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Nomos Eingesperrt und abgehängt?
Der vorliegende Band analysiert die gesetzlichen Regelungen zur Gefangenentelefonie und ihre praktische Umsetzung in Deutschland. Spürbare Unterschiede bei Zugang, Umfang, Überwachung und den technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen berühren grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen zur Gleichbehandlung und Chancengleichheit im Hinblick auf das Grundrecht auf Resozialisierung sowie das strafrechtliche Prinzip der Einheitsfreiheitsstrafe. Die Situation in Deutschland wird darüber hinaus mit den einschlägigen Europaratsempfehlungen kontrastiert. Eine umfangreihe Dokumentation aller Feststellungen des Europäischen Anti-Folter-Komitees (CPT) zur Gefangenentelefonie aus den Länderberichten seit 2010 rundet die Publikation ab.
Der im Jahr 2011 aufgedeckte sog. Göttinger Organallokationsskandal hat das Organspendesystem in Deutschland erschüttert. Dort hatte der später angeklagte, aber letztlich freigesprochene Transplantationsarzt gegenüber der Vermittlungsstelle Eurotransplant falsche Angaben zum Vorteil seiner Patienten gemacht. Der Fall ist ein Lehrbeispiel für das Medizinstrafrecht, da er zahlreiche, dort ubiquitäre dogmatische Fragen zu Themen wie Täterschaft und Teilnahme, Abgrenzung von Tun und Unterlassen, Kausalität, objektive Zurechnung sowie Vorsatz aufwirft. Die Arbeit hinterfragt die bisherigen Standpunkte in der Diskussion kritisch, verwirft Zahlreiches und zeigt systematische Zusammenhänge zwischen einzelnen Argumenten auf.
Religion und Politik befinden sich in einem komplexen Spannungsverhältnis. Das Lehrbuch, das sich an Studierende der Geistes- und Sozialwissenschaften richtet, klärt über die gewandelte Bedeutung des Glaubens in den modernen säkularen Gesellschaften auf. Dabei behandelt es zentrale rechtliche, kulturelle und moralpolitische Aspekte und analysiert die ambivalenten Wirkungen, die religiöse Identitäten im Hinblick auf Gewalt und Demokratie entfalten. In sechs Kapiteln, die Grundlagentexte, Schaubilder und statistische Daten verbinden, werden historische Entwicklungen und Kontroversen ebenso transparent wie aktuelle Herausforderungen, die die wachsende religiöse Vielfalt auf Feldern wie Integration, Fanatismus und Diskriminierung impliziert.
Bewertungen auf digitalen Plattformen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, lösen aber auch komplexe Rechtsfragen aus. Neben unionsrechtlichen und nationalen Rechtsgrundlagen des einfachgesetzlichen Rechts spielt insbesondere die Kollision von Grundrechten der betroffenen Akteur:innen eine große Rolle. Die Auflösung dieser Konflikte muss unter Berücksichtigung der digitalen Besonderheiten des Internets erfolgen, die sich mitunter eingriffsverstärkend auswirken. Eine innovative, sachgerechte Lösung verspricht ein technikzentrierter Ansatz, durch den die Beeinträchtigung von Grundrechten im digitalen Raum unter Berücksichtigung der Interessen von Plattformbetreibern bereits auf technischer Ebene abgemildert werden kann.
