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Mohr Siebeck Der pacta-tertiis-Grundsatz im Völkerrecht
Der pacta-tertiis-Grundsatz, wonach Verträge für Dritte ohne ihre Zustimmung weder Rechte noch Pflichten begründen, gilt als einer der Grundpfeiler des Völkerrechts. Die Frage nach der Existenz etwaiger Ausnahmen wird jedoch oft nur oberflächlich und auf wenige Fallgruppen begrenzt gestellt. Andreas Witte geht neue Wege, indem er in Form von Fallstudien bislang weniger beachtete Konstellationen einer möglichen Drittwirkung von Verträgen untersucht. Zentrale Fragestellung ist, ob die dabei identifizierte Auswirkung eines Vertrags auf Nichtparteien eine schlichte Ausnahme von pacta tertiis darstellt, oder ob sie dogmatisch ohne das Postulieren einer solchen erklärt werden kann. Gelegentliche Seitenblicke in Form der - im Völkerrecht verbreiteten und nützlichen, jedoch nicht immer risikofreien - Zivilrechtsanalogie reichern dabei die Untersuchung an.
Der pratical turn in den Kultur- und Sozialwissenschaften hat die Aufmerksamkeit für die Bestimmung dessen geschärft, was überhaupt "Praxis" bedeuten soll. Aber Philosophien der Praxis, die es nur im Plural gibt, bemühen sich nicht nur um eine Begriffsbestimmung, sondern insgesamt um ein Denken von der Praxis her. Sie beanspruchen, theoretische Begriffe nicht einfach vorauszusetzen, sondern von den Praktiken selbst erst zu erschließen. Das Handbuch schlägt den Bogen von den griechischen Anfängen über die Philosophie Hegels und materialistische Positionen bis zu sprachphilosophischen, pragmatischen, anthropologischen und phänomenologischen Praxisauffassungen des 20. Jahrhunderts. Damit wird eine vertiefte Reflexion jener Grundbegriffe und Traditionen in Gang gesetzt, die heute in den Praxistheorien der Kultur- und Sozialwissenschaften Anwendung finden. Mit Beiträgen von:Thiemo Breyer, Erik Norman Dzwiza, Selin Gerlek, Jens Kertscher, Jan Müller, Matthias Perkams, Tim Rojek, Christina Schües, Volker Schürmann, Jörg Volbers
Matthias Schnurrenberger interpretiert Falk Wagners Werk in dieser Arbeit als eine theologische Theorie individueller Autonomie. Dies geschieht in drei Schritten. Zunächst bringt er Wagners kritische Auseinandersetzung mit der neuzeitlichen Theologiegeschichte zur Darstellung. Bei Friedrich Schleiermacher und Karl Barth findet Wagner die Bausteine für seine eigene Theologie, die der Autor im zweiten Schritt entfaltet. In ihrem Zentrum steht der Begriff des christlichen Geistes, den Wagner als das Geschehen der Versöhnung von allgemeiner und individueller Freiheit bestimmt. Ein besonderes Gewicht legt Matthias Schnurrenberger auf Wagners Christologie. Jesus Christus ist das Urbild eines freien Individuums. Um dessen Realisierung geht es ihm im dritten Schritt, der Wagners Sozialethik thematisiert. Seine Pointe lautet, dass sich Gottes Menschenwerdung in Vollzügen der wechselseitigen Anerkennung von Individuum und Gesellschaft ereignet.
Ein Recht ist dann unveräußerlich, wenn man es nicht freiwillig aufgeben oder transferieren kann. Elias Moser liefert eine Begriffsanalyse dieses grundlegenden Konzeptes. Es handelt sich bei solchen Rechten nicht nur um Grundrechte. Auch Einschränkungen der Einwilligung und der Vertragsfreiheit machen den Verzicht oder Transfer bestimmter Rechte unmöglich. Es stellt sich zudem die Frage, ob es so etwas wie unveräußerliche Rechte überhaupt geben kann oder ob das Konzept einen Widerspruch enthält. Schließlich untersucht der Autor, weshalb eine Person nicht frei über bestimmte Rechte verfügen darf und sucht nach den moralischen Gründen für die Rechtfertigung dieser Freiheitsbeschränkung. Ideen wie bspw. die Menschenwürde, ein gerechtfertigter Paternalismus, oder Schutz vor Zwang und Ausbeutung werden anhand von Beispielen aus Debatten der angewandten Ethik diskutiert.
