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Nomos Atomrecht
Das neue Recht Mit der 19. Novelle des Atomgesetzes wurde der Atomausstieg zum 15. April 2023 vollzogen. Doch die Betreiberpflichten gelten weiter, vom beendeten Betrieb über die Stilllegung bis hin zur Lagerung. Die Neuauflage des NK-Atomrecht Die 2. Auflage des hochgelobten NomosKommentars erläutert die Regelungen zur befristeten Laufzeitverlängerung insbesondere zur weiteren Sicherung des AKW-Betriebs zur finanziellen Entschädigung der AKW-Betreiber. Aktuell berücksichtigt dabei: 19. AtG-Novelle – Laufzeitverlängerung für die letzten drei AKWs 18. AtG-Novelle – Finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen 17. AtG-Novelle – Nukleare Sicherung von Atomkraftwerken, Zwischenlagern und Transporten Übergreifend werden sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich neu stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt. Mit den Neuregelungen gewinnen die Ausstiegsgesetze (EntsorgFondsG, EntsorgÜbG, TransparenzG, NachhG) noch mehr an Bedeutung. Die Neuauflage bringt sämtliche Kommentierungen auch hierzu auf den aktuellen Stand. Die Autor:innen sind Expert:innen ihres Fachs: Judith Bongartz, Rechtsanwältin, Essen | Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Alexander Dietzel, Rechtsanwalt, Berlin | Gregor Franßen, EMLE (Madrid), Rechtsanwalt, Essen | Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen University | Prof. Dr. Daniel Graewe, LL.M., HSBA Hamburg School of Business Administration, Hamburg | Dr. Michéle John, Rechtsanwältin, Hamburg | Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr.-Ing. Heinz Roland Neumann, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Hannover | Dr. Christian Raetzke, Rechtsanwalt, Leipzig | Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen, Bingen am Rhein | Dr. Marc Ruttloff, Rechtsanwalt, Berlin/Stuttgart | Dr. Tobias Thienel, LL.M. (Edinburgh), Rechtsanwalt, Kiel | Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt, Hamburg
»Das neue Rentenrecht« gibt in allgemeinverständlicher Weise einen Überblick über die aus der Gesamtreform der gesetzlichen Rentenversicherung hervorgegangenen Neuregelungen. Zum einen wird die im Vorgriff auf eine Strukturreform erfolgte neue Regelung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit dargestellt. Zum anderen ist der Gesamtkomplex der neuen Alterssicherung Gegenstand der Ausführungen. Dabei handelt es sich um die durch die Reform vorgenommenen Änderungen in der Alterssicherung wie sie im SGB VI konzipiert ist. Wesentliche Bedeutung kommt der gesetzgeberischen Neuschöpfung nach dem Altersvermögensgesetz zu. Das Werk beläßt es nicht bei der Darstellung der neuen Rechtslage, sondern stellt den Zusammenhang zwischen den Bestandteilen der Gesamtreform dar. Zum besseren Verständnis wird auch die politisch kontroverse Entstehungsgeschichte des neuen Rentenversicherungsrechts kurz skizziert. Es soll als kleines Nachschlagewerk dienen, welches aktuell das komplexe Gesetzeswerk in allgemeinverständlicher Sprache auf knappem Raum vermittelt und dennoch eine fundierte Übersicht bietet. Das Buch richtet sich an alle am Rentenrecht im allgemeinen und an der Alterssicherung im besonderen Interessierten, insbesondere an die Vielzahl der gesetzlich Versicherten, für die sich das neue Recht unmittelbar auswirkt, die sich aber im allgemeinen mit dieser Materie nicht im Detail befassen.
