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Mohr Siebeck Krisengesetzgebung
In Krisen geraten Gesetzgebung und Gesetzgebungswissenschaft unter Druck. Dies veranschaulicht die europäische Finanz- und Staatsschuldenkrise. Krisengesetze bilden jedoch keinen neuen Gesetzestyp. Vielmehr stellt Krisengesetzgebung ein konzentriertes Abbild der allgemeinen Gesetzgebung dar. Ihre Untersuchung liefert daher Erkenntnisse über Krisen hinaus. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme der Krisenphänomene des Gesetzgebungsverfahrens und der Gesetzesgestaltung entwickelt Angela Schwerdtfeger eine gewaltenteilige Perspektive auf Krisengesetzgebung, die auch supra- und internationale Entscheidungsstrukturen berücksichtigt. Diese legt zum einen verfassungsrechtliche Anforderungen an das Zusammenwirken von Parlament und Regierung im Gesetzgebungsverfahren offen. Zum anderen zeichnet sie verfassungskonforme Vorschläge für eine gute Gesetzesgestaltung im Sinne der Gesetzgebungslehre vor.
Günter Figals phänomenologische Hermeneutik, wie sie in diesem Buch entwickelt wird, gehört mittlerweile zu den maßgeblichen Positionen hermeneutischen Denkens. Die nachhaltige Provokation von Gegenständlichkeit besteht darin, dass Interpretation und Verstehen, die oft als subjektive Leistungen gelten, realistisch bestimmt werden. Das Interpretieren erweist sich dabei als originärer Bezug auf eine Sache; es ist auf etwas bezogen, das entgegensteht und herausfordert und so das Interpretieren in Gang setzt. Deshalb wendet sich Figals Gegenstandshermeneutik auch gegen die in der modernen Philosophie verbreitete Kritik der 'Vergegenständlichung'. Figal zeigt außerdem, dass sich in der hermeneutischen Erfahrung nur intensiviert, was für das menschliche Leben allgemein gilt: Das Leben ist durch einen die Lebensvollzüge tragenden Sachbezug bestimmt, der von den hermeneutischen Dimensionen der Welt - Freiheit, Sprache und Zeit - ermöglicht ist.
Die Europäische Union gilt in der staats- und völkerrechtlichen Forschung weder als Staatenbund noch als Bundesstaat, sondern als historisch einzigartige und unvergleichbare Ordnung "sui generis". Mit Blick auf die Geschichte imperialer Ordnungen ist der Diskurs über das Wesen der Europäischen Union aber stets unvollständig geblieben, obwohl diese wesentliche gemeinsame Merkmale haben. Dazu gehören neben ihrer Supranationalität und der Ausübung von Macht über andere Staaten die Ausdehnung und Entgrenzung ihrer Ordnung, ihr Universalismus und ihre innere kulturelle Vielfalt sowie die damit einhergehenden Differenzierungen der Verfassungen, Verträge und Rechtsordnungen zwischen Zentrum und Peripherie. Der vergleichende Blick auf das Römische und Britische Reich, daneben auch das Heilige Römische Reich und andere imperiale Gebilde offenbart mitunter erstaunlich aktuelle Parallelen zum Prozess der Europäischen Integration.
Der vorliegende Band versammelt zwanzig Beiträge zur politischen Ethik, in denen Arnulf von Scheliha das Verhältnis von Religion und Politik beleuchtet. Einerseits geht es um die Präsenz von religiös geprägten Akteuren im politischen Raum, andererseits wird die plurale Religionskultur der Gegenwart zunehmend zu einer politischen Gestaltungsaufgabe, der sich Parteien, Parlamente und staatliche Ebenen stellen. Beide Seiten von Religionspolitik werden in diesem Buch in der Perspektive einer Theorie des neuzeitlichen Protestantismus interpretiert. Neben Grundlegungsfragen werden Aspekte des Verhältnisses von Protestantismus und Moderne, aktuelle Konflikte zwischen Religion und Politik in Deutschland sowie exemplarische Politikfelder erörtert, in denen sich die protestantische Ethik des Politischen zu bewähren hat, nämlich Klimapolitik, Migrations- und Flüchtlingspolitik, die Zukunft des schulischen Religionsunterrichtes und der Umgang mit dem Rechtspopulismus.
