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Mohr Siebeck Britische Verfassungsgerichtsbarkeit
In der deutschen Forschung zum ausländischen öffentlichen Recht heißt es vielfach, die unkodifizierte britische Verfassung biete keine geeignete Grundlage zur Herausbildung einer Verfassungsgerichtsbarkeit. Dass diese Annahme verfehlt ist, zeigte der UK Supreme Court, als er die Grundkonflikte der Brexit-Krise auf verfassungsrechtlicher Grundlage entschied. Dies markierte jedoch nicht den Beginn, sondern einen Höhepunkt der Entwicklung britischer Verfassungsgerichtsbarkeit. Als institutionell unabhängiges Apex-Gericht greift der Supreme Court auf ein systematisierbares Normgefüge der britischen Verfassung zurück. Die Entscheidungsgewalt ist dabei differenziert ausgestaltet: Rechtsfolgen hängen vom Gewicht und der Intensität der Normverletzung sowie von der handelnden Institution ab. Dadurch gewinnen richterliche Spielräume besondere Bedeutung. In der Brexit-Krise weitete der Supreme Court seine Kontrolle über die Staatsorganisation aus - als graduelle Form verfassungsgerichtlicher Selbstermächtigung.
Ende des 18. Jahrhunderts erlebte die Universität in Jena eine Blütezeit, die in enger Verbindung zum nahegelegenen Weimar stand, dem Ort der sogenannten Weimarer Klassik. An dieser Aufbruchs- und Modernisierungsbewegung der Universität hatte die Theologische Fakultät Jenas durch die Etablierung der Aufklärungstheologie einen bedeutenden Anteil. Johanna Hilpert zeichnet diesen Wechsel von einer traditionell-lutherischen zu einer aufgeklärten Theologischen Fakultät nach. Exemplarisch untersucht sie diesen Prozess anhand des Theologen Johann Christoph Döderlein (1746-1792), der die Theologische Fakultät in Jena sowie die deutschsprachige Aufklärungstheologie mit seinem Wirken, seinen Schriften und seiner neologischen Theologie nachhaltig prägte, aber von der Forschung bislang zu wenig beachtet wurde. Insgesamt leistet diese Studie damit einen Beitrag zur Universitätsgeschichte Jenas sowie zur Theologie- und Gelehrtengeschichte des 18. Jahrhunderts.
Luther selber gab Anlass, in seiner Opposition zur Philosophie ein Proprium seines theologischen Denkens zu sehen. Allerdings nicht in dem Sinn, dass es dabei um eine persönliche Vorliebe oder Abneigung (etwa gegen Aristoteles) ginge, sondern in dem, dass die Theologie überhaupt erst zu ihrem Gegenstand kommen müsse. In die Suche der Theologie nach sich selber gehört, dass sie sich nicht verwechselt mit dem, was sie nicht ist. Das ist, wie Luther sah, ihre größte Herausforderung. Der vorliegende Band vereint Beiträge, die den Einfluss untersuchen, den Philosophen auf Luther ausübten, und den Luther auf die Philosophie ausgeübt hat. Der Bogen spannt sich von Platon bis Heidegger. Die Themen, die entdeckt und angesprochen werden, gehen auf systematische Fragen, die in ihrer Brisanz der Theologie aufgegeben bleiben und für die Philosophie eine immer wieder unerwartete Herausforderung darstellen.
Im Rahmen der grünen Transformation ist das EU-Beihilfenrecht ein wesentliches und sehr geeignetes Instrument für die Einbeziehung von Umweltschutzaspekten bei gleichzeitigem Schutz des Binnenmarktes. Der Grundtatbestand des Art. 107 Abs. 1 AEUV eignet sich wegen seiner primärrechtlichen Ausgestaltung sowie der Systematik und Kompetenzverteilung im EU-Beihilfenrecht nur begrenzt für die Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen. Dagegen bieten die Ausnahmetatbestände in Abs. 3 bereits im geltenden Rechtsrahmen eine besonders geeignete Grundlage für die Einbeziehung solcher Aspekte. Aktuell zeigt sich in der Praxis der Kommission sowie in der unionalen Rechtsprechung bereits eine verstärkte Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen - allerdings bleiben die Auslegung und Anwendung des EU-Beihilfenrechts bisher hinter dessen Möglichkeiten sowie der Bedeutung des Umweltschutzes zurück. Dabei kommt dem Umweltschutz im AEUV eine herausragende Stellung zu, die sich als „temporärer Vorrang" des Umweltschutzes verstehen lässt. Um diesem hinreichend Rechnung zu tragen, können weitere beihilfenrechtliche Instrumente eingesetzt werden, die Umweltschutzaspekten mehr Bedeutung beimessen. Bisher bleibt ein erhebliches Potenzial des EU-Beihilfenrechts ungenutzt, das über die bloße Manifestierung von Umweltschutzaspekten im soft law der Europäischen Kommission hinausgeht. Gleichzeitig ließe sich so ein Ausgleich schaffen: zwischen dem Stellenwert des Umweltschutzes und dem Kernanliegen des EU-Beihilfenrechts - dem Schutz des (ökologisch qualifizierten) Binnenmarktes.
