Mohr Siebeck Die Gesundheitssicherung im Mehrebenensystem
An die Stelle des Nationalstaats ist ein 'multi level government' getreten. Damit stellen sich neue rechtspolitische Herausforderungen und rechtsdogmatische Fragen. Eine Schlüsselfrage im Mehrebenensystem ist die Verteilung der Aufgaben zwischen den Ebenen.Birgit Schmidt am Busch untersucht, ob sich Kriterien finden, die eine systematische Aufgabenzuordnung zu den jeweiligen staatlichen Ebenen ermöglichen. Als Referenzgebiet dient ihr dabei der hoch aktuelle, komplexe Bereich der Gesundheitssicherung. Am Beispiel der vier Grundaufgaben der Gesundheitssicherung - Prävention, Kuration, Rehabilitation, Sterbebegleitung - arbeitet sie Struktur und Funktion des europäischen Mehrebenensystem heraus. Ihr Augenmerk richtet sie dabei auch auf den sogenannten Dritten Sektor, d.h. auf die zwischen Staat und Markt angesiedelten Institutionen.
Falk Wagners komplexe Begründung einer theologischen Freiheitstheorie hat sich stets eine sozialethische Perspektive bewahrt. Die von der Trinität abgeleitete theologische Formel der 'Selbstexplikation an der Stelle des Andersseins' oder in ihrer späteren Form als 'Kopräsenz von Selbst- und Anderssein' erheben den Anspruch - mittels einer theologischen Begründung - im interdisziplinären Diskurs anschlussfähig zu bleiben. Während für eine selbstverantwortliche Beschreibung menschlicher Freiheit, so Wagner, die absolute Macht Gottes fallen müsse, bedrohe das Geld die Freiheit, indem es den Menschen einer Welt totaler Austauschbarkeit aussetzt. Thomas Scheiwiller hinterfragt, inwiefern in der Schnittstelle von Individuum und sozialen Institutionen der trinitarische Geist im Rahmen einer Sozialethik wirkt, um Freiheitspotenziale zu prüfen und auf Tauschlogiken aufmerksam zu machen.
Im englischen Zivilprozess bestehen im Rahmen des Disclosure -Verfahrens weitreichende Informationszugangsrechte der Parteien. Demgegenüber wird die Einführung prozessualer Aufklärungspflichten im deutschen Zivilprozess überwiegend abgelehnt. Verena Brandt vergleicht die Möglichkeiten des Zugangs zu Information und Beweis im englischen und deutschen Zivilverfahren und untersucht, inwieweit das deutsche Recht Mechanismen bereit hält, die dem Disclosure -Verfahren funktional vergleichbar sind. Sie überprüft, ob die deutsche Lösung zur Behebung unverschuldeter Informationsnot Defizite aufweist und inwieweit der Grundgedanke des englischen Disclosure -Verfahrens nutzbar gemacht werden kann. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Aufarbeitung des Spannungsfelds zwischen Parteiherrschaft auf der einen und Wahrheitsfindung auf der anderen Seite.
Die Werke des Flavius Josephus stellen für die Geschichte des Judentums im 1. Jh. n. Chr. eine Quelle von unschätzbarem Wert dar. Die Beiträge des vorliegenden Tagungsbandes thematisieren vor allem die 'wechselseitigen Wahrnehmungen' zwischen den Werken des Josephus und den Schriften des Neuen Testamentes. Theologen, Judaisten, Althistoriker, Philologen und Kunstgeschichtler treten hier in ein fruchtbares interdisziplinäres Gespräch, in dem sie die frühere selektive 'Benutzung' des Josephus hinter sich lassen. Mit Beiträgen von:Christfried Böttrich, Jens Herzer, Steve Mason, Karl-Wilhelm Niebuhr, Alice Whealey, Friedrich Wilhelm Horn, Daniel R. Schwartz, Roland Deines, Jonathan J. Price, Matthias Konradt, Christopher Begg, Florian Wilk, Jürgen Zangenberg, Christine Gerber, John M. G. Barclay, Folker Siegert, Knut Backhaus, Karl-Heinrich Ostmeyer, Bianca Kühnel, Ernst Hansack, Anatoli A. Alekseev, Michael Weißenberger, Dirk Hansen, Manuel Vogel
Als in Rom im Jahre 251 die sogenannte decische Christenverfolgung ein Ende fand, begann ein innerkirchliches Drama der zuerst in der römischen Gemeinde, später aber unter allen Christen in der damaligen Welt Aufruhr schürte. Beseelt von dem Gedanken einer "reinen" Kirche, in der die Sünder keinen Platz mehr haben sollten, gründete Novatian eine Sonderkirche, die schnell im Römischen Reich Anhänger fand. Wer waren diese Gläubigen, die die christliche Entwicklung großer Teile des westlichen Kleinasiens beeinflusst zu haben schienen? Ihre Lehren waren unbequem, streng und rigoristisch, ihre Auffassung von Gott in den Augen anderer Christen oft unbarmherzig. Dennoch besaßen sie eine Attraktivität, die ihnen (wie lange??) ein Überleben trotz Anfeindungen und Verfolgungen ermöglicht hatte. Vera Hirschmann spürt dieser Attraktivität nach und setzt sich mit der Kirche der Novatianer bewusst nicht von vornherein als einer "Häresie", sondern als einer echten Alternative für viele damalige Christen auseinander.
