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Mohr Siebeck Welcher Sozialstaat?
Nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland ein "sozialer" Staat. Das hierdurch eingeführte Sozialstaatsprinzip hat sich als vergleichsweise offene und ideologieanfällige Verfassungsnorm erwiesen. John Philipp Thurn untersucht die Auseinandersetzungen um den Sozialstaat, wie sie in der bundesdeutschen Staatsrechtslehre zwischen 1949 und 1990 geführt wurden. Er macht die Entstehungsbedingungen rechtswissenschaftlicher Positionen deutlich, die heute angesichts des Umbaus des Wohlfahrtsstaats, nicht zuletzt unter Vorzeichen von Globalisierung und Europäisierung, vor neuen Herausforderungen stehen. Die Analyse der Sozialstaatsdebatten klärt auf über unterschiedliche Denkweisen im Spannungsfeld von Wissenschaft und Politik. Sie zeichnet damit zugleich die allgemeinen Entwicklungswege des Öffentlichen Rechts der "Bonner Republik" nach.
Die Prozessökonomie ist ein Phänomen, dem man als Argument nicht nur immer wieder begegnet, sondern auch nahezu gewohnheitsmäßig Verständnis oder Wohlwollen entgegenbringt. Doch nicht nur die ihr beigemessene Relevanz bleibt oft unbegründet; auch wird selten der Versuch unternommen, den Inhalt dessen zu klären, was die Prozessökonomie vom konkreten Sachverhalt losgelöst gebietet, so dass sie als ein verlässlich zu handhabendes Werkzeug für die juristische Arbeit betrachtet werden könnte. Die einzelnen Verfahrensordnungen helfen hier wenig, während das Argument gerichtsbarkeitsübergreifend wirkt und dabei eine auch verfassungsrechtliche Bedeutung entfaltet. Konsequenterweise widmet sich Matthias Pflughaupt den verfassungsrechtlichen Säulen des Prozessökonomiearguments, um herauszuarbeiten, wie belastbar es überhaupt ist.
In den vorliegenden Aufsätzen befasst sich Johannes Wallmann mit dem Pietismus des 17. und 18. Jahrhunderts, überwiegend mit Philipp Jakob Spener, dem Begründer des Pietismus. Die Aufsätze sind so ausgewählt, dass in jedem ein besonderes Thema behandelt wird. Damit bietet sich ein kaleidoskopartiges, thematisch nicht eingrenzbares Gesamtbild. Johannes Wallmann verfolgt dabei unterschiedliche Fragestellungen und untersucht die Anfänge des Pietismus, das Frömmigkeitsverständnis, die Frömmigkeitskrise des 17. Jahrhunderts, das Bibelverständnis sowie die Seelsorge und das Gebet. Einige ältere Aufsätze sind durch eine eingehende Analyse der Forschungslage für die neuere Pietismusforschung grundlegend geworden. Andere behandeln Johann Arndt als Begründer der pietistischen Frömmigkeit, zugleich seine Differenz zum Pietismus. Die neueren, meist aus Vorträgen stammenden Aufsätze betreten Neuland der Forschung. Darin beschäftigt sich Johannes Wallmann mit den Außenbeziehungen des Pietismus zum Spiritualismus, zur lutherischen Orthodoxie, zum tridentinischen Katholizismus, zur neuzeitlichen Naturwissenschaft und zum Preußentum. Besonderes Augenmerk ist der Haltung des Pietismus zum Judentum gewidmet, die sich von der Einstellung des alten Luther und der lutherischen Orthodoxie deutlich unterscheidet.
Der Augsburg-Münchner-Entwurf eines Fortpflanzungsmedizingesetzes (AME-FMedG) stellt eine grundsätzliche Novellierung des Fortpflanzungsmedizinrechts vor. Der Gesetzentwurf geht von dem Recht aller Menschen aus, medizinisch unterstützte Fortpflanzungstechniken in Anspruch zu nehmen. Auf dieser Grundlage unterbreitet er Vorschläge für die Neuregelung der künstlichen Befruchtung, der Präimplantationsdiagnostik, der Samen- und Eizellenspende, des Embryonentransfers, der Leihmutterschaft und des Umgangs mit "überzähligen" Embryonen. Missbräuchliche Fortpflanzungstechniken, wie die Geschlechtswahl, die Keimbahnintervention, das Klonen sowie die Chimären- und Hybridbildung, sollen grundsätzlich untersagt werden.
Daniel Hunecke entwickelt ein einheitliches Konzept für die vertragliche Grundlage des originären Erwerbs von Mitgliedschaften in Kapitalgesellschaften einschließlich der Societas Europae (SE). Dieser für die Praxis wichtige Vertrag wird für die verschiedenen Gesellschaftsformen auf seine verbindenden Grundlagen unter Berücksichtigung rechtsformspezifischer Besonderheiten zurückgeführt. Diese systematisierende, einen einheitlichen Vertragstyp entwickelnde Konturierung trägt zu einem besseren Verständnis entscheidend bei. Hierdurch können wesentliche Anwendungsprobleme, wie sie in der Praxis regelmäßig, etwa beim Einsatz von Gesellschaftsanteilen als Akquisitionswährung, auftreten, einer adäquaten Lösung zugeführt werden. Insbesondere gilt dies für die Publizität, den Vertragsschluss, die Leistungspflichten, rechtsgeschäftliche Mängel, die Leistungsmodalitäten und Leistungsstörungen.
