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Mohr Siebeck Fortpflanzungsmedizingesetz
Der Augsburg-Münchner-Entwurf eines Fortpflanzungsmedizingesetzes (AME-FMedG) stellt eine grundsätzliche Novellierung des Fortpflanzungsmedizinrechts vor. Der Gesetzentwurf geht von dem Recht aller Menschen aus, medizinisch unterstützte Fortpflanzungstechniken in Anspruch zu nehmen. Auf dieser Grundlage unterbreitet er Vorschläge für die Neuregelung der künstlichen Befruchtung, der Präimplantationsdiagnostik, der Samen- und Eizellenspende, des Embryonentransfers, der Leihmutterschaft und des Umgangs mit "überzähligen" Embryonen. Missbräuchliche Fortpflanzungstechniken, wie die Geschlechtswahl, die Keimbahnintervention, das Klonen sowie die Chimären- und Hybridbildung, sollen grundsätzlich untersagt werden.
Daniel Hunecke entwickelt ein einheitliches Konzept für die vertragliche Grundlage des originären Erwerbs von Mitgliedschaften in Kapitalgesellschaften einschließlich der Societas Europae (SE). Dieser für die Praxis wichtige Vertrag wird für die verschiedenen Gesellschaftsformen auf seine verbindenden Grundlagen unter Berücksichtigung rechtsformspezifischer Besonderheiten zurückgeführt. Diese systematisierende, einen einheitlichen Vertragstyp entwickelnde Konturierung trägt zu einem besseren Verständnis entscheidend bei. Hierdurch können wesentliche Anwendungsprobleme, wie sie in der Praxis regelmäßig, etwa beim Einsatz von Gesellschaftsanteilen als Akquisitionswährung, auftreten, einer adäquaten Lösung zugeführt werden. Insbesondere gilt dies für die Publizität, den Vertragsschluss, die Leistungspflichten, rechtsgeschäftliche Mängel, die Leistungsmodalitäten und Leistungsstörungen.
Der Musik wird immer wieder zugetraut, Gott näher zu stehen als anderes. Am Musikverständnis können daher wichtige Einblicke in das Ineinander von Welt- und Gottesverständnis gewonnen werden, was zugleich eine fundierte religionsphilosophische Klärung der Beziehung von Musik und Religion ermöglicht. Auf der Basis einer orientierungshermeneutischen Methode untersucht Stefan Berg in drei Studien von der Musik her das Ins-Spiel-Kommen der Religion. Im seinsphilosophischen Horizont von Augustins De musica verschmelzen Musik und Religion in der Einheit der Welt. Im subjektphilosophischen Denken J.-J. Rousseaus treten sie einander als streng separierte Größen gegenüber. Für ein Denken jenseits von Seins- und Subjektphilosophie präsentiert sich die musikalische Situation als Spielwerk. Wie anhand der Ekklesiastischen Aktion von B.A. Zimmermann gezeigt werden kann, gehen Musik und Religion hier eine konkrete, temporal und lokal begrenzte und daher stets flüchtige Beziehung miteinander ein.
Gewöhnliche, unmethodische Erfahrung formt unser Leben. Sie vollzieht sich, wenn wir als lebendige Wesen mit unserer Umwelt interagieren, und verbindet jeweils kognitive, affektive und willentliche Dimensionen. Fragen nach Sinn und Wert und Wissensfragen sind in ihr eng aufeinander bezogen. Normativ hat die Kultur der Moderne die Erfahrung gewöhnlicher Menschen enorm aufgewertet, doch gleichzeitig wird unsere Welt immer stärker von der methodischen Erfahrung der (Natur-)Wissenschaften und der von ihr ermöglichten Technik bestimmt. Ersetzt nun wissenschaftliche die gewöhnliche Erfahrung oder ergänzt und korrigiert sie diese? Wie verhalten sich Fakten und Werte zueinander und was ergibt sich daraus für unser Verständnis von Demokratie? Matthias Jung entwickelt zunächst ein integriertes Konzept gewöhnlicher Erfahrung und nimmt dabei Einsichten u.a. aus Hermeneutik, Phänomenologie, Pragmatismus und Kognitionswissenschaften auf. Daraus ergeben sich drei exemplarische Problemfelder: Wissen, Werte und Weltanschauung. Ihnen sind jeweils eigene Kapitel gewidmet.
Das Konzept der Verfassungsidentität ist seit dem Lissabon-Urteil und der nachfolgenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts derzeit (wieder) in aller Munde. Das Besondere daran ist, dass dieses Konzept im Grundgesetz nicht ausdrücklich geregelt ist und es sich gerade verselbstständigt. Es stellen sich daher die grundlegenden Fragen, ob und inwieweit das Grundgesetz überhaupt ein rechtlich relevantes Konzept der Verfassungsidentität vorsieht, und ob die Verwendung des Begriffs der Verfassungsidentität im Rahmen des Grundgesetzes angemessen ist. Diesen Kernfragen geht Monika Polzin nach. Sie untersucht zunächst die verfassungshistorische Herkunft des Konzepts der Verfassungsidentität und überprüft dann seine Validität in verfassungstheoretischer und verfassungsrechtlicher Hinsicht. Das Ergebnis ist eine Entmystifizierung der Verfassungsidentität und der zentrale Befund, dass es sich nicht um ein normatives Konzept des Grundgesetzes handelt.
