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Nomos Die Mistrade-Regeln
Das sprunghaft zugenommene Interesse von Privatanlegern am börslichen und außerbörslichen Wertpapierhandel und dessen zunehmende Computerisierung haben einem Rechtsproblem zu Prominenz verholfen, über das vor etwa 10 Jahren noch niemand sprach: dem Mistrade. Das Buch ist die erste umfassende Untersuchung der sich in diesem Zusammenhang stellenden Rechtsfragen. Ein einziger Tippfehler oder ein technischer Defekt im Handelssystem können - das haben die Mistrades an der Tokioter Börse (2005) oder an der Eurex (2001) gezeigt - zum Ausfall eines ganzen Börsentages mit Tausenden von betroffenen Handelsteilnehmern und Anlegern führen. Im Fall der Börse Tokio entstanden Verluste in Höhe von 300 Mio. € - durch einen einzigen Mistrade. Was für den Zivilrechtler wie ein harmloser und einfacher Erklärungsirrtum aussieht, hat für die Börse als interaktives Handelssystem und angesichts der Vernetzung von Termin- und Kassenhandel tendenziell verheerende systemische Auswirkungen, da die aus dem Mistrade resultierenden Kurse ihrerseits Entscheidungs- und Rechengrundlage für eine Vielzahl anderer Handelsteilnehmer sind. Dass in Deutschland bislang nur wenige Rechtsstreitigkeiten um einen Mistrade geführt wurden, darf über die praktische Bedeutung des Themas nicht hinwegtäuschen. Wissenschaftlich bezieht die Mistrade-Problematik ihren Reiz aus der Mehrdimensionalität der Fragstellung im Spannungsfeld zwischen Vertrags- und Börsenrecht. Abweichend von der gegenwärtigen Praxis in Deutschland, welche dem Anleger das volle Schadensrisiko bei einem Mistrade auferlegt, bejaht die Autorin die Haftung des Handelsteilnehmers, der den Mistrade verursacht hat.
Onlinespiele, Interaktionsplattformen und andere virtuelle Welten haben das Internet erobert. Dazu haben sich viele neue Rechtsfragen aufgetan. Denn die dort gehandelten Güter haben einen festen Marktwert, die Übergänge zu „realen Märkten“ sind fließend. Die Arbeit stellt dar, welche konkreten Rechte man als Nutzer einer virtuellen Welt innehat, wie sich die Vertragsbeziehung zum Betreiber gestaltet und wie man seine virtuellen Gegenstände und Währungen schützt. Anhand der hier entwickelten Kriterien lässt sich bestimmen, welche Gegenstände letztlich im Bestand garantiert sind. Es wird umfassend zwischen allen virtuellen Welten differenziert, etwa softwarebasierenden Onlinespielen und reinen Browseranwendungen.
Das Streikgeschehen hat sich von der Industrie in den Dienstleistungssektor verlagert. Die Rechtsprechung des BAG hat hierauf reagiert und durchaus auch Widerspruch erfahren. Die 4. Auflage des von Wolfgang Däubler herausgegebenen Handbuchs lotet exakt aus, was an Maßnahmen rechtlich zulässig und damit von Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberseite zu beachten ist. Die Überarbeitung misst die Rechtsprechung des BAG an verfassungsrechtlichen Maßstäben und bezieht auch neue Konstellationen mit ein: Wann ist ein Solidaritätsstreik zulässig, welche Gegenmaßnahmen kann ein bestreikter Arbeitgeber ergreifen, nachdem die Aussperrung ihre praktische Bedeutung weithin verloren hat? Wann kann ein Streik durch einstweilige Verfügung verboten werden? Hat das neue Tarifeinheitsgesetz etwas am Arbeitskampfrecht geändert, und wie wirkt sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.7.2017 zum Tarifeinheitsgesetz auf das Arbeitskampfrecht aus? Ein Blick über die Grenzen ist auch im Arbeitskampfrecht unabdingbar geworden. Was sagt die EU-Grundrechtecharta zum Streik? Welche Bedeutung haben die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für das deutsche Recht? Hilfreich und praxisnah sind die Ausführungen zu den atypischen Kampfformen: Flashmob, Lahmlegung von Servern, gemeinsamer Widerspruch gegen einen Betriebsübergang, Dienst nach Vorschrift – diese und viele andere Aktionen können vergleichbare Wirkungen wie ein Streik entfalten. Wo liegt hier die Grenze des rechtlich Zulässigen? Die Autoren kommen aus der Wissenschaft, der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Anwaltschaft. Sie bringen ihre unterschiedlichen Erfahrungen mit, was der Ausgewogenheit der Lösungen zugute kommt.