Rudolf Bultmann (1884-1976) prägte durch seinen hermeneutischen Ansatz die exegetischen und systematisch-theologischen sowie kirchlichen Diskurse des 20. Jahrhunderts wesentlich mit. Als Mitbegründer der formgeschichtlichen Schule und früher Vertreter der Dialektischen Theologie setzte er sich in den 1920er Jahren kritisch mit Positionen der liberalen Theologie auseinander und rückte die hermeneutische Frage nach den Verstehensbedingungen der biblischen Texte sowie deren Bedeutung für die Leserinnen und Leser in der Moderne in den Fokus seiner wissenschaftlichen Arbeit. Seine Theologie entwickelte Bultmann im Gespräch und in der Auseinandersetzung; so pflegte er einen intensiven Austausch mit Kolleginnen und Kollegen auch anderer wissenschaftlicher Disziplinen, mit Studentinnen und Studenten, mit Pfarrerinnen und Pfarrern. Dieses Paket enthält das Bultmann Handbuch sowie Rudolf Bultmann - Eine Biographie zum Sonderpreis. Beide Bücher eignen sich für eine erste Orientierung in der Beschäftigung mit Bultmann, sind aber auch interessant für Fachleute und Bultmann-Kenner.
Michael Meyer-Blanck skizziert in diesem Werk reformatorische und gegenwärtige Denkbemühungen, gefolgt von einer Phänomenbeschreibung, bei der zwischen dem Gebet als Handlung und dem Gebet als Haltung unterschieden wird. Dazu gehört ein Blick auf Kunst, Musik, Literatur, Naturerleben, Gesundheit und die Leiblichkeit des Betens. Er untersucht die Geschichte des Gebets, wobei u.a. die zunehmende Scham gegenüber dem Beten beschrieben wird. Daraufhin behandelt er das Beten in denkerischer und biblischer Verantwortung, u.a. anhand des Psalters, des Vaterunsers und der neuzeitlichen Wendung zum Subjekt; schließlich kommen die komplexen Fragen des an Jesus Christus gerichteten Gebets und des Bittgebets zur Sprache. Zuletzt befasst er sich mit religionspädagogischen, poimenischen und liturgischen Aspekten sowie dem Gebet in digitalen Medien und dem multireligiösen Gebet.
Die Europäische Gemeinschaft als Rechtsgemeinschaft ist auf einen ordnungsgemäßen Vollzug des Gemeinschaftsrechts durch die nationalen Behörden essentiell angewiesen. Hierbei stehen die Glaubwürdigkeit und die Funktionsfähigkeit des gemeinschaftlichen Systems insgesamt auf dem Spiel. Das Vertragsverletzungsverfahren, das der Kommission grundsätzlich zur Durchsetzung eines gemeinschaftsrechtskonformen Verhaltens der Mitgliedstaaten zur Verfügung steht, ist jedoch ein schwerfälliges und zeitaufwändiges Verfahren. Meike Eekhoff untersucht, welche außergerichtlichen Aufsichtsverfahren und -mechanismen der Gemeinschaft zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Vollzugs im Rahmen des europäischen Verwaltungsverbundes zur Verfügung stehen. Ihre Bestandsaufnahme in ausgewählten Gebieten des EG-Vertrages zeigt die Vielgestaltigkeit der bestehenden Verfahren und Mechanismen auf. Diese reichen von lediglich punktuellen Eingriffsmöglichkeiten bis hin zu komplexen Aufsichtsverfahren und variieren hinsichtlich zuständigem Aufsichtsorgan und Beteiligungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten. Die Autorin arbeitet Strukturen der so genannten Verbundaufsicht heraus und deckt Unstimmigkeiten auf. Sie prüft außerdem, inwieweit die Kodifizierung von Aufsichtsmechanismen im Sekundärrecht und die Ausübung der Aufsicht durch die Gemeinschaft im Einzelfall einer Rechtmäßigkeitsprüfung standhalten. Eine effektive und effiziente Verbundaufsicht darf sich schließlich nicht zu Lasten der Wirtschaftsteilnehmer auswirken. Die Autorin greift einzelne diesbezüglich problematische Aspekte heraus und untersucht sie kritisch. Abschließend zeigt sie die Rechtsschutzmöglichkeiten der Mitgliedstaaten und der Marktbürger gegen Maßnahmen der Verbundaufsicht auf.
