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Mohr Siebeck Erfahrung und Metaphysik
Der Band versammelt verstreute, schwer auffindbare Einzelstudien von Eilert Herms zu Klassikern unserer philosophischen, theologischen und literarischen Tradition: Melanchthon, Hume, Jacobi, Herder, Fontane, W. James, A. Dorner, Hirsch, Barth, Heidegger, Th. Mann, Hesse, H. Krämer. Alle Positionen beweisen, daß "Metaphysik", verstanden als handlungsorientierende Erkenntnis der universalen Bedingungen des menschlichen Zusammenlebens, die dessen dauernden geschichtlichen Wandel unvermeidlich machen und tragen, also auch überdauern, weder unmöglich noch praktisch bedeutungslos geworden ist, seit Erfahrung als einzige Quelle solchen Wissens anerkannt ist. Auch Theologie verrät ihre Sache, wenn sie christlichen Glauben nicht mehre als exemplarische Gestalt solchen Wissens und Kirche nicht mehr als Ort seiner öffentlichen Kommunikation begreift. Die Texte tragen zur Offenlegung der Traditionsverarbeitung bei, von der die "Systematische Theologie" des Verfassers lebt.
In frühjüdischer und urchristlicher Literatur treten in vielfältiger Art und Weise Widersacher auf. Mithin hat sich die Entstehung einiger dieser Texte der Auseinandersetzung mit Gegnern erst zu verdanken. Inwiefern wurden solche gegnerische Gruppen oder Gestalten von den Autoren explizit oder implizit als Irrlehrer, Abtrünnige oder Kontrahenten wahrgenommen? Wo verliefen die Konfliktlinien innerhalb oder außerhalb der jeweiligen sozialen, kulturellen oder religiösen Gemeinschaft? Wie gestalteten sich die apologetisch motivierte Darstellung der Antagonisten und die gegen sie gerichtete Argumentation? Diesen Fragen geht der vorliegende Band aus alt- und neutestamentlicher sowie kirchengeschichtlicher Perspektive nach. Ein Großteil der Beiträge wurde im Rahmen eines internationalen Symposiums zum Thema "Gegenspieler" im Oktober 2015 in Tübingen vorgetragen. Weitere thematisch relevante Studien ergänzen den Band.
Die Schrift Über das Glück: Das Leben des Proklos, verfasst von dem neuplatonischen Philosophen Marinos, ist ein bemerkenswerter Text des späten 5. Jh. n. Chr., der traditionelle biographische, hagiographische und philosophische Themen und Motive mit aktuellen zeitgenössischen Diskursen der Spätantike amalgamiert. Das langjährige Oberhaupt der Neuplatoniker in Athen, der Philosoph Proklos, wird als Leitfigur und paganer Heiliger in einer zunehmend christianisierten Gesellschaft inszeniert. Marinos illustriert anhand seiner Proklos-Figur die Tugenden und Ideale der neuplatonischen Philosophen und schildert dabei programmatisch die (neu-)platonische Ethik und Glückskonzeption. In der Einleitung sowie in den sieben Essays dieses Bandes werden literarische, philosophische, religionsphilosophische, astronomische wie althistorische und sozialgeschichtliche Themen dieses Textes - der hier zum ersten Mal ins Deutsche übersetzt wird - beleuchtet.
Wie beeinflussen psychoaktive Stoffe unser Bild von uns selbst? Verstehen wir seit der psychopharmakologischen Wende unser Inneres anders und wie hat sich dies auf unsere Vorstellungen von Gesundheit und Krankheit ausgewirkt? Entlang dieser Fragen zeichnet Magaly Tornay die Geschichte psychoaktiver Stoffe in der Schweiz seit dem Aufkommen des LSD nach. Das Spektrum der psychoaktiven Stoffe wurde in der Folge um Antidepressiva, Tranquilizer und Anregungsmittel erweitert. Der Mikroblick der Psychiater, die sich individuellen Patienten widmeten, wurde überlagert von einer Sichtweise, die psychische Störungen als chemisch veränderbar, experimentalisierbar und statistisch erfassbar begriff. Die Autorin zeigt auf, wie im Schnittfeld von psychiatrischen Kliniken, Pharmaunternehmen und Wissenschaft ein neues Objekt Kontur gewann: eine psychopharmakologische Grammatik, die den Diskurs über unser Inneres entscheidend mitprägte.