Die spannungsreiche Beziehung zwischen 'Prophetie' und 'Königtum' angesichts der Suche nach dem wahren Wort JHWHs durchzieht die Königsbücher: Wie kann sichergestellt werden, dass die Propheten das Wort JHWHs tatsächlich authentisch vertreten? Prophetie ist wegen ihres Anspruchs, das Wort Gottes zu verkünden, immer umstritten. In zentralen Texten der Königsbücher (1 Kön 13 und 22) diskutieren die Spezialisten der Gotteskommunikation in unterschiedlichen Konstellationen über die Verkündigung des Wortes Gottes und mischen sich damit kontrovers in politische Konflikte ein. Zugleich erweisen sich diese Stellen als Schlüsseltexte für die Zuordnung von Prophetie und Königtum und eröffnen neue Perspektiven auf die Komposition und Entstehung der Königsbücher. Barbara Schmitz reflektiert diese unterschiedlichen Perspektiven in einem methodologischen Grundlagenkapitel auf literaturtheoretischer Ebene.
The language of hospitality is different to the language of integration, inclusion, and diversity. Arne-Florian Bachmann shows that while integration starts from a social whole, inclusion begins with being included in a communicative context based on an assumed commonality, and diversity merely denotes a normalised difference, hospitality brings a situational, non-indifferent encounter with radical otherness into view.
Die klassische Polis war ein Nährboden des pathe, der Leidenschaften. Dabei wurden Affekte und Emotionen jedoch nicht nur als schwer zu bändigende Störfaktoren der sozialen Ordnung angesehen. Sie galten auch als unverzichtbares Mittel zur Internalisierung kollektiver Normen und Werte und leisteten damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Gemeinschaft. Der vorliegende Band beleuchtet die Rolle von Emotionen in den griechischen Gesellschaften der klassischen Zeit in interdisziplinärer Perspektive. Zehn Beiträge aus der Klassischen Philologie, der Alten Geschichte und der Klassischen Archäologie bieten ein breites Spektrum an Zeugnissen sowie methodischen und theoretischen Zugriffen, um der Vielfalt an ästhetischen, rhetorischen und performativen Strategien gerecht zu werden, die am 'Theater der Leidenschaften' in der klassischen Polis beteiligt waren.
Kai Ensenbach untersucht den Gefährdungsschaden aus der Perspektive der Untreue auf wirtschaftlicher Grundlage. Der Gefährdungsschaden gehört zu den umstrittensten Problemen des Strafrechts. Man untersuchte ihn jedoch lange Zeit vorrangig oder gar ausschließlich aus der Perspektive des Betrugs. Verstärkt vertreten Wissenschaft und Praxis hingegen in neuerer Zeit die Ansicht, zwischen Betrug und Untreue bestünden relevante Unterschiede. Damit hat unter anderem der 2. Strafsenat des BGH eine eigenständige teleologische Reduktion der Untreue bei Gefährdungsschäden begründet. Der Autor widmet sich daher den theoretischen, konzeptionellen und historischen Grundlagen, untersucht die These der eigenständigen Auslegung und die vorhandenen Meinungen. Er gelangt zunächst zu einer konzeptionellen und begrifflichen Neuausrichtung. Auf systematischer Grundlage bietet er schließlich eine eigene materielle Lösung an.
Die Johannesoffenbarung ist ein Text, in dem sehr viele Erzählfäden der Schriften Israels zusammenlaufen. Johannes formte aus Anspielungen auf Israels Traditionen einen Text sui generis. Der Text, den er auf diese Weise geschaffen hat, ist darüber hinaus nichts Geringeres als ein literaturarchitektonisches Meisterwerk, das auf einem regelrechten Arsenal aus Stichwort- und Motivverknüpfungen aufbaut. Michael Sommer entschlüsselt in der vorliegenden Untersuchung eine größere Linie dieses komplexen Textes. Er möchte zeigen, dass Offb 6,12-16,21 innerhalb der apokalyptischen Visionszyklen als eine Art kohärente Subeinheit begriffen werden kann, in der Johannes der Tradition des großen Gottestages Ausdruck verleihen wollte. Hierbei ließ er zwei Traditionen miteinander verschmelzen, die des großen Gottestages selbst und die der ägyptischen Plagen.
Das vorklassische römische Testament diente überindividuellen Zwecken. Es sollte die Überleitung des Verantwortungsbereichs eines pater familias auf einen Nachfolger bewirken. Die Testierpraxis und ihre rechtliche Bewertung waren durch ausgeprägtes Pflichtendenken gekennzeichnet. Martin Avenarius behandelt die Ordnungsvorgaben, die den Testator im vorklassischen Denken leiteteten, sowie diejenigen Instrumente des Rechts, die ihrer Anwendung auf die jeweilige Gesamtheit von gewaltunterworfenen Menschen, Vermögen und Kultverpflichtungen dienten. Sie musste in ihrer Ordnung und Eigenart möglichst erhalten bleiben, wenn auch unter neuer Verantwortung. Im cavere des Testators kam die sorgfältige Orientierung an den Vorgaben zum Ausdruck. So diente das Testament dem Erblasser dazu, die Familienordnung auf eine neue Generation zu übertragen und die Stellung der Familie in der Gemeinschaft zu bewahren.
