Warum Verrat? Heute scheint die Vorstellung von Verrat kein Thema mehr zu sein. So bleibt heutzutage in liberalen Staaten etwa Untreue als Verletzung sexueller Monogamie auf die Privatsphäre persönlicher Beziehungen beschränkt. Apostasie ist in liberalen Gesellschaften von einem Akt des Verrats zu einem Grundrecht geworden. Avishai Margalits Interesse an Apostasie ist kein theologisches, sondern ein philosophisch-anthropologisches; es zielt nicht auf Gott, sondern auf Menschen. Seiner Meinung nach ist die größte Herausforderung für jeden, der an das Projekt der Ethik und an die Wichtigkeit und Brauchbarkeit des Begriffs des Verrats glaubt, den Begriff des Verrats von seiner feudalen Untermauerung zu befreien. Mit dem Entwurf einer anständigen Gesellschaft gelingt es Margalit, jedem politischen Pragmatismus eine unverzichtbare ethisch-moralische Dimension einzuzeichnen, die sich grundlegend und konsequent am Leitbild menschlicher Würde orientiert.
Die vollständig aktualisierte 2. Auflage des Lehrbuchs vermittelt einen fundierten Überblick über das gesamte Sozialrecht. Dabei berücksichtigt sie die aktuelle Rechtsprechung sowie die neuesten Aktivitäten des Gesetzgebers im Bereich des Sozialrechts. Insbesondere die Gesetzgebung zum Bürgergeld, das Inkrafttreten des SGB XIV und die in Aussicht stehende Kindergrundsicherung werden beleuchtet und eingeordnet. Ausgehend vom Konzept der Ursprungsauflage wird die umfangreiche Materie des Sozialrechts strukturiert und verständlich aufbereitet, wobei der Blick stets auf ein übergreifendes Systemverständnis sowie die Hintergründe und Zielsetzungen der Regelungen gelenkt wird. Schaubilder, Übungsfälle, Prüfungsschemata und Wiederholungsfragen ergänzen die inhaltliche Darstellung, sodass sich das Lehrbuch besonders für die Vorbereitung auf Klausuren und Prüfungen im Schwerpunktbereichsstudium eignet.
Wie wurden Ärzte im 19. Jahrhundert, vor der Einführung der Bakteriologie und damit vor dem Beginn der "modernen Medizin", zu unentbehrlichen Experten? Und welche Rolle spielte dabei die ärztliche Schreibarbeit? Der Bieler Arzt und Politiker Cäsar Bloesch (1804-1863) hat 55 Journalbände hinterlassen. Konsultationen, Zeugnisse, Gutachten und Impftabellen, aber auch Beobachtungen des Wetters und des Gesundheitszustands der Bevölkerung sind darin abgelegt. Anhand dieser Schreibformate zeigt Lina Gafner, wie die ärztliche Buchführung in den Kontext politischer Konflikte, standespolitischer Interessen, wissenschaftlicher Kontroversen und bürgerlich-männlichen Selbstverständnisses zu stellen ist. Dadurch wird erstmals deutlich, wie ärztliches Denken und ärztliche Praxis im 19. Jahrhundert von den Ansprüchen des modernen Verwaltungsstaates geprägt wurden und wie sich die Ärzte über ihre Schreibarbeit einen zentralen Platz in Staat und Gesellschaft erarbeiteten.
Die Kollation von kirchlichen Pfründen durch den Papst war kein zentralistisches Willkürinstrument und Ausdruck universalen Herrschaftsstrebens. Bestimmend war die lokale Nachfrage nach päpstlichen Benefizialreskripten aus den Ländern der Christenheit. Besondere Bedeutung kommt dem 14. Jahrhundert zu, als das Benefizialwesen zu seiner für das Spätmittelalter charakteristischen Form findet. Kerstin Hitzbleck untersucht mit den Exekutoren der päpstlichen Schreiben die örtlichen Vertreter der Kurie bei der Realisierung der Urkunden. Die eingehende Analyse der zeitgenössischen juristischen Kommentarliteratur sowie der diplomatischen Quellen zum Exekutionsprozess wird durch eine prosopographische Untersuchung der Exekutorenauswahl ergänzt. Es entsteht ein neues Bild nicht nur der regionalen Ausprägungen des päpstlichen Benefizialwesens, sondern auch der pragmatischen Aktualisierung der juristischen Norm in der Benefizialpraxis der Zeit.