Rechtsextremismus ist allgegenwärtig. Was genau kennzeichnet aber Rechtsextremismus? Und wie kann er erfolgreich bekämpft werden? Die 5., vollständig aktualisierte und erweiterte Auflage des Lehrbuchs liefert einen Überblick und stellt die zentralen Kontroversen der sozialwissenschaftlichen Rechtsextremismusforschung vor. Dabei werden die Geschichte des Rechtsextremismus sowie die Charakteristika von Erscheinungsformen wie Parteien, Bewegungen, Medien und Musik vorgestellt und eine Gesamteinschätzung zum gegenwärtigen Rechtsextremismus formuliert. Darüber hinaus werden Erklärungsansätze im Spannungsfeld von Extremismustheorie und „Extremismus der Mitte“; Autoritarismus, Sozialisation und Geschlecht bis hin zum Jugendprotesttheorem und zur sozialen Bewegungs- oder sozialer Desintegrationsthese diskutiert. Prof. Dr. Samuel Salzborn hat Politikwissenschaft, Soziologie, Psychologie und Rechtswissenschaft studiert und in Politikwissenschaft promoviert und habilitiert.
Die Datenverarbeitung durch Verwaltungsbehörden wird durch die DS-GVO und deren Schwesterrichtlinie für die Sicherheitsverwaltung sowie das neue deutsche Ausführungsrecht (BDSG und entstehende neue LDSGe) auf ganz neue Grundlagen gestellt. Dabei zeigen sich erwartungsgemäß viele Unterschiede zur Datenverarbeitung der Privatwirtschaft. Das neue Handbuch führt rechtssicher durch die zahlreichen neuen Besonderheiten im Verwaltungsbereich. Die Darstellung ist konsequent auf die aktuelle Rechtslage und die Perspektive eines Behördenjustiziariats oder behördlichen Datenschutzbeauftragten abgestellt. Probleme der Praxis Nicht die abstrakten Rechtsakte, sondern die Problemkomplexe, die sich für die praktische Verwaltungstätigkeit ergeben, stehen im Fokus. Gedacht wird von der Sanktion her: Was droht alles, wenn die Vorschriften über den Datenschutz nicht eingehalten werden? So werden die neuen Verarbeitungsbefugnisse und von Amts wegen zu erfüllenden Datenschutzpflichten behandelt. Zur Sprache kommen genauso die beiden Außenverhältnisse zum Bürger als Betroffenem und zum Bundes- bzw. Landesdatenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde, jeweils materiellrechtlich und für eine mögliche Prozesssituation. Schwerpunkte Befugnisse zur Datenverarbeitung nach neuem Recht (insbesondere: Nutzung vorhandener Daten für andere Zwecke, automatisierte Entscheidungen); verwaltungs-, zivil- und strafrechtliche Folgen von Datenschutzverstößen (z.B. Meldepflichten, Aufsichtsmaßnahmen, Schadensersatz); Umgang mit einem Widerspruch von Betroffenen; Ansprüche und Rechtsschutz der Betroffenen; von Amts wegen zu erfüllende Datenschutzpflichten; spezifische organisatorische Anforderungen an Verwaltungsbehörden (insbesondere bei Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Nachweisung der Datenschutz-Compliance, Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses, Folgenabschätzung vor riskanten Verarbeitungen, Einsatz von Auftragsverarbeitung/Outsourcing); Rechtsschutz der Verwaltungsbehörden gegen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde. Besonders praxisnah Das neue Handbuch analysiert die Probleme der Bundes- und Landesverwaltung und nimmt abweichende Regelungen der Landesdatenschutzgesetze mit in den Blick. Fragen des persönlichen, sachlichen und räumlichen Anwendungsbereichs werden, auch im Hinblick auf kommunale und funktionale Selbstverwaltungsträger, öffentliche Unternehmen und Hochschulen, verständlich gelöst. Zielgruppen Rechtsabteilungen und Datenschutzbeauftragte aller Behörden – neben staatlichen insbesondere Kreis- und Gemeinde-, Hochschul- und Kammerverwaltungen; Anwaltschaft, Verwaltungsgerichte und Verwaltungsrechtswissenschaft.
