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Mohr Siebeck Die Gemeinde
Herausgeber und Autoren der Festschrift für Heiko Faber wollen mit ihren Beiträgen zu einem begrenzten Themenbereich die Persönlichkeit und das wissenschaftliche Werk des Jubilars ehren. Zum einen prägt die Suche nach einer Verbindung von Theorie und Praxis das berufliche Leben von Heiko Faber. Diese Suche hat ihren Niederschlag in der Einstufigen Juristenausbildung an der Universität Hannover gefunden. Zum anderen ist sie insbesondere in seinem Engagement als Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg und in seiner neben der Hochschultätigkeit gepflegten Nähe zur kommunalen Verbandspraxis zum Ausdruck gekommen. Folgerichtig setzt sich der Kreis der Herausgeber und der Autoren aus Berufsfeldern der Theorie und Praxis zusammen. Das Ziel, Rechts- und Sozialwissenschaften zu verbinden, stellt ein weiteres Charakteristikum der wissenschaftlichen Arbeit des Jubilars dar. Autoren aus der Disziplin der Sozialwissenschaften zu beteiligen, war deshalb selbstverständlich. Das Themenfeld 'Die Gemeinde' spiegelt die breit gestreuten Anregungen Fabers zur Theorie der kommunalen Selbstverwaltung, zum Planungsrecht und zur Macht oder auch zur Ohnmacht der Gemeinden wider. Diese Diskussionsanstöße haben immer wieder Wellenbewegungen ausgelöst und finden hier in der Vielfalt der Beiträge ihren Resonanzboden.
Die Neuauflage pointiert einige Kernaussagen, präzisiert zentrale Botschaften und aktualisiert den Text um jüngste Daten, Richtgrößen, Literatur, Rechtsprechung und Gesetzgebung. Die in der zu Ende gehenden Wahlperiode des Deutschen Bundestages verabschiedeten sozialpolitischen Neuerungen werden aufgenommen und gewürdigt: Grundrente, Neuordnung sozialer Entschädigung, Änderungen in der Kranken- und Pflegeversicherung, die Annahme der Revidierten Europäischen Sozialcharta, Neugestaltungen beim Rückgriff der Sozialhilfeträger gegenüber Familienangehörigen und Anpassungen der Arbeits- und Familienförderung an die Herausforderungen der Covid-19-Pandemie.
Der Ausnahmezustand ist das schillerndste Institut der Rechtsordnung. Es soll dem Staat in existentiellen Ausnahmelagen mithilfe flexiblen Rechts den Weg zurück in die Normalität ermöglichen, gleichzeitig staatlichem Handeln noch in der Krise Grenzen setzen. Diese paradoxe Struktur macht den Ausnahmezustand missbrauchsanfällig. Das "Ausnahmeverfassungsrecht" des Grundgesetzes versucht einen Ausweg zu finden, der freilich nur vor dem Hintergrund der deutschen und französischen Verfassungs- und Ideengeschichte zu verstehen ist. Doch gelingt die grundgesetzliche Gratwanderung? Anna-Bettina Kaiser analysiert die Stärken und Schwächen der ausnahmeverfassungsrechtlichen Strukturen des Grundgesetzes. Dabei erweist sich der Umgang mit den Grundrechten im Ausnahmezustand als entscheidend.
The latest edition of this textbook reflects the current situation in European law up to the beginning of February 2018, and takes into account all amendments resulting from the enforcement of the Treaty of Lisbon as well as further provisions of German integration law. The procedural rules of the European Court of Justice are a new addition.