The new edition incorporates changes in current unemployment, pension, health and long-term care insurance, social compensation, family benefits as social assistance. The new benefit for long-term unemployed persons ("Bürgergeld") is portrayed; new developments in case law, literature and socio-economic reports are included, and social policy plans are addressed.
Lorenz B. Puntel bietet eine struktural-systematische Philosophie im Grundriss. Er hält an der großen Idee der Philosophie als einer Konzeption des Ganzen der Wirklichkeit fest, präzisiert aber diese Idee, indem er die Philosophie als Theorie der allgemeinsten Strukturen des universe of discourse definiert. Zwei Grundgedanken sind für die Entwicklung der so verstandenen Philosophie bestimmend: Der Gedanke, dass alle Aussagen bzw. alle einzelnen Theorien nur in einem Theorierahmen möglich sind, und der Gedanke, dass es darauf ankommt, die Dimension der Strukturalität herauszuarbeiten und sie in Beziehung zur Dimension des Wirklichen (des "Seins") zu setzen. Der Autor erläutert ausführlich den auf R. Carnap zurückgehende Begriff des Theorierahmens unter Beachtung der formalen Wissenschaften (Logik und Mathematik), der Wissenschaftstheorie, der Grunddisziplinen der Semantik (speziell der Wahrheitstheorie) und der Ontologie. Es werden drei Arten von fundamentalen Strukturen analysiert: die formalen (logischen und mathematischen), die semantischen und die ontologischen Strukturen. Eines der Ergebnisse dieser Untersuchungen ist eine neue semantische und ontologische Theorie.
Was ist Wirklichkeit? Welchen Zugang haben wir zu ihr in einer zunehmend medialen und digitalisierten Gesellschaft? Oder befinden wir uns mit diesen Fragen vielleicht selbst schon in einem illusionären oder imaginären Zusammenhang, weil die Realität jedem Verstehen zuvorkommt? Und: Was heißt es, mit diesen Fragen philosophisch und theologisch im gegenwärtigen Realismus-Streit angemessen umzugehen? Diesen Problemen wenden sich Markus Gabriel und Malte Dominik Krüger zu, die jeweils aus der Sicht des Neuen Realismus und der (Bild-) Hermeneutischen Theologie argumentieren und auch aufeinander Bezug nehmen. Dabei werden alte Grundfragen des philosophischen und theologischen Wirklichkeitsverständnisses neu verhandelt und in aktuellen Konzepten greifbar. Dokumentiert werden damit - einschließlich der Grußworte - die Vorträge der 1. Internationalen Bultmann-Lecture 2017 in Marburg.
Der ethische Entwurf Trutz Rendtorffs, der hier in einer Neuedition der 1990/91 erschienenen Fassung vorgelegt wird, kann bereits 30 Jahre nach ihrem Erscheinen als klassischer Text liberaler Theologie gelten. Von Anbeginn an möchte sein Entwurf einer „ethischen Theologie“ mehr sein als eine theologisch reflektierte Anleitung zum guten Handeln. Mit der Ethik präsentiert Rendtorff ein Programm zur Selbstaufklärung der Theologie in der Gegenwart, die bei der ethischen Lebenswirklichkeit ihren Ausgangspunkt nimmt. In der Art, theologische Tradition auf die Gegenwart zu beziehen und für die eigene Lebensführung fruchtbar zu machen, stellt Rendtorffs Ethik nach wie vor einen wichtigen Beitrag zur theologischen Urteilsbildung in der Moderne dar – unbeschadet der Tatsache, dass manche Konkretionen mittlerweile selbst historischen Charakter haben.
Basierend auf zahlreichen Interviews, technischen Berichten und Dokumentationen spürt Bruno Latour dem gescheiterten Großprojekt eines modularen Nahverkehrssystems nach. Latour analysiert dieses Scheitern in Form eines literarisch anspruchsvollen Hybrids aus Kriminalroman und Wissenschafts- bzw. Technikforschung. Die verschiedenen Akteure dieser Geschichte eines hochkomplexen Mensch-Ding-Systems - Menschen, Schaltpläne, Motoren, Prototypen, Schienensysteme etc. - werden dabei in einer Weise gleichberechtigt berücksichtigt, die für das Verständnis der Akteur-Netzwerk-Analyse von exemplarischem Wert ist. Die Schriftenreihe Historische Wissensforschung eröffnet mit der ersten deutschen Übersetzung dieses Klassikers ihre Rubrik "Unter dem Radar", in deren Rahmen vergessene oder schwer zugängliche Arbeiten der Wissenssoziologie und -geschichte vorgelegt und historisch kontextualisiert werden.
