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Nomos Transformationserfahrungen
Die politische Kultur aller Länder Ost-Mitteleuropas, die als Kandidat für eine EU-Mitgliedschaft anerkannt sind, wird seit mehr als einem Jahrzehnt eine zum größten Teil fundamentalen Transformation und Erneuerung unterzogen. Neben der wirtschaftlichen und der politischen Reform ist dieser Aspekt von allergrößter Bedeutung für die künftige innere Substanz der baldigen EU-Neumitglieder. Zugleich verlangt der Blick aus der derzeitigen EU, die geistig-kulturellen Entwicklungen in den EU-Kandidatenländern stärker als bisher in Augenschein zu nehmen, um die Perspektiven eines gemeinsamen Europa besser deuten zu können. Renommierte Wissenschaftler aus Polen, Tschechien, der Slowakei, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern, aber auch aus Rumänien, Bulgarien und der Türkei, deren Mitgliedschaft noch nicht unmittelbar bevorsteht, analysieren in diesem originellen Band Kernfragen der Entwicklung der politischen Kultur in ihrem Heimatland. Gabor Erdödy, der Herausgeber, ist Historiker an der Eotvos-Lorant-Universität Budapest und externer Senior Fellow des Zentrum für Europäische Integrationsforschung. Er war Botschafter der Republik Ungarn in Deutschland von 1993 bis 1997 und vertritt sein Land in gleicher Kapazität seit Ende 2002 beim Heiligen Stuhl.
Angesichts der angespannten Haushaltslage des Staates erfreut sich das Privatisierungsmodell der Dienstleistungskonzession zunehmender Beliebtheit. Vor allem im kommunalen Bereich kommt ihr immense praktische Relevanz zu. Umso mehr erstaunt es, dass nach wie vor die Rahmenbedingungen der Dienstleistungskonzession weitestgehend ungeklärt sind. Insbesondere mit Blick auf den Rechtsrahmen der Vergabe besteht erhebliche Rechtsunsicherheit. Ein gesetzlicher Rechtsrahmen ist dringend geboten, um rechtssicher zu vergeben und unterlegene Bieter zu schützen. Vor diesem Hintergrund zeigt die Verfasserin nach ausführlicher Befassung mit der Begrifflichkeit der Dienstleistungskonzession und deren Verortung im gegenwärtigen Privatisierungssystem einen denkbaren Rechtsrahmen auf und widmet sich dem – schon bestehenden – Rechtsschutz etwaiger unterlegener Unternehmen. Damit eignet sich diese Grundlagenarbeit in besonderem Maße für Anwaltschaft und den Rechtsanwender in der (kommunalen) Praxis. Die Autorin war als Referentin der Forschungsstelle für Verwaltungsrechtsmodernisierung und Vergaberecht (Ruhr-Universität Bochum) tätig und arbeitet gegenwärtig als Rechtsanwältin im Bereich Vergaberecht in Köln. Die Arbeit wurde mit dem International Public Procurement Award 2006 ausgezeichnet.
Täglich verarbeiten soziale Organisationen Informationen aller Art, zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen sie vielfältiges Wissen. In Zeiten verschärften Wettbewerbs entscheiden Tempo und Qualität der Nutzung neuer Erkenntnisse zunehmend über Bestand und Erfolg. Wissen ist zu einem zentralen Produktionsfaktor für soziale Dienstleister geworden. Doch der Umgang mit ihm wird bislang kaum gesteuert. Genau hier setzt das Wissensmanagement an: Sein Ziel ist es, vorhandenes Wissen besser zu nutzen und neue Wissensressourcen zu erschließen. Dieses Buch zeigt, welche Arten von Wissen es gibt und was beim Management von Wissen in sozialen Organisationen berücksichtigt werden muss. Die Kernprozesse des Wissensmanagements werden ebenso verständlich dargestellt wie Strategien und Methoden zur Einführung. Der informationstechnologischen Unterstützung widmet sich ein eigenes Kapitel. Ein Workshop-Konzept zum Kennenlernen der Sichtweisen und Methoden des Wissensmanagements rundet den Band ab.