Das Lehrbuch erörtert prägnant anhand der aktuellen Rechtsprechung die wichtigsten Bereiche des Urheberrechts, wie es Gegenstand der universitären Schwerpunktausbildung ist: die Anwendung des neuen Urheberrechtsdiensteanbietergesetz; die Regelungsänderungen im Hinblick auf die freie Benutzung und ihre Hintergründe; die Leistungsschutzrechte Erörtert wird das Urheberrecht auf Grundlage der Urheberrechtsnovelle. Zahlreiche Beispiele, Fälle mit gutachterlichen Lösungen erleichtern das Verständnis. Wiederholungs- und Verständnisfragen sowie kurze Zusammenfassungen erlauben das Wiederholen „auf den Punkt“.
Die Lektüre des Lehrbuchs soll auf dem Gebiet des Strafprozessrechts zum guten Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung befähigen. Wer das Buch durchgearbeitet hat, kann jene prozessualen Aufgaben bewältigen, die in Klausuren und mündlicher Prüfung üblicherweise gestellt werden. Die Autoren arbeiten Gesetzesstrukturen anschaulich heraus und ordnen wichtiges Detailwissen in systematische Zusammenhänge ein. Was Streitfälle angeht, begründen sie stets die Sicht der Rechtsprechung, setzen sich aber in der gebotenen Kürze auch mit abweichenden Meinungen auseinander. Zielgruppe sind Studierende, die den Einstieg in das Strafprozessrecht suchen; ferner alle, die bereits erworbenes Wissen auffrischen und festigen wollen. Die Autoren sind erfahrene Dozenten und waren als Wissenschaftliche Mitarbeiter tätig an den strafrechtlichen Lehrstühlen von Ellen Schlüchter und Rolf Dietrich Herzberg und sind derzeit als Wissenschaftliche Assistenten weiterhin beschäftigt an der Ruhr-Universität Bochum – Holm Putzke am Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft von Thomas Feltes, Jörg Scheinfeld am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie von Tatjana Hörnle.
Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gebiet ein zentrales und zugleich anspruchsvolles städtebauliches Instrument für die Gemeinden. Aktuelle Planungsherausforderungen und rechtliche Entwicklungen tragen zu einem weiteren Bedeutungszuwachs des Flächennutzungsplans bei. Damit stehen die Gemeinden unter Planungsdruck und müssen sich sowohl mit den einzelnen Sachthemen also auch mit strategischen und rechtlichen Fragestellungen auseinandersetzen. In diesem Tagungsband werden relevante Themen der Flächennutzungsplanung durch 12 Beiträge aus der Wissenschaft und der Praxis ausführlich beleuchtet. Mit Beiträgen von Hubertus Baumeister | Ulrich Battis | Joerg Finkeldei | Henning Jaeger | Boas Kümper | Jonas Marschall | Ella Fiona Mitschang | Stephan Mitschang | Christian-W. Otto | Olaf Reidt | Tim Schwarz | Gerhard Spieß | Joerg Wagner
Das Vertragsrecht steht heute mehr denn je im Spannungsfeld zwischen nationaler Kodifikation und europäischer Rechtsharmonisierung. In diesem komplexen Gefüge erweist sich das Studium konkreter Entscheidungen der Obergerichte als unerlässlicher Schlüssel zum Verständnis der Materie. Das Casebook versteht sich als prüfungsorientierte Handreichung für all jene Studierenden, die in der Auseinandersetzung mit konkreten Fällen den Schlüssel zu einem vertieften Verständnis des Vertragsrechts suchen. Die Sammlung enthält examensrelevante Entscheidungen und stellt die Vertragstypen des BGB in ihrem systematischen Zusammenhang dar. So kann die Bearbeitung des Casebooks nicht nur das praktische Judiz schulen, sondern zugleich Strukturwissen verfestigen.