In sieben Studien unterzieht Markus Wriedt die Werke J. J. Spaldings sowie weiterer neologischer Theologen des 18. Jahrhunderts - darunter G. Leß, J. P. Miller, J. S. Semler, J. A. Nösselt, C. F. Bahrdt, J. J. Griesbach, W. A. Teller und J. G. Töllner - einer kommentierenden Relektüre. Die zu Unrecht in Vergessenheit geratenen Schriften werden auf der Grundlage nun zugänglicher kritischer Editionen neu erschlossen. Dabei tritt hinter der sprachlichen Ästhetik des ausgehenden 18. Jahrhunderts die Präzision und argumentative Klarheit der neologischen Theologie hervor. Der Autor zeichnet den intensiven Formationsprozess konfessioneller Theologie in der Moderne nach und verbindet ihn mit systematischen Perspektiven auf gegenwärtige Debatten um Säkularisierung, Individualisierung und Fragmentierung. Der Begriff der „Gottesfreundschaft" bündelt das zentrale Motiv: Als alltagsnahes Deutungsmuster ersetzt er traditionelle Begriffe wie Gnade oder Christusförmigkeit und beschreibt das Gottesverhältnis in Analogie menschlicher Freundschaft. Glückseligkeit erscheint dabei als rational wie emotional prüfbares Kriterium religiöser Wahrheit. Der Autor zeigt, dass die Neologie keinen radikalen Traditionsbruch vollzieht, sondern eine behutsame Transformation lutherischer und vorkonfessioneller Überlieferungen leistet. Durch textnahe Analysen werden Eigenarten, Diskurspositionen und offene Forschungsfragen sichtbar und Perspektiven für eine weiterführende, auch interdisziplinäre Theologiegeschichtsschreibung eröffnet.
Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht hat im April 1951 und damit zwei Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes das Bundesverfassungsgericht als Organ der Rechtsprechung institutionalisiert. 75 Jahre später widmen die Autorinnen und Autoren dieses Bandes dem Gericht eine Festschrift aus der Mitte der Verfassungsrechtswissenschaft. Die Festschrift möchte das Gericht als Akteur des Verfassungslebens und sein Einwirken auf die Verfassungsentwicklung beschreiben und analysieren. Die Beiträge nehmen eine wissenschaftliche Beobachterperspektive ein und untersuchen, wie Entscheidungen des Gerichts hergestellt, dargestellt und kommuniziert werden, wie Verfassungsgehalte geschützt, konkretisiert und entwickelt werden und wie die nicht wenigen rechtlichen Transformationen ermöglicht, begleitet und angestoßen werden.
Jede Unternehmenskrise verlangt nach einer Entscheidung: Soll und kann das Unternehmen saniert werden - und wenn ja, wie? Erfolgreiche Unternehmenssanierungen benötigen einen (rechtlichen) Rahmen, der den Beteiligten Anreize für effiziente Sanierungslösungen setzt. Stephan Zündorf untersucht die "optimale" Gestaltung der dafür maßgeblichen Bestimmungen. Er arbeitet die Grundlagen der kollektiven Entscheidungsfindung und Wertverteilung eines Rechts der Unternehmenssanierung heraus und entwickelt aus rechtsökonomischer Perspektive einen umfassenden, eigenen Regulierungsvorschlag. Dabei offenbart sich, dass das geltende Recht die ökonomisch indizierte Machtverteilung zwischen den Beteiligten bei Sanierungsverhandlungen ignoriert und gleichzeitig den Entscheidungsprozess und die Wertverteilung überreguliert.
