antike aufeinandertreffen? Die Beiträger des vorliegenden Bandes präsentieren zu dieser Frage sieben Fallstudien, wovon vier im Rahmen eines Oberseminars über das Thema "Menschen und Recht in der griechischen und römischen Komödie" im Sommersemester 2011 an der Universität Göttingen unter der Leitung der beiden Herausgeber stattfanden. Sie wollen zeigen, wie in der griechischen und römischen Komödie - von Aristophanes bis Terenz - menschliche Beziehungen und juristische Gegebenheiten sich zu "dramatischen" Handlungsabläufen verbinden, die bis heute nicht an Aktualität eingebüßt haben. Mit Beiträgen von:Andreas Bartholomä, Jan Felix Gaertner, Thomas Kuhn-Treichel, Heinz-Günther Nesselrath, Johannes Platschek, Philipp Scheibelreiter, Gerhard Thür
Die hier versammelten Aufsätze gehören in den Umkreis von Phänomenologie, Hermeneutik und Ästhetik. Sie fragen nach dem Sinn des Gegenständlichen, dem Erscheinen der Kunst und der Realität des Raums. Dieses Fragen hat Günter Figal angestoßen, als er die Gegenständlichkeit der Welt ins Zentrum seiner Philosophie gestellt hat. Kollegen, Weggefährten und Freunde widmen ihm die Beiträge zum 70. Geburtstag. Der Titel nimmt Bezug auf die Antrittsvorlesung, die Günter Figal 2003 in Freiburg gehalten hat. Die Philosophie der Gegenständlichkeit als Frage nach der Realität und der Welt hat Figal in seinem Buch Gegenständlichkeit. Das Hermeneutische und die Philosophie (2006) entwickelt und mit Erscheinungsdinge. Ästhetik als Phänomenologie (2010) und Unscheinbarkeit. Der Raum der Phänomenologie (2015) zu einer hermeneutischen Phänomenologie des Raumes ausgearbeitet.
Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz führte das Tübinger Institut für Kriminologie von 2011 bis 2013 eine umfangreiche bundesweite Evaluation der Führungsaufsicht durch. Die Ergebnisse dieses gleichermaßen rechtsdogmatischen und rechtstatsächlichen Forschungsprojekts unter der Leitung von Jörg Kinzig und Alexander Baur werden in diesem Sammelband vorgelegt (Baur: Die reformierte Führungsaufsicht - Eine rechtshistorische, dogmatische und rechtstatsächliche Untersuchung) und rechtspolitisch bewertet (Baur/Kinzig: Rechtspolitische Perspektiven der Führungsaufsicht - Eine Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse der bundesweiten Evaluation der Führungsaufsicht). Hauptaugenmerke liegen auf der Ausgestaltung und der organisatorischen Umsetzung der Führungsaufsicht. Die Ergebnisse werden dabei stets in einen größeren dogmatischen Zusammenhang gestellt und rechtshistorisch verortet.
The present biography traces the life of the legal philosopher Hans Kelsen (1881-1973), the "architect" of the Federal Constitutional Law of 1920, which is still in force in Austria until today. Kelsen is also world-renowned as the founder of the Pure Theory of Law.
Die Neuauflage dieses Lehrbuchs berücksichtigt die Gesetzesänderungen, die neue Rechtsprechung sowie Literatur und enthält neue Kapitel zu Europarecht und Umweltrecht. Aus Rezensionen zur 3. Auflage: "Das Buch hat sich auf dem Markt zu Recht durchgesetzt. (.) Unverändert ist auch das Anliegen des Buches: es ist für Lernende geschrieben. Es handelt sich um eine vollständige und systematische Darstellung des öffentlichen Baurechts. Diese Rechtsmaterie ist bekanntlich examensrelevant. Fachlich und didaktisch bewegt sich die Darstellung auf hohem Niveau. (.)" Hans-Wolfgang Arndt in Juristische Schulung (Informationen) 2 (1998) S. XLVII
Sebastian Kluckert ergründet die normativen Steuerungspotentiale für die Vergabe von Subventionen und anderen Zuwendungen. Dazu nimmt er einen Bereich staatlicher Tätigkeit in den Blick, in dem einem mit dem "Gesetz im nur formellen Sinne" eine eigene Normspezies begegnet. Dieser wird apriorisch die Eigenschaft abgesprochen, im Verhältnis zwischen Bürger und Staat verbindliche Regelungen zu setzen, sie soll zugleich aber in Gestalt des Haushaltsplans eine ausreichende Rechtsgrundlage bilden. Vor dem Hintergrund, dass die Struktur des Haushalts(verfassungs)rechts in ihren wesentlichen Elementen seit dem Konstitutionalismus mehr oder weniger unverändert geblieben ist, wird eine moderne Theorie entwickelt, die eine Steuerung der Zuwendungsvergabe über den Haushaltsplan auch mit verbindlicher Außenwirkung ermöglicht und legitimiert, zugleich aber vermeidet, dass bisherige Pfade vollkommen verlassen werden.