Das Lehrbuch stellt die zentralen Themen des Medizinstrafrechts dar, dessen Bedeutung im vergangenen Jahrzehnt erheblich zugenommen hat. Sie reichen von der Strafbarkeit nach den Körperverletzungsdelikten (einschließlich Fragen der ordnungsgemäßen Aufklärung und Einwilligung) über die Sterbehilfe bis hin zum Schwangerschaftsabbruch, zum Schutz von Embryonen und Stammzellen, zur Schweigepflicht und zu wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen (Abrechnungsbetrug, Vertragsärzt:innenuntreue, Korruption im Gesundheitswesen). Für die 2. Auflage wurde das Lehrbuch durchgängig aktualisiert. Wiederholungs- und Vertiefungsfragen am Ende jedes Kapitels und ein Anhang mit gängigen Begriffsdefinitionen erlauben die eigenständige Lernkontrolle.
Das Handbuch Schwerbehindertenarbeitsrecht behandelt sämtliche arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Es wendet sich an Anwaltschaft, Arbeitgeber:innen, Personalabteilungen, Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitende in Integrationsämtern. Die 4. Auflage des in der Praxis bestens bewährten Werkes führt ein erfahrenes Autorenteam fort und legt den Fokus auf die Auswirkungen des reformierten Teilhaberechts. Weitere Schwerpunkte: Besonderheiten bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen Präventionsmaßnahmen Verbot der Benachteiligung Anspruch auf leidensgerechte Beschäftigung Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Kündigungsschutz Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung. Mit vielen praktischen Hinweisen, Fallbeispielen, Ablaufplänen sowie Formulierungshilfen. Das Autorenteam: Begründet von Rechtsanwältin Bettina Schmidt, in der Neuauflage fortgeführt von Rechtsanwalt Christoph Gottbehüt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Rechtsanwältin Mira Gathmann, MLE, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Beide sind seit vielen Jahren in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei schwerpunktmäßig mit der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern befasst
Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die allgemeinen Verfahrensgrundsätze, das Ermittlungsverfahren und die erstinstanzliche Hauptverhandlung. Bei den Rechtsmittelverfahren liegt der Schwerpunkt auf der Revision. Zunächst folgt ein Aufriss der Materie; anhand von Fällen wird dem Lernenden dann der eher abstrakt wirkende Stoff anschaulich vermittelt. Jedem Kapitel folgen Wiederholungs- und Vertiefungsfragen, die eine gezielte Lernkontrolle ermöglichen. Als Ergänzung wird in den Abschnitten zur Rechtshistorie und der europäischen Perspektive das besondere rechtspolitische Interesse des Strafprozessrechts aufgezeigt. Das Buch wendet sich sowohl an Studierende, die sich den Pflichtstoff für das Erste Staatsexamen erarbeiten möchten, als auch an Lernende im Schwerpunktbereich. Darüber hinaus wird auch Referendar:innen, die sich während ihrer Stationsausbildung eingehender mit dem Strafverfahren befassen müssen, ein solides Rüstzeug an die Hand gelegt. Für die 8. Auflage wurden zahlreiche Gesetzesänderungen berücksichtigt, insb. zur weiteren Digitalisierung der Justiz, zur elektronischen Akte und zum elektronischen Rechtsverkehr, zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts sowie zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.
