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Mohr Siebeck Das NPD-Verbotsverfahren
Das NPD-Verbotsverfahren der Jahre 2013 bis 2017 war eines der aufwändigsten Verfahren in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts. Inhaltlich hat das Urteil "eine weit über die Entscheidung des konkreten Einzelfalls hinausgehende grundlegende Bedeutung für das Parteiverbotsverfahren als Kernbestandteil des Konzepts der wehrhaften Demokratie", wie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle und der Richter des Bundesverfassungsgerichts und zuständige Berichterstatter Peter Müller im Geleitwort zu dieser Dokumentation schreiben. Die Dokumentation enthält nicht nur die Schriftsätze der Parteien und die Entscheidungen des Gerichts, sondern auch das vollständige Wortlautprotokoll der dreitägigen mündlichen Verhandlung. Zusammen mit einer Analyse der Erträge durch die Herausgeber geben diese Materialien einen vollständigen Überblick über den Verlauf des Verfahrens, das die prozeduralen und materiellen Maßstäbe des Parteiverbots aktualisiert und praktisch handhabbar gemacht hat.
Thorsten Ingo Schmidt stellt länderübergreifend das deutsche Kommunalrecht einschließlich seiner europarechtlichen Bezüge dar. Für die Neuauflage hat er einige Teile des Werkes überarbeitet und verbessert. Erweitert wurde es durch neue Passagen zur Auswirkung der Schuldenbremse auf die Kommunen, zum Bürgerkredit, zum Kommunalsponsoring sowie zu Bürgerbefragungen. Aus Rezensionen zur 2. Auflage: "Insgesamt gelingt es dem Autor durch die angenehme, klare Sprache des Buches die Materie verständlich zu vermitteln." Christina Springer Staatsanzeiger für das Land Hessen 2014, 1053 Aus Rezensionen zur 1. Auflage: "Sein Lehrbuch überzeugt und besticht durch seinen stets glasklaren Duktus, seine profunde Kenntnis der Materie sowie durch sein ausgeprägtes didaktisches Gespür für notwendige Stoffbegrenzung und strukturierte Stoffvermittlung. Deshalb ist dem Werk eine breite Aufnahme unter Studierenden und Lehrenden gleichermaßen zu wünschen. Selbst der versierte Kommunalrechtler wird das Lehrbuch immer wieder mit Gewinn zu Rate ziehen können." Hans-Georg Dederer JZ 2012, 569 "Deshalb wird nicht nur der Lernende in diesem Buch fündig, sondern die Abhandlung eignet sich auch zum Nachschlagen oder als Ausgangspunkt einer Literatur- und Rechtsprechungsrecherche. Dem Autor ist eine Darstellung gelungen, deren Lektüre ich Studenten wärmstens empfehle." Franz-Jospeh Peine Landes- und Kommunalverwaltung 2013, 28 "Im Ergebnis bin ich der Überzeugung, dass die Hoffnung des Autors, sein Buch könne vielen Studierenden bei der Erarbeitung des scheinbar `spröden` Kommunalrechts eine wertvolle Hilfe sein, absolut gerechtfertigt ist. Es macht sich darüber hinaus auch gut in der Hand eines Praktikers, der den schnellen Überblick sucht." Ulrich Dreßler Staatsanzeiger für das Land Hessen 2011, 1057
The German Basic Law (Grundgesetz) has undergone numerous modifications since it was adopted in 1949. This comprehensive edition not only provides the complete and updated text, but also gives annotations for each single amendment as well as older versions which have been replaced or abolished. Apart from the Basic Law, the authors present other fundamental texts of German and European Union constitutional law and make these accessible in a comprehensive index.