Die Regulierung von Glücksspielwerbung zählt zu den wichtigsten Instrumenten der Glücksspielregulierung. Im Zentrum steht ein zielorientierter Regulierungsansatz. Hiernach sollen Art und Umfang von Glücksspielwerbung eine Kanalisierung zu legalen Glücksspielangeboten ermöglichen, gleichzeitig aber auch dem Ziel der Spielsuchtprävention hinreichend Rechnung tragen. Bereits das Spannungsverhältnis dieser beiden Ziele zeugt von der Komplexität, mit der sich der regulatorische Zugriff auf Glücksspielwerbung konfrontiert sieht. Diese entbindet den Staat jedoch nicht von der Beachtung verfassungsrechtlicher Direktiven. Eine verhältnismäßige Zuordnung der sich gegenüberstehenden Grundrechtspositionen ist bei der Regulierung ebenso erforderlich wie die Wahrung rechtsstaatlicher Mindestanforderungen bei der Ausgestaltung und Anwendung der Werberestriktionen. Sebastian Walisko zeigt, dass die glücksspielrechtliche Werberegulierung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung und ihre praktische Umsetzung durch Behörden und Gerichte grundrechtliche und rechtsstaatliche Anforderungen nur unzureichend erfüllt.
Anton Friedrich Koch begründet und entwickelt in diesem Werk mit Mitteln der analytischen Philosophie einen hermeneutischen Realismus: die philosophische Lehre, dass das Reale zwar von einzelnen Meinungen und Wahrnehmungen unabhängig ist, nicht aber davon, dass es überhaupt Meinungen und Wahrnehmungen gibt. Wir, die endlichen, raumzeitlich verkörperten Subjekte, sind also kein Zufall, sondern notwendig für die Existenz des materiellen Raum-Zeit-Systems, das uns andererseits weiträumig umgibt und keineswegs unsere Konstruktion oder Fiktion ist (Subjektivitätsthese). Hermeneutisch ist dieser Realismus, weil er das Erkennen als einen Sonderfall des Lesens und Übersetzens - der Dinge in Wortsprache - begreift (Lesbarkeitsthese) und weil er der Entdeckung Raum gibt, dass Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit, wie in der Mathematik, so auch in der Weltbeschreibung unverträglich sind (Antinomiethese).
Der terministische Streit ist eine für die Formierungsdebatte zwischen lutherischer Orthodoxie und Pietismus zentrale theologische Kontroverse. Diese mit einem enormen publizistischen Aufwand und unerbittlicher Schärfe ausgetragene Auseinandersetzung drehte sich um die Frage nach der Befristung der Gnadenzusage Gottes ("terminus peremptorius"). Andreas Gößner rekonstruiert die Debatte in ihrem Verlauf, in ihren personalen, publizistischen, universitäts- und territorialgeschichtlichen Dimensionen umfassend und ordnet sie in ihrer theologiegeschichtlichen Bedeutung ein. Sie betraf nicht nur eine zentrale theologische Problemstellung, sondern reichte weit in den Bereich seelsorgerlicher Praxis hinein. Am Beispiel des terministischen Streits analysiert der Autor so die grundsätzliche Normierungs- und Steuerungskrise des protestantischen Kirchentums und seiner Institutionen am Übergang vom 17. zum 18. Jahrhundert.
Im Mai 2008 fand im Rahmen des Graduiertenkollegs "Götterbilder - Gottesbilder - Weltbilder: Polytheismus und Monotheismus in der Welt der Antike" an der Theologischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen ein internationales Kolloquium zu den Wechselbeziehungen von Religion und Herrschaft im syro-palästinischen Raum in hellenistisch-römischer Zeit statt. Der daraus entstandene Sammelband enthält den Großteil der gehaltenen Vorträge und wurde um einige Beiträge erweitert. Mithilfe eines interdisziplinären Ansatzes wird versucht, die Erträge verschiedener Forschungsdisziplinen zusammenzuführen und auf nachvollziehbare Weise eine Synthese herzustellen, um dadurch alternative Einblicke in die kulturell und religiös pluralistische Landschaft Syro-Palästinas in hellenistisch-römischer Zeit zu ermöglichen. Mit Beiträgen von: Per Bilde, Peter Arzt-Grabner, Konrad Huber, Hans-Peter Kuhnen, Achim Lichtenberger, Anne Lykke, Marion Meyer, Inge Nielsen, Markus Öhler, Simone Paganini, Friedrich Schipper, Robert Wenning