Was ist Recht – als soziale Tatsache, als kulturelle Form, als Praxis der Regulierung, von Gesetzgebung bis zur Rechtsdurchsetzung? Das Lehrbuch präsentiert die wichtigsten Theorien und Themen des Faches – erstmals systematisch bezogen auf die Funktionen von Recht und alle Bereiche juristischer Praxis – von der Gesetzgebung bis zur Rechtsanwendung vor Gericht, präsentiert jüngste Erkenntnisse empirischer Rechtsforschung und aktuelle Entwicklungen wie Intelligenz, und neben den Klassikern finden sich auch jüngere kritische Ansätze. Es ist ein Lehr- und Lesebuch für die Lehre, das Studium und zur Vorbereitung auf Prüfungen; dazu kommen praktische Hinweise für die interdisziplinäre Rechtsforschung und eine Literaturauswahl.
Das Kurzlehrbuch vereint das Allgemeine und Besondere Schuldrecht in einem Band. Es eignet sich sowohl für das Studium als auch zur Examensvorbereitung. Das Buch zeichnet sich durch die Konzentration auf das Wesentliche aus: Es behandelt nur Schuldverhältnisse, die nicht Gegenstand eigener Nebenfächer sind. Schuldverhältnisse mit Examensrelevanz werden mit allen wesentlichen Problemstellungen dargestellt. Methodisch geht das Kurzlehrbuch von der Prämisse aus, dass Wortlaut und Systematik für das Normverständnis im Studium und Examen besonders wichtig sind. Inhaltlich wird das Prinzip der Privatautonomie betont, das sowohl für Verträge als auch für den Rechtsschutz durch gesetzliche Schuldverhältnisse von herausragender Bedeutung ist. Ziel ist damit eine gesetzesnahe und zugleich prinzipiengeleitete Darstellung des Schuldrechts.
Dem Schutz von Opfern widmen sich mehrere Gesetzesinitiativen, europäische Richtlinien sowie „Runde Tische“ und Verbände. Der Anwaltschaft kommt beim Opferschutz eine besondere Bedeutung zu, denn oft sind Anwälte die ersten Ansprechpartner für Opfer von Straftaten. Neben hoher emotionaler Intelligenz wird von Ihnen auch erwartet, dass Sie die vorhandenen Opferrechte genau kennen, die zur Verfügung stehenden Instrumentarien des Verfahrensrechts schnell und effektiv einsetzen können sowie die aktuelle Diskussion verfolgen. In dem neuen Buch „Opferrechte“ stellen erfahrene Opferanwälte und Sachverständige differenziert die Opferrechte dar – Anspruchsgrundlagen, Beweisschwierigkeiten, psychologische Hintergründe. Aus dem Inhalt: Opfervertretung im Strafverfahren Trennung und Scheidung nach häuslicher Gewalt - Fragen aus dem SGB II Opferentschädigung, Schmerzensgeld Adhäsionsverfahren Glaubhaftigkeitsbegutachtung Begutachtung von Traumafolgen aus psychiatrischer Sicht Gewaltschutz Kinderschutz Presserecht
Die dritte Stufe und damit das Herzstück der Reform des Teilhaberechts durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist in Kraft: die Überführung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht des SGB XII in einen neuen 2. Teil des SGB IX ab dem 1.1.2020. Für Menschen mit Behinderungen wurde damit ein neues, personenzentriertes Leistungsgesetz geschaffen mit veränderten Grundsätzen, neuen Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen einschließlich eines eigenen Vertragsrechtes für die Leistungserbringung. Dieses neue Fürsorgerecht ist von den - ebenfalls neuen - Trägern der Eingliederungshilfe, Trägern sozialer Dienste und Einrichtungen, Interessenvertretern und Beratungsstellen nun anzuwenden. Das Handbuch hat zu einem frühen Zeitpunkt in der 1. Auflage die komplizierten Neuerungen erklärt. Die durchgesehene 2. Auflage aktualisiert nun die Darstellung insbesondere bei den Stichworten: Konkretisierungen im Verfahren zur Koordinierung der Leistungen Etablierung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung Andere Leistungsanbieter und das Budget für Arbeit Festlegung der Träger der Eingliederungshilfe durch die Bundesländer Update Vertragsrecht: die neuen Landesrahmenverträge, soweit bereits vereinbart Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen Die zwischenzeitlich vorgenommenen gesetzlichen Korrekturen an den Regelungen des BTHG sind ebenso berücksichtigt wie die vorliegenden (Zwischen-)Ergebnisse der vom BMAS in Auftrag gegebenen Anwendungsbeobachtungen und Untersuchungen zur Unterstützung der BTHG-Umsetzung (u.a. berechtigter Personenkreis der Eingliederungshilfe ab 2023, Modellprojekte, Ausgabenentwicklung). Die im November 2019 beschlossenen Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften sowie durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz sind bereits berücksichtigt.