Die 4. Auflage bringt zunächst die Kommentierung der Präambel und der Art. 1 bis 19 auf den aktuellen Stand von Judikatur und Literatur. Die grundlegende Struktur des Kommentares wurde beibehalten und um neuere Entwicklungen wie die Implikationen der Europäisierung und Digitalisierung sowie der Corona-Pandemie ergänzt. Die Herausgeberschaft des Kommentares hat ab der 4. Auflage Frauke Brosius-Gersdorf übernommen. Auch im Autorenkreis sind personelle Veränderungen zu verzeichnen: Mit Ausnahme von Frauke Brosius-Gersdorf, AlexanderThiele und Ferdinand Wollenschläger, die bereits an der 3. Auflage mitgewirkt haben, liegen die Kommentierungen in den Händen neuer Autorinnen und Autoren. Der Kommentar erscheint in drei Bänden und wird nur geschlossen abgegeben. Der Grundgesetz-Kommentar ist Bestandteil des Moduls Verfassungsrecht PREMIUM, das bei beck-online.de erhältlich ist.
Christliche "Toradidaktik" bezeichnet eine religionspädagogische Leerstelle und Aufgabe zugleich. Sie erschöpft sich nicht in einer Bibeldidaktik des Alten Testaments, sondern ist angewiesen auf das Lernen von und den Austausch mit Bibelauslegungen und Bibeldidaktiken jüdischer Provenienz. In dieser Studie erschließt und erkundet Marie Hecke erstmals systematisch Ansätze und Konzeptionen moderner jüdischer Toradidaktik und formuliert Voraussetzungen und Möglichkeiten ihrer Rezeption in der christlichen Religionspädagogik. Sie rekonstruiert jüdische Didaktiken der Tora unterschiedlicher Denominationen und nationaler Kontexte mit dem doppelten Ziel, diese für eine christliche Leser:innenschaft sowohl in ihrem Eigenwert als didaktische Konzeptionen und Praxen jüdischer Toradidaktik sichtbar und bekannt zu machen als auch in ihrem Mehrwert für eine christliche, dialogisch orientierte Bibeldidaktik zu diskutieren und darzustellen.
Kathrin Strauß unternimmt eine systematische Analyse der originären und derivativen Produktionsprozesse von Recht, indem sie auf Theorieelemente aus der Sprachphilosophie, der Philosophie des Geistes, der Handlungstheorie und der Sozialontologie zurückgreift. Von einem dynamischen Rechtsverständnis ausgehend erweitert sie die Betrachtung des Produktionsprozesses von Recht um eine Perspektive, die das Recht nicht nur als reines Rechtsprodukt, sondern auch als Menschenprodukt erfasst. So ist der Produktionsprozess nicht nur durch die Verfahrens- und Organisationsnormen des Rechts geprägt, sondern auch von intentionalen Eigenleistungen des menschlichen Geistes, die über den Sprechakt in den Rechtsakt gelangen. Ein besonderes Augenmerk legt die Autorin auf die Schriften John Searles, dessen sprechakttheoretische Überlegungen sie in ein dynamisches Rechtsverständnis übersetzt.
Was müssen Pfarrer und Pfarrerinnen können? Angesichts rasanter Transformationsprozesse in Gesellschaft und Kirche verändert sich auch der Anspruch an die Ausbildung zum Pfarrberuf. Dieser Band legt erstmals eine Übersicht über die verschiedenen Ausbildungskonzepte der Predigerseminare in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie einiger ausgewählter europäischer Länder vor. Die Beiträge stammen überwiegend aus der Feder der Leiter und Leiterinnen dieser Ausbildungsinstitute. Sie stellen jeweils die Geschichte und den gegenwärtigen Zuschnitt der Pfarrbildung dar, geben Einblick in die zugrunde liegenden konzeptionellen Überlegungen und formulieren gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen des zweiten Ausbildungsabschnitts auf dem Weg zum Pfarrberuf. Auf diese Weise formulieren sie eine "praktische Theologie" eigener Art. Historische und praktisch-theologische Beiträge zur Pfarrbildung runden diese Kartografie der Ausbildungslandschaft der Predigerseminare ab.
