Deine Suche ergab leider keine Ergebnisse. Bitte ändere die zuletzt verwendeten Filter und versuche es erneut.
Anzeige
Angebote unserer Partner-Shops
"
Mohr-AM
"
Filtern
Sortieren:
Beste Treffer
Beste Treffer
Preis: niedrig bis hoch
Preis: hoch bis niedrig
Ansicht:
Mohr Siebeck Ethik
Der ethische Entwurf Trutz Rendtorffs, der hier in einer Neuedition der 1990/91 erschienenen Fassung vorgelegt wird, kann bereits 30 Jahre nach ihrem Erscheinen als klassischer Text liberaler Theologie gelten. Von Anbeginn an möchte sein Entwurf einer „ethischen Theologie“ mehr sein als eine theologisch reflektierte Anleitung zum guten Handeln. Mit der Ethik präsentiert Rendtorff ein Programm zur Selbstaufklärung der Theologie in der Gegenwart, die bei der ethischen Lebenswirklichkeit ihren Ausgangspunkt nimmt. In der Art, theologische Tradition auf die Gegenwart zu beziehen und für die eigene Lebensführung fruchtbar zu machen, stellt Rendtorffs Ethik nach wie vor einen wichtigen Beitrag zur theologischen Urteilsbildung in der Moderne dar – unbeschadet der Tatsache, dass manche Konkretionen mittlerweile selbst historischen Charakter haben.
Basierend auf zahlreichen Interviews, technischen Berichten und Dokumentationen spürt Bruno Latour dem gescheiterten Großprojekt eines modularen Nahverkehrssystems nach. Latour analysiert dieses Scheitern in Form eines literarisch anspruchsvollen Hybrids aus Kriminalroman und Wissenschafts- bzw. Technikforschung. Die verschiedenen Akteure dieser Geschichte eines hochkomplexen Mensch-Ding-Systems - Menschen, Schaltpläne, Motoren, Prototypen, Schienensysteme etc. - werden dabei in einer Weise gleichberechtigt berücksichtigt, die für das Verständnis der Akteur-Netzwerk-Analyse von exemplarischem Wert ist. Die Schriftenreihe Historische Wissensforschung eröffnet mit der ersten deutschen Übersetzung dieses Klassikers ihre Rubrik "Unter dem Radar", in deren Rahmen vergessene oder schwer zugängliche Arbeiten der Wissenssoziologie und -geschichte vorgelegt und historisch kontextualisiert werden.
Bernd Schröder erschließt die Religionspädagogik unter fünf verschiedenen, methodisch reflektierten Perspektiven. Sein Lehrbuch entfaltet das Fach mit historischer Tiefenschärfe und unter vergleichender Wahrnehmung religiöser Erziehung in anderen Religionen (Judentum und Islam) und Ländern (England und Frankreich); er verbindet empirische Bestandsaufnahmen mit systematischer Konzept- und Begriffsentwicklung, ohne darüber sein handlungsorientierendes Interesse aus dem Blick zu verlieren. Auf diese Weise entsteht ein umfassendes Panorama religionspädagogischer Herausforderungen und Lösungsansätze für die Lernorte Schule und Gemeinde, Medien und Familie sowie - erstmals explizit entfaltet - Öffentlichkeit. Religionspädagogik wird als theologische Disziplin profiliert, die mit ihrer unerlässlichen Methodenvielfalt an eine Fülle theologischer wie nicht-theologischer Disziplinen anschließt. Sie sichtet deren Erträge unter dem ihr eigenen Fokus auf Bildung aus christlicher, hier: evangelischer Perspektive, wertet sie kritisch aus und führt sie weiter zu einer integralen Theorie, die mannigfaltiges Handeln der Akteure bestimmt und orientiert. Die 2. Auflage bietet u.a. aktuelle empirische Daten und Analysen; zudem wurden etwa Abschnitte zu Heterogenität und Digitalität als Vorzeichen religiöser Bildung, zur Hochschuldidaktik, zur religiösen Bildung im Lebenslauf sowie Anleitungen für die Erarbeitung von Unterrichtsentwürfen in Schule und Gemeinde ergänzt.
Wir haben uns angewöhnt, Menschen als Mängelwesen zu betrachten, die im Kampf ums Dasein keine Chance hätten, wenn sie die Schwächen ihrer biologischen Natur nicht aktiv durch Technik, Moral, Medien, Religion und Kultur zu kompensieren wüssten. Ingolf U. Dalferth versteht sie demgegenüber als Möglichkeitswesen, die nicht von dem leben, was sie tun, sondern von dem, was ihnen widerfährt, und für deren Bestimmung nicht die Unterscheidung zwischen Mensch und Nichtmensch entscheidend ist, sondern die zwischen Menschlichkeit und Unmenschlichkeit. Nicht die Evolutions- und Neurobiologie ist dementsprechend die entscheidende Herausforderung der Theologie, sondern die ethische, politische und theologische Frage nach der Bestimmung der Menschlichkeit des Menschen.