Ausgehend von Rudolf Augsteins Wort, zu „sagen; was ist“; untersucht der Autor, ob sich die rechtlichen Maßstäbe ändern, wenn ein Algorithmus sagt, was ist, und nicht unmittelbar ein Mensch. Das Werk richtet sich an Kommunikations- und Rechtswissenschaftler, aber auch an Journalisten und Softwareunternehmen, die Journalismus-Bots programmieren. Neben Problemlösungen für den Roboterjournalismus, wie Haftung, Zurechnung, Transparenz sowie, ob und inwieweit es für einen urheberrechtlichen Schutz der computergenerierten Texte ausreicht, einen „urheberrechtlichen Samen“ – eine Software – zu pflanzen, dessen Output – ein journalistischer Text – vom Menschen nicht absolut vorhergesehen werden kann, behandelt der Autor auch grundlegende Fragen des (Medien-)Verfassungsrechts. Dazu gehört die Herleitung des Prinzips der Meinungsvielfalt als eigenständiges Verfassungsprinzip, das neben den (Medien-)Grundrechten mit einem eigenständigen Gewährleistungsgehalt steht („Medienvielfaltsgewährleistungsrecht“). Die Arbeit hat den Förderpreis für Juristen und Juristinnen im Bereich des Informationstechnologierechts des Münchener Fachanwaltstags IT-Recht e. V. erhalten.
Sie wollen sich auf eine Prüfung im Europarecht vorbereiten? Oder sich einen Überblick über eines der spannendsten und vielfältigsten Rechtsgebiete verschaffen? Dann ist das Buch „Europarecht. In Fragen und Antworten“ genau das Richtige für Sie! 400 Fragen führen Sie durch die zentralen Bereiche des Rechts der Europäischen Union. Testen Sie Ihr Wissen! Das Unionsrecht ist stark rechtsprechungsgeprägt. Aus diesem Grund werden die Entscheidungen des EuGH besonders berücksichtigt, zu den meisten Fragen die Leitentscheidungen nachgewiesen, zahlreiche Fragen den Fällen nachgebildet, die der EuGH zu entscheiden hatte und am Ende jeder Antwort weiterführende Hinweise gegeben. Die 8. Auflage wurde vollständig durchgesehen und aktualisiert. Die ideale Ergänzung des Lehrbuchs von Bieber/Epiney/Haag/Kotzur (16. Auflage, 978-3-7560-1477-4), „Die Europäische Union“!
Im ersten Teil der Dokumentation der Hohenheimer Tage 2011 wird der Begriff der Gleichheit im Migrationsgeschehen sowohl historisch als auch europäisch beleuchtet, wobei der künftigen Entwicklung der Statusrechte in der Europäischen Union besondere Aufmerksamkeit zukommt. Daran schließt sich ein Kapitel über die Entwicklungen im europäischen Migrationsrecht an. Spiegelbildlich zum Thema der Gleichheit befassen sich die unter dem Kapitel der Anti-Diskriminierung zusammengefassten Abhandlungen mit verschiedenen Aspekten unterscheidender und damit diskriminierender Regelungsmaterien. Unter der Überschrift von Partizipation und Integration finden sich Überlegungen zu den Voraussetzungen und Bedingungen einer erfolgreichen Inklusion von Migranten sowie den sich daraus abzuleitenden Prämissen für deren - ins Positive gewendete - faire Beteiligung am Gemeinwesen. Unter dem Stichwort des Familiennachzugs werden aktuelle und auch brisante Probleme des Familiennachzugs, insbesondere das Spracherfordernis aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit Fragen des Arbeitsmarktes und hierbei etwa mit der virulenten Praxis der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Unter den weit reichenden Kapiteln Flüchtlingsrecht und - daran anschließend - Ausländerrechtliche Zwangsmaßnahmen werden ebenso vielfältige wie für die Praxis relevante Fragestellungen erörtert, die das rechtliche Verfahren der Schutzsuchenden ebenso prägen, wie deren alltägliches Leben in einem Schwebezustand.