Der Öffentlichkeitsgrundsatz erlaubt nicht nur "gewöhnlichen" Bürgern, sondern auch Medienvertretern, den Verhandlungen deutscher Gerichte beizuwohnen. Der Medienberichterstattung aus dem Gerichtssaal werden durch das Gesetz und die Gerichte allerdings enge Grenzen gesetzt, die seit den 1960er Jahren weitgehend unverändert sind. Seitdem haben sich die Medienbranche und der Medienkonsum jedoch grundlegend gewandelt. Anna K. Bernzen widmet sich daher der Frage, ob und inwiefern der aktuelle Rechtsrahmen für Medienberichte aus dem Gerichtssaal noch zeitgemäß ist. Sie analysiert die schutzwürdigen Interessen, die bei der Berichterstattung kollidieren, und unternimmt eine vergleichende Betrachtung der englischen Rechtslage. Sie kommt zu dem Schluss, dass Reformbedarf besteht. Deshalb entwickelt die Autorin einen Gesetzesvorschlag, der eine zeitgemäße Berichterstattung ermöglichen soll.
Marianne Weber (1870-1954) steht seit Jahrzehnten im Schatten ihres Ehemanns. Max Weber hätte ohne ihren Einsatz seine Weltgeltung nicht erlangt. Zu Lebzeiten war es anders: Marianne Weber war in Heidelberg und deutschlandweit durch ihr Engagement in der Frauenbewegung bekannt. Als gefragte Rednerin und Autorin trat sie kämpferisch für Frauenbildung, Gleichberechtigung und gleiche Entlohnung der Frauen ein. 1919 schrieb sie Demokratiegeschichte: Als erste gewählte Frau hielt sie eine Rede vor einem deutschen Parlament. In der jungen Weimarer Republik repräsentierte sie als Vorsitzende des Bundes Deutscher Frauenvereine die bürgerliche Frauenbewegung. Die hier vorgelegte Auswahl ihrer Reden, Aufsätze und Zeitungsartikel zeigt sie als eine politisch kämpferische, philosophisch argumentierende Frau, die für die Selbstbestimmung von Frauen eintrat, aber stets den versöhnlichen Ausgleich zwischen den Geschlechtern, aber auch mit politisch Andersdenkenden suchte.
Der Versuch, sich der eigenen konfessionellen Identität zu vergewissern, indiziert eine krisenhafte Gefährdung dieser Identität. Er vollzieht sich stets als Antwort auf eine konkrete geschichtliche Verunsicherung oder Provokation. Allerdings wird dabei oft übersehen, dass auch solche Antwort geschichtlich bedingt ist und sich darum, indem sie die konfessionelle Identitätsgeschichte fortschreibt, sogleich ihrerseits historisiert. Die Geschichte der protestantischen Identitätsvergewisserung ist in vielfältigen Spuren leibhaftig geblieben. Diese Spuren zu sichern, sie also nicht nur archivalisch zu registrieren, sondern zugleich historisch zu lesen und kritisch zu deuten, bezeichnet eine Kernaufgabe evangelischer Kirchen- und Theologiegeschichte. Albrecht Beutel verbindet vierzehn seiner Studien zur Identitätsgeschichte des Protestantismus, die teils als Längs- oder Querschnitte, teils als Fallstudien exemplarische Spurensicherung vornehmen.