Dirk Westerkamp fragt nach der ästhetischen Erfahrung des Verweilens an Kunstwerken. Verweilen, Kontemplation und Muße stiften einen besonderen Umgang mit Gegenständen und einen besonderen Zugang zur Zeit. Wer sich in die Betrachtung von Kunstwerken versenkt, entrückt gewohnten Zeitbezügen. Im ästhetischen Verweilen geben wir uns Zeit für Erfahrungen mit natürlich und künstlich Hervorgebrachtem. Verweilen entfaltet sich in der Freiheit von Zeit. Als Kontemplation zielt eine solche Erfahrung allerdings nicht nur auf die Freiheit von der Herrschaft der Zeit. Gewonnen wird sie auch in der Erfahrung von Zeitlichkeit selbst. In den Bildkünsten wird diese Kontemplationserfahrung durch unterschiedliche Techniken des Zeitigens bewirkt. Zu diesem Zweck gestalten ihre werkspezifischen Formen des räumlich-flächigen Zeigens ikonisch prägnante Momente. Eröffnet möglicherweise die Versenkung in die Zeitbezüge von Kunstwerken eine eigene Erfahrung ästhetischen Verweilens? Nach allgemeinen Überlegungen zu den Formen der Zeitlichkeit des Verweilens entwirft Dirk Westerkamp im ersten Teil seiner Untersuchung eine allgemeine Theorie künstlerischer Abstraktion und stellt ein relationales Bildmodell zur Diskussion. Anschließend rückt er die theoretischen Überlegungen in die umfassendere zeitgeschichtliche Perspektive ästhetischer Modernität und deutet das ästhetische Verweilen als Form einer modern verwandelten symbolischen Einbildungskraft.
Mohr Siebeck Staatshaftung in der Fusionskontrolle
Die Frage nach einer Haftung des Staates stellt sich immer dann, wenn rechtswidriges Handeln staatlicher Organe zu einer Beeinträchtigung führt, die nicht allein durch den Primärrechtsschutz ausgeräumt werden kann. Insbesondere im Fall der fehlerhaft ausgeübten Fusionskontrolle hat die Antwort auf diese Frage große Bedeutung für alle Beteiligten. Basierend auf einem integriert-rechtsvergleichenden Ansatz, analysiert Simon Weise die dogmatischen Grundlagen des deutschen sowie des europäischen Staatshaftungsrechts und entwickelt daraus Haftungsmodelle für Fehler des Bundeskartellamtes und der Europäischen Kommission. Neben der umfassenden Begründung von Grund und Grenze der jeweiligen Staatshaftung entwickelt der Autor konkrete Rahmenbedingungen für den Sekundärrechtsschutz in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union im Bereich der Fusionskontrolle.
Die Märkte für außerbörslich (OTC) gehandelte Finanzderivate haben durch die Steigerung von Nahrungsmittelpreisen, die Beeinflussung der fiskalischen Situation von Staaten und den Aufbau systemischer Risiken erhebliche negative Auswirkungen. Die Demokratisierung dieser Märkte ist deshalb eine der wichtigsten Aufgaben des globalen Rechts. Die International Swaps and Derivatives Association (ISDA) prägt als private Institution die rechtliche Infrastruktur dieser Märkte. Johan Horst untersucht die Rechtspraxis der ISDA und zeigt auf, dass das ISDA-Regime eigene Formen legislativer Tätigkeit, der Rechtsdurchsetzung und der Adjudikation ausgebildet hat. Aufgrund der massiven Auswirkungen der Tätigkeit der ISDA bedarf es einer normativen Rückbindung durch die Begründung transnationaler Responsivitätspflichten, die dogmatisch in der Horizontalwirkung der Menschenrechte, Drittwirkungsverboten transnationaler Vertragsnetzwerke sowie einer dezentralen Politisierung transnationalen Rechts verankert werden können.