Das Handbuch systematisiert den aktuellen Wissensstand zu Gegenständen der Hochschulforschung. Es beleuchtet Forschung, Lehre und Studium, den forschungs- wie lehrbezogenen Wissenstransfer sowie Hochschulen als Organisationen und ihre Funktionen im Bildungs- und Ausbildungssystem. Indem die Themen auch im Zeitverlauf betrachtet werden, informiert das Standardwerk ebenso über Hochschulentwicklungen und den dabei erreichten Stand. In 60 Artikeln werden dabei jeweils die Fragen beantwortet: Was wissen wir aktuell zum verhandelten Thema, wo steht die Forschung und was blieb bislang unbeantwortet? Der Band richtet sich sowohl an die Hochschul-, Wissenschafts- und Bildungsforschung als auch an Praktiker:innen der Hochschulentwicklung und Hochschulpolitik. Mit Beiträgen von Nicole Auferkorte-Michaelis | Julia Backhaus | Ulf Banscherus | Annette Barkhaus | Lukas Baschung | Lorenz Blume | Stefan Böschen | Carla Bohndick | Gesche Brandt | Kolja Briedis | Rainer Bromme | Till Bruckermann | Juri Dachtera | Jennifer Dusdal | Melinda Erdmann | Gregor Fabian | Marian Füssel | Max-Emanuel Geis | Nicolai Götze | Gabriele Gramelsberger | Insa Großkraumbach | Julian Hamann | Christophe Heger | Thomas Heinze | Justus Henke | Sandra Hofhues | Arlette Jappe | Tobias Jenert | Stefan John | Wolfgang Jütte | Marco Kalz | Michael Kerres | Bernd Kleimann | Robert Kordts | Anna Kosmützky | Georg Krücken | Ines Langemeyer | Michelle Latta | Inge Leurs | Avelina Lovis-Schmidt | Sylvi Mauermeister | Marianne Merkt | Björn Möller | Richard Münch | Martin Neugebauer | Axel Oberschelp | Peer Pasternack | Attila Pausits | Axel Philipps | Manuel Pietzonka | Philipp Pohlenz | Justin J. W. Powell | Carole Probst | Martin Reinhart | Gabi Reinmann | Rüdiger Rhein | Heiner Rindermann | Heinke Röbken | Ronny Röwert | Gudrun Rohde | Niclas Schaper | Mandy Schiefner-Rohs | Christian Schneijderberg | Elmar Schüll | Marcel Schütz | Dagmar Simon | Isabel Steinhardt | Jana Stibbe | Friedrich Stratmann | Niels Taubert | Ulrich Teichler | Ewald Terhart | Peter Tremp | Martin Unger | Susanne de Vogel | Klaus Wannemacher | Christian Wassmer | Inka Wertz | Oliver Wieczorek | Johanna Witte | Andrä Wolter | Grit Würmseer
Herausforderungen meistern – mit dem NK-Umwandlungsrecht Der NomosKommentar zum Umwandlungsrecht erfüllt höchste Beratungsansprüche. Und das Dank seiner Konzeption, die juristischen, steuerlichen und bilanziellen Themen in allen Phasen der Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel oder Vermögensübertragung aufzuzeigen. Von der Planung über die Durchführung bis hin zu Beurkundung und Anmeldung beim Registergericht behalten Sie alles im Blick. Die Reformen – am Ball bleiben Die 3. Auflage des NK-Umwandlungsrecht integriert umfangreiche Gesetzesreformen. So sind alleine durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) rund 50 Paragrafen neu in das UmwG eingeführt, annähernd 70, teilweise erheblich, geändert. Hierdurch werden erstmals Regelungen zu grenzüberschreitenden Formwechseln oder Spaltungen geschaffen, die bisher bestehenden Unklarheiten der Transaktionspraxis aufgrund unterschiedlicher mitgliedsstaatlicher Regelungen