Welche Praktiken, Gefühle und Selbstkonzepte verbinden sich mit dem Anspruch, bekehrt zu sein? Katharina Krause legt ein Beschreibungsmodell zur Erschließung bekehrungsfrommer Deutungs-, Emotions- und Körperkulturen vor. Dabei verfolgt sie nach, wie sich bekehrungsfromme Sinnstiftungen zu Weltsichten und Lebensformen aufschichten, und diskutiert unterschiedliche Möglichkeiten ihrer Verstetigung und Gefährdung. Das dabei entwickelte Analyseinstrument versteht sich als ein Beitrag zur Wiedergewinnung praktisch-theologischer Frömmigkeitsforschung. Es schließt an Einsichten der sozial- und kulturwissenschaftlichen Konversionsforschung an und bildet diese in der Auseinandersetzung mit einer exemplarischen Konstellation protestantischer Bekehrungsfrömmigkeit fort. Die ausgewerteten Text- und Bildquellen sowie die untersuchte materielle Kultur entstammen dem Umfeld des Puritanismus und Early Evangelicalism in den britischen Neuenglandkolonien des 17. und 18. Jahrhunderts.
Unternehmensverträge sind ein elementarer Baustein des deutschen Aktienkonzernrechts. Rüdiger Veil analysiert die verschiedenen Vertragsarten und entwickelt auf der Grundlage einer verbandsrechtlichen Interpretation der leitungs- und finanzstrukturellen Vertragselemente ein System des Rechts der Unternehmensverträge, das die facettenreichen organisations- und schutzrechtlichen Aspekte der Verträge sichtbar macht. Diese Grundlegung verspricht in zweifacher Hinsicht einen über den gegenwärtigen Stand der Konzernrechtsdiskussion hinausgehenden Erkenntnisgewinn. Zum einen ist es möglich, die Grenzen der Privatautonomie beim Abschluß von Beherrschungs-, Gewinnabführungs- und Geschäftsführungsverträgen, von Gewinngemeinschaften, Teilgewinnabführungs-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträgen präzise zu bestimmen. Zum anderen können die gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen anderer, im Aktiengesetz nicht erfaßter Vertragstypen bewertet und das Schutzbedürfnis der außenstehenden Aktionäre und Gläubiger ermittelt werden. Im Blickpunkt stehen insoweit Gleichordnungskonzern-, Betriebsführungs- und Franchiseverträge sowie atypische Kreditverträge. Rüdiger Veil nimmt dazu Stellung, ob und auf welcher Ebene diese Verträge im System des Unternehmensvertragsrechts Platz finden.
Der Funktionalismus dient der Beschreibung und Erklärung sozialer, technischer oder biologischer Phänomene. Diese Aussage lässt sich exemplarisch am Beispiel der verschiedenen Varianten eines im weitesten Sinne verstandenen sozialwissenschaftlichen Funktionalismus belegen. Trotz der massiven Kritik, der dieser bis heute ausgesetzt ist, gibt es für ihn keine Alternativen. Das Problem ist nicht, dass diese Kritik immer unzutreffend ist, sondern dass sie sich am Maßstab des mechanistischen Weltbildes der klassischen Physik und dem ihr eigenen Prinzip nomologischer Kausalität orientiert. Deren Grenzen sind jedoch mit der Quantenphysik offensichtlich geworden. Die wissenschaftstheoretischen Folgerungen aus den quantenphysikalischen Erkenntnissen ermöglichen es, eine sowohl realistische als auch tragfähige wissenschaftliche Grundlage für den sozialwissenschaftlichen Funktionalismus zu entwickeln und ihn in ein empirisches Erklärungsprogramm zu überführen. Dafür sprechen mehrere Gründe: Einerseits sind für die Orientierung in der Alltagswelt funktionale Erklärungen unverzichtbar und auch in den Sozialwissenschaften wird immer wieder der Funktionsbegriff pauschal zur Erklärung sozialer Ereignisse herangezogen. Andererseits ist für moderne Gesellschaften, die von der Planung und Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse zur Lösung (sozialer) Probleme abhängig sind, funktionales Denken typisch. Edwin Czerwick erläutert, dass es sich daher anbietet, den sozialwissenschaftlichen Funktionalismus als empirisches Erklärungsprogramm auf der Basis der Kombination von funktionalen Erklärungen mit unter anderem kausalen, intentionalen, teleologischen oder dispositionalen Erklärungen weiter zu entwickeln.