Agilität ist nach wie vor ein Topthema in der Arbeitswelt. Denn selbstorganisiertes Arbeiten spielt in vielen Organisationen und Arbeitsbereichen eine wichtige Rolle. Daher sind Alternativen zu herkömmlichen Formen betrieblicher Steuerung gefragt. Agile Verfahren in all ihren Varianten und Skalierungsideen bieten sich hierfür scheinbar an. Was aber kann Agilität tatsächlich leisten? Auch in der zweiten, aktualisierten und erweiterten Auflage dieses Bandes setzen sich Expert:innen aus Arbeitsforschung und -praxis aus unterschiedlichen Perspektiven mit dieser Frage auseinander. Was genau meint Selbstorganisation? Welche (betrieblichen) Rahmenbedingungen müssen vorliegen, damit Agilität funktioniert und nicht etwa dysfunktional und belastend wirkt? Wie geht man damit um, dass auch agile Verfahren formale Steuerungsinstrumente sind und Selbstorganisation einschränken? Welche alternativen Verfahren können Selbstorganisation fördern? Und worauf ist zu achten, wenn man Agilität aus der Softwareentwicklung in andere Bereiche exportieren möchte, in denen bereits in hohem Maße selbstorganisiert wird – wie etwa in der stationären Krankenpflege? Mit Beiträgen von Jörg Bahlow | Guido Becke | Fritz Böhle | Katharina Hell | Anna Hoffmann | Marc Jungtäubl | Peter Maurer | Judith Neumer | Stephanie Porschen-Hueck | Carina Roy | Stefan Sauer | Amelie Tihlarik | Kerstin Treutner | Margit Weihrich | Matthias Wörlen
Das Lehrbuch, das nunmehr in 2. Auflage vorliegt, liefert eine fundierte, aber leicht lesbare Einführung in die komplexe Theorie der Schweigespirale. Diese Theorie – seit den 1960er Jahren von Elisabeth Noelle-Neumann entwickelt – versucht zu erklären, wie sich die vorherrschenden Meinungen in einer Gesellschaft wandeln und welchen Einfluss die Massenmedien auf diese öffentliche Meinung haben. Die Theorie der Schweigespirale hat das Interesse von Wissenschaftlern in aller Welt angezogen und das Phänomen wurde in zahlreichen Studien mit den unterschiedlichsten Methoden erforscht. Das Buch erläutert die Theorie, die Methoden der Forschung, die wichtigsten Befunde und die gesellschaftlichen und politischen Konsequenzen der Schweigespirale.
Grenzübergreifende Praktiken und Strukturen sind allgegenwärtig und gut dokumentiert. Dennoch gibt es keine einheitliche Theorie des Transnationalismus. Diese zweite überarbeitete und aktualisierte Auflage schlägt vor, Transnationalismus als ein Ergebnis grenzübergreifender Prozesse zu betrachten. Transnationalismus gleicht nicht einer Struktur, sondern verweist auf das, was innerhalb der Strukturen passiert, und fokussiert dessen Folgen. Transnationalismus als Paradigma interessiert sich für Re-Konfigurationen der Macht und Arrangements lokaler Kulturen, die aufgrund der Porosität der Nationalstaaten und der globalen Vernetzung neue Bedeutungen produzieren. Das transnationale Paradigma hilft, das Aufeinandertreffen multipler Zugehörigkeiten, Praktiken und Dispositionen zu verstehen. »Soziale Beziehungen sind weder grenzenlos noch beschränken sie sich auf das Innere einzelner Staaten. Die Transnationalismusforschung fokussiert daher Institutionen und imaginäre Räume, die durch konkrete Verbindungen zwischen spezifischen Orten entstehen. Nowicka erfasst dieses schnell wachsende und unübersichtliche Forschungsfeld präzise. Und sie greift in der zweiten aktualisierten Auflage aktuelle Entwicklungen, wie die Mobilitätseinschränkungen durch die Pandemie oder juristische Innovationen im Umgang mit Flüchtenden aus der Ukraine, auf. Dabei gelingt es ihr, konzeptionelle Klarheit mit reichhaltiger empirischer Forschung zu verbinden. Entstanden ist nicht nur ein faszinierendes Lehrbuch für Studierende. Auch SpezialistInnen aus der Migrationsforschung werden in diesem interdisziplinären Werk zahlreiche Anregungen finden.« Prof. Dr. Anja Weiß, Institut für Soziologie, Universität Duisburg-Essen »Mit der zweiten Auflage dieses Buches bietet Magdalena Nowicka nicht nur einen klar strukturierten und sehr zugänglichen Überblick über die vielfältigen theoretischen, methodologischen und empirischen Fragen der Transnationalismusforschung, sondern greift auch neueste Entwicklungen in diesem interdisziplinären Forschungsfeld auf. So führt dieses Buch eindrücklich vor Augen, dass Transnationalismus nicht nur als ein migrationsbezogenes, sondern als ein generelles Phänomen zu verstehen ist, das alle gesellschaftlichen Bereiche betrifft und nachhaltig prägt.« Dr. Sören Carlson, Europa-Universität Flensburg, Dezember 2023