Der Musik wird immer wieder zugetraut, Gott näher zu stehen als anderes. Am Musikverständnis können daher wichtige Einblicke in das Ineinander von Welt- und Gottesverständnis gewonnen werden, was zugleich eine fundierte religionsphilosophische Klärung der Beziehung von Musik und Religion ermöglicht. Auf der Basis einer orientierungshermeneutischen Methode untersucht Stefan Berg in drei Studien von der Musik her das Ins-Spiel-Kommen der Religion. Im seinsphilosophischen Horizont von Augustins De musica verschmelzen Musik und Religion in der Einheit der Welt. Im subjektphilosophischen Denken J.-J. Rousseaus treten sie einander als streng separierte Größen gegenüber. Für ein Denken jenseits von Seins- und Subjektphilosophie präsentiert sich die musikalische Situation als Spielwerk. Wie anhand der Ekklesiastischen Aktion von B.A. Zimmermann gezeigt werden kann, gehen Musik und Religion hier eine konkrete, temporal und lokal begrenzte und daher stets flüchtige Beziehung miteinander ein.
Gewöhnliche, unmethodische Erfahrung formt unser Leben. Sie vollzieht sich, wenn wir als lebendige Wesen mit unserer Umwelt interagieren, und verbindet jeweils kognitive, affektive und willentliche Dimensionen. Fragen nach Sinn und Wert und Wissensfragen sind in ihr eng aufeinander bezogen. Normativ hat die Kultur der Moderne die Erfahrung gewöhnlicher Menschen enorm aufgewertet, doch gleichzeitig wird unsere Welt immer stärker von der methodischen Erfahrung der (Natur-)Wissenschaften und der von ihr ermöglichten Technik bestimmt. Ersetzt nun wissenschaftliche die gewöhnliche Erfahrung oder ergänzt und korrigiert sie diese? Wie verhalten sich Fakten und Werte zueinander und was ergibt sich daraus für unser Verständnis von Demokratie? Matthias Jung entwickelt zunächst ein integriertes Konzept gewöhnlicher Erfahrung und nimmt dabei Einsichten u.a. aus Hermeneutik, Phänomenologie, Pragmatismus und Kognitionswissenschaften auf. Daraus ergeben sich drei exemplarische Problemfelder: Wissen, Werte und Weltanschauung. Ihnen sind jeweils eigene Kapitel gewidmet.
Das Konzept der Verfassungsidentität ist seit dem Lissabon-Urteil und der nachfolgenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts derzeit (wieder) in aller Munde. Das Besondere daran ist, dass dieses Konzept im Grundgesetz nicht ausdrücklich geregelt ist und es sich gerade verselbstständigt. Es stellen sich daher die grundlegenden Fragen, ob und inwieweit das Grundgesetz überhaupt ein rechtlich relevantes Konzept der Verfassungsidentität vorsieht, und ob die Verwendung des Begriffs der Verfassungsidentität im Rahmen des Grundgesetzes angemessen ist. Diesen Kernfragen geht Monika Polzin nach. Sie untersucht zunächst die verfassungshistorische Herkunft des Konzepts der Verfassungsidentität und überprüft dann seine Validität in verfassungstheoretischer und verfassungsrechtlicher Hinsicht. Das Ergebnis ist eine Entmystifizierung der Verfassungsidentität und der zentrale Befund, dass es sich nicht um ein normatives Konzept des Grundgesetzes handelt.
The new edition incorporates changes in current unemployment, pension, health and long-term care insurance, social compensation, family benefits as social assistance. The new benefit for long-term unemployed persons ("Bürgergeld") is portrayed; new developments in case law, literature and socio-economic reports are included, and social policy plans are addressed.
Lorenz B. Puntel bietet eine struktural-systematische Philosophie im Grundriss. Er hält an der großen Idee der Philosophie als einer Konzeption des Ganzen der Wirklichkeit fest, präzisiert aber diese Idee, indem er die Philosophie als Theorie der allgemeinsten Strukturen des universe of discourse definiert. Zwei Grundgedanken sind für die Entwicklung der so verstandenen Philosophie bestimmend: Der Gedanke, dass alle Aussagen bzw. alle einzelnen Theorien nur in einem Theorierahmen möglich sind, und der Gedanke, dass es darauf ankommt, die Dimension der Strukturalität herauszuarbeiten und sie in Beziehung zur Dimension des Wirklichen (des "Seins") zu setzen. Der Autor erläutert ausführlich den auf R. Carnap zurückgehende Begriff des Theorierahmens unter Beachtung der formalen Wissenschaften (Logik und Mathematik), der Wissenschaftstheorie, der Grunddisziplinen der Semantik (speziell der Wahrheitstheorie) und der Ontologie. Es werden drei Arten von fundamentalen Strukturen analysiert: die formalen (logischen und mathematischen), die semantischen und die ontologischen Strukturen. Eines der Ergebnisse dieser Untersuchungen ist eine neue semantische und ontologische Theorie.