Die Debatte um die Steuerumgehung kreist weltweit um das Spannungsverhältnis von Rechtssicherheit und steuerlicher Belastungsgleichheit. In einem breit angelegten Rechtsvergleich zwischen Deutschland, Frankreich, Großbritannien und den USA untersucht Christine Osterloh-Konrad die Fundamente, Argumente und Instrumente dieses juristischen Mobiles und entwickelt eine rechtstheoretische Deutung der Reaktionen staatlicher Akteure auf Umgehungsversuche. Auf dieser Basis lässt sich der Umgang des Rechts mit der Steuerumgehung als Optimierungsproblem begreifen, bei dem es gilt, Verlässlichkeit des Rechts und Besteuerungsgleichheit in einen Ausgleich zu bringen, ohne institutionelle Kompetenzgrenzen sowie die Handlungsmöglichkeiten und Verhaltenstendenzen der Beteiligten aus den Augen zu verlieren. Hieraus ergeben sich vielfältige Schlussfolgerungen, insbesondere für das institutionelle Design von Antimissbrauchsinstrumenten sowie für das Verständnis und die Anwendung von 42 AO.
Der Lissabonner Vertrag und die rechtsverbindlich gewordene Charta der Grundrechte der Europäischen Union haben eine Neubearbeitung der europarechtlichen Teile des Lehrbuchs durch Götz Frank erforderlich gemacht. Seit einigen Auflagen wird insbesondere die Rechtsentwicklung der Europäischen Union den jeweiligen Kapiteln im Staatsrechtslehrbuch in knapper Form wie ein Spiegel gegenübergestellt. Dies dient nicht nur dem vertieften Verständnis der eigenen staatsrechtlichen Situation, sondern beinhaltet auch die Wechselwirkungen beider Rechtskreise, die zu beobachten sind. Im Grundrechteteil wurden entsprechend verstärkt beispielhafte Entwicklungen beider europäischer Gerichthöfe aufgenommen, des Europäischen Gerichtshofes der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Die Neubearbeitung ist auch durch die vielfältigen Auswirkungen der Föderalismusreform I und II auf die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen staatlichen Handelns notwendig geworden. Schließlich sind in den Jahren seit der 20. Auflage des Lehrbuchs eine Reihe neuer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ergangen, die zum Verständnis der aktuellen staatsrechtlichen Situation aufgenommen werden mussten. Dabei bleibt die Grundidee von Ekkehart Stein des Lehrbuchs als Lesebuch erhalten. Nach ihr wird nach wie vor auf den Zugang zu der komplexen Materie des Staatsrechts gesetzt und für ein breiteres und vertieftes Studium auf die umfangreiche Kommentarliteratur zum Grundgesetz verwiesen.
Grundrechtstexte und ihre Auslegung weisen gegenüber sonstigen Rechtsnormen eine höhere Stabilität auf, unterliegen aber dennoch dem Wandel. Gerrit Hornung untersucht die Grundrechtsentwicklung unter einer innovationstheoretischen Perspektive. Er arbeitet den Begriff der Grundrechtsinnovation als signifikante Veränderung von Text oder Bedeutung einer Grundrechtsnorm heraus, die als umwälzende Basisinnovation oder inkrementelle Innovation auftritt. Die Abhandlung beschreibt Innovationsanlässe und -bedarf, Innovationsgegenstände, Innovatoren und Innovationsprozesse und macht so Erkenntnisse der wirtschafts-, sozial- und rechtswissenschaftlichen Innovationsforschung für das wissenschaftliche Verständnis und die normative Bewertung der Grundrechtsentwicklung fruchtbar. Auf dieser Basis werden Schlussfolgerungen für die Verfassungsdogmatik gezogen, die das Verhältnis der Grundrechte zueinander und zu "neuen" Grundrechten, die Innovationskompetenz zu deren Erschaffung und die Wirkungen im Mehrebenensystem betreffen. Schließlich ergeben sich auch verfassungspolitische Erkenntnisse über den Wert und die Grenzen eines aktuellen Grundrechtskatalogs.
