Der Funktionalismus dient der Beschreibung und Erklärung sozialer, technischer oder biologischer Phänomene. Diese Aussage lässt sich exemplarisch am Beispiel der verschiedenen Varianten eines im weitesten Sinne verstandenen sozialwissenschaftlichen Funktionalismus belegen. Trotz der massiven Kritik, der dieser bis heute ausgesetzt ist, gibt es für ihn keine Alternativen. Das Problem ist nicht, dass diese Kritik immer unzutreffend ist, sondern dass sie sich am Maßstab des mechanistischen Weltbildes der klassischen Physik und dem ihr eigenen Prinzip nomologischer Kausalität orientiert. Deren Grenzen sind jedoch mit der Quantenphysik offensichtlich geworden. Die wissenschaftstheoretischen Folgerungen aus den quantenphysikalischen Erkenntnissen ermöglichen es, eine sowohl realistische als auch tragfähige wissenschaftliche Grundlage für den sozialwissenschaftlichen Funktionalismus zu entwickeln und ihn in ein empirisches Erklärungsprogramm zu überführen. Dafür sprechen mehrere Gründe: Einerseits sind für die Orientierung in der Alltagswelt funktionale Erklärungen unverzichtbar und auch in den Sozialwissenschaften wird immer wieder der Funktionsbegriff pauschal zur Erklärung sozialer Ereignisse herangezogen. Andererseits ist für moderne Gesellschaften, die von der Planung und Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse zur Lösung (sozialer) Probleme abhängig sind, funktionales Denken typisch. Edwin Czerwick erläutert, dass es sich daher anbietet, den sozialwissenschaftlichen Funktionalismus als empirisches Erklärungsprogramm auf der Basis der Kombination von funktionalen Erklärungen mit unter anderem kausalen, intentionalen, teleologischen oder dispositionalen Erklärungen weiter zu entwickeln.
Was sind Begriff und Wesen der Kunst? Die Frage wird in einander ergänzenden Perspektiven aufgenommen, so dass sich eine Antwort aus der Zusammengehörigkeit dieser Perspektiven ergibt. Das Spektrum umfasst die Auseinandersetzung mit der Modernität der Kunst. Günter Figal erkundet außerdem "Lesarten", also Wirkungsgeschichten, in denen sich das moderne Verständnis der Kunst vorbereitet oder artikuliert. Diskutiert wird schließlich der Erkenntnischarakter der Kunst, wie er mit der Wahrnehmbarkeit und Verständlichkeit der Kunstwerke gegeben ist. "Die exemplarisch menschliche Darstellungsweise befreit Figal von deren aristotelischer Handlungsgebundenheit, um sie mit dem Verständnis des indirekt stimmig Erscheinenden nach Kant zu verbinden. Auf diese Weise verschwistert er ein eher anthropologisches Verständnis der Künste mit jenem der Ästhetik und bezieht in dieser Konsequenz auch fernöstliche Beispiele in seine Betrachtung mit ein." Volkmar Mühleis in Philosophische Rundschau 60 (2013), S. 150-153
Dieses Lehrbuch enthält eine umfassende Darstellung des staatlichen Rechts der Religion. In vier Abschnitten werden grundlegende Fragen (Was ist Religion? Wie ist das generelle Verhältnis von Staat und Religion?), Fragen der Religionsfreiheit des Einzelnen, Fragen des Selbstbestimmungsrechts von Religionsgemeinschaften sowie die Kooperation von Staat und Religionsgemeinschaften (Religionsunterricht, theologische Fakultäten, Anstaltsseelsorge etc.) behandelt. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Notwendigkeit, dass das staatliche Recht religiös neutral zu verstehen ist und insbesondere auch offen gegenüber anderen als den christlichen Religionsgemeinschaften sein muss. Für die Neuauflage hat Claus Dieter Classen den gesamten Text überarbeitet und erweitert. Schwerpunkte der Überarbeitung bilden die Frage nach der Stellung der Muslime im Bildungswesen (muslimischer Religionsunterricht, islamische Theologie an Universitäten) sowie die Entwicklungen im Bereich des individuellen und kollektiven kirchlichen Arbeitsrechts.