aufgelöst und die Niederlassungsfreiheit gestärkt. Zudem berücksichtigt: Gesetz zur Umsetzung der DigitalisierungsRL FISG – Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz MoPeG – PersonengesellschaftsrechtsmodernisierungsG zum 1.1.2024, mit den neu eingefügten 39 ff. Alle Vorteile auf einen Blick: Umfassend: UmwG, UmwStG und SpruchG vernetzt in einem Band Effektiv: Wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig stark praxisorientierte Kommentierungen führen zu umsetzbaren Lösungen, die Bestand haben Aktuell: mit allen Reformen, insbesondere UmRuG und MoPeG Arbeitserleichternd: Kostenhinweise erleichtern die Ermittlung der Kosten bei Notariaten und Registergerichten und weisen auf kostengünstige Vorgehensweisen hin, Beratungshinweise und Prüfungsschemata helfen bei der Problemvermeidung, spezielle Formulierungshilfen für Gesellschafterbeschlüsse oder Registeranmeldungen helfen bei der Umsetzung in der täglichen Praxis. Das Autorenteam Dr. Markus Althoff, Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt, Ahrensburg/Nürnberg | Dr. Rudolf Graf von Ballestrem, Dipl.-Kfm., Steuerberater, Gröbenzell | Dr. Bodo Bender, Rechtsanwalt, Frankfurt/Main | Prof. Dr. Lars Böttcher, Rechtsanwalt, München | Dr. Tim Bracksiek, Rechtsanwalt, Frankfurt/Main | Dr. Andreas Bürger, Notar, Köln | Dr. Michael Burg, Rechtsanwalt, Köln | Dr. Thomas Diehn, LL.M. (Harvard), Notar, Hamburg | Johannes Fein, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Frankfurt/Main | Henning Fischer, Rechtsanwalt, Oftersheim | Dr. Marcus Geschwandtner, Rechtsanwalt, Bonn | Dr. Christoph Götz, Dipl.-Kfm., Steuerberater, München | Sebastian Goslar, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Oliver Habighorst, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht, Frankfurt/Main | Dr. Thomas Helck, Rechtsanwalt, München | Dr. Jörg Herwig, Rechtsanwalt und Notar, Frankfurt/Main | Dr. Dino Höppner, M.Sc., Steuerberater, Berlin | Roland Hummel, LL.M., Rechtsanwalt und Steuerberater, Erlangen | Dr. Philipp Jaspers, M.A., Dipl.-Vw., Rechtsanwalt, Frankfurt/Main | Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Versicherungsrecht, Düsseldorf | Prof. Dr. Detlef Kleindiek, Universität Bielefeld | Dr. Gunnar Knorr, Rechtsanwalt und Steuerberater, Köln | Dr. Jan-Felix Kumkar, Rechtsanwalt, Frankfurt/Main | Jun.-Prof. Dr. Lea Katharina Kumkar, Universität Trier | Prof. Dr. Sebastian Leitsch, Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt | Patrick Narr, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Hamburg | Dr. Patrick Nordhues, Rechtsanwalt und Notar, Essen | Prof. Dr. Peter N. Posch, TU Dortmund | Hendrik Röger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg | Dr. Uwe Scholz, Rechtsanwalt und Steuerberater, Bonn | Jörg Schrade, Steuerberater, München | Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., Richter am Amtsgericht, Berlin | Markus Sellmann, Dipl.-Kfm., Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Köln | Dr. Julia Sitter, Rechtsanwältin und Notarin, Frankfurt/Main | Prof. Dr. Sascha Stiegler, LL.M. Berlin | Dr. Astrid Wagner, Rechtsanwältin, Münster | Dr. Gerhard Widmayer, Dipl.