„Jeder denkt doch nur an seinen eigenen Vorteil“. Diese schwer überprüfbare Lebensweisheit ist in den letzten zwanzig Jahren von der neueren Ökonomik zu einer modelltheoretisch fundierten Ethik ausgearbeitet worden, die fordert, innerhalb geeigneter Rahmenbedingungen dem „unbändigen Vorteilsstreben“ nicht nur im Marktgeschehen, sondern auch im alltäglichen Zusammenleben freien Lauf zu lassen. Beispielhaft demontiert Hans-Joachim Niemann das Modelldenken der neuen Ökonomik und zeigt: Wer seine Modelle nicht durchschaut oder die Komplexität des sozialen Lebens unterschätzt, läuft Gefahr, das soziale Gefüge aus den Angeln zu heben. Eine solche „Ethik der Zukunft“ brauchen wir nicht. Not tut stattdessen, die herkömmliche Moral als „säkulare Moral“ zu analysieren, zu formulieren und sie dadurch kritisierbar und verbesserbar zu machen. Das geeignete Instrument dazu ist die Problemlösungsethik des kritischen Rationalismus.
Im vorliegenden dritten Band der auf vier Bände angelegten Erkundungen der Bestimmung 'Leben' wird zunächst die Rassen- und Vererbungslehre bzw. die Euthanasiebestimmung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts analysiert, um die ideologieaffine Vorgeschichte der sogenannten 'Biopolitik' aufzuschlüsseln. Im zweiten Teil geht es um die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts aufkommenden gesellschaftspolitischen Versuche, mit denen man über die Lebensbestimmung reflektiert Kontrolle gewinnen wollte. Ein letzter Teil geht aktuellen Thematisierungen des Lebens in wissenschaftlichem Kontext nach: Wie wird Leben in der gesellschaftspolitischen Stammzelldiskussion gefasst? Wie wird Leben verrechtlicht? Welches Leben erfasst die Molekularbiologie? Und wie kommt Leben in den Blick im Kontext von Nanobionik, Hybriden und Biofakten, Konstruktionen des Lebens im postgenomischen Zeitalter und in den Neurowissenschaften? Mit Beiträgen von: Jörn Ahrens, Reiner Anselm, Cornelius Borck, Armin Grunwald, Werner Heun, Uwe Hoßfeld, Traugott Jähnichen, Nicole C. Karafyllis, Thomas Klie, Kristian Köchy, Martina Kumlehn, Alexander-Kenneth Nagel, Christoph Rehmann-Sutter, Marc Rölli, Wolfgang Vögele, Elke Witt
- Zuckersüßer Geschmack & hoher Saftgehalt: Die Möhre Rotin überzeugt mit ihrem besonders süßen Aroma und saftigen Biss, ideal für Rohkost, Säfte und frische Gerichte. - Attraktives Aussehen ohne grüne Köpfe: Dank ihrer gleichmäßig dunkelorangeroten Farbe und glattschaligen, zylindrischen Form ist sie optisch ansprechend und küchenfertig. - Reich an Karotin & gesundheitsfördernd: Hoher Karotingehalt unterstützt die Sehkraft und stärkt das Immunsystem – eine echte Gesundheitsmöhre. - Einfacher Anbau von März bis Juli: Unkomplizierte Direktsaat im Freiland mit langer Erntezeit (Juli–November), ideal für Hobbygärtner. - Optimale Standortbedingungen für perfekte Möhren: Gedeiht am besten in humosem, sandigem Boden bei Sonne – für gleichmäßiges Wachstum ohne Missbildungen. ’Rotin’ hat eine zylindrische Form, färbt frühzeitig dunkelorangerot, ist gut abgestumpft und glattschalig. Frei von grünen Köpfen, der Geschmack ist zuckersüß, hoher Saftgehalt. Aussaat: Ab Anfang März bis Mitte Juli direkt ins Freiland. Reihenabstand 20-25 cm, in der Reihe 3-4 cm. Keimdauer: 3-5 Wochen Keimtemparatur: 10-20 Grad, Radies empfehlen sich als Makiersaat. Standort: Leichter humoser und sandiger Boden in alter Dungkraft, schwere tonige Böden führen zu Missbildungen. Sonnige Lage. Pflege: Bei zu dichtem Stand vereinzeln. Erst nach dem Auflaufen düngen und gleichmäßig feucht halten. Ernte- / Blütezeit : Juli bis November
The proper treatment of contrived self-defense is one of the most controversial issues in both ethics and the philosophy of criminal law. In this book, Leandro Dias attempts to resolve this problem by drawing on recent developments in non-consequentialist moral philosophy.