Eine der zentralen Herausforderungen der heutigen Rechtswissenschaft besteht in der Suche nach Antworten auf die Frage, wie das Recht auf die Phänomene der Globalisierung eingestellt werden kann. Zu dieser Frage hat sich hier eine Reihe von Wissenschaftlern aus der Perspektive ihres jeweiligen Fachgebiets geäußert. Das Ergebnis ist eine Sammlung von Beiträgen zur Theorie des transnationalen Rechts, aber auch zu konkreten Anwendungsfeldern wie dem Finanzmarktrecht, dem Arbeitsrecht, dem Strafrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Europarecht und weiteren Bereichen jeweils mit Darstellung von disziplinären und interdisziplinären Bezügen. Die Autoren der Beiträge haben aus ihrer jeweiligen Perspektive den aktuellen Stand der Forschung zum transnationalen Recht dargestellt und Entwicklungslinien nachgezeichnet. So ist ein Kompendium entstanden, das eine Forschungsagenda für die nächsten Jahre und möglicherweise Jahrzehnte skizziert. Mit Beiträgen von:Jürgen Basedow, Gralf-Peter Calliess, Andreas Fischer-Lescano, Claudio Franzius, Friedhelm Hase, Nils Jansen, Florian Jeßberger, Lorenz Kähler, Johannes Köndgen, Martin Kment, Karl-Heinz Ladeur, Andreas Maurer, Stephan Meder, Ralf Michaels, Florian Möslein, Ulrich Mückenberger, Stefan Oeter, Moritz Renner, Myriam Senn, Gerald Spindler, Gunther Teubner, Christian Tietje, Lars Viellechner, Gerhard Wagner, Gerd Winter, Ingeborg Zerbes, Peer Zumbansen
Das Phänomen von ungeschrieben gebliebenen Büchern ist von der Literaturwissenschaft in der jüngsten Vergangenheit unterschiedlich aufgegriffen worden. In vielen anderen Wissenschaftsbereichen, so auch in der Geschichtswissenschaft, hat es dagegen noch keine Beachtung gefunden. Heinz Duchhardt geht an neun Fallbeispielen aus den ersten beiden Dritteln des 20. Jahrhunderts der Frage nach, warum renommierte Historiker entgegen ihren Vorankündigungen in den ersten Bänden wichtiger Werke keine zweiten Bände mehr folgen ließen, also ein Forschungsvorhaben nicht zum Abschluss brachten. Die Gründe liegen teils in den Rahmenbedingungen von Buchproduktion (Nachkriegszeiten, Probleme von Verlagen), überwiegend aber in den Befindlichkeiten von Autoren, die vom Krieg traumatisiert worden waren, sich mit einem Systemumbruch akkommodieren mussten, von Erkrankungen heimgesucht wurden, ihr Leistungsvermögen überschätzten oder aber ihre Forschungspräferenzen radikal umgestalteten. Dieser unkonventionelle Einblick in die Wissenschaftsgeschichte des 20. Jahrhunderts geht Geschichten vom Scheitern, von Misserfolgen und von Verlusten nach, auch in dem Sinn, dass die ausgebliebenen Bände von anderen Autoren nie mehr wirklich ersetzt worden sind. Im Einzelnen untersucht Heinz Duchhardt Standardwerke zur Antiken Philosophiegeschichte (Karl Joël), zur mittelalterlichen Geschichte und zur Geschichte des Humanismus (Georg von Below, Gerhard Ritter, Paul Joachimsen), zur Geschichte der Frühen Neuzeit (Rudolf Smend, Hans Uebersberger, Heribert Raab, Konrad Repgen) und zur Zeitgeschichte (Martin Göhring). Über die Autoren öffnet sich zugleich eine spannungsvolle Perspektive auf die Wissenschaftsstrukturen des "Zeitalters der Extreme".