Der Band bietet vielfältige Forschungsperspektiven auf politischen Journalismus und seine Berichterstattung. Die Beiträge zeigen unterschiedliche methodische Zugänge für die Analyse. Die Muster des politischen Journalismus werden überwiegend in einem hybriden und digitalen Medienkontext skizziert. Ein Schwerpunkt liegt direkt auf Journalistinnen und Journalisten in den sozialen Medien. Mehrere Beiträge beleuchten Vermittlungskonstellationen und liefern Hinweise zu Veränderungen im Verhältnis zur Politik und zum Publikum. Der Band richtet sich an Forschende, Lehrende und Studierende im Bereich der Journalismusforschung und in der politischen Kommunikationsforschung. Mit Beiträgen von Katarina Bader | Kristina Beckmann | Roger Blum | Chung-Hong Chan | Hanne Detel | Maximilian Eder | Rainer Freudenthaler | Anna Gaul | Michael Graßl | Jörg Haßler | Jakob Henke | Stefanie Holtrup | Carolin Jansen | Andreas Jungherr | Niklas Kastor | Korbinian Klinghardt | Maike Körner | Katharina Ludwig | Renée Lugschitz | Peter Maurer | Philipp Müller | Paula Nitschke | Christian Nuernbergk | Nicole Podschuweit | Katharina Pohl | Marlis Prinzing | Günther Rager | Lars Rinsdorf | Thomas Roessing | Elisabeth Schmidbauer | Hannah Schmidt | Markus Schug | Nina Fabiola Schumacher | Jonas Schützeneder | Helena Stehle | Michael Steinbrecher | Bernadette Uth | Hartmut Wessler | Claudia Wilhelm | Dominique Wirz | Anna-Katharina Wurst | Florin Zai
Schule sollte konsequent ein Lernen mit allen Sinnen, also auch dem Bewegungssinn, ermöglichen. Die didaktisch-methodischen Anregungen zeigen Konkretisierungen für bewegtes Lernen der Klassenstufen 1 bis 4 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachunterricht mit den Zielen: Zusätzliche Informationszugänge sollen erschlossen werden, z. B. durch das Erleben und Begreifen der Sprache bzw. der Umwelt oder das Mitteilen von Ergebnissen über Bewegung. Die Bewegungsumwelt kann gemeinsam gestaltet werden. Die Informationsverarbeitung kann optimiert werden durch das Lösen von Aufgaben beim Gehen oder beim Wechseln der Plätze. Bewegtes Lernen hilft auch Haltungskonstanz zu vermeiden, die Zusammenarbeit zu fördern und kann die Lernfreude steigern.
Mit Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz lassen sich z.B. günstige Vertragsverhältnisse insolventer Unternehmen übertragen oder deren Gesellschaftsstruktur für Investoren anpassen. Im Insolvenzplanverfahren ist dazu weder die Zustimmung der Vertragspartner noch die der Anteilsinhaber erforderlich. Neben der Untersuchung von Grundlagen, Vor- und Nachteilen, insolvenzbedingten Besonderheiten und Haftungsfragen stellt der Autor auch den Ablauf einer Umwandlung im Insolvenzplanverfahren am Beispiel der Ausgliederung fortführungswürdiger Unternehmensteile praxisorientiert dar. In einem Exkurs spricht er sich dafür aus, dass der Insolvenzverwalter Ausgliederungen auch ohne Planverfahren und Zustimmung der Anteilsinhaber durchführen kann.