Das Bundesverfassungsgericht hat den hergebrachten Grundsatz der Verfassungstreue zuletzt im sogenannten Extremistenbeschluss aus dem Jahr 1975 ausgelegt. Die Entscheidung hat jedoch weder die damaligen innenpolitischen Unruhen befriedet noch die rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzungen um die Grenzen für die politische Betätigung von Beamtinnen und Beamten in der freiheitlichen Demokratie, die aus dem hergebrachten Grundsatz der Verfassungstreue folgen. Bis heute haben Verwaltungsgerichte Schwierigkeiten, den Extremistenbeschluss bei der Auslegung der einfachgesetzlichen Pflicht zur Verfassungstreue überzeugend zu berücksichtigen. So stehen die Schlussfolgerungen aus der verfassungsgerichtlichen Entscheidung entweder einer effektiven Anwendung dieser Pflicht entgegen oder sie erlauben sogar die Sanktionierung lediglich unerwünschter politischer Aktivitäten von Beamtinnen und Beamten. Tatsächlich bietet die Auslegung der einfachgesetzlichen Verfassungstreuepflicht jedoch Differenzierungspotential, das es ermöglicht, die Frage nach Inhalt und Reichweite der Verfassungstreue kohärent und im Einklang mit dem Verfassungs- und Europarecht zu beantworten.
Wir erleben eine Ära des Protests. Die Themen Klima und Umwelt bilden seit Jahren den Anlass für zahlreiche Demonstrationen. Dabei unterscheidet sich die Form des Protests von Generation zu Generation, zwischen Staaten und entlang politischer Spektren. Wie aber protestieren Fridays for Future, die Letzte Generation und andere Gruppierungen, die aktuell für einen ehrgeizigeren Klima- und Umweltschutz eintreten? Welche Rechte nehmen sie dabei in Anspruch und wie begegnet ihnen der demokratische Verfassungsstaat? Zwölf Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler teilen ihre Beobachtungen zu Themen wie Klebe- und Blockadeaktionen, Protestcamps oder den Interaktionen der Protestierenden mit Politik und Verwaltung. Die Idee für diesen Band entsprang dem verfassungsrechtlichen "Dienstagskolloquium" an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
The general rules of international law constitute a unique layer of law within the German legal system: They rank between federal statutory and constitutional law. This has not always been the case. Originally, general rules of international law were supposed to take precedence over constitutional law as well. The book analyses the 'intermediate rank' from a historical perspective, reflecting a process of political reorientation during the early years of the Federal Republic of Germany.
Wie können Kapitalgesellschaften und Vereine Prinzipien und Werte rechtlich verbindlich in ihre Satzung integrieren? In wessen Zuständigkeit fällt eine solche Entscheidung und welche Folgen hat eine Wertebindung im Gesellschaftsrecht? Samy G. Sharaf bewegt sich mit dieser Fragestellung an der Schnittstelle zwischen klassischer gesellschaftsrechtlicher Dogmatik und der wachsenden Erwartung, dass Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung übernehmen - etwa in den Bereichen Nachhaltigkeit, Menschenrechte oder der Bekämpfung von Extremismus. Fallstudien zu werteorientierten Satzungsklauseln eröffnen zudem einen Einblick in die notarielle Praxis auf diesem Gebiet. Der Autor stützt sich auf eine dogmatische Analyse des Vereins- und Gesellschaftsrechts, insbesondere des GmbH- und Aktienrechts. Er zeigt, dass die im Gesellschaftsrecht übliche Trennung von Zweck- und Gegenstandsänderungen mit unterschiedlichen Mehrheitsanforderungen historisch nicht haltbar und 33 Abs. 1 S. 2 BGB außerhalb des Vereinsrechts nicht anwendbar ist. Rechtsvergleichende, rechtsgeschichtliche, verfassungstheoretische und verhaltensökonomische Ansätze vertiefen die Analyse und ermöglichen in der Gesamtschau eine umfassende Vermessung satzungsmäßiger Wertebindungen und ihrer Wirkung im Innenverhältnis wie gegenüber Stakeholdern.