Vermehrt wird jede Art von Staatsgewalt gemeinsam mit der Gesellschaft ausgeübt. Das Werk typisiert die vielfältigen Erscheinungsformen und schafft eine Grundlage für die rechtsdogmatische Einordnung kooperativen Staatshandelns. Zudem unternimmt es die Autorin, kooperatives Staatshandeln zwischen Demokratie und Rechtsstaat als pluralistische Interessenvermittlung einzuordnen. Während Defizite der Hierarchie im kooperativen Staat aufzeigt sind und mit dem Grundgesetz eine pluralistische Demokratie begründet ist, fragt die Autorin nach der Aktualität demokratietheoretischer Grundlagen. Sie sieht die Antwort im Kooperationsprinzip, das Kooperation als unmittelbare Beteiligung gesellschaftlicher Interessen am Prozess politischer Willensbildung versteht. Das Buch stellt sich damit dem Problem, wie in Zeiten knapper Ressourcen der Entfernung politischer Willensbildung von einer sachnahen Interessenentscheidung begegnet werden kann. Die Schrift trägt so neben der demokratietheoretischen Entwicklung der Kooperation zur Darstellung sachunmittelbarer Demokratie im Rahmen der Schriftenreihe des Deutschen Instituts für sachunmittelbare Demokratie bei.
Archivgesetze regeln die Anbietungspflicht staatlicher Unterlagen an öffentliche Archive, den Bewertungsauftrag der Archive und die Nutzung von Archivgut durch die Allgemeinheit. Der Handkommentar zum Bundesarchivgesetz erklärt exakt, wer welche Unterlagen von welchem Archiv erhalten kann und hat eine Informationslücke an der Schnittmenge von Informationsfreiheitsrechten, Daten- und Geheimhaltungsschutz geschlossen. Die aktuelle Neuauflage vertieft diese Konzeption und berücksichtigt bereits die Reform zur Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs in die Zuständigkeit des Bundesarchivs. Die Vorteile auf einen Blick Beantwortet die Fragen zum individuellen Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen Erklärt den Nutzungszugang zu den Archiven Geht dabei auf die fortschreitende Digitalisierung des Archivwesens ein Stellt das Verhältnis zu anderen Informationszugangsrechten dar Kommentiert bereits die Eingliederung des Stasi-Unterlagen-Archivs Besonders praxisnah Die Landesarchivgesetze, Verwaltungsregelungen, das Sicherheitsüberprüfungsgesetz oder die Verschlusssachenanweisung sind mitbehandelt. Die Autoren Dr. Sven Berger, Referatsleiter im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Berlin | Dr. Norman Koschmieder, Rechtsanwalt, Berlin/Düsseldorf | Axel Mütze, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Berlin | Dr. Christoph J. Partsch, LL.M. (Duke), Rechtsanwalt, Berlin
Das Lehrbuch führt prägnant und leicht verständlich in die Rechtsgebiete ein, die gemeinhin unter „Wirtschaftsrecht“ zusammengefasst werden, als da sind das Recht der Wirtschaftsverträge, das Kapitalgesellschaftsrecht, das Handelsbilanzrecht, das Kartell- und Wettbewerbsrecht, das Insolvenzrecht, der Gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht, das Europäische und Internationale Wirtschaftsrecht sowie das Unternehmenssteuerrecht. Zahlreiche Beispiele, Übersichten und Prüfungsschemata erleichtern das Verständnis und Vertiefungshinweise laden zur weitergehenden Lektüre ein. Das Lehrbuch wendet sich an Studenten in den gleichnamigen Schwerpunktbereichen sowie an Studierende wirtschaftsrechtlicher Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschluss. Die Autor:innen Dipl.-Jur. Lucas Bliesze, M.Sc. │ Notar Dr. Sebastian Egger │ Prof. Dr. Michael Fischer │ RiOLG Dr. Isolde Hannamann │ Prof. Dr. Sigrid Lorz │ Ass.’in Dipl.-jur. oec. Dörte Mang │ RiAG Dr. Angelika Moser │ RiOLG apl. Prof. Dr. habil. Thomas Regenfus │ Prof. Dr. Klaus Vieweg
»Das Leben ist notwendig selig, denn es ist Seligkeit; der Gedanke eines unseligen Lebens hingegen enthält einen Widerspruch.« Johann Gottlieb Fichte Das Leben zum Anlass einer Meditation zu nehmen, lässt die Meditation selber reines Leben werden. Solcher Vollzug ist keiner Theorie mehr verpflichtet, sondern zeigt exemplarisch, dass letztlich jedes Tun in einer inneren Praxis ruht. Die sprachliche Einfachheit will dabei einer grundsätzlichen Besinnung gehorchen, welche sich für jedes individuelle Leben nachvollziehbar aussagt. Denn wie weit ein Denken auch vordringt, es kommt vor eine letzte Unvordenklichkeit zu stehen. Diese Konsequenz sollte in dieser kleinen Schrift nicht erneut für sich reflektiert werden, sondern unmittelbar in die meditative Bejahung übergehen.