„einzigartig wertvoll.“ MR apl. Prof. Dr. Norbert Janz, NVwZ 2021, 1041 Durch seine intensive Verzahnung von Grundrechten, Bundes- und Landesrecht sowie strafrechtlichen und internationalen Regelungen hat sich der von Helmut Ridder begründete Kommentar zum Versammlungsrecht in der Praxis bewährt. Die 3. Auflage, herausgegeben von Dr. Michael Breitbach und Prof. Dr. Tristan Barczak, bringt das Versammlungsrecht auf den aktuellen Stand. Gleich vier Bundesländer (Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen) haben neue Versammlungsgesetze erlassen, die in bewährter Manier einzeln kommentiert werden. Das Corona-Erbe: Zahlreiche Entscheidungen aus der Pandemie-Zeit haben die Versammlungspraxis nachhaltig geprägt und entfalten ihre Wirkung im aktuellen Diskurs hinsichtlich versammlungsbeschränkender Maßnahmen. Rechtsprechung auf aktuellem Stand Alle Entscheidungen zu zentralen Sachfragen des Versammlungsrechts sind umfassend berücksichtigt, etwa: „Polizeifestigkeit“ endet bei Unfriedlichkeit (BVerwG Urt. v. 27.3.2024– 6 C 1.22) Schutz symbolträchtiger Orte (BVerfG Beschl. v. 27.06.2022 – 1 BvQ 45/22 – G7/Schloss Elmau) Beschluss zum Gaza-Protestcamp am Kanzleramt (OVG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 22.8.2025 – OVG 10 S 29/25) Rechtsprechung zu Gegendemonstrationen/Sitzblockaden (BVerfG Beschl. v. 1.10.2025 – 1 BvR 2428/20) Strafbarkeitsprognose („Parolen-Auflage“; OVG NRW Beschl. v. 21.11.2025 Höchste Expertise Die Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Expert:innen im Bereich und kennen die konkrete Anwendungspraxis genau: Prof. Dr. Clemens Arzt, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin | Prof. Dr. Tristan Barczak, LL.M., Universität Passau | Dr. Ylva Blackstein, Richterin am VG Bremen | RA Christian Brandt, Universität Bremen | Dr. Michael Breitbach, Universität Gießen | Sebastian Brinsa, Richter am Kammergericht | Dr. Dieter Deiseroth, RiBVerwG a.D. | Dr. Sebastian Eickenjäger, Referatsleiter beim Senator für Inneres, Bremen | Pascale Fett, Universität Marburg | Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, LL.M. (EHI), Universität Bremen | Johannes Forck | Dr. Andreas Gutmann, Universität Bremen | Prof. Dr. Mathias Hong, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl | Prof. Dr. Ulrike Lembke, Humboldt-Universität zu Berlin | Prof. Dr. Jens Puschke, Universität Marburg | Prof. Dr. Joachim Renzikowski, Universität Halle-Wittenberg | Till Oliver Rothfuß, Richter am BVerwG | Dr. Sebastian Schulenberg, LL.M. (Cambridge), Senator der Freien Hansestadt Bremen | Tim Seidel | Tore Vetter, Universität Bremen | Dr. Berit Völzmann, Universität Frankfurt am Main | Prof. Dr. Friederike Wapler, Universität Mainz | Dr. Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe
Der Erfolg des Handkommentars zum Verwaltungsrecht kommt nicht von ungefähr. Die Gesamtdarstellung von VwVfG, VwGO, VwZG und VwVG in einem Band macht das Ineinandergreifen der Regelungen deutlich und vermeidet Doppelungen. Die „Vernetzung“ setzt für die wissenschaftliche Durchdringung neue Impulse. Sie verhilft im Beratungs- und Gerichtsalltag zu überzeugender Argumentation. Die besonderen Vorzüge Landesrechtliche Besonderheiten integriert Praxisrelevante Anwendungsfälle aus dem Besonderen Verwaltungsrecht Kostenrecht und Anwaltsgebühren Formulierungsvorschläge und Aufbauschemata für Antrag bzw. Tenor, die auch in Ausbildung und Referendariat von hohem Nutzen sind Die aktuelle 6. Auflage berücksichtigt Neuregelungen im Planungsrecht infolge des sog. Infrastruktur-Zukunftsgesetzes Neuregelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren ( 27b, c VwVfG) 7. VwGO-Änderungsgesetz Neuregelungen zur elektronischen Kommunikation ( 3a VwVfG, 55d, 177 VwGO) Einführung von Wirtschafts- und Planungskammern