Die theoretischen, praktischen und ästhetischen Beziehungen des Menschen zur Wirklichkeit realisieren sich nicht voneinander isoliert, sondern entstehen in wechselseitiger Abhängigkeit und Beeinflussung. Der Autor untersucht die Grundlagen und Formen, die für das Verständnis der spezifischen Strukturen der in besondere Bereiche gegliederten Realität wichtig sind. In phänomenologischer Konstruktion entwickelt der Autor die genetische Einheit und den systematischen Zusammenhang aller grundlegenden Leistungen des Bewußtseins. Mit den Bewußtseins-Leistungen werden die stets labil bleibenden Gestaltungen der Vermittlung von Ich und Welt in feste Formen überführt. Dadurch können ausreichend stabile theoretische und praktische Handlungen gewährleistet werden.
Nach 291 ZPO bedürfen "Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, keines Beweises." Dies wird dahingehend ausgelegt, dass auch solche Tatsachen vom Beweis befreit sind, die das Gericht aus allgemein zugänglichen, ,zuverlässigen' Internetquellen ermitteln kann. Alena McCorkle wendet sich gegen solche Internetrecherchen im Richterzimmer und stützt sich dafür auf den Beibringungsgrundsatz, den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme sowie die richterliche Neutralität und Distanz zum Sachverhalt. Die Allgemeinkundigkeit als Unterfall der Offenkundigkeit wird in ihrem historischen und heutigen Verständnis analysiert und die ,Ermittelbarkeit' als Wesensmerkmal abgelehnt. Die vorgeschlagene Definition der Allgemeinkundigkeit berücksichtigt die ursprüngliche Bedeutung des 291 ZPO für die Verwertung vorhandener Kenntnisse des Gerichts. Für Fälle fehlender Kenntnis stellt die Autorin alternative Möglichkeiten der Internetnutzung im Zivilprozess vor.
Die Rettung von angeschlagenen Finanzinstitutionen durch öffentliche Hilfen in der jüngsten Finanzkrise setzte die insolvenzrechtliche Haftungswertung außer Kraft. Seitdem streben Reformanstrengungen auf allen Ebenen danach, den Bail-out mittels öffentlicher Gelder durch den Bail-in von Eigentümern und Gläubigern zu ersetzen. Die EU hat hierfür das Bail-in-Instrument geschaffen, ein hoheitliches Instrument zur bilanziellen Restrukturierung von Banken. Der Autor ordnet das Bail-in-Instrument aus Sicht der deutschen Rechtsordnung ein und untersucht, inwieweit die rechtliche Ausgestaltung ein glaubwürdiges Instrument geschaffen hat. Dabei berücksichtigt er die Spannungsfelder, in denen es sich bewegt. Hierzu wird einerseits diskutiert, ob eine an marktwirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtete Verlustverteilung durchgesetzt werden kann, ohne das Finanz- und Wirtschaftssystem zu destabilisieren. Andererseits werden die Mechanismen zum Interessenschutz der Gläubiger in den Blick genommen.