Das Wirtschaftswissenschaftliche Seminar Ottobeuren ist eine traditionsreiche Institution für wirtschaftswissenschaftliche Forschung.Dieser Band enthält die Referate und Korreferate des 39. Wirtschaftswissenschaftlichen Seminars Ottobeuren zum Thema „Marktmacht“. Zahlreiche wettbewerbsrelevante Fragestellungen wurden aus theoretischer, empirischer und politisch-rechtlicher Sicht behandelt. Das Zusammentreffen von Wissenschaftlern aus Universitäten und Forschungsinstituten einerseits sowie Praktikern aus EU-Kommission, Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur machte den besonderen Charakter dieser Tagung aus. Mit Beiträgen von:Dirk Czarnitzki, Veronika Grimm, Justus Haucap, Ulrich Heimeshoff, Iris Henseler-Unger, Ulrich Kaiser, Kornelius Kraft, Susan J. Mendez, Wernhard Möschel, Leslie Neubecker, Hans Jürgen Ramser, Lars-Hendrik Röller, Thomas Rønde, Luis Manuel Schultz, Ulrich Schwalbe, Manfred Stadler, Roland Strausz, Carl Christian von Weizsäcker, Gregor Zöttl
Hartwig Thyen geht in seinem Kommentar zum Johannesevangelium weniger auf die Genese des Evangeliums und seine mutmaßlichen Quellen ein. Er interpretiert das vierte Evangelium vielmehr als hochpoetischen literarischen Text und untersucht das intertextuelle Spiel mit den drei synoptischen Vorgängern. Da er das Evangelium als literarisches Werk betrachtet, liefert sein Kommentar Vorschläge zu einer von vielen möglichen Lektüren des Johannesevangeliums.
Platons "Politeía" - meist falsch übersetzt mit "Der Staat" ist eines der zentralen Werke der europäischen Philosophie. Aber wer kennt es schon als Ganzes? Joachim Lege hat deshalb Platons "Politeía" in 40 Kapiteln nacherzählt - teils salopp, teils nachdenklich, stets aber genau ( akribõs ) und kurzweilig. Mit Seitenhieben auf Damals und Heute. Damit alle, die neugierig und guten Willens sind, Sokrates & Co. auf ihrer Suche nach der Gerechtigkeit begleiten können. In der zweiten Auflage sind einige Ungenauigkeiten korrigiert worden. So heißt es jetzt näher am Original, dass in der Demokratie diejenigen, die sich noch an Regeln halten, gern als "freiwillige Sklaven" ( ethelodoúloi ) verunglimpft werden.
Begriff und Phänomen des Gewissens werden in diesem Band interdisziplinär erkundet. Mit Beiträgen aus den Disziplinen Theologie, Recht, Philosophie, Psychologie, Soziologie, Soziobiologie, Politologie und Literaturwissenschaften können an der Bestimmung des Gewissens Interessierte eine Suchbewegung nachvollziehen, die über kontroverse Binnenperspektiven auf das Gewissen informiert, Erklärungserwartungen an die jeweils anderen Disziplinen aufdeckt und disziplinübergreifende Anschlusspunkte herauskristallisiert. So erhalten sechs Polaritäten, die den Gewissensdiskurs bestimmen, eigene Kontur: die Polarität von Empirie und Begriff des Gewissens, die Polarität von Bildung und Konstanz, die Polarität von Vernunft und Emotion, die Polarität von Universalität und Partikularität, die Polarität von Freiheit und Belastung des Gewissens und schließlich die Polarität von individuellem Gewissen und Institution.