In erkenntnistheoretischen Zusammenhängen hat sich für praktisches Wissen seit Ryle die Unterscheidung zwischen propositionalem knowing that und nicht-propositionalem knowing how etabliert. In der Handlungstheorie wird praktisches Wissen dagegen als ein im Handeln selbst als Wissen wirksames Wissen verstanden. Umstritten ist nach wie vor wie die Besonderheit dieser Wissensform angemessen zu erfassen ist. Der Band nimmt die Thematik des praktischen Wissens auf, indem unterschiedliche Diskussionsstränge zu diesem Begriff in historischer und systematischer Orientierung aus Handlungstheorie, Metaethik und Erkenntnistheorie zusammengeführt werden. Die Beiträge wollen das Konzept eines praktischen Wissens hinsichtlich seiner Potentiale und weiterer Forschungsfragen erschließen und dabei als essentiell für die Grundlagen der praktischen Philosophie herausstellen. Mit Beiträgen von Christoph Bambauer | Kathi Beier | Fabian Börchers | Stephan Herzberg | Jens Kertscher | Andrea Klusch | Jan Müller | Philipp Richter | Sascha Settegast | Klaus Steigleder
Staatsangehörigkeit und Zugehörigkeit sind in den letzten Jahren in Deutschland zunehmend in den Fokus gerückt. Besonders kontrovers wird über doppelte Staatsangehörigkeit, Einbürgerungsgesetze und die Integration von Zuwanderern diskutiert. Doch welche Bedeutung haben Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft für die Zuschreibung von Rechten? Zu unterscheiden sind dabei Staatsbürgerrechte – also Rechte, die den Staatsangehörigen zustehen – und Bevölkerungsrechte – also Rechte, die der Bevölkerung des Staats zustehen. In diesem Werk werden aus der Perspektive der Allgemeinen Staatslehre die Leitgedanken hinter der Zuordnung von Personen zum Staat herausgearbeitet und untersucht, ob und wie alternative Zuordnungsmodelle in Betracht kommen.
Für den Gesetzesvollzug im Umweltrecht sind untergesetzliche Maßstäbe unerlässlich. Neue Erkenntnisse finden aber nicht schnell genug Eingang in das geltende Recht und informelle Vorschriften gewinnen zunehmend an Bedeutung. Hierzu gehören die Papiere der Arbeitsgemeinschaften der Umweltministerkonferenz, die als verwaltungskooperative Normen kategorisiert werden können. Ausgehend von der Untersuchung ihrer materiellen Konkretisierungswirkung überwindet die Arbeit das Argument der bloß faktischen Wirkweise. So gelingen eine rechtsdogmatische Einhegung und das Ausloten der (verfassungs-)rechtlichen Grenzen informeller Gesetzeskonkretisierung.
Nomos Entscheidungsnützlichkeit von Nachhaltigkeitsinformationen
Die Klimaerwärmung ist eine der größten und kostspieligsten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Für ihre effektive Bekämpfung reicht das staatliche Investitionsniveau in Europa aber nicht aus, weshalb privates Kapital mobilisiert werden muss. Die im Januar 2024 in Kraft getretene CSRD verpflichtet daher weite Unternehmenskreise zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die gewonnenen Daten sollen Anleger bei der Auswahl von Finanzprodukten dahingehend unterstützen, dass nachhaltige Investitionen leichter identifiziert und priorisiert gewählt werden können. Ob die neuen Regelungen tatsächlich entscheidungsnützliche Nachhaltigkeitsinformationen für das Anlegerpublikum liefern und damit grüne Investitionen fördern, beleuchtet diese Dissertation.
"Befreiende Gegen-Erfahrungen": was wird damit angesprochen und akut? Was gibt in dieser Hinsicht zu denken? Erfahrungen, mit denen man sich aus unterschiedlichen Gründen nicht abfinden kann, provozieren zu der Frage, was dagegen klärend und befreiend aufzukommen vermag. Was könnte in schwierigen, gar bedrängenden Erfahrungen gegenläufig dazu befreiende Gegen-Erfahrungen eröffnen? Zu Quellen, aus denen Hoffnung wie Mut trotz allem zu schöpfen und Menschlichkeit zu gewinnen ist, können Stimmen aus Literatur und Musik, aus Theologie und Geschichte führen. Dem in verschiedener Hinsicht ertragreich nachzusinnen können die Beiträge in diesem Buch anregen.