Was ist Wirklichkeit? Welchen Zugang haben wir zu ihr in einer zunehmend medialen und digitalisierten Gesellschaft? Oder befinden wir uns mit diesen Fragen vielleicht selbst schon in einem illusionären oder imaginären Zusammenhang, weil die Realität jedem Verstehen zuvorkommt? Und: Was heißt es, mit diesen Fragen philosophisch und theologisch im gegenwärtigen Realismus-Streit angemessen umzugehen? Diesen Problemen wenden sich Markus Gabriel und Malte Dominik Krüger zu, die jeweils aus der Sicht des Neuen Realismus und der (Bild-) Hermeneutischen Theologie argumentieren und auch aufeinander Bezug nehmen. Dabei werden alte Grundfragen des philosophischen und theologischen Wirklichkeitsverständnisses neu verhandelt und in aktuellen Konzepten greifbar. Dokumentiert werden damit - einschließlich der Grußworte - die Vorträge der 1. Internationalen Bultmann-Lecture 2017 in Marburg.
Der ethische Entwurf Trutz Rendtorffs, der hier in einer Neuedition der 1990/91 erschienenen Fassung vorgelegt wird, kann bereits 30 Jahre nach ihrem Erscheinen als klassischer Text liberaler Theologie gelten. Von Anbeginn an möchte sein Entwurf einer „ethischen Theologie“ mehr sein als eine theologisch reflektierte Anleitung zum guten Handeln. Mit der Ethik präsentiert Rendtorff ein Programm zur Selbstaufklärung der Theologie in der Gegenwart, die bei der ethischen Lebenswirklichkeit ihren Ausgangspunkt nimmt. In der Art, theologische Tradition auf die Gegenwart zu beziehen und für die eigene Lebensführung fruchtbar zu machen, stellt Rendtorffs Ethik nach wie vor einen wichtigen Beitrag zur theologischen Urteilsbildung in der Moderne dar – unbeschadet der Tatsache, dass manche Konkretionen mittlerweile selbst historischen Charakter haben.
Basierend auf zahlreichen Interviews, technischen Berichten und Dokumentationen spürt Bruno Latour dem gescheiterten Großprojekt eines modularen Nahverkehrssystems nach. Latour analysiert dieses Scheitern in Form eines literarisch anspruchsvollen Hybrids aus Kriminalroman und Wissenschafts- bzw. Technikforschung. Die verschiedenen Akteure dieser Geschichte eines hochkomplexen Mensch-Ding-Systems - Menschen, Schaltpläne, Motoren, Prototypen, Schienensysteme etc. - werden dabei in einer Weise gleichberechtigt berücksichtigt, die für das Verständnis der Akteur-Netzwerk-Analyse von exemplarischem Wert ist. Die Schriftenreihe Historische Wissensforschung eröffnet mit der ersten deutschen Übersetzung dieses Klassikers ihre Rubrik "Unter dem Radar", in deren Rahmen vergessene oder schwer zugängliche Arbeiten der Wissenssoziologie und -geschichte vorgelegt und historisch kontextualisiert werden.
Bernd Schröder erschließt die Religionspädagogik unter fünf verschiedenen, methodisch reflektierten Perspektiven. Sein Lehrbuch entfaltet das Fach mit historischer Tiefenschärfe und unter vergleichender Wahrnehmung religiöser Erziehung in anderen Religionen (Judentum und Islam) und Ländern (England und Frankreich); er verbindet empirische Bestandsaufnahmen mit systematischer Konzept- und Begriffsentwicklung, ohne darüber sein handlungsorientierendes Interesse aus dem Blick zu verlieren. Auf diese Weise entsteht ein umfassendes Panorama religionspädagogischer Herausforderungen und Lösungsansätze für die Lernorte Schule und Gemeinde, Medien und Familie sowie - erstmals explizit entfaltet - Öffentlichkeit. Religionspädagogik wird als theologische Disziplin profiliert, die mit ihrer unerlässlichen Methodenvielfalt an eine Fülle theologischer wie nicht-theologischer Disziplinen anschließt. Sie sichtet deren Erträge unter dem ihr eigenen Fokus auf Bildung aus christlicher, hier: evangelischer Perspektive, wertet sie kritisch aus und führt sie weiter zu einer integralen Theorie, die mannigfaltiges Handeln der Akteure bestimmt und orientiert. Die 2. Auflage bietet u.a. aktuelle empirische Daten und Analysen; zudem wurden etwa Abschnitte zu Heterogenität und Digitalität als Vorzeichen religiöser Bildung, zur Hochschuldidaktik, zur religiösen Bildung im Lebenslauf sowie Anleitungen für die Erarbeitung von Unterrichtsentwürfen in Schule und Gemeinde ergänzt.