Johann Joachim Spalding (1714-1804) war der bedeutendste protestantische Theologe des 18. Jahrhunderts. Seine der Praxis und Theorie christlicher Religion gewidmete Lebensarbeit machte ihn zu einem Bahnbrecher der Moderne.In dem breiten, vielseitigen Briefverkehr, den Spalding unterhielt, dokumentiert sich die Diskurskultur und Lebenswelt der Aufklärung in exemplarischer Unmittelbarkeit. Die Briefe erlauben repräsentativen Einblick in seine zeiterschließende Korrespondenz, die sich oft auch in die großen theologischen, literarischen und philosophischen Debatten der Zeit wegweisend einmischte.Der vorliegende Band ergänzt die bei Mohr Siebeck in 13 Bänden erschienene Kritische Ausgabe der Schriften und Predigten Johann Joachim Spaldings. Präzise Erläuterungen der erwähnten oder angespielten Personen und Sachumstände verdichten die Lektüre der durch detaillierte Register erschlossenen Briefe zu einem historischen Erlebnis.
Politische Parteien sind die zentralen Organisationen des politischen Prozesses, die im gesellschaftlichen Bereich wurzeln. Unter den zahlreichen politischen Akteuren nehmen sie eine Spezialrolle ein. Sie sind notwendige Bestandteile einer parlamentarischen Demokratie und tragen eine spezifische Verantwortung für den politischen Prozess und die Qualität dieses Prozesses.Wer sich mit den Parteien befasst, auch wer in einer Partei aktiv ist, der muss das Parteienrecht und seine verfassungsrechtlichen Grundlagen heranziehen. Dieses Buch gibt einen umfassenden Überblick über die Aufgaben und Funktionen der politischen Parteien und erläutert die konkrete Ausgestaltung des Parteiwesens durch das einfache Recht. Dabei wird das Parteienrecht als umfassende Materie verstanden, die das Parteiwesen im Ganzen betrachtet. Mitberücksichtigt werden u.a. das Wahlrecht und das Wahlsystem, das Parlaments- und Abgeordnetenrecht sowie die Organisationen im Umfeld der Parteien. Dabei darf auch der Blick auf die europäische Ebene nicht fehlen.
Für die formative Phase sowohl des antiken Judentums als auch des frühen Christentums stellt die Makkabäerzeit in vielerlei Hinsicht eine Referenzgröße dar.Der vorliegende Band versucht erstmalig eine Gesamtschau dieser Epoche in mehrdimensionaler Sicht: In thematisch ausgerichteten, interdisziplinären Gruppen befassen sich ausgewiesene Expertinnen und Experten sowohl synchron mit der Zeitgeschichte und Literatur als auch diachron mit der weitreichenden Rezeption der Makkabäerbücher und ihrer Zeit. Mit Beiträgen von:Johannes Bernhardt, Predrag Bukovec, Jan Dochhorn, Beate Ego, Jan Willem van Henten, Stefan Krauter, Armin Lange, Clemens Leonhard, Achim Lichtenberger, Hans P. Lichtenberger, Hermann Lichtenberger, Matthias Morgenstern, Luke Neubert, Gerbern S. Oegema, Markus Öhler, Anders Klostergaard Petersen, Dieter Richter, Daniel R. Schwartz, Anna Maria Schwemer
So gegenwärtig der Begriff der Kontrolle in der rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Diskussion ist, so unscharf sind seine Konturen. Definitionen unterbleiben nicht selten, gerade auch unter Hinweis auf die Vielgestaltigkeit des Vorgefundenen. Simon Kempny unternimmt es, die Kontrolle der Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union, wie sie durch Gerichte, Rechnungshöfe, verschiedene Beauftragte und weitere Stellen wahrgenommen wird, auf der Grundlage eines Satzes scharf definierter Begriffe systematisierend zu erfassen. Jeweils unter einer von sieben Leitfragen wird zunächst der rechtstheoretische Zusammenhang ausgeleuchtet, sodann der Rechtsstoff dogmatisch aufgearbeitet und schließlich unter verwaltungswissenschaftlichem Blickwinkel gezeigt, inwieweit Kontrolle zur Herstellung und Sicherung administrativer Rationalität beitragen kann.