bzw. -senaten ( 188a, b VwGO) Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren ( 9, 10, 48, 50, 80b, 87b, 87c, 102a, 154 VwGO) Neue Zuständigkeiten der Oberverwaltungsgerichte für bestimmte Windenergieanlagen ( 48 VwGO) Akteneinsicht bei elektronischer Aktenführung Einsatz von Videokonferenztechnik ( 81, 95, 102a, 116 VwGO) Änderungen bei der Zustellungsfiktion ( 4, 5, 5a VwZG) Herausgeber, Autorinnen und Autoren sind Garanten für eine wissenschaftlich profunde Kommentierung, die die Probleme der Praxis im Blick behält: Achim Bostedt, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg i. Br. | Wiss. Mit. Merle Breckwoldt, Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Claudia Danker, Hochschule Stralsund | Prof. Dr. Sven Eisenmenger, Hochschule in der Akademie der Polizei Hamburg | Dr. Sigrid Emmenegger, Richterin des Bundesverfassungsgerichts, Karlsruhe | Prof. Dr. Michael Fehling, LL.M.(Berkeley), Bucerius Law School Hamburg | Wiss. Mit. Constantin Glaesner, Bucerius Law School Hamburg | Hans-Jörg Holtbrügge, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Michael Just, Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt, Dessau-Roßlau | Prof. Dr. Berthold Kastner, Hochschule für Polizei Baden-Württemberg | Dr. Steffen Kautz, Rechtsanwalt, München | Prof. Dr. Andreas Kerkemeyer, TU Darmstadt | Dr. Hanno-Dirk Lemke, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg | Wiss. Mit. Matthias Leymann, Bucerius Law School Hamburg | Dr. Hans-Jochem Mayer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht, Bühl | Winfred Porz, Richter am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Koblenz | Damian-Markus Preisner, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Wiss. Mit. Lukas Sairinger, Julius-Maximilians-Universität Würzburg | Dr. Linda Schneider-Buchheim, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Julius-Maximilians-Universität Würzburg | Christoph Sennekamp, Präsident des Verwaltungsgerichts Freiburg i.Br. | Dr. Rainer Störmer, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig | Prof. Dr. Martin Wickel, LL.M. (University of Michigan), HafenCity Universität Hamburg
Das Vertragsrecht des BGB erfährt durch die Umsetzung von EU-Richtlinien Neuregelungen für Verträge über digitale Produkte – unabhängig vom Vertragstyp, zum Update und zum Datenschutz geändertes Widerrufsrecht neue Mangelbegriffe, Ausdehnung der Beweislastumkehr Informationspflichten für Online-Marktplätze/Vergleichsportale über ihr Ranking neue EGBGB Informationspflichten Das neue Handbuch vermittelt Anwaltschaft sowie Unternehmensjuristinnen und -Juristen und Verbänden rechtzeitig die Kenntnisse für den Umgang mit den neuen, ab den Stichtagen 1.1. bzw. 1.5.2022 anzuwendenden Vorschriften. Die Autoren Prof. Dr. Tobias Brönneke; Prof. Dr. Felix Buchmann; RA Dr. Carsten Föhlisch; Prof. Dr. Steffen Kroschwald; RAin Chiara Panfili, LL.M.; Dr. Sven Polenz, LL.M.; Patrik Schmidt, LL.M.; RA Prof. Dr. Ralph Schmitt; Prof. Dr. Marina Tamm; RiOLG a.D. Prof. em. Dr. Klaus Tonner und Prof. Dr. Andreas Willburger.
Das Strafrecht wird ganz maßgebend vom Grundsatz nullum crimen, nulla poena sine lege (kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz) geprägt. Das Gesetzlichkeitsprinzip findet inzwischen weltweit Anerkennung. Professor Walter Kargl, Emeritus der Universität Frankfurt am Main, unternimmt in diesem Werk den „Versuch; das Strafrecht auf ein Fundament zu stellen, dass trotz der als erwiesen unterstellten Bedingungen durchgehender Kausalität und trotz der beschränkten menschlichen Erkenntnismöglichkeiten die staatliche Strafe zu legitimieren vermag“. Er leuchtet in einer Gesamtschau das Gesetzlichkeitsprinzip als zentralem Pfeiler der Strafrechtsdogmatik aus. Nach einer Bestandsaufnahme dieses zentralen strafrechtlichen Grundsatzes wird den verschiedenen Begründungsansätzen des Gesetzlichkeitsprinzips (verfassungsrechtlich, strafrechtlich und rechtsphilosophisch) nachgegangen. Die einzelnen Ausformungen des Gesetzlichkeitsprinzips werden aufgefächert und behandelt. Kapitel zur Reichweite und zu den Sicherungen der Strafgesetzlichkeit bilden den Schlusspunkt.