Ulrich Hufeld verankert das Vertreterhandeln für die Behörde im Allgemeinen Verwaltungsrecht. Er stellt die klassische Quis iudicabit -Frage ad personam. Unter der Prämisse, daß jede Entscheidung der Verwaltung nicht nur auf Normen, sondern auch auf Personen zurückgeht, entfaltet er ein demokratisches Verwaltungspersonenrecht. In seiner systematischen Untersuchung behandelt er die internen Beteiligungsformen, erschließt die außen- und innenrechtlich gebundene, aber nicht restlos determinierte Vertretung der hierarchisch formierten Behörden - etwa der Ministerien und der Finanzämter -, erörtert die kollegiale Vertretung und fragt nach dem gesetzlichen Verwaltungsbeamten'. Den Beitrag zur Systembildung erprobt der Autor im letzten Kapitel, das die denkbaren Vertretungsfehler unterscheidet und die Fehlerfolgen aus Gründen personaler Unzuständigkeit in die allgemeine Fehlerlehre einbezieht.
Mohr Siebeck Individualrechtsschutz bei Verfahrensstufung
Die Interdependenz von Verfahrensstufungen mit zu eröffnenden Rechtsschutzoptionen entfacht seit Jahrzehnten juristische Debatten. Neu entflammt ist dieser Diskurs im Bereich des Energieinfrastrukturrechts anlässlich des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG). Die Rechtsschutzproblematik des innovativen NABEG spitzt sich auf einen Streit über umstrittene Rechtsschutzoptionen gegen die neu eingeführte sog. Bundesfachplanungsentscheidung gem. 12 NABEG zu. Wird das Rechtsschutzkonzept des NABEG den Anforderungen der bundesverfassungsgerichtlichen Judikatur an die Gewährleistung effektiven Individualrechtsschutzes gerecht? Anhand des Übertragungsnetzausbaus als aktuellem Beispiel hochstufiger behördlicher Entscheidungsprozesse zeigt Miriam Aniela Salm die Möglichkeiten und Grenzen der Stufung komplexer administrativer Entscheidungsprozesse auf. In übergeordneter Betrachtung verdeutlicht sie, dass dem Verwaltungsrecht trotz normenhierarchischer Unterordnung unter das Verfassungsrecht mehr als eine reine Konkretisierungsfunktion zukommt.