Mohr Siebeck Zitierpraxis von Verfassungsgerichten
Laura Wittmann verbindet eine theoretische Betrachtung zu "Zitat und Autorität" mit einem rechtsprechungsanalytischen Ansatz und untersucht, welche Quellen Bundesverfassungsgericht und kanadischer Supreme Court in ihren Entscheidungen zugrundlegen. Dabei kontextualisiert sie die Entscheidungen der beiden Gerichte anhand der Praktiken ihrer Entscheidungsfindung und -redaktion. Sie setzt sich mit verschiedenen Zitatbegriffen auseinander, liefert eine für Rechtsprechungsanalysen handhabbare Definition und bespricht eine der Hauptfunktionen des Zitats: Autorität durch Zitieren. Die Autorität von Gerichten und die Autorität durch Zitate werden zueinander in Beziehung gesetzt. Es folgt eine Analyse bestimmter nicht-juristischer Zitatarten mit einem Fokus auf ihrer Funktion in verfassungsgerichtlichen Entscheidungen.
Mohr Siebeck Der Organisationsgedanke im Strafrecht
Das Phänomen menschlicher Organisation stellt die Individualperspektive des Strafrechts nicht selten vor Herausforderungen. Schwierigkeiten resultieren überwiegend daraus, dass selbst dem modernen Strafrecht die Perspektive des Kollektivismus noch weitestgehend fremd ist. Lutz Eidam nimmt sich zunächst dem Phänomen der "Organisation im Strafrecht" an und zeigt anhand einer kritischen Rekonstruktion alle Stellen auf, an denen Organisationen heutzutage eine Rolle spielen. Der zumeist kritischen Bewertung der einzelnen Phänomene schließt sich der Versuch an, eine zaghafte Öffnung des strafrechtsanalytischen Blicks hin zur Ebene des Kollektivismus zu begründen. Neuere philosophische Erkenntnisse zu kollektiven Handlungen werden hierbei mit einbezogen. Daneben wird aber auch der allgemeine Versuch unternommen, das Denken in Organisationssachverhalten in ein theoretisches Fundament einzubetten.
Das Bundesverfassungsgericht betrachtet die Gerechtigkeit als zentrales Element des Rechtsstaatsprinzips; eines Prinzips, das in der Rechtsprechungspraxis des Gerichts zur Begründung weitreichender verfassungsrechtlicher Entscheidungen herangezogen wird. Carsten Bäcker untersucht diese gewachsene Praxis aus rechtsdogmatischer und rechtsphilosophischer Perspektive. Der rechtsdogmatische Befund lautet, daß das Grundgesetz und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip die Gerechtigkeit als rechtliches Argument nicht enthält. Rechtsphilosophisch stellt sich der Autor auf den (positivistischen) Standpunkt, daß das Recht die Gerechtigkeit als Argument auch nicht enthalten sollte. Insgesamt plädiert Carsten Bäcker dafür, das Hüten des Grundgesetzes nicht zugunsten des Hütens der Gerechtigkeit zu vernachlässigen.
Enki und Ninmat die moderne Bezeichnung einer mythischen Erzählung in sumerischer Sprache, deren Hauptakteure Enki, der Gott der Kunstfertigkeit und der Weisheit, und Ninmaie Muttergöttin, sind. Der Text schildert zuerst die Erschaffung des Menschen als Ersatzarbeiter für die Götter und berichtet dann von einem Wettstreit zwischen Enki und Ninma die Fähigkeit, das Schicksal der Menschen zu bestimmen. Ninmaschafft sieben kranke Wesen, Enki ist jedoch in der Lage, ihnen eine passende Arbeit zuzuweisen. Damit erklärt der Text die Existenz von kranken Menschen und bestätigt Enkis Überlegenheit. Manuel Ceccarelli liefert eine neue kritische Textausgabe von Enki und Ninmaabei liegt der Schwerpunkt auf der philologischen Analyse und der religionsgeschichtlichen Deutung. Besondere Aufmerksamkeit wird auch den humoristischen und satirischen Aspekten des Wettstreites gewidmet.