Die Finanzkrise und die spätestens seit 2010 einsetzende Eurokrise haben die Frage nach der Rolle des Staates in einer Marktwirtschaft im Allgemeinen und auf den Finanzmärkten im Besonderen wieder auf die Tagesordnung der gesellschaftlichen Diskussion gesetzt. Der "laisser-faire-Kapitalismus" der Finanzmärkte steht zunehmend in der Kritik, das richtige Maß staatlicher Intervention und deren Ausgestaltung im Einzelnen bleiben aber umstritten. Alexander Thiele untersucht in diesem Zusammenhang erstmals umfassend den grundgesetzlichen Rahmen für mögliche nationale Reformen der staatlichen Finanzaufsicht. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass der nationale Gesetzgeber insoweit nur wenigen konkreten verfassungsrechtlichen Vorgaben unterliegt. Dieser hat mithin einen weiten Spielraum für die Ausgestaltung "seiner" Aufsicht, der auch durch europäische und internationale Regelungen kaum begrenzt wird.
„Das seit 10 Jahren bewährte Lehrbuch stellt nach einer Einführung in die Funktionen der Gemeinschaftsgerichtsbarkeit deren gesamtes Verfahrensrecht dar, von der Organisation über den Verfahrensablauf über die einzelnen Rechtsschutzformen bis zum einstweiligen Rechtsschutz. Dabei zeichnet es sich durch eine äußerst sorgfältige Auswertung der EuGH-Judikatur aus, die – didaktisch geschickt – an kritischen Stellen gutachtenmäßig entwickelt wird. Studentischen Bedürfnissen kommt das Buch weiterhin durch Aufbaumuster und Prüfungsschemata entgegen, die dafür Sorge tragen, dass kein Aspekt übersehen wird. Das in seiner Art absolut konkurrenzlose Werk macht den Blick in weitere Lehrbücher überflüssig. Es gibt wohl keine prozessrechtliche Situation, auf die es nicht präzise, ausführlich und kompetent praktisch sofort verwertbare Antwort erteilt.“Ex libris 2007/2008 Nr 93, 8
Wirklichkeit und Fiktion sind ontologische Grundkategorien, aber nicht nur Sache der Philosophie. Auch die Theoriebildung unterschiedlicher Geisteswissenschaften entwickelt ein Verständnis dieser Kategorien und setzt sie in ein Verhältnis. Dieses Verhältnis ist spannungsvoll: Kulturelle Phänomene zeugen von der Trennung und Hierarchisierung ebenso wie von Versuchen der Auflösung, Verschiebung oder Verwechslung beider Kategorien. Dieser Band eröffnet ein Gespräch der Geistes- und Kulturwissenschaften über Phänomene und Theoriefiguren, in denen Wirklichkeit und Fiktion sich begegnen, verschränken, überlagern und modifizieren. Anstatt das Wirkliche und das Fiktive theoretisch zu isolieren, geht es in den vorliegenden Beiträgen darum, sie in ihrem Wechselspiel und ihrer oszillierenden Relation zueinander zu beschreiben.
What is the purpose of private company ownership? 'Steward ownership' seeks new answers to this old and previously neglected question. In doing so, the concept casts doubt on long-established premises of commercial law. This book provides a structure for the controversial debate and transcends it at the same time.