Was sind Begriff und Wesen der Kunst? Die Frage wird in einander ergänzenden Perspektiven aufgenommen, so dass sich eine Antwort aus der Zusammengehörigkeit dieser Perspektiven ergibt. Das Spektrum umfasst die Auseinandersetzung mit der Modernität der Kunst. Günter Figal erkundet außerdem "Lesarten", also Wirkungsgeschichten, in denen sich das moderne Verständnis der Kunst vorbereitet oder artikuliert. Diskutiert wird schließlich der Erkenntnischarakter der Kunst, wie er mit der Wahrnehmbarkeit und Verständlichkeit der Kunstwerke gegeben ist. "Die exemplarisch menschliche Darstellungsweise befreit Figal von deren aristotelischer Handlungsgebundenheit, um sie mit dem Verständnis des indirekt stimmig Erscheinenden nach Kant zu verbinden. Auf diese Weise verschwistert er ein eher anthropologisches Verständnis der Künste mit jenem der Ästhetik und bezieht in dieser Konsequenz auch fernöstliche Beispiele in seine Betrachtung mit ein." Volkmar Mühleis in Philosophische Rundschau 60 (2013), S. 150-153
Dieses Lehrbuch enthält eine umfassende Darstellung des staatlichen Rechts der Religion. In vier Abschnitten werden grundlegende Fragen (Was ist Religion? Wie ist das generelle Verhältnis von Staat und Religion?), Fragen der Religionsfreiheit des Einzelnen, Fragen des Selbstbestimmungsrechts von Religionsgemeinschaften sowie die Kooperation von Staat und Religionsgemeinschaften (Religionsunterricht, theologische Fakultäten, Anstaltsseelsorge etc.) behandelt. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Notwendigkeit, dass das staatliche Recht religiös neutral zu verstehen ist und insbesondere auch offen gegenüber anderen als den christlichen Religionsgemeinschaften sein muss. Für die Neuauflage hat Claus Dieter Classen den gesamten Text überarbeitet und erweitert. Schwerpunkte der Überarbeitung bilden die Frage nach der Stellung der Muslime im Bildungswesen (muslimischer Religionsunterricht, islamische Theologie an Universitäten) sowie die Entwicklungen im Bereich des individuellen und kollektiven kirchlichen Arbeitsrechts.
Kierkegaards ethisches Hauptwerk Die Taten der Liebe enthält zahlreiche Reflexionen über Sprache und menschliches Sprechen. Es gehört zum Anliegen der Autorin, diese Dimension in Die Taten der Liebe hervorzuheben. Die Werklektüre zeichnet insbesondere Kierkegaards Konfrontation von menschlichem und christlichem Sprachgebrauch nach. In Beispielen zur Rede von Gastfreundschaft, von Ehre und Schande, Sieg und Versöhnung analysiert Dorothea Glöckner Bedeutungsdoppelungen und erfragt Begründungsmodelle für die Verbindlichkeit menschlicher Kommunikation. Bezugnehmend auf Hannah Arendts Bestimmung des Verhältnisses zwischen Sprechen und Handeln weist sie parallele Ansätze im ethischen Denken Kierkegaards und Arendts auf. Hier zeigen sich ein wesentliches Gleichheitsdenken, die Anrede des Nächsten sowie eine das Gute erhoffende Ausrichtung auf die Zukunft als massgebliche Kriterien verbindlicher Rede. Wieweit diese Kriterien sich im Versprechen exemplarisch zur Geltung bringen, wird in Exkursen zu Hans Lipps, Hannah Arendt und Paul Ricœur untersucht.
Artur Geier analysiert die Möglichkeiten kumulativen Schutzes geistiger Leistungen mithilfe des Immaterialgüter- und des Lauterkeitsrechts. Nach einer Bestandsaufnahme der Rechtslage wird diese aus der Sicht potentieller Nachahmer ökonomisch analysiert. Die Analyse stützt sich auf das Rationalverhaltensmodell und wird durch Erkenntnisse der Behavioral Economics bestätigt. Der Autor zeigt, dass die Möglichkeiten der Schutzkumulation zu Rechtsunsicherheit auf Nachahmerseite führen. Die Konsequenz davon ist, dass in vielen Fällen kein Wettbewerbsmarkt entsteht, obwohl immaterialgüterrechtlicher Schutz nicht mehr besteht. Verglichen mit einer hypothetischen Rechtslage ohne die Möglichkeiten kumulativen Rechtsschutzes kommt es zu volkswirtschaftlichen Verlusten. Artur Geier schlägt vor, das Problem innerhalb des bestehenden Rechtssystems zu lösen, da das geltende Recht bereits genügend Instrumente dafür bereithält.