Flexible Arbeitszeitmodelle sind ein Muss für viele Unternehmen: Arbeitnehmer fragen passgenaue Modelle nach, Betriebsräte bestimmen mit. Die rechtlichen Instrumentarien hierzu finden sich verstreut im ArbZG, in Vorschriften des besonderen Arbeitnehmerschutzes, in branchenspeziellen Arbeitszeitregelungen wie im betrieblichen Mitbestimmungsrecht. Die juristischen Einzelfragen sind häufig nur im Zusammenspiel der Normen zu beantworten. Die 2. Auflage des Handkommentars verknüpft beratungsrelevante Gesichtspunkte und kommentiert, ausgehend vom ArbZG, das relevante Recht von AGG bis TVöD. Ein Schwerpunkt liegt auf den Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt, Stichwort crowd- oder cloudworking. Die Neuauflage bezieht alle gesetzlichen Neuregelungen sowie neueste tarifrechtliche Regelungen der letzten Jahre mit ein und bildet damit die Beratungswirklichkeit ab. Detailfragen aus Sondervorschriften können so gelöst werden, z.B. Anspruch von schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen auf Einhaltung der Beschäftigungsverbote nach dem neuem MuSchG Anspruch von Schwerbehinderten auf Arbeitszeitbeschränkung nach dem neuen SGB IX Korrespondierende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats iRd 87 BetrVG Der Beraterkommentar zum Arbeitszeitrecht berücksichtigt die branchenspezifischen Besonderheiten aus den Bereichen Chemie, Metall, Öffentlicher Dienst, Bau, Soziales sowie Kirche und fußt auf der aktuellen Rechtsprechung des BAG und EuGH. Präzise Hinweise zur Darlegungs- und Beweislast, Beispiele und Antragsformulierungen erleichtern die schnelle Umsetzung der Rechercheergebnisse für Rechtsanwälte, Richter, Betriebs- und Personalräte, Personalabteilungen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Aufsichtsbehörden, Integrationsämter und Sozialversicherungsträger. Herausgeber und Autoren: Dr. Bettina Graue, Arbeitnehmerkammer Bremen | Dr. Frank Hahn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart | Christina Herbert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kitzingen | Kerstin Jerchel, ver.di Bundesverwaltung, Berlin | Dr. Lisa Käckenmeister, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart | Georg Lorenz, Regierungsdirektor, Staatliches Bauamt Nürnberg | Falk Meinhardt, Richter am Arbeitsgericht, Stuttgart | Gerhard Pfeiffer, Vorsitzender Richter am LAG Baden-Württemberg, Stuttgart | Niki Sänger, Richter am Arbeitsgericht, Stuttgart | Prof. Dr. Torsten Schaumberg, Hochschulprofessor, Hochschule Nordhausen | Prof. Dr. Jens Schubert, ver.di Bundesverwaltung, Berlin, Apl.-Professor an der Leuphana Universität Lüneburg | Dr. Wolfram Sitzenfrei, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart | Bernd Spengler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Würzburg | Dr. Christiane Tischer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart
Ausgewiesene Experten liefern Ihnen eine an den praktischen Abläufen und Zusammenhängen orientierte und wissenschaftlich fundierte Hilfe für den Arbeitsalltag: von den Grundlagen über allgemeines Zuwanderungs- und Aufenthaltsrecht bis zum Aufenthaltsrecht der Unionsbürger und dem Aufenthaltsrecht nach EU-Assoziationsrecht. Formulierungsvorschläge für Anträge und Tenorierungen, Ausführungen zum Rechtsschutz, Datenschutz und Nebenstrafrecht sowie Hinweise zu Kosten und Vollstreckung erleichtern die praktische Umsetzung. Aus dem Inhalt: Grundlagen Allgemeines Zuwanderungs-/Aufenthaltsrecht • Einreise • Aufenthalt • Aufenthaltsbeendigung/Abschiebung/Sicherheit • Rechtsschutz • Aufenthaltsrecht der Unionsbürger • Aufenthaltsrecht nach EU-Assoziationsrecht Profitieren Sie vom gebündelten Expertenwissen aus Justiz, Wissenschaft und Verwaltung. Die Herausgeber Michael Hund, VizePräs BVerwG, Leipzig | Prof. Dr. Winfried Kluth, Mitherausgeber der Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik, Halle | MinR Dr. Hans-Georg Maaßen, Referatsleiter Ausländerrecht im Bundesministerium des Inneren und maßgeblich an der Entstehung der Novelle beteiligt, Berlin Die Autoren Dr. Wolfgang Breidenbach, Rechtsanwalt, Halle | Dr. Jessica Däbritz, Oberregierungsrätin, Berlin | Dr. Bettina Hecht, Richterin am Verwaltungsgericht, Karlsruhe | Michael Hund, Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts , Leipzig; Vizepräsident des Landesverfassungsgerichtshofes des Landes Berlin | Prof. Dr. Winfried Kluth, Universität Halle; Richter des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt, Dessau – Roßlau | Clemens Kurzidem, Richter am Verwaltungsgericht, Ansbach | Claudia Langeheine, Leitende Regierungsdirektorin, Berlin | Dr. Hans-Georg Maaßen, Ministerialrat, Berlin | Dr. Oliver Maor, Regierungsdirektor, Berlin | Dr. Andreas Mosbacher, Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin | Markus Reinhardt, stv. Geschäftsführer IHK Halle-Dessau, Halle | Christoph Sennekamp, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim
Die zweite, neu überarbeitete Auflage von »Aufbruch. Ein Weg in die Philosophie« spürt dem untrennbaren Zusammenhang des Abenteuers philosophischen Denkens und der niemals einseitigen, sondern zwiefältigen Verfasstheit des Menschen nach. Das Buch zeigt, dass Philosophieren menschlichen Grundhaltungen entspricht und dadurch Wege für jeden Menschen eröffnet, der schöpferisch zu sich selbst unterwegs ist. In anschaulichen Phänomenbeschreibungen verfolgt »Aufbruch« die offene und in sich strittige Doppel-Struktur, die den Menschen wesentlich charakterisiert und u. a. in den Haltungen des Wohnens und Gehens, des Stolperns, Einreißens und des widerständigen Einstehens aufgewiesen werden kann.