Die erneute Reform des Vergaberechts bringt tiefgreifende Änderungen für die Vergabepraxis mit sich. Nach der Reform der EU-weiten Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte wurde in einem weiteren Schritt die Vergabe öffentlicher Aufträge auf nationaler Ebene unterhalb der EU-Schwellenwerte reformiert. Mit der neuen Unterschwellenvergabeordnung wird die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1) ersetzt. Die Schwerpunkte der 2. Auflage Die neue Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) und deren Anwendungsregeln Umfassende Digitalisierung des Vergaberechts (Einführung e-Vergabe) Ausweitung des innovativen, ökologischen und sozialen Einkaufs Einführung der Gleichrangigkeit des Offenen und des Nichtoffenen Verfahrens; Stärkung des Verhandlungsverfahrens Neue gesetzliche Regelungen zu Inhouse-Geschäften und interkommunaler Zusammenarbeit Neue Regelungen zur Vergabe sozialer Dienstleistungen Erweitertes Konzept zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität Neue Regelungen zu Rahmenvereinbarungen und Vertragsänderungen Neue Regelungen zum Ablauf des Vergabeverfahrens Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Der Band gibt darüber hinaus einen Überblick über das gesamte Vergaberecht und eignet sich für Kenner der Materie und Neueinsteiger gleichermaßen gut. Er wendet sich sowohl an Vergaberechtsjuristen als auch an Praktiker in öffentlichen Beschaffungsstellen und Unternehmen, die einen schnellen Zugang zu der Materie finden wollen. Der Autor: Dr. Volker Dobmann, Fachanwalt für Vergaberecht in Berlin, hat langjährige Erfahrung bei der Beratung von öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Bietern im Vergabeverfahren sowie bei der Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und Oberlandesgerichten.
Der Kommentar für die erste Reihe Der hochgelobte „HK-FamGKG“ besticht durch seine fundierten, rechtsprechungs- und praxisnahen Erläuterungen. Er behandelt alle zentralen Problemfelder und Abrechnungskonstellationen der Kostenrechtspraxis in Familiensachen. Die Reformauflage Die am 1.1.2023 in Kraft getretene Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts schließt eine durch zahlreiche Gesetzesnovellen vollzogene, grundlegende Änderung der Berechnungsgrundlagen im FamGKG ab. Die 4. Auflage berücksichtigt alle Reformen: Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts KostRÄG 2021 Brüssel IIb-Verordnung Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts WohnungseigentumsmodernisierungsG Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen Zusätzliche Vorteile für die Kostenrechtspraxis Topaktuelles und umfangreiches Verfahrenswert-ABC zur raschen Ermittlung des Verfahrenswerts Durchgängige Verknüpfung von Kosten- und Verfahrensrecht Zahlreiche Fall- und Berechnungsbeispiele Fälligkeit, Vorschuss, Vorauszahlung Kostenansatz, Kostenhaftung Herausgeber und Autor:innen sind führende Expert:innen in der Materie Peter Fölsch, Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck | Dr. Hans-Jochem Mayer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bühl | Norbert Schneider, Rechtsanwalt, Neunkirchen | Dr. Thomas Stollenwerk, Vizepräsident des Landgerichts Köln | Katherina Türck-Brocker, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Berlin | Joachim Volpert, Diplom-Rechtspfleger, Düsseldorf