Kierkegaards ethisches Hauptwerk Die Taten der Liebe enthält zahlreiche Reflexionen über Sprache und menschliches Sprechen. Es gehört zum Anliegen der Autorin, diese Dimension in Die Taten der Liebe hervorzuheben. Die Werklektüre zeichnet insbesondere Kierkegaards Konfrontation von menschlichem und christlichem Sprachgebrauch nach. In Beispielen zur Rede von Gastfreundschaft, von Ehre und Schande, Sieg und Versöhnung analysiert Dorothea Glöckner Bedeutungsdoppelungen und erfragt Begründungsmodelle für die Verbindlichkeit menschlicher Kommunikation. Bezugnehmend auf Hannah Arendts Bestimmung des Verhältnisses zwischen Sprechen und Handeln weist sie parallele Ansätze im ethischen Denken Kierkegaards und Arendts auf. Hier zeigen sich ein wesentliches Gleichheitsdenken, die Anrede des Nächsten sowie eine das Gute erhoffende Ausrichtung auf die Zukunft als massgebliche Kriterien verbindlicher Rede. Wieweit diese Kriterien sich im Versprechen exemplarisch zur Geltung bringen, wird in Exkursen zu Hans Lipps, Hannah Arendt und Paul Ricœur untersucht.
Artur Geier analysiert die Möglichkeiten kumulativen Schutzes geistiger Leistungen mithilfe des Immaterialgüter- und des Lauterkeitsrechts. Nach einer Bestandsaufnahme der Rechtslage wird diese aus der Sicht potentieller Nachahmer ökonomisch analysiert. Die Analyse stützt sich auf das Rationalverhaltensmodell und wird durch Erkenntnisse der Behavioral Economics bestätigt. Der Autor zeigt, dass die Möglichkeiten der Schutzkumulation zu Rechtsunsicherheit auf Nachahmerseite führen. Die Konsequenz davon ist, dass in vielen Fällen kein Wettbewerbsmarkt entsteht, obwohl immaterialgüterrechtlicher Schutz nicht mehr besteht. Verglichen mit einer hypothetischen Rechtslage ohne die Möglichkeiten kumulativen Rechtsschutzes kommt es zu volkswirtschaftlichen Verlusten. Artur Geier schlägt vor, das Problem innerhalb des bestehenden Rechtssystems zu lösen, da das geltende Recht bereits genügend Instrumente dafür bereithält.
Die Verfassung der Bundesrepublik ist faktisch nicht nur im Grundgesetz, sondern auch in den nunmehr über 130 Bänden verfassungsgerichtlicher Entscheidungen zu finden. Dies gilt in besonderer Weise für das Recht der inneren Sicherheit, das vom Bundesverfassungsgericht binnen der letzten Dekade in einer beeindruckenden Rechtsprechung verfassungsrechtlich durchwirkt wurde. Hierfür stehen Entscheidungen wie jene zum großen Lauschangriff, zur Rasterfahndung, zur Onlinedurchsuchung oder zur Vorratsdatenspeicherung. Diese umfangreiche Rechtsprechung wird von Steffen Tanneberger in ein System gebracht. Hierzu war zunächst eine induktive Methode zu entfalten, die den systematischen Brüchen und Kontingenzen der Rechtsprechung Rechnung trägt, zugleich aber wiederkehrende Argumentationsfiguren freizulegen vermag. Am Ende steht die derzeitige Antwort des Bundesverfassungsgerichts auf die Frage nach der rechten Balance von Freiheit und Sicherheit: Die Sicherheitsverfassung.