Der „Handkommentar GmbHG“ steht für präzise Antworten relevanter Praxisfragen in der Beratung von Gesellschafter:innen und Geschäftsführung. Mit hoher, auch wissenschaftlicher Akzeptanz ist er am Puls der Zeit und greift moderne Entwicklungen unternehmerischen Handelns auf. Benutzerfreundlich werden dabei register- und kostenrechtliche Fragen, Verfahrensfragen und Querbezüge zu Handels- und Aktienrecht, ebenso zum europäischen Gesellschaftsrecht und dem EGGmbHG behandelt. Die Neuauflage Die 5. Auflage berücksichtigt die aktuelle, prägende Rechtsprechung insbesondere des II. Zivilsenats des BGH und der Oberlandesgerichte. Topaktuell sind die aktuellen Gesetzesreformen kommentiert: Sanierungs- und InsolvenzrechtsfortentwicklungsG (SanInsFoG) Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts FinanzmarktintegritätsstärkungsG (FISG) Gesetz zur Umsetzung der DigitalisierungsRL PersonengesellschaftsrechtsmodernisierungsG (MoPeG) Gesetz zur Umsetzung der UmwandlungsRL Durchdacht bis ins Detail Die besonders praxisrelevanten Themen Zweigniederlassung, Konzernrecht, Gesellschafterfremdfinanzierung, Austritt/Ausschluss von Gesellschaftern, Beschlussmängelrecht und – auf dem Stand des SanInsFoG – des Insolvenzrechts sind nochmals vertieft. Das Herausgeberteam, Autorinnen und Autoren Notarin Dr. Nadja Gräfin Wolffskeel von Reichenberg | Dr. Philipp Diers, LL.M., Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater | Dr. Marc Alexander Göb, Rechtsanwalt | Thomas Harmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater | Dr. Michael Inhester, Rechtsanwalt | Dr. Alexander Kessler, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht | Dr. Welf Klingsch, LL.M., Notar | Dr. Cornelius Kruse, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht | Dr. Thomas Lakenberg, M. Jur., Rechtsanwalt | Dr. Matthias Nordmeyer, M.Jur., Richter am Oberlandesgericht | Prof. Dr. Holger Peres, Rechtsanwalt | Dr. Hartmut Rensen, Richter am Bundesgerichtshof | Heike Schulze Brandhoff, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht | Prof. Dr. Ingo Saenger, Universität Münster | Dr. Stefan Simon, Rechtsanwalt, Maître en Droit International et Européen, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Arbeitsrecht | Dr. Matthias Wiese, Rechtsanwalt und Notar
Kartellmitglieder haften als Gesamtschuldner. Mit diesem lapidaren Satz meinte man in Deutschland bislang, alles Wesentliche zur solidarischen Natur der Haftung von Unternehmen, die wegen wettbewerbswidriger Absprachen Schadenersatz leisten müssen, gesagt zu haben. Doch auch hier gilt, was der U.S. Supreme Court schon 1981 wusste: Gerade der Kartellregress, also der Gesamtschuldnerausgleich von Kartellmitgliedern, ist ein kaum zu lösendes Problem. Gekennzeichnet durch die Eigenheiten kartellrechtlicher Sachverhalte und eine unübersichtliche Vielzahl interaktiver Schuldverhältnisse ist der Kartellregress praktisch so gut wie undurchführbar, sofern es ihn rechtlich überhaupt gibt. In den USA ist er jedenfalls grundsätzlich ausgeschlossen. Die dahinterstehenden Erwägungen könnten auch in Deutschland gelten. Der Autor, seit Jahren in der kartelldeliktsrechtlichen Praxis tätig, will die längst überfällige Diskussion des Kartellregresses diesseits des Atlantiks anstoßen. Er stellt dazu den Kartellregress de lege lata dar und plädiert für dessen Instrumentalisierung im Sinne einer effektiven privaten Kartellrechtsdurchsetzung, die mit der öffentlichen Kartellrechtsdurchsetzung harmonisiert.