Michael Wolter legt einen ausführlichen Kommentar zum dritten Evangelium vor, der in der Tradition des 'Handbuchs zum Neuen Testament' steht. Er stellt die Jesusgeschichte des Lukas in ihren kulturellen Kontext und arbeitet ihre Beziehung zur jüdischen und griechisch-römischen Umwelt heraus. Ein Schwerpunkt liegt auf der formgeschichtlichen und narrativen Analyse der einzelnen Erzählungen. Über die rein philologische und traditionsgeschichtliche Untersuchung hinaus legt der Autor auch Wert darauf, das theologische Profil des Lukasevangeliums sichtbar zu machen. Demnach erzählt Lukas die Geschichte Jesu als ersten Teil eines Geschichtswerks (zu ihm gehört auch noch die Apostelgeschichte), das eine Epoche aus der Geschichte Israels darstellen will. In immer wieder neuen Anläufen macht er deutlich, dass Gott selbst es ist, der im Wirken Jesu an Israel zum Heil handelt und der durch Jesus in authentischer Weise repräsentiert wird. Gegen eine in der deutschen Lukasforschung lange vorherrschende Sichtweise zeigt die Kommentierung, dass es Lukas gelingt, die Geschichte Jesu vor einem Absinken in die 'Historie' zu bewahren und im Glauben der Christen lebendig zu halten. Als Leser hat Lukas nicht eine bestimmte Gemeinde, sondern alle Christen seiner eigenen Zeit und möglicherweise auch die Christen zukünftiger Generationen im Blick. Lukas will ihnen erklären, wie es dazu kam, dass die Erfüllung der alttestamentlichen Verheißungen Gottes für Israel in einen Trennungsprozess mündete, der eine Teilung Israels in die christliche Kirche einerseits und das Judentum andererseits zur Folge hatte.
Völkerrecht ist Recht vor Gerichten. Ein globales Netzwerk internationaler und nationaler Gerichte und justizähnlicher Instanzen trägt in zunehmendem Umfang und wechselseitiger Vernetzung zur Auslegung sowie Fortentwicklung des Völkerrechts bei. Neben den im Aufschwung begriffenen IGH sind globale Spezialgerichte getreten: die Tätigkeit von international tätigen Menschenrechtsausschüssen und Streitschlichtungsorganen im Handelsrecht nimmt zugleich immer justizförmlichere Gestalt an. Auf regionaler Ebene sind EGMR sowie EuGH Speerspitzen einer weltweiten Tendenz zu gerichtlicher Streitklärung, im nationalen Bereich werden sämtliche Gerichtsbarkeiten mit Völkerrecht konfrontiert. Klassische zwischenstaatliche Konflikte, Menschenrechte, Völkermord sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Handelsstreitigkeiten, Immunitäts- sowie Jurisdiktionsfragen sind nur einige der Themen der Völkerrechtsprechung. International findet fast jeder Konflikt inzwischen irgendwo auch sein justizförmliches Forum, innerstaatlich ist kein Rechtsgebiet mehr unbeeinflußt von einer sich dynamisch entwickelnden Rechtsprechungspraxis im Völkerrecht. Die Autoren des vorliegenden Bandes widmen sich, ein breites Spektrum internationaler und nationaler Entscheidungsinstanzen berücksichtigend, in 136 Einzelbesprechungen berühmten, wichtigen und interessanten Entscheidungen. Die Beiträge beleuchten historische sowie juristische Hintergründe, analysieren Entscheidungsinhalte, beschreiben Folgewirkungen und geben weiterführende Hinweise. Eine allgemeine Einleitung, 5 Einführungen zu zentralen Instanzen völkerrechtlicher Gerichtsbarkeit sowie 16 thematische Einführungen runden dieses Kompendium zur Rechtsprechung im Bereich des Völkerrechts ab.
Mehr als 60 Jahre nach der Gründung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Verwaltungsrechtsprechung eine lange Tradition vorzuweisen. Das bietet Anlass, in retrospektiver Perspektive eine Sammlung jener Entscheidungen anzubieten, die sowohl von historischer als sachgebietsbezogener Bedeutung sind - in Fortsetzung an den bereits erschienenen Band Verfassungsrechtsprechung . Ziel ist es, wichtige Entscheidungen vor ihrem Hintergrund und mit Blick auf ihre verwaltungsrechtliche und didaktische Relevanz aufzubereiten und über weiterführende Literatur eine Vertiefung zu ermöglichen. Die Autoren erläutern den juristischen Kontext der Entscheidungen, fokussieren deren Kernaussagen und identifizieren die daraus resultierenden Linien und Brüche in der Rechtsprechung.