Die Wirklichkeit von Bösem und Übeln ist eine unbestreitbare Tatsache. Doch wie ist sie zu verstehen? Wie wird religiös auf sie reagiert? Und welche theologischen Probleme wirft das auf? Ingolf U. Dalferth argumentiert, dass die klassische Theodizeeproblematik nur eine Spätform des denkenden Umgangs mit dem malum in all seinen Versionen ist. Sachlich früher und kulturell folgenreicher sind die Weisen, in denen sich Menschen angesichts des Einbruchs von Bösem in ihr Leben an Göttliches, Götter oder Gott wenden, um zu klagen, um Trost und Hilfe zu erflehen und um sich in ihrem Leben existentiell und hermeneutisch neu zu orientieren. Indem sie beginnen, Gott zu denken, Böses in bestimmter Weise zu verstehen und ein Bild ihrer selbst und ihrer Welt zu entwerfen, arbeiten sie an der Suche nach einer Lebensform, die ihnen ermöglicht, mit ihren malum -Erfahrungen zu leben. Die Vielschichtigkeit dieser Vorgänge wird in drei Gedankengängen entfaltet, die sich mit den zentralen Strängen im christlichen Verständnis des malum als Mangel an Gutem, als Übeltat und als Unglaube auseinandersetzen, und zwar jeweils sowohl in antiken als auch in neuzeitlichen Problemkontexten. Dabei kommen das Theodizeeprojekt, das Freiheitsprojekt und das Gottesprojekt ausführlich zur Sprache, wobei insbesondere den Spuren der Entdeckung der Güte, der Gerechtigkeit und der Liebe Gottes im Zusammenhang der malum -Erfahrungen in der antiken Mythologie und den biblischen Traditionen nachgegangen wird.
Die Akzeptanz des Verwaltungshandelns gehört zu den Zielen einer effektiven, effizienten und demokratischen Verwaltung. Dem Verwaltungsverfahren wird dabei eine eigenständige Akzeptanzfunktion zugeschrieben. Doch worauf beruht diese Funktion, worin findet sie ihre Grenzen? Und wie könnte man sie fördern? Pascal Langenbach legt die psychologischen und empirischen Grundlagen verfahrensbasierter Akzeptanz dar. Als Schlüssel zur Rechtstreue der Bürgerinnen und Bürger zeigt sich deren Interaktion mit der Verwaltung in einem fairen Entscheidungsverfahren. Das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht sieht diese Interaktion vor allem im Rahmen der Anhörung des Betroffenen vor. Im Zusammenspiel mit weiteren Verfahrensfunktionen ergeben sich hieraus dogmatische und rechtspolitische Konsequenzen. Diese betreffen insbesondere die Ausgestaltung des Anhörungsrechts sowie den gesetzlichen Umgang mit Anhörungsfehlern.
Mit dem Tarifeinheitsgesetz hat der Gesetzgeber 2015 den Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb wieder eingeführt. Mit Blick auf die Gewährleistung der Koalitionsfreiheit ist dies ein verfassungs- und völkerrechtlich höchst umstrittenes Gesetzgebungsvorhaben, das zugleich zahlreiche Auslegungsfragen aufwirft. Über die unmittelbar nach Inkrafttreten gegen das Gesetz erhobenen Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht 2017 entschieden: Das Gesetz ist zwar mit dem Grundgesetz unvereinbar, darf mit Einschränkungen aber weiterhin angewendet werden. Die umstrittene Entscheidung wurde von zwei der acht Richterinnen und Richter nicht mitgetragen. Christoph Bialluch beleuchtet die einfachgesetzlichen sowie die verfassungs- und völkerrechtlichen Fragestellungen und setzt sich dabei kritisch mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auseinander.