Das Internet ist das Nervensystem der Informationsgesellschaft. Für das Funktionieren des Gemeinwesens hat die Sicherheit des Internets elementare Bedeutung. Ein strukturelles Problem der Sicherheitsgewährleistung ist die Komplexität. Durch die technischen Eigenschaften, die zugrundeliegenden Infrastrukturen und den Grad der Vernetzung sind Sicherheitslücken immanent. Da diese Schwachstellen entweder nicht, nicht allen oder nur dem Gegenüber bekannt sind, kann Internetsicherheit als Wissensproblem aufgefasst werden. Auch wenn sich die Transnationalisierung des Rechts beobachten lässt, steht der globale Charakter des Internets der unmittelbaren Regulierung in absehbarer Zukunft entgegen. Hannfried Leisterer untersucht, welchen Beitrag das Recht durch die Steuerung von Informationen über die Sicherheit des Internets und über Gefahren leisten kann. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen herangezogen, auf Grundlage derer Sicherheitsbehörden Informationen erheben, sie mit anderen relevanten Akteuren teilen sowie einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Mohr Siebeck Europarechtsordnung als Rahmenordnung
Shu-Perng Hwang setzt sich kritisch mit der dualistischen Position auseinander, die sowohl der herrschenden deutschen Lehre als auch der Rechtsprechung der europäischen Gerichte zugrundeliegt. Dabei zeigt sie deren rechtsmethodologische sowie -ideologische Probleme auf. Demgegenüber vertritt sie eine rahmenorientierte, entmaterialisierte und in diesem Sinne monistische Auffassung des europäischen Mehrebenensystems. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass sie das nationale Recht und das Europarecht nicht ohne Weiteres als heterogene und inkompatible Rechtsordnungen, sondern als gemeinsame Bestandteile der gesamteuropäischen Rechtsordnung ansieht. Die hier vertretene monistische Konstruktion zielt dabei weder auf die substantielle Rechtsvereinheitlichung noch auf die Einrichtung einer zentralisierten Rechtsordnung, sondern vielmehr darauf, ein friedliches und gleichberechtigtes Nebeneinander von einzelstaatlichen Rechtsordnungen zu ermöglichen und zu gewährleisten.
Streiks im Bahn- und Luftverkehr, im Gesundheitswesen und in Kindertagesstätten haben in den letzten Jahren Aufsehen erregt und bei großen Teilen der Bevölkerung auch Unmut hervorgerufen. Sie unterscheiden sich von normalen Arbeitskämpfen dadurch, dass der eigentliche Streikgegner weniger der Arbeitgeber, als vielmehr die Allgemeinheit ist. Diese ist jedoch nicht an der Schlichtung solcher Arbeitskämpfe und auch nicht an Gerichtsverfahren über deren Verhältnismäßigkeit beteiligt. Das Werk fordert daher mit rechtsvergleichenden und verfassungsrechtlichen Argumenten eine gesetzliche Regelung zur Regulierung von Arbeitskämpfen in der sogenannten Daseinsvorsorge.
Mit einem Leben in Muße ist das Versprechen eines selbstbestimmten und erfüllten Daseins verbunden. Dabei ist keineswegs klar, was Muße ausmacht. Durch die Unterscheidung von Arbeit und Freizeit ist das Spezifikum der Muße nicht zu fassen. Denn Muße ist 'mehr' und anderes als Freizeit - aber was ist das für ein Mehr? Was für ein Glück verspricht die Muße? Gibt es eine Freiheit, die sich nur in Muße realisiert?Der Band nähert sich dem Thema der Muße aus den disziplinären Perspektiven von Philosophie, Theologie, Soziologie, Psychologie und Medizin. Diese Perspektiven erschließen ein Feld von Konzepten, von denen her sich Muße verstehen lässt: Arbeit und Freizeit, Kontemplation, Gelassenheit und Achtsamkeit. Die weiteren Autoren:Joachim Bauer, Günter Figal, Sarah Gouda, Sylvaine Gourdain, Thomas Jürgasch, Roman Kiefer, Andreas Kirchner, Alexander Lenger, Minh-Tam Luong, Stefan Schmidt, Michael Vollstädt
Die Durchlöcherung staatlicher Grenzen ist nicht weniger ein Phänomen der bundesstaatlichen als der internationalen Ebene. Dem Inneren des Bundesstaats wird im Zuge der Debatte um den "Transnationalismus" indes mitunter mit Desinteresse begegnet. Wider diesen Trend untersucht Paulina Starski den Landesverwaltungsakt als Moment grenzüberschreitenden Verwaltungshandelns im Bundesgebiet sowie rechtsvergleichend seine Pendants in den USA und der Schweiz. Vor dem Hintergrund seiner interföderalen Bindungsdimensionen richtet sie den Fokus insbesondere auf zwei Aspekte: zum einen den Zusammenhang zwischen den jeweilig vorherrschenden Narrativen zum Wesen des Bundesstaats mit der dogmatischen Erfassung interföderalen Handelns und zum anderen die dogmatisch-theoretischen Interdependenzen zwischen der Erfassung von Interföderalität und Transnationalität auf supranationaler und völkerrechtlicher Ebene.