Die großen Reformen im SGB V justieren wesentliche Bereiche der Krankenversicherung neu. Hospiz- und Palliativgesetz, Krankenhausstrukturgesetz, E-Health-Gesetz, Präventionsgesetz, Versorgungsstärkungsgesetz – Reformpakete sind verabschiedet oder stehen kurz davor der Verabschiedung. Die durchgreifenden Änderungen betreffen eine Vielzahl von Akteuren des deutschen Gesundheitssystems und sind kostenintensiv. Die Neuauflage des LPK-SGB V erläutert die hoch umstrittenen Punkte, die auch das Leistungserbringungsrecht betreffen. Damit ist der hochgelobte Kommentar in allen Bereichen auf dem neuesten Stand und gibt Beratungssicherheit in allen Reform-Fragen, z.B.: Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (Hospiz- und Palliativgesetz-HPG): Welche Leistungen werden zukünftig für wen zusätzlich vergütet? Wie weit geht der Anspruch der Versicherten und ihrer Angehörigen auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung? Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz): Welche wichtigen Notfalldaten kann der Arzt demnächst direkt von der elektronischen Gesundheitskarte abrufen? Was kann und darf überhaupt gespeichert werden? Gibt es einen Anspruch auf welchen Medikationsplan? Welche Vergütung bekommen die Ärzte hierfür? Welche Widerspruchsregelungen greifen? Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG): Ist die „Mindestmengenregelung“ nun rechtssicher ausgestaltet? Sind die neuen Qualitätsberichte einklagbar? Wie steht es um den Rechtsschutz bei den nunmehr möglichen Qualitätszu- und -abschlägen für Leistungen? Wie steht es um die Verteilregelungen aus dem neuen Pflegestellen-Förderprogramm? Wie ist das Zusammenspiel der Neureglungen rund um die Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung? Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG): Wie weit reicht der neue Präventionsauftrag an die Soziale Pflegeversicherung? Wieviel an Unterstützung steht den Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen zur Verfügung? Stichwort Impfprävention: Muss in allen Fällen bei Aufnahme eines Kindes in die Kita ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden? Wann können die zuständigen Behörden ungeimpfte Kinder vorübergehend ausschließen? Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz-GKVG): Wann kann eine Praxis in einem überversorgten Gebiet noch nachbesetzt werden, wie sind die Entscheidungen der Zulassungsausschüsse anfechtbar? Wie wirken sich die Anpassungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für ärztliche Leistungen in den Gesamtvergütungen aus? Stichwort Terminservicestellen: Ist der Versichertenanspruch auf einen Termin beim Facharzt innerhalb von vier Wochen einklagbar? Die Auswirkungen vorangegangener Reformen sind durchgängig eingearbeitet. Aktuell informiert Wie immer man die Reformen politisch beurteilen mag – Leistungserbringer und ihre Verbände, Krankenkassen, Beratungsstellen sowie Anwaltschaft und Gerichte müssen das neue Recht bewerten und anwenden. Mit seiner Aktualität sucht der LPK-SGB V erneut „seines Gleichen“ (Jens Jenau, justament online, März 2010). Die Neuauflage wird nach Verabschiedung der genannten Reformen fertig gestellt.
In den letzten Jahren beobachtet das Recht eine steigende Zahl von Zugangskonflikten in rein privatrechtlichen Kontexten. Ausgehend vom Stadionverbotsbeschluss des BVerfG zeigt der Autor, dass dabei dem Institut des Vertrages eine zentrale Rolle zukommt. Durch die Kombination einer multilateralen Perspektive und differenzierungstheoretischen Erkenntnissen entwickelt er die These, dass der Vertrag in der modernen Gesellschaft eine Inklusionsfunktion erfüllt. Dabei ist insbesondere der allgemeine Gleichheitssatz in hohem Maße responsiv, um soziale Inklusionskonflikte im Recht zu mediatisieren. Die Arbeit erblickt in der Teilhabedimension den überzeugenden Anknüpfungspunkt, um seine Wirkung im Privatrecht zu begründen. Die Arbeit wurde mit dem ‚Preis der Stadt Bayreuth‘ und dem ‚Carl-Gareis-Preis‘ der Universität Bayreuth ausgezeichnet.