In this book, Bernd Schröder undertakes - for the first time - a religious education "world tour" through selected countries and contemporary denominational cultures. He outlines the diversity of learning cultures under the umbrella of worldwide polycentric Christianity. This tour d'horizon confirms that teaching and learning play an enormous role in many places, although not all of Christianity can be unquestionably regarded as an educational religion.
Otto Dibelius (1880-1967) gilt als eine protestantische Jahrhundertfigur. Die Beiträger des Bandes befassen sich mit den Stationen seines Lebens im Kontext der katastrophenreichen Geschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert. Der junge Pastor gestaltete die eingeleitete Trennung von Staat und Kirche nach der Novemberrevolution 1918 mit. In der Weimarer Zeit wirkte der kurmärkische Generalsuperintendent zugleich als meinungsstarker öffentlicher Publizist. In seiner Programmschrift "Jahrhundert der Kirche" (1926/27) begründete er die Unabhängigkeit der Ev. Kirche gegenüber dem Staat, die in den Jahren zwischen 1933 und 1945 in großen Teilen aufgehoben war. Nach 1945 prägte er als Bischof von Berlin und Ratsvorsitzender der EKD den Protestantismus der Nachkriegsjahre maßgeblich mit. Die Beiträge von Historikern und Theologen bilden in ihrer Gesamtheit ein Kompendium zu Leben und Wirken von Dibelius. Sie sparen die dunklen Seiten wie seinen Antisemitismus nicht aus und gelangen an vielen Stellen zu einer Neubewertung.
Anders als für die Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung und der Subsidiarität ist die Rolle, die der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Verhältnis von EU und Mitgliedstaaten spielen soll, weitgehend ungeklärt. Luc von Danwitz legt Entwicklung, Gestalt und Funktion dieses Grundsatzes im Unionsrecht dar und zeigt, dass er einerseits als eigenständige Handlungsschranke allen Unionshandelns fungiert und hierbei ein Gebot der Ausgewogenheit und Sachgerechtigkeit aufstellt. Andererseits kann er als Eingriffsschranke für subjektive Rechte dienen. Bei Art. 5 Abs. 4 EUV handelt es sich nicht um eine Eingriffsschranke für die Interessen der Mitgliedstaaten gegenüber der EU, sondern um die Normierung der allgemeinen Ausgewogenheitsvorgabe. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor Leitlinien für eine unionsrechtlich anschlussfähige Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und für eine Weiterentwicklung seines Potenzials auch zum Schutz mitgliedstaatlicher Interessen.
Mohr Siebeck Das Republikprinzip in der Rechtsordnungengemeinschaft
Das Republikprinzip wird in der Rechtswissenschaft regelmäßig als eine besonders prekäre und vor diesem Hintergrund in einem negativen Sinne singuläre Bestimmung des Verfassungsrechts angesehen. Demgegenüber basiert die vorliegende Untersuchung auf der Annahme, dass gerade die entgegengesetzte Wahrnehmung der Republik als ein normales Verfassungsprinzip eine geeignete Ausgangsperspektive darstellt, um diese verfassungsgestaltende Grundentscheidung in rechtswissenschaftlich anschlussfähiger Weise inhaltlich konkretisieren und normstrukturell erfassen zu können. Die Normalität des Republikprinzips als Arbeitshypothese ermöglicht eine Rückführung der Republik und der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung mit ihr in die allgemeinen Diskurse über die juristische Erschließung von Verfassungsprinzipien. Auf diese Weise lässt sich überdies das Potential des Republikprinzips als Ordnungsidee für die sich herausbildende Rechtsordnungengemeinschaft des innerstaatlichen, supranationalen und internationalen Rechts verdeutlichen.