Islam has attracted the attention of Christian writers right from its beginnings and it is in this context that it can be seen just how important the time around the Reformation is to the Christian perception of Islam. The weighty sources found in Melanchthon, Zwingli, and Jonas, are used for the first time by Malte van Spankeren as a basis for analysing which arguments were used to dissociate Islam, which personal theological positions were sharpened with the help of the "Turkish question", and which focal points developed that were to shape Christian perception in the long term. Not only does the author's approach contribute to further advancing the history of Christian-Muslim relations, it also introduces the concept of identity politics into the research of church history.
Lucius Annaeus Cornutus stammte aus Leptis Magna in Libyen und lebte zur Zeit Kaiser Neros als stoischer Philosoph in Rom. Von seinen Werken (Schriften zur Rhetorik und Philosophie; Kommentar zum Dichter Vergil) ist vollständig nur die hier erstmals in deutscher Übersetzung vorgelegte Epidromê tôn kata tên Hellênikên theologian paradedomenôn ('Überblick über das in der griechischen Götterlehre Überlieferte') erhalten. Dieses Werk stellt ein ebenso einzig- wie eigenartiges Handbuch der stoischen allegorischen Götterdeutung dar, das für jede griechische Gottheit, von Uranos bis Hades, eine etymologische und allegorische Deutung ihrer Namen, Epitheta und Attribute sowie einiger Aspekte der mit ihnen verbundenen Mythen, Riten und bildlichen Darstellungen liefert. Damit bildet es einen bemerkenswerten Versuch, den klassischen antiken Polytheismus mit Hilfe einer entwickelten Philosophie zu deuten.Unter Mitarbeit von:Fabio Berdozzo, George Boy-Stones, Hans-Josef Klauck, Ilaria Ramelli und Alexey Zadorojnjy
Der Band präsentiert die Ergebnisse einer interdisziplinären Tagung zu den Magdeburger Centurien und ihrem spiritus rector Matthias Flacius Illyricus (1520-1575). Die vollständige Digitalisierung der 13 gedruckten Bände der ersten protestantischen Kirchengeschichte, der sogenannten Magdeburger Centurien, in den Webseiten der Monumenta Germaniae Historica war der Anlass für ein Münchner Symposion von Mediävisten, Frühneuzeitlern, Altgermanisten, Altphilologen und Theologen, das einen deutlich quellenbezogenen Schwerpunkt hatte: Nach einführenden Bemerkungen von Martina Hartmann über die Beziehung zwischen Flacius und den Centuriatoren steht zunächst der kroatische Gelehrte im Mittelpunkt, dessen wissenschaftliche Einordnung Matthias Pohlig untersucht; Franz Fuchs beschäftigt sich unter Benutzung ungedruckter Archivalien mit Flacius' Regensburger Jahren von 1562 bis 1566; Ernst Hellgardt und Norbert Kössinger analysieren seine Edition des Evangelienbuches Otfrids von Weissenburg aus dem 9. Jahrhundert und Peter Orth Flacius' Ausgabe von papstfeindlichen Spottgedichten, die Varia doctorum poemata. Der zweite Teil des Bandes gilt dann den Magdeburger Centurien: Hier steht am Anfang die Übersetzung eines zentralen Kapitels der Harvarder theologischen Dissertation von Ronald Diener; dann untersucht Arno Mentzel-Reuters zunächst allgemein den Umgang der Centuriatoren mit ihren Quellen und exemplifiziert dies anschließend am Beispiel der apokryphen Clemensbriefe; aus den Arbeitshandschriften der Magdeburger Gelehrten konnte Martina Hartmann noch eine bislang übersehene Schrift des Reimser Erzbischofs Hinkmar aus dem 9. Jahrhundert wiedergewinnen.