Franchisesysteme sind hybride Verbindungen von Markt und Hierarchie. Sie oszillieren zwischen integriertem Einheitsunternehmen und dem Absatz über unabhängige Groß- und Einzelhändler. Ihre ökonomische Schlagkraft resultiert aus der paradoxen Verknüpfung von Einheit und Vielheit, Hierarchie und Heterarchie, Markt und Organisation. Dies haben Wirtschafts- und Sozialwissenschaften schon vor längerer Zeit festgestellt. In den Rechtswissenschaften macht der Doppelcharakter von Franchisesystemen unter Schlagworten wie 'Netzverträge' und 'Verbundverträge' erst seit kürzerer Zeit Furore. Judith Schacherreiter knüpft an diese Diskussion an. Sie geht von Erkenntnissen der Rechtsökonomik und der Systemtheorie aus, wo Franchisesysteme unter Bezugnahme auf die Dichotomie 'Markt versus Organisation/Hierarchie' behandelt werden, und übersetzt diese Dichotomie in rechtliche Gegenüberstellungen. Sie fragt, ob der Franchisenehmer Arbeitnehmer oder selbständiger Unternehmer ist, ob sich ein Franchisesystem nur als Vielheit bilateraler Austauschverträge oder aber auch als eine einheitliche Gesellschaft erfassen lässt, und ob eine Franchisebeziehung nur ein schuldrechtliches oder aber auch ein konzernrechtlich relevantes Verhältnis begründen kann. Diese Fragen werden vergleichend aus dem Blickwinkel des deutschen und des österreichischen Sachrechts sowie aus kollisionsrechtlicher Perspektive behandelt, wobei Unterschiede primär im Gesellschafts- und im Konzernrecht liegen. Sowohl im Sach- als auch im Kollisionsrecht wird sichtbar, dass die paradoxe Verfassung von Franchisesystemen das Recht in ein unruhiges Changieren versetzt - ein Changieren zwischen Selbständigkeit und Abhängigkeit, Einheit und Vielheit, hierarchisch-interner und marktlich-externer Beherrschung.
Der unter dem Namen Platons überlieferte, vermutlich aus dem späten 1. Jahrhundert v. Chr. stammende Dialog mit dem Titel 'Axiochos' beschäftigt sich mit der anthropologisch zeitlosen Frage, was mit dem Menschen nach seinem Tod geschieht: Der Philosoph Sokrates wird zum sterbenskranken Axiochos gerufen, der Todesangst hat. Sokrates soll ihm diese nehmen und bringt in das gemeinsame Gespräch zuerst vor allem epikureische Argumente ein. Axiochos ist nicht überzeugt. Erst als Sokrates Argumente Platons vorbringt, gelingt es Axiochos, die Todesfurcht endgültig zu überwinden und sich sogar auf den Tod zu freuen. In diesem Band wird der pseudo-platonische Dialog 'Axiochos' erstmals philologisch und philosophisch in den Kontext des im späten 1. Jahrhundert v. Chr. aufkommenden sogenannten 'Mittelplatonismus' eingebettet sowie die intensive Rezeption dieser'ars moriendi' in der Frühen Neuzeit behandelt.