Die Betriebsrisikolehre gehört zu den traditionsreichen Konzepten des Arbeitsrechts. Sie betrifft Fälle, in denen Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung infolge von Betriebsstörungen nicht erbringen können, ohne dass eine Vertragspartei dies zu vertreten hätte. Seit über hundert Jahren bestimmt die Rechtsprechung die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nicht allein nach dem BGB, sondern auch unter Rückgriff auf diese Lehre. Silas Hengstberger legt eine umfassende Neubewertung vor. Zum einen hat das Bundesarbeitsgericht die Betriebsrisikolehre in jüngerer Zeit - etwa in den Entscheidungen zu pandemiebedingten Betriebsschließungen - fortentwickelt und präzisiert. Zum anderen hat die Schuldrechtsmodernisierung mit der Kodifikation von 615 S. 3 und 313 BGB das normative Umfeld wesentlich verändert. Die Analyse zeigt, dass das Bundesarbeitsgericht die verfassungsrechtlich gezogenen Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung überschreitet, indem es die Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht in seine Risikoverteilungsentscheidungen einbezieht. Der Autor regt daher eine Korrektur durch das Bundesarbeitsgericht an.
Die Neuauflage wurde umfassend überarbeitet und weiterentwickelt. Sie enthält zahlreiche Neuerungen, etwa zur Abgrenzung des Medienrechts von Nachbargebieten, zu journalistischen Schutzzonen, zum Schutz von Presseerzeugnissen sowie zu aktuellen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Der Abschnitt zu den Grenzen der Berichterstattung ist nunmehr nach den betroffenen Schutzinteressen gegliedert, nicht mehr nach der klassischen Trennung von Bild- und Sprachberichterstattung. Digitale Dienste wie soziale Netzwerke oder Suchmaschinen werden in ausgewählten Kontexten ergänzend berücksichtigt, insbesondere in den Kapiteln zu publizistischer Vielfalt und öffentlicher Meinungsbildung, zur Finanzierung und zur Haftung von Medien.Die Darstellung bleibt kompakt, ohne auf zentrale Entwicklungen und rechtsgeschichtliche, rechtsvergleichende, unionsrechtliche und interdisziplinäre Bezüge zu verzichten.
Seit zwei Jahrzehnten lässt sich eine irritierende Wiederkehr des Blasphemievorwurfs beobachten. Man denke etwa an den dänischen Karikaturenstreit oder den Terroranschlag auf Charlie Hebdo 2015 in Paris. Die entsprechenden politischen und juristischen Debatten betreffen gegenwärtig insbesondere Blasphemieparagraphen in den Rechtsordnungen. Doch das Phänomen der Blasphemie ist facettenreicher, als es dabei oft wahrgenommen wird. Denn "Blasphemie" ist kein objektiv vorliegender Tatbestand, sondern entspricht einem komplexen Deutungsmuster, das religionsspezifisch und interreligiös unterschiedliche Ausprägungen erfahren hat. Der vorliegende Sammelband reflektiert das Phänomen der Blasphemie in Geschichte und Gegenwart in einem multiperspektivischen Zugang. Die Thematik wird sowohl im Kontext von Judentum, Christentum, Islam, Hinduismus, Buddhismus als auch im Kontext von Jurisprudenz und Kunst aus der Sicht verschiedener Wissenschaftsdisziplinen analysiert.