2017 hat es deutlich gezeigt: "Reformation" unterliegt als historisches Phänomen der Deutung der jeweiligen Zeitgenossen und -genossinnen. Nicht allein ereignisgeschichtlich, sondern auch methodisch hat sich die Reformationsforschung seitdem von ihrer dynamischen wie kreativen Seite gezeigt. Der inzwischen "klassischen" Deutung der Reformation als "Umbruch", als "Zeitenwende" mit nahezu eschatologischer Dimension stellt der folgende Band transformationstheoretische Zugänge zu den Ereignissen der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts zur Seite. Dabei lässt sich beobachten, dass die Kategorie der "Transformation" disziplinenübergreifend an Plausibilität gewinnt, je tiefer sie gedacht wird. Neben kirchenhistorischen Beiträgen versammelt dieser Band auch literatur-, kunst-, musik- wie allgemeingeschichtliche Perspektiven auf gestaltende Ereigniskonstellationen, die "Reformation" als multidimensionales Phänomen den historisch Interessierten vor Augen führen. Die kultursoziologische Diagnose, die den Band methodisch eröffnet, verdeutlicht zudem die Bedeutung des Transformationsbegriffs für eine gegenwärtige Lebensgestaltung. Wie die Beiträge zeigen können, ist "Transformation" nicht ein beliebiger Wechselbegriff für langsame und prozessuale Veränderungen im geschichtlichen Ablauf, sondern ein in sich kräftiges und dynamisches Konzept zur Gestaltung der jeweiligen Zeitgenossenschaft in einem oszillierenden Verhältnis zur Vergangenheit. Gerade für jene Verschiebungen, die am Beginn des 16. Jahrhunderts stehen, soll der Transformationsbegriff neue Deutungsmöglichkeiten eröffnen, die "Reformation" als ein historisches Geschehen mit bleibender Bedeutung in interdisziplinärer Hinsicht erscheinen lassen.
Staaten versuchen seit jeher, ihre Interessen durch nationales Recht auch außerhalb des eigenen Staatsgebiets durchzusetzen. Blocking Statutes wiederum werden eingesetzt, um die Wirkungen solcher extraterritorialen Jurisdiktion auf dem eigenen Staatsgebiet möglichst gering zu halten. Parallel zu einem vermehrten Erlass extraterritorial geltenden Rechts entwickeln sich auch Blocking Statutes zu einem immer beliebteren rechtlichen und politischen Instrument. Angesichts dieser steigenden Relevanz untersucht Marcel Gernert rechtsvergleichend Wirkungen und Folgen von Blocking Statutes und unternimmt eine Bewertung dahingehend, ob diese Gesetze ihre Ziele erreichen können oder über Symbolik nicht hinausgehen. Neben alternativen Reaktionsmöglichkeiten nimmt er auch die negativen Auswirkungen und Konfliktsituationen für die privaten Adressaten solcher Gesetze in den Blick und bezieht sie in die Gesamtbewertung ein.
Wie nutzen Patentanmelder die Anmeldemöglichkeiten des Patentsystems (aus)? Wichtigstes Instrument im Anmeldeprozess ist das Prioritätsrecht. Das bereits im Jahr 1883 durch die Pariser Verbandsübereinkunft eingeführte Recht erfreut sich bei Patentanmeldern großer Beliebtheit. Grund dafür ist seine rangsichernde Funktion, die ermöglicht, den Zeitrang einer früheren nationalen, europäischen oder internationalen Anmeldung in Anspruch zu nehmen. Zora Graef erläutert die Grundlagen der Inanspruchnahme von Auslandsprioritäten und arbeitet die Zwecke des Prioritätsrechts heraus. Im Mittelpunkt steht eine empirische Analyse der tatsächlichen Nutzung von Prioritätsrechten. Anhand von Anmeldezahlen, Patentanmeldungen und Prioritätsstreitigkeiten untersucht die Autorin, wie sich Patentanmelder das Prioritätsrecht in strategischer Hinsicht zunutze machen. Für Bereiche, in denen der Einsatz des Prioritätsrechts von seiner intendierten Nutzung abweicht, unterbreitet sie Verbesserungsvorschläge.
Die dokumentarischen Papyri gehören zu den interessantesten Zeugnissen der Antike, weil sie aufschlussreiche Einblicke in den Alltag der Menschen erlauben. Sie sind für die Auslegung des Neuen Testaments von besonderem Wert, indem sie helfen, die Lebenswelt neutestamentlicher Autoren und ihrer Adressaten anschaulich zu erschließen. Die Autoren der Beiträge des vorliegenden Bandes beleuchten diese Dimensionen sowohl aus der Sicht der Papyrologie als auch der Exegese des Neuen Testaments. Die Tatsache, dass auch die Schriften des Neuen Testaments auf dem Medium des Papyrus entstanden und überliefert wurden, unterstreicht die oft vernachlässigte Affinität der beiden Fachgebiete. Der Band versteht sich als ein Beitrag zu der inzwischen wieder neu belebten interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Papyrologie und Exegese. Mit Beiträgen von: Peter Arzt-Grabner, Joachim Hengstl, Margit Homann, Larry Hurtado, Roberta Mazza, Martin Meiser, Karl-Heinrich Ostmeyer, Reinhold Scholl.