Die Verfassung der Bundesrepublik ist faktisch nicht nur im Grundgesetz, sondern auch in den nunmehr über 130 Bänden verfassungsgerichtlicher Entscheidungen zu finden. Dies gilt in besonderer Weise für das Recht der inneren Sicherheit, das vom Bundesverfassungsgericht binnen der letzten Dekade in einer beeindruckenden Rechtsprechung verfassungsrechtlich durchwirkt wurde. Hierfür stehen Entscheidungen wie jene zum großen Lauschangriff, zur Rasterfahndung, zur Onlinedurchsuchung oder zur Vorratsdatenspeicherung. Diese umfangreiche Rechtsprechung wird von Steffen Tanneberger in ein System gebracht. Hierzu war zunächst eine induktive Methode zu entfalten, die den systematischen Brüchen und Kontingenzen der Rechtsprechung Rechnung trägt, zugleich aber wiederkehrende Argumentationsfiguren freizulegen vermag. Am Ende steht die derzeitige Antwort des Bundesverfassungsgerichts auf die Frage nach der rechten Balance von Freiheit und Sicherheit: Die Sicherheitsverfassung.
Die Wirklichkeit von Bösem und Übeln ist eine unbestreitbare Tatsache. Doch wie ist sie zu verstehen? Wie wird religiös auf sie reagiert? Und welche theologischen Probleme wirft das auf? Ingolf U. Dalferth argumentiert, dass die klassische Theodizeeproblematik nur eine Spätform des denkenden Umgangs mit dem malum in all seinen Versionen ist. Sachlich früher und kulturell folgenreicher sind die Weisen, in denen sich Menschen angesichts des Einbruchs von Bösem in ihr Leben an Göttliches, Götter oder Gott wenden, um zu klagen, um Trost und Hilfe zu erflehen und um sich in ihrem Leben existentiell und hermeneutisch neu zu orientieren. Indem sie beginnen, Gott zu denken, Böses in bestimmter Weise zu verstehen und ein Bild ihrer selbst und ihrer Welt zu entwerfen, arbeiten sie an der Suche nach einer Lebensform, die ihnen ermöglicht, mit ihren malum -Erfahrungen zu leben. Die Vielschichtigkeit dieser Vorgänge wird in drei Gedankengängen entfaltet, die sich mit den zentralen Strängen im christlichen Verständnis des malum als Mangel an Gutem, als Übeltat und als Unglaube auseinandersetzen, und zwar jeweils sowohl in antiken als auch in neuzeitlichen Problemkontexten. Dabei kommen das Theodizeeprojekt, das Freiheitsprojekt und das Gottesprojekt ausführlich zur Sprache, wobei insbesondere den Spuren der Entdeckung der Güte, der Gerechtigkeit und der Liebe Gottes im Zusammenhang der malum -Erfahrungen in der antiken Mythologie und den biblischen Traditionen nachgegangen wird.
Die Akzeptanz des Verwaltungshandelns gehört zu den Zielen einer effektiven, effizienten und demokratischen Verwaltung. Dem Verwaltungsverfahren wird dabei eine eigenständige Akzeptanzfunktion zugeschrieben. Doch worauf beruht diese Funktion, worin findet sie ihre Grenzen? Und wie könnte man sie fördern? Pascal Langenbach legt die psychologischen und empirischen Grundlagen verfahrensbasierter Akzeptanz dar. Als Schlüssel zur Rechtstreue der Bürgerinnen und Bürger zeigt sich deren Interaktion mit der Verwaltung in einem fairen Entscheidungsverfahren. Das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht sieht diese Interaktion vor allem im Rahmen der Anhörung des Betroffenen vor. Im Zusammenspiel mit weiteren Verfahrensfunktionen ergeben sich hieraus dogmatische und rechtspolitische Konsequenzen. Diese betreffen insbesondere die Ausgestaltung des Anhörungsrechts sowie den gesetzlichen Umgang mit Anhörungsfehlern.
Mit dem Tarifeinheitsgesetz hat der Gesetzgeber 2015 den Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb wieder eingeführt. Mit Blick auf die Gewährleistung der Koalitionsfreiheit ist dies ein verfassungs- und völkerrechtlich höchst umstrittenes Gesetzgebungsvorhaben, das zugleich zahlreiche Auslegungsfragen aufwirft. Über die unmittelbar nach Inkrafttreten gegen das Gesetz erhobenen Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht 2017 entschieden: Das Gesetz ist zwar mit dem Grundgesetz unvereinbar, darf mit Einschränkungen aber weiterhin angewendet werden. Die umstrittene Entscheidung wurde von zwei der acht Richterinnen und Richter nicht mitgetragen. Christoph Bialluch beleuchtet die einfachgesetzlichen sowie die verfassungs- und völkerrechtlichen Fragestellungen und setzt sich dabei kritisch mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auseinander.