Leerverkäufe sind Geschäfte auf den Finanzmärkten, durch die Marktteilnehmer von sinkenden Kursen profitieren können. Leerverkäufe werden seit dem Beginn des Börsenhandels für Kursstürze verantwortlich gemacht und gesetzlichen Beschränkungen unterworfen. In neuester Zeit war die Finanzkrise von 2008 Anlass für Kritik. Der europäische Gesetzgeber hat durch die Leerverkaufsverordnung Leerverkäufe umfassend reguliert, Transparenzpflichten in Bezug auf Netto-Leerverkaufspositionen eingeführt und ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe normiert. Friedrich Schlimbach untersucht diese Regulierung umfassend und erörtert praktische Fragen der Rechtsanwendung. Dabei finden auch die Regulierungen des Marktmissbrauchs und der Investmentfonds Berücksichtigung. Schließlich wird auf der Grundlage einer tiefgehenden ökonomischen und ethischen Analyse und mit Blick auf die Regelungskonzepte in den USA und der Schweiz die europäische Leerverkaufsregulierung rechtspolitisch beurteilt.
Liturgisches Handeln verlangt eine Form von gebildeter Routine, die sich im Laufe einer längeren Ausbildung und beruflichen Praxis entwickelt. Was zu tun ist, entscheidet sich situativ, aber immer vor dem Hintergrund einer Orientierung, die von der Erfahrung früherer Generationen lebt. Agenden haben in der evangelischen Kirche die Aufgabe, als "gute Ordnung" der situativen Gestaltung und als grundsätzliche Orientierung zu dienen. Michael Meyer-Blanck beschäftigt sich in den hier versammelten Studien in diesem Zusammenhang zum einen mit einer evangelischen Theorie der Agenden und mit dem Evangelischen Gottesdienstbuch von 1999, zum anderen mit den verschiedenen Elementen des Gottesdienstes. Außerdem werden Fragen der praktischen Gestaltung angesprochen, die besonders ästhetische, theatrale und pädagogische Aspekte in den Blick nehmen.
Klage ist keine gebrochene oder vorläufige Form des Gotteslobes und Leiden ist keine sublime Gestalt des Glücks. Klage ist Klage, so wie Leiden Leiden ist. Unter Verzicht auf jegliche Rhetorik des Umschlags, die das Negative in ein Entsprechungsverhältnis zum Positiven setzen will, beschreibt Jochen Schmidt die Klage als eine ob ihrer Ausdruckspotentiale Leiden lindernde, weil neue Möglichkeiten der Selbstdeutung eröffnende Praxis. Ausgangspunkt ist eine subjektivitätstheoretisch und zeitphilosophisch verfahrende Analyse "reflexiven" Leidens, vor deren Hintergrund eine phänomenologisch, literarisch-ästhetisch und systematisch-theologisch begründete Theorie der Klage entwickelt wird.
Digitale Beweismittel haben in der Rechtspraxis alltägliche Bedeutung erlangt. Allerdings sind die Methoden der forensischen Informatik bislang nur zu Teilen mit den Anforderungen des Rechts abgeglichen. Wann haben Daten eine hohe Beweiskraft? Wie darf bei der Sammlung und Auswertung vorgegangen werden? Wann besteht ein Verbot, rechtswidrig aus IT-Systemen gewonnene Beweismittel in einen Gerichtsprozess einzubringen? Dennis Heinson geht diesen Fragen nach. Er untersucht die rechtlichen Bedingungen, unter denen Beweismittel aus IT-Systemen erhoben und verwertet werden können. In verständlicher Sprache erklärt er die technischen und rechtlichen Hintergründe. Daraus entwickelt er Anforderungen für die IT-Forensik allgemein, und insbesondere im Strafprozess sowie bei betriebsinternen Ermittlungen. Sie bieten eine dogmatisch fundierte Richtschnur für die rechtssichere Erhebung und Verwertung von Daten für den Beweis vor Gericht.