Herausgeber und Autoren der Festschrift für Heiko Faber wollen mit ihren Beiträgen zu einem begrenzten Themenbereich die Persönlichkeit und das wissenschaftliche Werk des Jubilars ehren. Zum einen prägt die Suche nach einer Verbindung von Theorie und Praxis das berufliche Leben von Heiko Faber. Diese Suche hat ihren Niederschlag in der Einstufigen Juristenausbildung an der Universität Hannover gefunden. Zum anderen ist sie insbesondere in seinem Engagement als Richter am Oberverwaltungsgericht Lüneburg und in seiner neben der Hochschultätigkeit gepflegten Nähe zur kommunalen Verbandspraxis zum Ausdruck gekommen. Folgerichtig setzt sich der Kreis der Herausgeber und der Autoren aus Berufsfeldern der Theorie und Praxis zusammen. Das Ziel, Rechts- und Sozialwissenschaften zu verbinden, stellt ein weiteres Charakteristikum der wissenschaftlichen Arbeit des Jubilars dar. Autoren aus der Disziplin der Sozialwissenschaften zu beteiligen, war deshalb selbstverständlich. Das Themenfeld 'Die Gemeinde' spiegelt die breit gestreuten Anregungen Fabers zur Theorie der kommunalen Selbstverwaltung, zum Planungsrecht und zur Macht oder auch zur Ohnmacht der Gemeinden wider. Diese Diskussionsanstöße haben immer wieder Wellenbewegungen ausgelöst und finden hier in der Vielfalt der Beiträge ihren Resonanzboden.
Die Neuauflage pointiert einige Kernaussagen, präzisiert zentrale Botschaften und aktualisiert den Text um jüngste Daten, Richtgrößen, Literatur, Rechtsprechung und Gesetzgebung. Die in der zu Ende gehenden Wahlperiode des Deutschen Bundestages verabschiedeten sozialpolitischen Neuerungen werden aufgenommen und gewürdigt: Grundrente, Neuordnung sozialer Entschädigung, Änderungen in der Kranken- und Pflegeversicherung, die Annahme der Revidierten Europäischen Sozialcharta, Neugestaltungen beim Rückgriff der Sozialhilfeträger gegenüber Familienangehörigen und Anpassungen der Arbeits- und Familienförderung an die Herausforderungen der Covid-19-Pandemie.
Der Ausnahmezustand ist das schillerndste Institut der Rechtsordnung. Es soll dem Staat in existentiellen Ausnahmelagen mithilfe flexiblen Rechts den Weg zurück in die Normalität ermöglichen, gleichzeitig staatlichem Handeln noch in der Krise Grenzen setzen. Diese paradoxe Struktur macht den Ausnahmezustand missbrauchsanfällig. Das "Ausnahmeverfassungsrecht" des Grundgesetzes versucht einen Ausweg zu finden, der freilich nur vor dem Hintergrund der deutschen und französischen Verfassungs- und Ideengeschichte zu verstehen ist. Doch gelingt die grundgesetzliche Gratwanderung? Anna-Bettina Kaiser analysiert die Stärken und Schwächen der ausnahmeverfassungsrechtlichen Strukturen des Grundgesetzes. Dabei erweist sich der Umgang mit den Grundrechten im Ausnahmezustand als entscheidend.
The latest edition of this textbook reflects the current situation in European law up to the beginning of February 2018, and takes into account all amendments resulting from the enforcement of the Treaty of Lisbon as well as further provisions of German integration law. The procedural rules of the European Court of Justice are a new addition.
„Jeder denkt doch nur an seinen eigenen Vorteil“. Diese schwer überprüfbare Lebensweisheit ist in den letzten zwanzig Jahren von der neueren Ökonomik zu einer modelltheoretisch fundierten Ethik ausgearbeitet worden, die fordert, innerhalb geeigneter Rahmenbedingungen dem „unbändigen Vorteilsstreben“ nicht nur im Marktgeschehen, sondern auch im alltäglichen Zusammenleben freien Lauf zu lassen. Beispielhaft demontiert Hans-Joachim Niemann das Modelldenken der neuen Ökonomik und zeigt: Wer seine Modelle nicht durchschaut oder die Komplexität des sozialen Lebens unterschätzt, läuft Gefahr, das soziale Gefüge aus den Angeln zu heben. Eine solche „Ethik der Zukunft“ brauchen wir nicht. Not tut stattdessen, die herkömmliche Moral als „säkulare Moral“ zu analysieren, zu formulieren und sie dadurch kritisierbar und verbesserbar zu machen. Das geeignete Instrument dazu ist die Problemlösungsethik des kritischen Rationalismus.