Gute Beratung ist ein zentraler Erfolgsfaktor der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Bürgergeld). Veränderungen im Arbeitsmarkt, gesellschaftliche Entwicklungen und die Entwicklung des Rechts haben in den letzten Jahren die Praxis der Beratung in den Jobcentern vor neue Herausforderungen gestellt. Der Band beleuchtet mit Beiträgen von namhaften Experten aus Arbeitsmarktforschung, Beratungswissenschaft, Soziologie, Sozialer Arbeit, Rechtswissenschaft und Praxis, was gute Beratung ausmacht, wie Beratung in der Praxis ausgestaltet wird und wie sie weiterentwickelt werden kann. Besonderen Stellenwert haben dabei innovative Ansätze zur Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit von Beratung in Jobcentern und verschiedene Konzepte der Qualitätsentwicklung. Mit Beiträgen von Peter Bartelheimer | Frank Bauer | Tim Bendixen | Jenny Bennett | Uwe Berlit | Alexander Berzel | Olaf Craney | Carolin Freier | Philipp Fuchs | Corinna Funke | Jan F. C. Gellermann | Stefan Godehardt-Bestmann | Andreas Hammer | Susanne Igelmann | Anika Jäckle | Jan Kaltofen | Silvia Kaps | Matthias Knuth | Carolin Martin | Christian Mittermüller | Jana Katharina Molle | Petra Rahn | Matthias Rübner | Uli Sann | Berina Saygaz | Àgota Scharle | Matthias Schulze-Böing | Frank Unger | Peter Weber | Dagmar Wiesmann
Nicht erst seit der Finanzkrise 2007/2008 wird kaum ein Sachgebiet so kontrovers diskutiert und besitzt eine solche politische und gesellschaftliche Brisanz wie Fragen rund um das Thema der Vergütungen in Banken. Dieses Buch widmet sich diesen Fragen. Hierbei werden nicht nur die aktuellen und zukünftigen Regelungen betreffend die Institutsvergütung fundiert untersucht und hinsichtlich ihrer Zweckadäquanz kritisch evaluiert, sondern es wird ebenso die Grundlagenforschung hinsichtlich der Notwendigkeit und Begründung der aufsichtsrechtlichen Vergütungsregulierung geleistet. Komplexe Sachverhalte werden in diesem Zusammenhang jederzeit nachvollziehbar dargestellt und es werden realitätsbezogene Lösungsansätze vermittelt. Daher ist das Buch nicht nur für Wirtschaftswissenschaftler und Juristen, sondern auch für Experten aus dem Bankgewerbe sowie für interessierte Kenner der Finanzbranche von großem Interesse.
Gewerkschaften werden gebraucht – gerade in schwierigen Zeiten. Was können sie tun, wenn es im Betrieb Probleme gibt? Ihre wichtigsten Rechte sind nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern finden sich in der Rechtsprechung. Das schafft erheblichen Informationsbedarf. Die Neuauflage des Standardwerks von Wolfgang Däubler gibt Antworten im Stile eines Kommentars. Dabei werden alle Handlungsmöglichkeiten einbezogen – von der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat über das Vorgehen gegen tarifwidrige Betriebsvereinbarungen bis hin zur Verteilung von Werbematerial und zur Unterschriftensammlung. Besondere Aufmerksamkeit finden Probleme, die in den letzten Jahren neu entstanden sind. In manchen Betrieben haben sich mittlerweile mehrere Gewerkschaften etabliert. Welche Regeln gelten zwischen ihnen und beim Umgang mit dem Betriebsrat? Wie behandelt man Organisationen, die von der Konzernspitze ferngesteuert sind („trojanische Pferde“)? Was bringt das Zeitalter der Digitalisierung? Die Gewerkschaft darf E-Mails an die dienstlichen Adressen der Beschäftigten schicken, aber hat sie auch einen Anspruch auf eine eigene Seite im betriebseigenen Intranet? Darf ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit auf eine gewerkschaftliche Mail reagieren? Und welche Konsequenzen ergeben sich, wenn vorwiegend zu Hause gearbeitet wird? Wer darauf und auf viele weitere Fragen Antworten sucht, wird bei den „Gewerkschaftsrechten“ fündig.