Bernd Schröder erschließt die Religionspädagogik unter fünf verschiedenen, methodisch reflektierten Perspektiven. Sein Lehrbuch entfaltet das Fach mit historischer Tiefenschärfe und unter vergleichender Wahrnehmung religiöser Erziehung in anderen Religionen (Judentum und Islam) und Ländern (England und Frankreich); er verbindet empirische Bestandsaufnahmen mit systematischer Konzept- und Begriffsentwicklung, ohne darüber sein handlungsorientierendes Interesse aus dem Blick zu verlieren. Auf diese Weise entsteht ein umfassendes Panorama religionspädagogischer Herausforderungen und Lösungsansätze für die Lernorte Schule und Gemeinde, Medien und Familie sowie - erstmals explizit entfaltet - Öffentlichkeit. Religionspädagogik wird als theologische Disziplin profiliert, die mit ihrer unerlässlichen Methodenvielfalt an eine Fülle theologischer wie nicht-theologischer Disziplinen anschließt. Sie sichtet deren Erträge unter dem ihr eigenen Fokus auf Bildung aus christlicher, hier: evangelischer Perspektive, wertet sie kritisch aus und führt sie weiter zu einer integralen Theorie, die mannigfaltiges Handeln der Akteure bestimmt und orientiert. Die 2. Auflage bietet u.a. aktuelle empirische Daten und Analysen; zudem wurden etwa Abschnitte zu Heterogenität und Digitalität als Vorzeichen religiöser Bildung, zur Hochschuldidaktik, zur religiösen Bildung im Lebenslauf sowie Anleitungen für die Erarbeitung von Unterrichtsentwürfen in Schule und Gemeinde ergänzt.
Wir haben uns angewöhnt, Menschen als Mängelwesen zu betrachten, die im Kampf ums Dasein keine Chance hätten, wenn sie die Schwächen ihrer biologischen Natur nicht aktiv durch Technik, Moral, Medien, Religion und Kultur zu kompensieren wüssten. Ingolf U. Dalferth versteht sie demgegenüber als Möglichkeitswesen, die nicht von dem leben, was sie tun, sondern von dem, was ihnen widerfährt, und für deren Bestimmung nicht die Unterscheidung zwischen Mensch und Nichtmensch entscheidend ist, sondern die zwischen Menschlichkeit und Unmenschlichkeit. Nicht die Evolutions- und Neurobiologie ist dementsprechend die entscheidende Herausforderung der Theologie, sondern die ethische, politische und theologische Frage nach der Bestimmung der Menschlichkeit des Menschen.
Welche Praktiken, Gefühle und Selbstkonzepte verbinden sich mit dem Anspruch, bekehrt zu sein? Katharina Krause legt ein Beschreibungsmodell zur Erschließung bekehrungsfrommer Deutungs-, Emotions- und Körperkulturen vor. Dabei verfolgt sie nach, wie sich bekehrungsfromme Sinnstiftungen zu Weltsichten und Lebensformen aufschichten, und diskutiert unterschiedliche Möglichkeiten ihrer Verstetigung und Gefährdung. Das dabei entwickelte Analyseinstrument versteht sich als ein Beitrag zur Wiedergewinnung praktisch-theologischer Frömmigkeitsforschung. Es schließt an Einsichten der sozial- und kulturwissenschaftlichen Konversionsforschung an und bildet diese in der Auseinandersetzung mit einer exemplarischen Konstellation protestantischer Bekehrungsfrömmigkeit fort. Die ausgewerteten Text- und Bildquellen sowie die untersuchte materielle Kultur entstammen dem Umfeld des Puritanismus und Early Evangelicalism in den britischen Neuenglandkolonien des 17. und 18. Jahrhunderts.
Unternehmensverträge sind ein elementarer Baustein des deutschen Aktienkonzernrechts. Rüdiger Veil analysiert die verschiedenen Vertragsarten und entwickelt auf der Grundlage einer verbandsrechtlichen Interpretation der leitungs- und finanzstrukturellen Vertragselemente ein System des Rechts der Unternehmensverträge, das die facettenreichen organisations- und schutzrechtlichen Aspekte der Verträge sichtbar macht. Diese Grundlegung verspricht in zweifacher Hinsicht einen über den gegenwärtigen Stand der Konzernrechtsdiskussion hinausgehenden Erkenntnisgewinn. Zum einen ist es möglich, die Grenzen der Privatautonomie beim Abschluß von Beherrschungs-, Gewinnabführungs- und Geschäftsführungsverträgen, von Gewinngemeinschaften, Teilgewinnabführungs-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträgen präzise zu bestimmen. Zum anderen können die gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen anderer, im Aktiengesetz nicht erfaßter Vertragstypen bewertet und das Schutzbedürfnis der außenstehenden Aktionäre und Gläubiger ermittelt werden. Im Blickpunkt stehen insoweit Gleichordnungskonzern-, Betriebsführungs- und Franchiseverträge sowie atypische Kreditverträge. Rüdiger Veil nimmt dazu Stellung, ob und auf welcher Ebene diese Verträge im System des Unternehmensvertragsrechts Platz finden.