Der Handkommentar Der HK-JGG bringt es für die Anwendungspraxis auf den Punkt: Er führt die verschiedenen Verfahrensabläufe vom Ermittlungs- über das Hauptverfahren bis hin zum Jugendstrafvollzug in eine stringente Argumentationslinie und berücksichtigt dabei alle wesentlichen, auch angrenzenden Rechtsgebiete (StPO, GVG, SGB VIII, Jugendstrafvollzugsrecht). Die Neuauflage Zum 100-jährigen Bestehen des JGG erscheint die 3. Auflage, die sämtliche Bereiche auf den aktuellen Stand bringt. Schwerpunkte sind: Verbindung von Entwicklungskriminologie und Sanktionspraxis Jugendstrafrechtliche Rechtsanwendung auf der Grundlage empirischen Wissens Unbeirrte Ausrichtung an den Altersgrenzen und am Erziehungsgedanken trotz Diskussionen um Anstiege der Kinder- und Jugendkriminalität Weiterer Schwerpunkt sind insbesondere die zahlreichen gesetzlichen Änderungen, u.a. durch das Gesetz zur Stärkung der Opfer des sexuellen Missbrauchs (mit Änderungen und Neuerungen bei den 36 und 109 JGG) Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe (mit Änderungen bei 69 JGG) Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (mit Änderungen bei 76 JGG) Gesetz zur effektiveren und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens (mit Änderungen bei 8 JGG) Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (mit Änderungen und Neuerungen bei 67a, 78 und 104 JGG) Praxisnah Die aktuellen jugendkriminologischen Erkenntnisse der Persönlichkeitsbeurteilung von jungen Menschen werden vermittelt und die Normanwendungsrichtlinien der Praxis, etwa besondere jugendstrafrechtliche Instrumente (Anti-Gewalt-Training, Diversions-Richtlinien, JGG-Richtlinien), einbezogen. Das renommierte Herausgeber:innen- und Autor:innenteam aus allen relevanten Berufszweigen gewährleistet die Rückführung der Erkenntnisse aus Psychologie, Soziologie und dem Haftanstaltsalltag in die juristische Anwendung des JGG: Prof. Dr. Britta Bannenberg | Prof. Dr. Tillmann Bartsch | VRiLG Dr. Oliver Buckolt | Prof. Dr. Lasse Gundelach | RA Prof. Dr. Jörg Habetha, FAStrafR | Dir‘inAG Maria Kleimann | RiLG Dr. Johannes Koranyi | RA apl. Prof. Dr. Christian Laue | VRiLG Dr. Alexander Linke | Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier | Prof. Dr. Dieter Rössner | RA apl. Prof. Dr. Gerson Trüg, FAStrafR | Prof. Dr. Torsten Verrel | MinR a.D. Prof. Dr. Rüdiger Wulf
Das Buch bietet eine gründliche und praxisnahe Einführung in das am 1. Juli 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern. Im Vordergrund stehen dabei der Anspruch des Urhebers und Künstlers auf angemessene Vergütung, die neuen »gemeinsamen Vergütungsregeln« und das Schlichtungsverfahren zwischen Urheber- und Verwerterverbänden sowie das Recht des Urhebers und Künstlers auf eine zusätzliche Vergütung bei besonders erfolgreichen Werken. In einem Anhang sind der Text des neuen Urhebergesetzes und eine Zusammenstellung der wichtigsten amtlichen Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren abgedruckt. Das Werk wendet sich an Urheber, Künstler, Verwerter und Unternehmen der Medienwirtschaft sowie ihre jeweiligen Verbandsvertreter, ferner an auf dem Gebiet des Urheberrechts praktisch tätige Rechtsanwälte und Richter und nicht zuletzt an Universitäten, Hochschulen und wissenschaftliche Institute, die sich mit Urheber- und Medienrecht befassen. Der Autor Prof. Dr. Christian Berger lehrt Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht und Urheberrecht an der Universität Leipzig. Im Rahmen seiner Forschungs-, Lehr- und Vortragstätigkeit nehmen Fragen des Urheberrechts einen herausgehobenen Stellenwert ein.