Die zweite, aktualisierte und erweiterte Auflage des Handbuchs gibt einen für Forschung und Studium gleichermaßen geeigneten Überblick zum Wissen über das Alter und das Altern in „westlichen“ Gesellschaften zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Der Fokus liegt dabei auf einschlägigen Beiträgen der Sozial- und Verhaltenswissenschaften und deren Zugang zu ausgewählten Aspekten des Alter(n)s. Neben Theorien des Alterns und „klassischen“ Kernthemen, wie etwa sozio-ökonomische Ungleichheiten, Gesundheit oder soziale Integration, werden auch bislang oft weniger beachtete Themen wie Hochaltrigkeit, Gewalterfahrungen und Straffälligkeit, Sexualität, Spiritualität und Ethik des Alterns behandelt. Das Buch richtet sich unter anderem an Wissenschaftler:innen und Studierende der Soziologie, Gerontologie, Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Sozialen Arbeit, sowie der Ethik und Psychologie. Mit Beiträgen von Heike Baranzke | Frank Berner | Susanne Brose | Josef Ehmer | Yvonne Eisenmann | Lea Ellwardt | Marcel Erlinghagen | Uwe Fachinger | Luise Geithner | Thomas Görgen | Bernadette Groebe | Helen Güther | Hans Gutzmann | Karsten Hank | Daniel Hauber | Peter Häussermann | Rolf G. Heinze | Kira Hower | Daniela Klaus | Lars-Oliver Klotz | Sebastian Klüsener | Helena Kukla | Franziska Landgraf | Katharina Mahne | Andreas Mergenthaler | Michael Neise | Frank Oswald | Johannes Pantel | Susanne Penger | Holger Pfaff | Timo-Kolja Pförtner | M. Cristina Polidori | Holger Schmidt | Laura Schmidt | Katrin Schneiders | Frank Schulz-Nieswandt | Andreas Simm | Julia Simonson | Anja Steinbach | Anna Storms | Julia Strupp | Clemens Tesch-Römer | Claudia Vogel | Raymond Voltz | Michael Wagner | Hans-Werner Wahl | Judith Wenner | Inka Wilhelm | Christiane Woopen | Susanne Zank | Melanie Zirves
Das Lehrbuch ermöglicht es Jurist:innen, aber auch Angehörigen anderer Berufsgruppen, sich in das Steuersystem in Deutschland zügig einzuarbeiten. Es behandelt die wichtigsten Steuerarten; Fragen der Finanzverfassung sowie das Steuerverfahrensrecht einschließlich Abgabenordnung werden erläutert. Jedem Kapitel ist ein Fall vorangestellt, dessen Lösung am Ende des Kapitels ausgeführt ist. Ferner finden sich am Ende jedes Kapitels Fragen, welche die Wiederholung erleichtern und zur Vertiefung anregen sollen. Die 9. Auflage berücksichtigt die zahlreichen Änderungen durch das Wachstumschancengesetz, die umfangreichen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 und das Investitionssofortprogramm der neuen Bundesregierung.
