- Smartphone mit 6,9 Zoll pOLED-Display und 165 Hz Bildwiederholrate
- 4500 mAh Akku für ganztägige Nutzung
- 12 GB RAM für reibungsloses Multitasking
- 50 MP Dual-Kamera mit Ultra-Weitwinkel und Makro
- 32 MP Frontkamera mit Quad-Pixel-Technologie
- 5G-Konnektivität für schnelle Datenübertragung
- Außendisplay mit 3,63 Zoll für schnellen Zugriff auf Informationen
- Smartphone mit 4 GB RAM und 128 GB internem Speicher
- 6,9 Zoll HD-Display für klare Bilddarstellung
- 50 MP Hauptkamera mit KI-Unterstützung
- MyOS 15 basierend auf Android für intuitive Bedienung
- Unterstützung für Power Delivery Schnellladung
- Maße: Höhe 17,5 cm, Breite 8,1 cm, Tiefe 0,9 cm
- 6,67-Zoll-HD+-Display mit 90 Hz Bildwiederholrate
- 32-Megapixel-Dualkamera mit KI-Unterstützung und HDR-Modus
- MediaTek Helio G81 Extreme Prozessor mit 8 Kernen
- 5200-mAh-Akku für lange Nutzung und TurboPower-Aufladung
- Wasserabweisendes Design mit Corning Gorilla Glass 3
- 64 GB interner Speicher, erweiterbar bis 1 TB via microSD
- Stereo-Lautsprecher mit Dolby Atmos Technologie
- Großes 2.31“ LCD mit komfortabler Bildkurzwahl
- Automatische Ladeerinnerung per SMS
- GSM Standard Quad Band
- Dual Farb-LC-Display (2.31“) mit Hintergrundbeleuchtung
- Symbolfelder für Menüsteuerung
- Freisprechen, Extra große Wähltasten mit Hintergrundbeleuchtung
Nomos Der Euratom-Vertrag im Lichte des Vertrags über eine Verfassung für Europa
Der Euratom-Vertrag stand während der Arbeiten an einem Europäischen Verfassungsvertrag nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit. Er wird anders als der EG-Vertrag auch nicht in den Verfassungsvertrag integriert. Da zentrale Vorschriften des Vertrages gestrichen und durch die entsprechenden Bestimmungen des Verfassungsvertrags ersetzt werden, bleibt der Euratom-Vertrag von den für das Unionsrecht vorgesehenen Neuerungen dennoch nicht unberührt. Diesen Umstand nimmt die vorliegende Arbeit zum Anlass, um zu untersuchen, welche Auswirkungen die im Verfassungsvertrag vorgesehenen Änderungen auf den Euratom-Vertrag haben. Nach einer Einführung in das aktuelle Regelwerk des Euratom-Vertrags und einem Überblick über die Beratungen während des Europäischen Konvents und der Regierungskonferenz 2003/2004 werden die Neuerungen im institutionellen und materiellen Bereich herausgearbeitet und einer Überprüfung unterzogen.