Luthers reformatorische Theologie ist im Kern eine Theologie des Wortes Gottes. Im Gegensatz zu Karl Barths Wort-Theologie ist sie aber ganz vom sprachlich begriffenen Wort Gottes her - bis hin zu konkreten Phänomenen wie Stimme und Atem - entworfen und gedacht.Die vorliegende Gesamtdarstellung von Luthers Theologie stellt dieseen von der Trinitätslehre bis zur Eschatologie als einen herausragenden Sprachdenker dar, wobei auch sein Schrift-, Vernunft- und Geistverständnis sowie seine Bibelübersetzung sprachtheologisch gewürdigt werden. Luthers theologisches Denken im Horizont der Sprache wird ständig vor sprachphilosophischen Einsichten bei Humboldt, Hamann, Hegel, Heidegger, Wittgenstein und anderen profiliert. Joachim Ringleben wird von der Annahme geleitet, dass eine Wort-Gottes-Theologie sich überhaupt nur im Gespräch mit der Sprachphilosophie sinnvoll erschließen läßt."Die Bedeutung der Lehre vom Wort Gottes für Luthers Theologie lässt sich, so wurde mir klar, nur im Zusammenhang dieser Theologie als ganzer systematisch angemessen darstellen. Hinzu kam, dass zunehmend deutlicher wurde, dass Luthers Wort-Theologie so innig mit seinem Sprachdenken überhaupt zusammenhängt, dass sie nur im Horizont einer sprachtheologischen und sprachphilosophischen Interpretation zureichend begriffen werden kann."Joachim Ringleben im Vorwort
Warum Jellinek? Weil bis zum heutigen Tag nicht einmal die Rechtswissenschaft mit Jellineks Doppelperspektive auf das Recht viel anzufangen weiß. So ist vieles verschüttet worden, was die moderne Staatsrechtslehre erst neuerlich, mitunter mühsam im Zuge wachsender Internationalisierung und Globalisierung, aufbaut. Die Allgemeine Staatslehre hat sich die Aufgabe gestellt, elementare Ordnungsphänomene zu durchdringen. Und auch wenn diese zum Teil ihre Gestalt gewandelt haben, so bleibt doch die Aufgabe nach wie vor aktuell; und mit ihr viele der bekannten Probleme, die immer noch Rätsel aufgeben. Eines dieser Rätsel ist das "Doppelleben" des Rechts, nämlich "[e]inmal als tatsächliche Rechtsübung, als welche es eine der sozialen Mächte ist, die das konkrete Kulturleben eines Volkes ausgestalten. Sodann aber als ein Inbegriff von Normen, der bestimmt ist, in Handlungen umgesetzt zu werden." Diese kleine Passage, die sich in der "Allgemeinen Staatslehre" findet, umreißt Jellineks großes Thema, sein Lebensthema, das sämtliche Stichwörter durchwirkt, die ihm den Rang eines Klassikers eingebracht haben. Mit Beiträgen von:Andreas Anter, Winfried Brugger+, Klaus Dicke, Christoph Enders, Christian Hillgruber, Jens Kersten, Stephan Kirste, Bart van Klink, Winfried Kluth, Oliver W. Lembcke, Elena Pribytkova, Manfred Rehbinder, Hans Vorländer, Manfred Walther
Ob man einen anderen auch mit Gewalt gegen eine dritte Person gemäß 240 StGB nötigen kann, ist ungeklärt. Zu denken ist an Fälle, in denen der Täter ein Kind vor den Augen des Vaters misshandelt, um diesen zu einem Verhalten zu zwingen. Dawid Ligocki wendet sich zunächst dem umstrittenen Gewaltbegriff zu und prüft, ob man die Strafbarkeit unter Rückgriff auf ein weites Verständnis der strafrechtlichen Gewalt begründen kann. Sodann untersucht er, ob und inwieweit die Anwendung von Gewalt gegen Dritte unter den Nötigungstatbestand fällt. Bei der Analyse kommt der Gesetzessystematik eine besondere Bedeutung zu. Weiterhin wird die Frage erörtert, ob zwischen dem Opfer der Gewalt und dem Opfer der Nötigung eine bestimmte Nähebeziehung vorliegen muss. Der Verfasser schlägt eine differenzierte Lösung über die objektive Zurechnung vor.
In ihrer Untersuchung erschließt Sabine Joy Ihben-Bahl die konstruktive Funktion der Angst für den theologischen Diskurs, indem sie neue, disziplinübergreifende Forschungserkenntnisse zur Angst in einem Dialog mit dem theologischen Angstbegriff Paul Tillichs zusammenführt. Dabei zeigt sie, dass Tillichs Angstbegriff in ein kohärentes, ontologisches System eingebettet ist. Auf diese Weise wird dem breiten Konsens im jüngeren Emotionsdiskurs - dass Emotionen auf Wirklichkeit verweisen - eine Grundlage geboten: Angst erfasst die Situation des Menschen und als transzendenzbezogene Emotion macht Angst die Wirklichkeit letztlich als Gotteswirklichkeit wahrnehmbar.