„Standardwerk des Ordnungswidrigkeitenrechts“ Prof. Dr. Diethelm Klesczewski, NZV 2020, 640, zur Vorauflage Mit seinem auf Verständlichkeit und Argumentationstiefe ausgerichteten Konzept hat der Handkommentar OWiG Bestnoten erhalten. Zu Recht: Verwaltungsrechtler:innen in Behörde, Anwaltschaft oder Gericht werden komprimiert die anwendungsrelevanten strafrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Norm vermittelt Strafrechtler:innen finden prägnante Hinweise zur zuständigen Verwaltungsbehörde, zur gerichtlichen Durchsetzung und Beweisführung. Gezielte Formulierungshilfen (z.B. Einsprüche), Tenorierungsmuster und argumentative Parallelen aus dem Straf- und Strafprozessrecht erleichtern den Zugang Studierende und Praktiker:innen profitieren von Übersichten und Schemata zu den Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten und zu den Verjährungsvorschriften sowie zahlreichen Gebühren- und Kostenhinweisen Die 3. Auflage berücksichtigt neu u.a.: Täterschaft von juristischen Personen oder Verbänden im Anwendungsbereich von Art. 83 DS-GVO Folgen des neuen digitalisierten Bußgeldverfahrens, u.a. für die ordnungsgemäße Zustellung eines Bußgeldbescheids oder die ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung Ausgeweitete bzw. neue Bußgeldtatbestände durch EU- und nationales Recht, die neue Fragen aufwerfen, wie nach den Voraussetzungen für Bußgelder gegen Jugendliche oder die Rolle des Existenzminimums im Bußgeldrecht Neue Cannabis-Regeln: Was muss wie bei Verstößen geahndet werden? Aktuellste Rechtsprechung, z. B. BVerfG zum Zugang zu Informationen außerhalb der Akte, KG Berlin zur juristischen Person als Betroffene des Bußgeldbescheids, BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Bestandsdatenauskunft Herausgeber:in und Autor:innen sind Spezialisten aus dem Straf- und Verwaltungsrecht, die die notwendige „Vernetzung“ des Ordnungswidrigkeitenrechts widerspiegeln. Sie geben auch in puncto wissenschaftlicher Durchdringung neue Impulse, haben auch die Ausbildung im Blick und verhelfen im Behörden-, Beratungs- und Gerichtsalltag zu verständlichen Argumenten. RA PD Dr. Sebastian Bürger, Stuttgart | Prof. Dr. Kathi Gassner, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Mannheim | Dr. Jörg Habetha, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Freiburg | Heinz-Georg Kerkmann, Oberamtsanwalt und Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege, Bad Münstereifel | Sebastian Kleemann, Universität des Saarlandes, Saarbrücken | Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht, Dortmund | Carlo S. Kunz, Rechtsanwalt (Syndikusanwalt), Stuttgart | Prof. Dr. Dr. Jürgen Louis, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl | Prof. Dr. Christian Majer, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg | Urban Sandherr, Richter am Kammergericht, Berlin | Christian Schmitt, Rechtsanwalt, Saarbrücken | Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Universität Bielefeld | Dr. Sebastian Seith, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Freiburg | Heike Stahnke, Oberamtsanwältin bei der Amtsanwaltschaft, Frankfurt a.M. | Dr. Anne Ulrich, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht, Freiburg | Dr. Victoria Voelker, Universität des Saarlandes, Saarbrücken | Dr. Matthias Ziegler, Richter am Amtsgericht Landstuhl
»Ein Handkommentar, der sich auch in der täglichen Praxis wieder bewähren und als außerordentlich hilfreich erweisen wird. Sehr empfehlenswert!« Der HK-ArbGG Der Handkommentar steht für hohe Praxisrelevanz durch klare Schwerpunktsetzung, integrierte Mustertexte und Kostenhinweise bei durchgehend hoher Verständlichkeit. Die Neuauflage Die 3. Auflage baut die Praxisrelevanz gezielt für das Güte-, Urteils- und Beschlussverfahren aus. Kostenfragen (mit ausführlichem Streitwertlexikon) nehmen einen nochmals erweiterten Umfang ein. Durchgehend sind aktuelle untergerichtliche Urteile verstärkt berücksichtigt. Nach Kläger:innen- oder Beklagtensicht aufgeteilte Antragsformulierungen und Hinweise auf typische Fehlerquellen untermauern den hohen Praxisbezug für alle Prozessbeteiligten. Aktuell Die Neuauflage setzt inhaltliche Schwerpunkte auf die Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs und des Einsatzes der Videokonferenztechnik in der Arbeitsgerichtsbarkeit, auch vor dem Hintergrund aktueller gesetzlicher Vorgaben praxisnahe Darstellung der Streitwerte in arbeitsgerichtlichen Angelegenheiten durch ein umfangreiches und neu konzipiertes