John Sallis untersucht den Kerngedanken der Einbildungskraft und zeigt, daß deren Kraft auf alle Bereiche des menschlichen Lebens Einfluß hat. Aus dem Blickwinkel der gegenwärtigen Dekonstuktion des klassischen Gegensatzes zwischen der intelligiblen und der sinnlichen Wirklichkeit setzt er sich kritisch mit der gesamten Geschichte der Philosophie auseinander. Dadurch, daß er das Wesen der Einbildungskraft hinterfragt, wendet sich seine Untersuchung dem Sinnlichen und dem Elementaren in der Natur zu. Er greift auf die Methoden der radikalisierten Phänomenologie und der Hermeneutik zurück, um ein ganz neues Konzept der Einbildungskraft zu erarbeiten. So wird deutlich, daß die Einbildungskraft eine zentrale Rolle für das Verständnis des Wesens von Zeit, Eigenen und Fremden sowie der Kunst spielt. Dies wird an Werken von Shakespeare, Keats und Hölderlin veranschaulicht. Der Autor zeigt, daß die Einbildungskraft, sobald sie von jeglicher Subjektivität befreit ist, die Momente unserer Wahrnehmung sinnlicher Dinge zusammenbringt und gleichzeitig die Wahrnehmung für Licht, Atmosphäre, Erde und Himmel öffnet.
›Tiere leben; allein der Mensch existiert - zwischen Möglichkeiten und Wirklichkeiten, die nicht zur Deckung kommen.‹ (B. Liebsch) Das droht vergessen zu werden, wenn man sich in neuro- oder evolutionsbiologischer Perspektive auf die Erforschung der faktischen Wirklichkeit menschlichen Lebens beschränkt. Um eine Erweiterung des Blicks auf den Menschen in seinem Seinkönnen geht es in diesem Band, und zwar sowohl in philosophischen als auch in theologischen Perspektiven: Wie verändert sich unsere Sicht des Menschen, wenn wir auf die kreativen Möglichkeiten im menschlichen Leben achten, die immer wieder auf nicht vorhersehbare Weise Altes beenden und Neues eröffnen? Vermag die Möglichkeit - wie Kierkegaard annimmt - nicht nur ›aufzustören‹; sondern gar zu ›retten‹?Mit Beiträgen von:Emil Angehrn, Reiner Anselm, Pierre Bühler, Dirk Evers, Ferdinand Fellmann, Günter Figal, Arne Grøn, Mathias Gutmann, Dietrich Korsch, Thomas Krüger, Ralph Kunz, Michael Moxter, Hans-Dieter Mutschler, Benjamin Rathgeber, Ursula Renz, Stephan Schaede, Werner Stegmaier, Jakob Tanner, Jean Zumstein
Rechtsphilosophie ist nicht nur Reflexion über Recht, sondern auch notwendiges Instrument zur Lösung juristischer Probleme. Jan-Reinard Sieckmann erörtert in seiner hier vorgelegten Rechtsphilosophie juristische Probleme, deren Behandlung rechtsphilosophische Überlegungen erfordert. Auf der Grundlage der Idee individueller Autonomie analysiert er Grundkonflikte des Rechts mit Gerechtigkeit oder Moral, zwischen verschiedenen Rechtssystemen und einzelnen Rechtsnormen, und insbesondere Grundrechten. Des Weiteren entwickelt er die Methode autonomer Abwägung als Ansatz zur rationalen Lösung solcher Konflikte und untersucht, inwiefern Autonomie, Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechte oder die Prinzipien von Gleichheit und Gerechtigkeit als abwägungsfeste Fundamente des Rechts angesehen werden können.