Der Spezialist Der Handkommentar ist zu Recht die erste Anlaufstelle im Umgang mit dem AntiDopG. Er bezieht Stellung zu sämtlichen Streitpunkten des Gesetzes und nimmt auch die sportpolitischen wie medizinischen Hintergründe in den Blick. Die Neuauflage Die zweite Auflage des HK kommentiert u.a. die „Pechstein-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts sowie die neu in das Anti-Doping-Gesetz eingefügte Kronzeugenregelung und bringt alle Schwerpunkte auf den neuesten Stand. Dazu zählen: Strafbarkeit und medizinische Indikation von Selbstdoping Herstellung, Erwerb, Besitz, Veräußerung oder Abgabe von Dopingmitteln Tathandlungen zum Nachteil von minderjährigen Personen Gewinnabschöpfung Unschuldsvermutung und Umkehr der Beweislast („strict liability“) Die Expert:innen Die Herausgeber sowie die Autor:innen sind führend im Kampf um sauberen Sport. Sie machen die komplizierten Vorschriften des Anti-Doping-Gesetzes in der Praxis handhabbar: Dr. Caroline Bechtel, Deutsche Sporthochschule Köln | Dr. Michael Lehner, Rechtsanwalt, Heidelberg | Dr. Lars Mortsiefer, Nationale Anti Doping Agentur Deutschland, Bonn | Prof. Dr. Martin Nolte, Deutsche Sporthochschule Köln | Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M. (Krakau), Universität Passau sowie EBS Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden | Prof. Dr. Dieter Rössner, Universität Marburg | Prof. Dr. Dr. Heiko Striegel, Rechtsanwalt, Bietigheim-Bissingen Ein Muss für Fachanwält:innen für Strafrecht, Fachanwält:innen für Sportrecht, Richter:innen, Staatsanwält:innen, Interessenvertretungen von Sportler:innen sowie Sportverbände
Dieser Sammelband behandelt die wichtigsten juristisch relevanten Aspekte im Zusammenhang mit der Musikwirtschaft und ihrer Akteure. Dies beinhaltet die Erläuterung und Erklärung der Grundlagen des Urheber- und Leistungsschutzgesetzes sowie die verschiedenen Vertragsarten in den unterschiedlichen Verwertungsbereichen. Des Weiteren werden Themen zur Existenzgründung und -sicherung behandelt. Das vorliegende Buch ist in Kooperation mit erfahrenen und fachlich ausgewiesenen Berufsprakter:innen als Autor:innen entstanden. Es richtet sich an verschiedene interessierte Personenkreise, wie z.B. Studierende auf dem Feld der Musik- und Kreativwirtschaft, Musikbusiness-Professionals, Künstler und Künstlerinnen sowie Forscher und Forscherinnen auf dem weiteren Feld der Musik- und Kulturwissenschaft. Mit Beiträgen von Janina Bäßler | Peter Beutel | Alexander Endreß | Hanno Fierdag | Michael Herberger | Ralf Kitzberger | Bianca Müller | Wolfgang Riegger | Hajo Rupp | Kolja Spohn | Johannes Ulbricht | Asterix David Westphal
Rechtsanwälte die Gewerbesteuer zahlen? Was früher undenkbar war, ist heute Realität. Die Arbeit untersucht das „Warum?“. Dabei werden neben verschiedenen kritischen Tätigkeiten auch die Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen von Sozietäten näher betrachtet und die „Fallstricke“ benannt. Zudem wird auf die steuerlichen, gesellschaftsrechtlichen und sonstigen Folgen der gewerblichen Tätigkeit von Rechtsanwälten eingegangen. Es werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie Sozietäten verhindern können, dass sie gewerblich infiziert werden.