Streitwertlexikon von A bis Z, das die kürzlich von der Streitwertkommission beschlossenen Neuerungen einbezieht aktuellen Entwicklungen und Fragestellungen, etwa im Zusammenhang mit dem Geschäftsgeheimnisgesetz und seinen Auswirkungen auf die Prozesspraxis neueste BAG-Rechtsprechung, z.B. zum unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff im Zusammenhang mit der Auskunftsklage nach EntgTranspG. Erfahrene Arbeitsrichter:innen und Anwält:innen mit langjähriger Prozesspraxis bilden das Autor:innenteam: Hans-Jürgen Augenschein, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg a.D., Blaustein | Christine Bernard, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Offenbach | Oliver Werner Engel, Rechtsanwalt, Mediator, Emmerthal | Dr. Axel Görg, Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin | Roland Gross, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Leipzig | Julius Ibes, Richter am Arbeitsgericht, Villingen-Schwenningen | Dr. Thomas Kühn, Richter am Arbeitsgericht, Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin | Falk Meinhardt, Richter am Arbeitsgericht, Kirchheim am Neckar | Dr. Eberhard Natter, Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg a.D., Karlsruhe | Gerhard Pfeiffer, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Stuttgart | Frank Schmitt, Richter am Arbeitsgericht, Berlin | Dr. Frank Söhner, Direktor des Arbeitsgerichts, Ulm | Dr. Andreas Michael Spilger, Vizepräsident des Sächsischen LAG a.D., Lehrbeauftragter an der Universität Konstanz | Claudia Stiel, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Wiesbaden
Die Patronatserklärung ist ein vom Handelsverkehr und der Bankenpraxis geschaffenes Rechtsinstrument, welches durch eine „weiche“ oder „harte“ Formulierung eine vielschichtige Gestaltungsbreite aufweist und eine bemerkenswerte Entwicklung erfahren hat. Ursprünglich wurde die Patronatserklärung als flexible atypische Kreditsicherheit entwickelt, um etwa Belastungen banküblicher Kreditsicherheiten, wie beispielsweise bei der Bürgschaft, zu umgehen. Zwischenzeitlich wurden darüber hinaus ihre Einsatzmöglichkeiten in der Sanierungspraxis zur kurzfristigen Beseitigung der Insolvenzreife eines Unternehmens erkannt. Insofern hat sich auch der Fokus der wissenschaftlichen Diskussion deutlich ausgeweitet. Diese Entwicklung greift die vorliegende Untersuchung vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung und gegenwärtiger Insolvenzen, wie etwa der von Air Berlin, auf und behandelt die nicht abschließend geklärten rechtlichen und tatsächlichen Probleme beim Einsatz von Patronatserklärungen.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist da. Neben dem Aufenthaltsgesetz wurden die Aufenthaltsverordnung sowie die Beschäftigungsverordnung geändert. Das Einführungswerk von Marx erläutert zum frühestmöglichen Zeitpunkt alle wichtigen Auswirkungen auf die juristische Praxis. Präzise werden die Unterschiede zum bisherigen Recht herausgearbeitet. Damit wird auch deutlich, wo die Schwachstellen und zukünftigen juristischen Problemfelder der neuen Regelungen liegen. Die Schwerpunkte Begriff der Fachkräfte mit Berufsausbildung und der Fachkräfte mit akademischer Ausbildung Begriff der qualifizierten Berufsausbildung, Begriff der akademischen Ausbildung Wegfall und Einschränkung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit Neugestaltung des Aufenthaltsrechts zum Studium, zur Aus- und Weiterbildung, zum Sprachkursus und Schulbesuch Suche eines Studien-, Ausbildungs- oder eines Arbeitsplatzes Spurwechsel von einem geduldeten zu einem Daueraufenthalt Beurteilungs-, Ermessensspielräume und Versagungsgründe Der Autor Reinhard Marx ist einer der führenden Migrationsrechtler in Deutschland. Seine Publikationen sind seit Jahrzehnten wegweisend.
In diesem biografisch gesättigten Essay entfaltet der Philosoph Rainer Marten vor dem Hintergrund des neoliberalen Zeitgeists der Silicon Valley-Gegenwart die Essenz seines Denkens in kraftvollen Zügen. Im Angesicht des eigenen Lebensendes legt er an unsere Zeit den Maßstab überzeitlicher Lehren der Philosophie, Theologie und Lebenskunst. Mit wachem Blick für die Verwerfungen unserer Zeit tritt er ein für die Schönheit des fragilen Lebens, dessen Grund er in der Poesie der Notwendigkeit sieht. Im Nachdenken über Technomessianismus, Verführung des Bösen und Künstliche Intelligenz stärkt er sein Konzept des Humanums, plädiert für das Leben als Kunstwerk und kritisiert dessen Instrumentalisierung.