Ist Mitleid eine Emotion oder eine Tugend? Wodurch zeichnet sich ein christliches Verständnis von Mitleid aus? In welchem Verhältnis steht es zur Passion Christi, zur Barmherzigkeit und zur Nächstenliebe? Die Autoren des vorliegenden Bandes gehen diesen Fragen aus kulturwissenschaftlicher, philosophischer und theologischer Perspektive nach. Im Rückgriff auf die aristotelische Mitleidsbestimmung und auf biblische Traditionen wie die Geschichte vom Barmherzigen Samariter wird im Gespräch mit Luther, Nietzsche, Bonhoeffer, Nussbaum, Murdoch, Roberts, Winch u.a. versucht, einem strittigen Konzept Konturen zu verleihen. Mit Beiträgen von:Ingolf U. Dalferth, Andreas Hunziker, Eberhard Herrmann, Rebekka A. Klein, Johannes Fischer, Johannes Corrodi, Stephen Leighton, Robert C. Roberts, Christoph Ammann, Hartmut von Sass, Mariëtte Willemsen, Dirk Evers, Karin Scheiber, Andrea Anker, Christoph Strebel, Philipp Stoellger, Simon Peng-Keller
Die seit dem 10. Januar 2015 geltende Brüssel Ia-VO setzt einen Meilenstein für die grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung in der Europäischen Union. Bisher mussten Entscheidungen ein Zwischenverfahren, das sogenannte Exequaturverfahren oder auch Vollstreckbarerklärungsverfahren durchlaufen, bevor sie in einem anderem Mitgliedstaat vollstreckt werden konnten. Die Brüssel Ia-VO beseitigt das Exequaturverfahren. Bei der unmittelbar grenzüberschreitenden Vollstreckung fließen das Recht des Ursprungsstaates, das Recht des Vollstreckungsstaates und das Unionsrecht zusammen. Denise Wiedemann untersucht, welche dieser Rechtsordnungen Anwendung auf einzelne Fragen der Zwangsvollstreckung findet.
Während der Begriff "Protestanten" heute mehrere christliche Kirchen, Gruppierungen und Bewegungen bezeichnet, ist seine Geschichte im Heiligen Römischen Reich des 16. und 17. Jahrhunderts gekennzeichnet durch Streit unter den Kirchentümern, die er heute geradezu selbstverständlich unter sich sammelt. Er wurde sowohl für Lutheraner als auch für Reformierte zum Kampfbegriff: Beide Parteien beanspruchten ihn exklusiv für sich und flankierten so ihre theologischen, kirchenpolitischen und reichsrechtlichen Ansprüche auf terminologischer Ebene - nicht zuletzt, um dem anderskonfessionellen Gegenüber jedwede Existenzberechtigung abzusprechen. Christian Witt zeigt, wie sich der Terminus "Protestanten" im 17. Jahrhundert zum Integrationsbegriff entwickelte, der bewusst mehrere reformatorische Konfessionskirchentümer unter sich sammelte und so den entscheidenden Schritt hin zu seiner heutigen Nutzung tat.
Dieser Kommentar bietet gegenüber dem Vorgängerband von Martin Dibelius und Hans Conzelmann eine völlig neue Auslegung des Ersten und Zweiten Timotheusbriefs sowie des Titusbriefs. In der aktuellen Forschung werden die Authentizität und die Zusammengehörigkeit der beiden Briefe an Timotheus und des Briefes an Titus kontrovers diskutiert. Stefan Krauter nimmt diese aktuellen Debatten kritisch auf und wägt die Positionen ab. Eine eindeutige Entscheidung ist auf Grundlage der verfügbaren Evidenz im Text und in externen Quellen nicht möglich, wohl aber ein Wahrscheinlichkeitsurteil: Die drei Briefe werden als bewusst gestaltete pseudepigraphische Briefsammlung gelesen, die im 2. Jahrhundert die bereits als Sammlung vorhandenen zehn anderen Paulusbriefe ergänzte. Der unbekannte Verfasser fasst die zentralen Ideen der früheren paulinischen Briefe prägnant zusammen. Er entwickelt ihre Themen sprachlich innovativ für seine Zeit weiter und bringt sie mit Motiven der Evangelientradition zusammen. So versucht er, die weitere Paulusrezeption zu lenken. Seine Texte sind keine Fälschung in dem Sinne, dass in konkreten Auseinandersetzungen des 2. Jahrhunderts eine Wortmeldung des Paulus fingiert würde. Vielmehr lassen sie das fiktive Bild des Apostels entstehen, der die christliche Gemeinschaft gegründet hat und sie mit Anweisungen an seine Mitarbeiter für die Zukunft prägt. Die Briefe werden in die Literatur und Kultur der kaiserzeitlichen Antike eingeordnet. Dabei liegt besonderes Gewicht auf ihrer philologischen sowie kultur- und religionsgeschichtlichen Erschließung.