Der technologische Fortschritt ermöglicht Unternehmen eine algorithmengestützte Personalisierung von Preisen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. - doch welche Risiken gehen damit einher? Jakob Metzger analysiert die sozialökonomischen Auswirkungen solcher Preismodelle und entwickelt vor diesem Hintergrund eine eigenständige juristische Definition personalisierter Preise. Darauf aufbauend unternimmt er eine systematische Untersuchung des geltenden Rechtsrahmens unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Teilrechtsgebiete - unter anderem des Verbraucher-, Kartell- und Lauterkeitsrechts, aber gerade auch des Rechts der vernetzen Gesellschaft. Durch eine vergleichende Gegenüberstellung regulatorischer Handlungsoptionen zeigt der Autor auf, wie festgestellten Regelungsdefiziten begegnet werden kann. Dabei steht die Fortentwicklung bestehender Informationspflichten im Vordergrund, diskutiert wird aber auch eine weitergehende Regulierung, etwa durch die Errichtung einer Marktpreistransparenzstelle, die Einführung einer Referenzpreispflicht oder die Erhebung einer spezifischen Steuer für personalisierte Preise.
Zufluchtsorte sind politische Räume. Besonders in Gebieten, die stark von Umweltzerstörung und historischer Gewalt betroffen sind, sind Zufluchtsorte Schauplätze sozialer Selektion, wobei der Zugang zu Sicherheit und Rettung nicht willkürlich, sondern von wirtschaftlichen und politischen Überlegungen geleitet ist. Die Kalkulation von Pannenbuchten auf Autobahnen, die Genehmigung von industriellen und militärischen Infrastrukturen oder die Anerkennung von Opferstatus und Schutzbedürftigkeit gehorchen einer Logik des Überlebens und Sterbenlassens. In diesem Essay untersucht Laurin Mackowitz Zufluchtsorte als Grenzräume, in denen soziale Ungleichheit, ökologische Zerstörung und historische Gewalt sich mit einer Politik des Rückzugs und der Immunisierung verknüpfen. Anhand von historischen, literarischen und zeitgenössischen Schauplätzen zeigt der Essay, in welchen Räumen sich Bedrohung und Rückzug, Angst und Sicherheit, Opferrolle und Zuflucht vor dem Horizont gesellschaftlicher und ökologischer Krisen gegenseitig verstärken. Gleichzeitig wird gezeigt, dass Zufluchtsorte als Orte der Reflexion, der Versöhnung, der Solidarität oder des Widerstands konzipiert werden und inwieweit Zufluchtsorte auch als utopische Reste inmitten dystopischer Verhältnisse verstanden werden können.
Bis heute ist es der Prozessrechtslehre nicht gelungen, eine eigenständige Lehre von der Prozesshandlung zu etablieren. Die Frage nach der Rechtsnatur der Prozesshandlung bleibt unbeantwortet. In Rückbesinnung auf die Lehre von der Willenserklärung zeigt Jürgen Stamm, dass diese in gleicher Weise im Zivilprozess herangezogen werden kann. Die Prozesshandlung erweist sich als prozessuale Willenserklärung. Ihr Prototyp ist die Klage, das Pendant bildet die Klagerücknahme als zulässiger Widerruf. Die vermeintlichen Eigenarten von Erklärungen im Prozess im Sinne ihrer Bedingungs- und Widerrufsfeindlichkeit finden ihre materiellrechtliche Entsprechung im Schutz des Empfängers einer einseitigen Erklärung. Rechtssicherheit im Prozess bewirkt darüber hinaus nicht die Versagung der Anfechtbarkeit von Prozesserklärungen, sondern die Beachtung der strengen Anfechtungsvoraussetzungen. Die zivilrechtliche Fehlerfolgenlehre ist auf Prozesserklärungen übertragbar. Prozesserklärungen mit Doppelnatur erweisen sich bei Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Adressaten als eine Überschneidung von Prozesserklärung gegenüber dem Gericht und materiellrechtlicher Willenserklärung gegenüber dem Prozessgegner. Im Ergebnis fügt Jürgen Stamm das bislang heterogen erscheinende Konglomerat an Problemen sogenannter Prozesshandlungen in einen einheitlichen Rechtsrahmen und präsentiert ein in sich geschlossenes ganzheitliches Lösungsmodell.