Traditionell verortet sich die Medienpädagogik disziplinär zwischen der Kommunikations- und der Bildungswissenschaft. Über bildungspolitische Debatten rücken zunehmend Begriffe wie Media Literacy und (digital) Citizenship ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Damit verbundene medienpädagogische Fragen erscheinen lukrativ, werden von anderen Disziplinen neu entdeckt, und disziplinäre Grenzen verschwimmen. Diese Entwicklung ist jedoch nicht als Bedrohung zu sehen; vielmehr birgt sie innovatives Potential und die Chance, neue inter- und transdisziplinäre Schnittstellen und Querverbindungen zu entdecken und zu nutzen. Gleichzeitig fordern sie dazu auf, die Medienpädagogik als Disziplin neu zu bestimmen, sowie ihren Platz und Stellenwert innerhalb anderer Disziplinen zu diskutieren. Die in diesem Band versammelten Beiträge widmen sich aus unterschiedlichen Perspektiven dieser Herausforderung. Mit Beiträgen von Sandra Aßmann, Alessandro Barberi, Patrick Bettinger, Niels Brüggen, Valentin Dander, Harald Gapski, Nina Grünberger, Franziska Linke, Ingrid Paus-Hasebrink, Manuela Pietraß, Anu Pöyskö, Wolfgang B. Ruge, Gerda Sieben, Daniel Süss, Angela Tillmann, Christine Trültzsch-Wijnen, Ralf Volbrecht und Isabel Zorn.
Entdecken Sie das neue Lehrbuch zum Medienrecht - ein Muss für jeden, der ein tieferes Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen der modernen Medienlandschaft erlangen möchte! Egal ob Sie sich für klassische Medien wie Presse und Rundfunk oder für neue Akteure wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke und News-Aggregatoren interessieren - dieses Buch behandelt alle relevanten rechtlichen Aspekte. Mit diesem Lehrbuch erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die Ausgestaltung, Finanzierung und Privilegien der verschiedenen Medienakteure. Sie werden verstehen, wie rechtliche Fragen in Bezug auf die Gewinnung, Bearbeitung und Vermittlung von Informationen behandelt werden und wie dabei auch die Rechte Dritter berücksichtigt werden. Praxisnahe Beispiele veranschaulichen die Themen und erleichtern das Verständnis. Am Ende jedes Kapitels finden Sie Vertiefungsfragen, die Ihnen dabei helfen, das Gelernte zu wiederholen und anzuwenden.
Das Stiftungswesen hat in Deutschland in den letzten Jahren einen großen Aufschwung erlebt. 2001 ist das neue Stiftungssteuerrecht, 2002 das neue Stiftungsprivatrecht in Kraft getreten. Das Buch behandelt alle wichtigen Probleme des Stiftungsrechts in grundlegender Weise und auf dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung. Es handelt sich um eine Sammlung sämtlicher vom Verfasser in den letzten Jahren veröffentlichten Beiträge, ergänzt um zwei große, bisher nicht veröffentlichte Abhandlungen zur nachträglichen Änderung der Stiftungssatzung und zur Familien- und Unternehmensstiftung. Das gesamte Stiftungsrecht wird in dogmatisch neuartiger Methode auf wenige leitende Grundsätze zurückgeführt. Angesprochen sind Anwälte, Notare, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, Gerichte, Stiftungsbehörden, sämtliche Theoretiker und Praktiker des Stiftungsrechts. Der Autor hat zahlreiche Stifter auf dem Weg zur Genehmigung bzw. Anerkennung der Stiftung und Stiftungen bei ihrer aktiven Tätigkeit mit juristischem Rat begleitet.
Ratings sind standardisierte Abschätzungen schuldnerischer Vertragstreue, die zunächst der Bewältigung gläubigerseitiger Wissensdefizite dienten. Es folgten Inbezugnahmen durch die Finanzmarktregulierung sowie regelmäßig krisengetriebene Forderungen nach einer Regulierung der Rating-Märkte selbst. Ausgehend davon werden in dieser Arbeit die Prozesse sowie Strukturen, vor allem aber die Regeln der Märkte für Ratings ökonomisch analysiert. Es wird gezeigt, dass Konzepte einer staatlichen rating-gerichteten Regulierung marktwirtschaftlichen Ansprüchen nicht genügen.
Mit der Einführung des REITs in Deutschland war die Befürchtung eines neuen „Steuersparmodells“ verbunden. Die Arbeit geht diesen Bedenken nach. Aus den Defiziten der bestehenden Formen der indirekten Immobilienanlage und dem REIT als internationalem Standardprodukt wird der Bedarf für einen deutschen Real Estate Investment Trust (G-REIT) abgeleitet und eine idealtypische Grundkonzeption des G-REITs entwickelt. Neben der Thematik des Wechsels in das neue steuerliche Regime (Stichwort Exit Tax) begegnet die Grundkonzeption der Möglichkeit, dass ausländische Anleger aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder europarechtlichen Regelungen ohne inländische Steuerbelastung im Inland investieren können. Diese Aspekte werden umfassend mitsamt denkbaren Lösungsvarianten dargestellt. Darauf aufbauend wird die konkrete REIT-Gesetzgebung kritisch analysiert. Bei der Untersuchung werden technische und inhaltliche Schwächen des REIT-Gesetzes deutlich; es zeigen sich fiskalische Risiken bzw. steuerplanerische Chancen sowie zahlreiche Defizite des G-REITs, die sich als Fallstricke in Beratungspraxis und Immobilienwirtschaft erweisen. Die Arbeit wurde mit dem Wolfgang-Gassner-Förderpreis 2008 ausgezeichnet.
In einer gesellschaftlichen Debatte gibt es immer mehrere Blickwinkel zu einem Thema, durch die manche Informationen hervorgehoben und andere als weniger wichtig erachtet werden. Diese selektiven Sichtweisen werden in der kommunikationswissenschaftlichen Forschung als "Frames" bezeichnet. Das Wechselspiel und das Aushandeln von Frames seitens strategischer Kommunikator:innen, Journalist:innen sowie Rezipient:innen werden mit dem Framing-Ansatz untersucht. Dieser Band gibt eine Einführung in die Grundlagen, methodischen Vorgehensweisen und empirischen Ergebnisse dieses prominenten Ansatzes der Medieninhalts- und Medienwirkungsforschung. Er eignet sich als Lehrbuch, als Nachschlagewerk sowie als Startpunkt für Forschungsarbeiten zum Themenfeld Framing.
Am Beispiel der mühsamen Durchsetzung der Europainitiative Genschers und Colombos wird deutlich, wie schwierig es ist, die europäische Einigung gegen nationale Vorbehalte auch nur schrittweise voranzubringen. Diese Erfahrung ist auch für zukünftige europäische Einigungsbemühungen wertvoll. Sie reflektiert schwer zu überwindendes Beharren selbst befreundeter EG/EU-Mitgliedstaaten auf nationalen Traditionen und Interessen. In der EG-Krise der 1980er Jahre gaben der deutsche und italienische Außenminister 1981mit ihrem Vorschlag einer „Europäischen Akte“ dem stagnierenden Einigungsprozess einen neuen politischen Impuls. Dieser beinhaltete einen sichtbaren politischen Schritt in Richtung Europäische Union in Form einer herausgehobenen Erklärung (u. a. institutionelle Verklammerung EG/EPZ) mit politischer Bindungswirkung. Ungeachtet des Widerstands einer Reihe von EG-Partnern führten die mühsamen Verhandlungsbemühungen der deutsch-italienischen Initiatoren die – allerdings abgeschwächte – Initiative schließlich zum Erfolg. Von der Stuttgarter Deklaration von 1983 gingen sehr konkrete Impulse für eine Vertiefung und Ausweitung des europäischen Einigungsprozesses aus.